Ein weiteres Beispiel – wo man zweimal hinschauen muss –: Die Prüfung von Jagdhunden gehört zur Ausbildung der Jagdhunde. Das war von Anfang so und ist jetzt in der Begründung klargestellt.
Manches, was wir auf den ersten Blick gerne gewollt hätten, hat so seine Haken. Revierjäger haben zusätzlich zu ihrer Ausbildung als Forstwirte eine dreijährige Ausbildung. Angestellte Jäger und Jägerinnen sollten diese Qualifikation haben. Das hätten wir gern deutlicher ins Gesetz geschrieben. Das würde dann allerdings die Förster ausschließen, was wir nicht wollten. Deshalb haben wir auf eine härtere Formulierung verzichtet. Immerhin wird in § 12 Abs. 1 Satz 1 nach dem Wort „Jäger“ der Zusatz „mit geeigneter Qualifikation“ eingefügt.
Nicht einfach ist auch – das zeigt sich ja heute –, dass es auf allen Seiten sehr berechtigte Interessen gibt. Natürlich möchten wir am liebsten allen zu 100 % Rechnung tragen. Das ist aber bei solchen Interessenkonflikten nicht möglich. Kompromissfähigkeit ist gefragt.
Der vorliegende Gesetzentwurf, ergänzt um den Änderungsantrag der SPD- und der FDP-Fraktion, ist ein solcher Kompromiss. Einiges hätten auch wir uns anders gewünscht.
In der Klimafolgen-Enquete haben wir gelernt, Natur muss in ihrer dynamischen Entwicklung gesehen werden. Es funktioniert nicht, den Status quo aufrechterhalten zu wollen. Deshalb sollten Bewirtschaftungsbezirke an Lebensräume angepasst werden. Eine Anpassung muss auch nicht mit höheren Wildbeständen oder mehr Schäden erkauft werden. Sie führt aber zu besseren und artgerechteren Lebensbedingungen.
Wir haben auf die Änderung des Gesetzentwurfes an dieser Stelle letzten Endes verzichtet. In jedem einzelnen Fall muss eine Änderung sorgfältig abgewogen werden. Die Landesregierung hat die Möglichkeit zur Anpassung auch heute schon und wird dann vielleicht von uns einmal einem entsprechenden Antrag stattgeben, wenn sie es nicht von sich aus tut.
Auch die Zahl der Jagderlaubnisscheine hätten wir gerne stärker begrenzt. Es gibt heute schon Jagdausübungsberechtigte, die am Wochenende Busse voller Jagdtouristen kommen lassen, denen sie für das Wo
Derartiges hat nichts mit Nachhaltigkeit oder Waidgerechtigkeit zu tun, sondern nur mit kurzfristiger Gewinnmaximierung, die in diesem Fall nicht gutgeheißen werden kann.
Verehrte Kollegen, alle Seiten wurden ausgiebig gehört. Wir haben alle viele Gespräche geführt. Ich danke allen beteiligten Verbänden für die Gesprächsbereitschaft und insbesondere für die Bereitschaft, Kompromisse mitzutragen.
Der zur Abstimmung anstehende Gesetzentwurf kann auch zusammen mit dem Änderungsantrag von SPD und uns naturgemäß nicht allen berechtigten Interessen Rechnung tragen. Es geht einfach nicht. Aber durch den gemeinsamen Änderungsantrag konnte immerhin noch einiges berücksichtigt werden, darunter Änderungen, die im Interesse aller sind, Änderungen im Interesse der Grundeigentümer, aber auch der Jäger, Änderungen, die, soweit wir wissen, von der jeweils anderen Partei akzeptiert werden können.
Wir haben Wert darauf gelegt, dass die Jagdgenossenschaften bei der Aufstellung der Abschusspläne und allen anderen Aufgaben der Hegegemeinschaft von Anfang an einbezogen werden. Diese Beteiligung von Anfang an, verbunden mit dem Recht zu genehmigen oder auch abzulehnen, das sie haben, sichert den Grundstückseigentümern eine starke Stellung und die Möglichkeit, ihre Wünsche und Anregungen von Anfang an einzubringen.
Wir denken, dies wird Streit und Gegeneinander vermeiden helfen und alle Seiten rechtzeitig ins Gespräch miteinander bringen.
Herr Langner sagte schon, dass auch der Landesjagdbeirat und der Kreisjagdbeirat von der einen und der anderen Seite noch ergänzt werden.
Die Liste der jagdbaren Tiere – das will ich auch noch einmal sagen – bedeutet entgegen der Bezeichnung der Liste nicht, dass diese Tiere auch gejagt werden dürfen.
Ich komme zu einem weiteren Punkt: Blei ist giftig. Bleischrot sollte nicht ins Wasser gelangen. Das bestreitet keiner. Deshalb ist es sinnvoll, Blei nicht für bestimmte Wildarten, sondern generell über und am Wasser zu verbieten. Ich freue mich, dass wir das so vereinbart haben.
Wie gesagt, Politik ist die Kunst des Möglichen. Ich bedaure, dass es letzten Endes nicht zu einem gemein
samen Antrag auch mit der CDU kam. Sie waren an den Gesprächen beteiligt und hätten auch noch etwas erreichen können, wenn Sie länger durchgehalten hätten.
