Auch wenn die CDU dem Gesetz heute nicht zustimmt, so habe ich in ihren Änderungsvorschlägen während der gemeinsamen Beratungen, die geführt worden sind, keine substanzielle Kritik gehört. Dies zeigt doch auch, da heute ein Änderungsvorschlag gar nicht vorgelegt wurde, dass wir ein Gesetz in der richtigen Ausgewogenheit vorgelegt haben.
Ich möchte mich insbesondere für das große Engagement und die vielfältigen Diskussionen mit den Vertretern der Verbände und bei der SPD-Fraktion bedanken. Ich möchte mich auch ganz herzlich bei der FDP für die sehr offenen Gespräche bedanken und dafür, dass sie heute dieses Gesetz mitträgt.
In einem der Paragrafen dieses Gesetzes ist festgeschrieben, dass es auch von der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Land, den Behörden und den Verbänden der Jagd getragen ist. Ich würde dies gern als Motto oder Leitgedanken für die zukünftige Umsetzung des Gesetzes und der Verordnungen formulieren. Ich biete diese auch gern den anderen Verbänden – über die Verbände der Jägerinnen und Jäger hinausgehend – an. Ja, wir waren Vorreiter mit diesem Gesetz. Es war notwendig, es hat sich angeboten, und es war richtig. Ich bin sicher, wenn Sie die bundespolitische Diskussion und die Diskussion in den Ländern verfolgen, wir stehen mit unserer Novelle nicht allein, sondern wir befinden uns mitten in einer jagdpolitischen
Diskussion. Ich weiß, dass unser Landesgesetz weit über das Land Rheinland-Pfalz hinaus Bedeutung hat und eine durchaus positive Wirkung zeigt.
In diesem Sinne, auf eine weitere gute Umsetzung in vertrauensvoller Zusammenarbeit! – Das ist es, was wir mit dem Jagdrecht verbinden: Rheinland-Pfalz ist und bleibt ein sehr attraktives Jagdland für die Jäger und Jägerinnen, aber auch für das Grundstückseigentum. Daher kann ich an dieser Stelle nur sagen, ein Waidmannsheil diesem Gesetz und den Jägern und Jägerinnen!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Druck- sache 15/4745 – ab. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4341 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit Änderungen mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. – Danke schön! – Wer ist dagegen? – Damit ist das Gesetz in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4547 – Zweite Beratung
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung, der heute zur
Schlussabstimmung ansteht, ist in der 89. Sitzung des Landtags am 26.05. ohne Aussprache an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss hat in seiner 39. Sitzung über den Gesetzentwurf beraten.
Da eine Aussprache weder beim letzten Mal noch dieses Mal stattfindet, darf ich vielleicht einmal kurz darstellen, worum es geht. Das Arbeitsgericht Koblenz unterhält in Neuwied auswärtige Kammern, sozusagen eine Art selbstständige Zweigstelle, die zum Ende des Jahres aufgelöst werden soll. Das heißt, diese Kammern kehren in das Arbeitsgericht Koblenz zurück. Die Begründung der Landesregierung für diese Änderung ist zum einen, dass die derzeitige Unterbringung unbefriedigend sei und die räumlichen Verhältnisse mehr als schlecht seien.
In Koblenz entsteht das Justizzentrum, das bald fertiggestellt sein wird, und dort besteht genügend Platz, um sämtliche Kammern des Arbeitsgerichts Koblenz, inklusive der auswärtigen Kammern, aufzunehmen. Angesichts der geringen räumlichen Entfernung zwischen Neuwied und Koblenz – 17 Kilometer sollen es sein – seien negative Auswirkungen für die Bevölkerung nicht zu erwarten.
Hinzuzufügen ist noch zur Beurteilung, zwar mögen in Neuwied die Kammern geschlossen werden, aber die Sprechtage, die das Arbeitsgericht Koblenz in Sinzig, in Betzdorf und in Hachenburg hat, bleiben erhalten, sodass für eine wohnortnahe Versorgung auch bei der Arbeitsgerichtsbarkeit im Bereich Koblenz weiterhin Sorge getragen ist. Das war auch mit ein Grund für den Ausschuss, letztlich einstimmig zu entscheiden, dem Landtag den Gesetzentwurf zur Annahme zu empfehlen.
Herr Berichterstatter, ich danke Ihnen. Gemäß Absprache im Ältestenrat soll die Behandlung ohne Aussprache erfolgen.
Da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt, kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 15/4547 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen worden.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4673 – Erste Beratung
Es ist mir signalisiert worden, dass dieser Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Rechtsausschuss überwiesen werden soll. Wer ist für den Überweisungsvorschlag? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Ich danke Ihnen.
Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung, und ich lade Sie für die 93. Plenarsitzung, morgen, Donnerstag, den 24. Juni 2010, 9:30 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen.