Wir haben deutlich höhere Zahlen an bedürftigen Menschen in Rheinland-Pfalz, nämlich rund 136.000 Bedarfsgemeinschaften. 250.000 Personen in RheinlandPfalz gehen zu den ARGEn, zu den Optionskommunen, und bekommen dort Hilfe nach dem Arbeitslosengeld II.
Wir haben Kostensteigerungen, Kostensituationen, die wir so nicht erwartet haben. Im Jahr 2005 waren es rund 856 Millionen Euro. Im Jahr 2006 erwarten wir insgesamt rund 906 Millionen Euro. Das sind Summen, die wir uns so auch nicht vorgestellt haben.
Es hat inzwischen eine Reihe von Bemühungen gegeben, die Dinge einzufangen und zu verändern. Es gab Überprüfungen des Bundesrechnungshofs, der auch den Finger in die Wunde gelegt hat.
Wir haben wissen wollen, wie sich die Wahrnehmung der Aufgabe durch die ARGEn unterscheidet, nämlich die Konstrukte, wo sich zwei Behörden, das heißt, die Arbeitsagentur und die Kommunalverwaltung, zusammengefunden haben, um diesem Menschenkreis zu helfen. Wie unterscheidet sich die Wahrnehmung in diesen ARGEn vielleicht auch ein Stück weit von den Kommunen, die diese Aufgabe in einer Hand übernommen haben? Das sind die so genannten Optionskommunen.
Wir haben bei einer Fragestellung und der Antwort, die wir dazu erhalten haben, sehr deutlich erfahren können, wie unterschiedlich letztendlich die Dinge sind. Ich will denjenigen, die Spaß haben, sich im Internet die Große Anfrage anzuschauen, die Frage 12 und die Antwort dazu ans Herz legen. Wir haben gefragt: „In welchem Umfang konnte“ durch die Arbeit der Optionskommunen „eine Integration in reguläre Beschäftigung erreicht werden…? Wie haben sich die Vermittlungszahlen insgesamt entwickelt…?“
Das ist eine sehr zentrale Fragestellung. Bei aller vordergründigen Hilfebedürftigkeit muss unser aller Ziel sein, den Menschen Wege in den Arbeitsmarkt zu ebnen und sie aus dem Leistungsbezug herauszubringen. Das ist eigentlich eine Frage, die ganz fundamentale Inhalte der eigenen Aufgabenerledigung beinhaltet und feststellen sollte.
Wir bekommen von den ARGEn sehr grobe Zahlen geliefert. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2006 haben 83.900 Personen aus dem Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch die Arbeitslosigkeit zumindest vorübergehend beenden können. Von ihnen mündeten 29.600 in eine Erwerbstätigkeit ein, 8.200 mehr als im ersten Halbjahr 2005.
Jetzt muss man wissen, dass das „in eine Erwerbstätigkeit einmündet“ nach den Begrifflichkeiten der Arbeitsagentur auch bedeuten kann, dass diese Damen und Herren einen 1-Euro-Job wahrgenommen und keineswegs das Ziel erreicht haben, das wir eigentlich anstreben sollten.
Schauen wir uns in gleicher Weise einmal die Antworten an, die die sogenannten Optionskommunen geben konnten. Das sind im Land Rheinland-Pfalz der Landkreis Daun und der Landkreis Südwestpfalz.
Ich nehme das Beispiel Landkreis Daun. Dieser Landkreis teilt uns mit: Im Zuständigkeitsbereich der Optionskommunen konnten im Jahr 2006 im Landkreis Daun insgesamt 273 Personen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und zwar 178 Personen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie 95 in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. In Ausbildungsplätze bzw. schulische Ausbildung konnten 32 Personen integriert werden usw.
Sie sehen, hier wird viel differenzierter festgehalten, was wir mit unserer Arbeit geschafft und erreicht haben. Ich denke, diese Antwort macht das Dilemma sehr deutlich, das wir haben, nämlich auf der einen Seite die ARGEn in einer sehr zentralistisch organisierten Bundesbehörde mit rund 100.000 Mitarbeitern, die von Nürnberg aus gesteuert werden, und auf der anderen Seite die Kommune Landkreis Daun, die sich sehr nahe bei den Menschen, am regionalen Arbeitsmarkt und vielleicht doch auch etwas näher an den Hilfebedürftigen und Hilfsmöglichkeiten befindet.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der Mängelliste, die auch der Bundesrechnungshof vorgelegt hat, die ähnliche Kritikpunkte beinhaltet, nämlich dass die Vermittlung nicht zielgerichtet und effektiv genug geschieht, und der Antwort auf unsere Große Anfrage haben wir einen Antrag an diesen Landtag formuliert. Ich denke, wir haben ihn sehr zurückhaltend formuliert in der Hoffnung, dass möglichst viele Fraktionen – ich baue auch auf die Regierungsfraktion – bereit sind, diesen Antrag mitzutragen, weil wir darauf angewiesen sind, dass die Landesregierung durch ihre Initiative über den Bundesrat und auch über die Möglichkeiten in der Großen Koalition in Berlin versuchen kann, diese Ziele mit umzusetzen.
Wir möchten, dass wir die Beschränkung auf 69 Optionskommunen auflösen. Das bedeutet, dass jede Kommune, die es möchte, diese Aufgabe in eigener Zuständigkeit wahrnehmen kann, und zwar ohne Zwang und ohne Verpflichtung. Es soll einfach nur eine Öffnung sein, die meines Erachtens vielen Landkreisen, wie wir
Wir möchten, dass die Qualität der Betreuung und Vermittlung besser und effizienter wird und bessere Voraussetzungen geschaffen werden, um die Leistungen von Arbeitslosengeld II nur an wirklich Bedürftige zu zahlen.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Ich habe mir die Zeit genommen, einen Tag bei unserer ARGE zu hospitieren. Ich war etwas erstaunt zu erfahren, dass beispielsweise ein Spediteur mit drei großen Lastzügen ALG-IIBezieher ist. Das halte ich für ein Unding. Auch ein Arzt war ALG-II-Bezieher. Hier frage ich mich, wieso kein Vermögen angerechnet wird.
Wo sind im Gesetz im Zweifel Möglichkeiten, darlehensweise Hilfe zu gewähren, und zwar vielleicht für einen vorübergehenden Zeitraum, in dem eine Hilfebedürftigkeit vorliegt, um diese Leistungen später wieder zurückfordern zu können? Es gibt noch eine Reihe von Fragen im Leistungsbezug selbst, die wir meines Erachtens so nicht stehen lassen können.
Wir müssen noch sehr viel eindeutigere Anreize setzen, um eine Arbeit aufzunehmen, die tatsächlich geeignet ist, auch perspektivisch den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Bislang ist die Anrechnungsvorschrift so, dass maximal eine geringfügige Beschäftigung bis 400 Euro für viele ALG-II-Bezieher Sinn macht. Das ist eigentlich unser Kombilohn-Modell, das wir mit dem ALG II bereits haben. Das kann aber auf Dauer nicht im Sinne des Erfinders sein, weil wir die Leute davon abhalten, auf Dauer in Arbeit zu gehen.
Unsere herzliche Bitte an Sie: Tragen Sie es mit, oder sind Sie zumindest so freundlich und lassen Sie uns im zuständigen Ausschuss intensiver über den Antrag beraten. Ich denke, das Thema hätte es verdient.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Thelen, die gute Botschaft vorweg. Wir werden einer Überweisung an den Ausschuss zustimmen.
Hören Sie doch einfach erst einmal zu. Ich habe noch nicht einmal angefangen. Ich fange mit den Übereinstimmungen an und werde mich anhand Ihres Antrags durch meine Rede leiten lassen.
Übereinstimmung gibt es, dass es wichtig war, ein Fortentwicklungsgesetz auf den Weg zu bringen, das im Übrigen schon in Kraft getreten war, nachdem Ihr Antrag eingereicht worden war. Dabei werden wir sehen, dass viele Dinge, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, schon durch die Vorschläge im Fortentwicklungsgesetz der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgegriffen worden sind. Wir müssen uns ein bisschen Zeit lassen, um das zu bewerten.
Es gab viele Schwierigkeiten. Durch das Fortentwicklungsgesetz sind Gesetzeslücken geschlossen worden. Es gibt eine sehr viel pragmatischere und praktischere Durchführung bei den SGB-II-Auszahlungen und bei den Empfängern von SGB II-Leistungen. Das ist erleichtert worden.
Ich darf dazu sagen – das findet in Ihrem Antrag Erwähnung –, dass das Land Rheinland-Pfalz eine erhebliche Rolle bei der Konstruierung des Fortentwicklungsgesetzes gespielt hat. Ich darf ein Beispiel nennen, dass nämlich der Bewilligungszeitraum für das Arbeitslosengeld II bzw. für den Arbeitslosengeld-II-Bezug unter bestimmten Umständen von sechs Monaten auf zwölf Monate verlängert werden kann.
Wir haben aus den ARGEn gehört, dass es große Probleme gemacht hat, was die Bindung von Personal anging. Das ist jetzt auf Initiative von Rheinland-Pfalz zum großen Teil gestoppt worden und findet auch Berücksichtigung in dem Fortentwicklungsgesetz.
Es gibt viele Verwaltungsvereinfachungen und erhebliche Sanktionsmöglichkeiten, die es vorher nicht gab. Es gibt, was die Bedarfsgemeinschaften angeht, im Fortentwicklungsgesetz erhebliche Einschränkungen. Inzwischen ist die Beweislast umgekehrt worden. Das heißt, wir sind mit dem Fortentwicklungsgesetz, das zum großen Teil am 1. August in Kraft getreten ist, einen großen Schritt vorangekommen.
Ich komme zu den unterschiedlichen Auffassungen. Hier wird es etwas schwieriger. Dabei sehen wir, wie schwierig die gesamte Gesetzgebung ist, was Hartz angeht.
Damit geht es gleich mit der ersten Forderung Ihres Antrags los, die Begrenzung der Träger der Grundsicherung – nach der bisherigen Regelung auf 69 – zu öffnen. Zunächst einmal – das haben Sie vorhin gesagt, glaube ich – ist es Bundesgesetzgebung, das heißt, es ist nichts, was wir im Land direkt beeinflussen könnten, wenn doch, dann tatsächlich nur über den Bundesrat bzw. über die Person des Ministerpräsidenten als SPDBundesvorsitzenden.
Des Weiteren gab es in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, dass vier Kommunen hätten sagen können, sie möchten optieren. Es haben nur zwei diese Möglichkeit wahrgenommen.
Gut. Da muss man sich fragen, wie würde es wohl aussehen, wenn es zum Schwur käme, was die Optionen angeht. Das weiß ich nicht so genau. Es ist schwierig, diesbezüglich in die Zukunft zu sehen.
Ich kenne die Umfrage des Landkreistages, ich kenne aber auch – das macht die Sache etwas schwieriger – die Umfrage des Städtetages.
Das heißt, die kommunalen Spitzenverbände sind sich nicht einig. Das macht die gesamte Situation insofern nicht einfacher, als wir, wenn wir das öffnen würden, auf bestimmten Organisationsmängeln, die die ARGEn nun einmal haben – das sehen wir auch so –, mit großer Wahrscheinlichkeit sitzen bleiben würden.
Das heißt, wir müssen schauen, wie wir diese organisatorischen Probleme bei den ARGEn in den Griff bekommen. Es gibt den alten Punkt, was die Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit angeht. Was die Weisungsbefugnisse der Bundesagentur für Arbeit betrifft, so sind wir uns diesbezüglich wahrscheinlich einig, was die Schwierigkeiten betrifft.
Ein möglicher Lösungsansatz könnte sein – das bitte ich, wirklich nur als Vorschlag zu bewerten; wir werden das im Ausschuss noch intensiver besprechen können –, ob man nicht eine Organisationszuständigkeit beim Land ansiedeln könnte, das heißt, dass wir eine Zwischenstufe haben, das Land in diese Organisationsform mit eingebunden werden könnte oder wir schauen, ob das Land in irgendeiner Form vielleicht als Fachaufsicht mit dabei sein könnte.
Das gilt es zu prüfen. Ich halte von dieser Auflösung der 69 kommunalen Gebietskörperschaften nicht viel. Das sage ich Ihnen ganz ehrlich. Aber das können wir noch weiter besprechen.
Frau Thelen, ich komme auf die Frage 12 zu sprechen, die Sie scherzhaft beschrieben haben oder zu der ich es vielleicht so verstanden habe, dass Sie die Antwort der Landesregierung als unbefriedigend empfanden. Wichtig erscheint mir, dass wir sagen, wir bleiben bei den Möglichkeiten der 69 optierenden Gebietskörperschaften, weil es wichtig ist, dass wir eine Organisationsstruktur haben.
Bei uns im Landkreis Mainz-Bingen haben wir uns natürlich daran orientiert, was die Nachbargebietskörperschaften machen, ob diese optieren oder die Organisationsform einer ARGE bevorzugen.
Bei uns im Landkreis ist es auch so, dass wir einen sehr selbstbewussten Vertrag mit der Bundesagentur für Arbeit geschlossen haben. Es ist nichts von einer Kompetenzhörigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu spüren gewesen, sondern es ist zu einem überaus vernünftigen und sehr gleichberechtigten Vertrag gekommen.
Ich darf auch sagen, bei der Sprecherkonferenz der Sprecherinnen und Sprecher der A-Länder ist zum Ausdruck gekommen, dass die starken kommunalen Ge
bietskörperschaften – ob sie nun alle optieren oder in ARGEn organisiert sind – große Erfolge verzeichnen können.
Meine Damen und Herren, was den Eingliederungsetat angeht – ich komme auf Nummer 2 Ihres Antrags zu sprechen –, so hat sich der erste Satz mit dem Fortentwicklungsgesetz erledigt. Der zweite ist schon spannender. Auf den möchte ich eingehen, insbesondere vor der Debatte, die wir heute geführt haben.