Gleichwohl danke ich beiden Sprecherkollegen in SPD und CDU für die guten und konstruktiven Gespräche, die vom allseitigen Wunsch nach richtigen Lösungen und ausgewogenen Kompromissen geprägt waren.
Wir als FDP mussten uns entscheiden, ob wir einige Verbesserungen erreichen und den so gefundenen Kompromiss mittragen würden
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des rheinland-pfälzischen Jagdgesetzes erhalten wir ein zeitgemäßes Jagdrecht, welches sich vor allen Dingen der Verantwortung für diese wichtige, traditionsreiche, verantwortungsvolle und naturgebundene Tätigkeit stellt.
Es tut gut. Wir sind das waldreichste Bundesland. Wir haben attraktive Wildbestände. Wir haben 18.000 Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz. Das zeigt auch, dass viele Menschen diesem traditionellen Handwerk in besonderer Weise verbunden sind. Ich kann als für die Jagd zuständige Ministerin sagen, ich bin stolz darauf, dass es so viele Jägerinnen und Jäger in unserem Land gibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Jagdrechtsnovelle war wichtig und war notwendig gewesen, weil sich zum Beispiel Wildbestände und gleichzeitig auch die Landbewirtschaftung – denken Sie an den naturnahen Waldbau – erheblich verändert haben, weil sich die Lebens- und Arbeitssituation von Jägern und Jägerinnen verändert haben und es andere wildbiologi
Sie war auch deswegen notwendig gewesen, weil sich die Bundesregierung wiederholt verweigert hat, das Bundesjagdrecht zu ändern. Wir schieben Probleme nicht hinaus, wir lösen sie und stellen uns der Verantwortung.
Ich denke, dass dieses Jagdrecht Lösungen anbietet, und zwar für eine nachhaltige attraktive Jagd, aber auch für die Grundstückseigentümer wie Bauern, Winzer und Waldbesitzer.
Ich habe gesagt, es ist ein Angebot. Das ist auch ein Stück Programm; denn das Gesetz muss jetzt auch in der Praxis und in der Umsetzung mit Leben gefüllt werden.
Es liefert eine Vielzahl von Instrumenten. Ich sage, es sind bessere Instrumente als die, die wir bisher gehabt haben, sie sind aber auch flexibler. Sie erhöhen und verbessern Handlungsmöglichkeiten vor Ort, zum Beispiel als Stichwort die Stärkung der Hegegemeinschaften.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass mit dem Änderungsantrag auch die Mitwirkung des Grundstückseigentums geregelt wird, ohne dass die besondere Verantwortung der Jagenden dabei zurückgenommen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Jagdgesetz wird auch die Verpachtbarkeit insgesamt und auch der Zugang zur Jagd verbessert. Dies war ein Anliegen. Dazu gehören auch die Mindestpachtregelungen, die wir verkürzt haben und die ein Angebot darstellen, das genutzt werden kann, aber nicht genutzt werden muss. Dazu gehören auch Regelungen wie die Zahl der Pächter im Revier oder auch der mitjagenden Jäger. Ja, wir legen Wert darauf, dass die Wildbestände nicht übermäßig dezimiert werden. Es gibt Möglichkeiten, dies zu verhindern, und selbstverständlich wird sich auch der Grundstückseigentümer dagegen verwahren. Wenn dies über die Maßen geschieht, müsste natürlich auch die Behörde einschreiten.
Dieses Gesetz belegt, dass wir es ernst meinen mit dem Anspruch der Deregulierung. Grundsätzlich kann und soll das, was vor Ort zwischen den Jägerinnen und Jägern und den Grundstückseigentümern oder den Verpächtern und den Pächtern geregelt werden kann, auch vor Ort geregelt werden. Falls aber die Interessen der Allgemeinheit zu wahren sind, kann und muss die Behörde vor Ort handeln. Dazu gehört das Prinzip, dass in Zukunft Abschussvereinbarungen vor Abschussfestsetzungen gelten sollen, wenn die Dinge vor Ort in Ordnung sind. Dies ist eine ganz neue Qualität in diesem Gesetz, die es bisher so nicht gab.
In diesem Gesetz ist ein gehörig Maß an Vertrauensvorschuss an die Partner der Jagd, an das Grundstückseigentum und an die Jäger und Jägerinnen enthalten, dass sie die Möglichkeiten, die wir ihnen eröffnen, im Sinne einer verantwortungsvollen Partnerschaft vor Ort leben und die Dinge auch gut umsetzen. Dies stärkt die Eigenverantwortung, und ich bin dankbar dafür, dass
Es ist nicht zuletzt ein ausgewogenes Gesetz zwischen den unterschiedlichen, die Jagd berührenden Interessen. Das ist schon mehrfach angesprochen worden. Es fördert die Waidgerechtigkeit der Jagd, und es stärkt den Naturschutz, ein Aspekt, der gerade für die Jäger und Jägerinnen insgesamt von Bedeutung ist, weil sie als Verbände für den Naturschutz anerkannt sind. Es ist sicherlich ein Gesetz für eine nachhaltige Jagd, aber auch für lebensraumangepasste Wildbestände.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns in diesem Gesetz darauf verständigt – und ich bin dankbar ob der intensiven Beratung –, dass die Zuständigkeit für die örtlichen Behörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten verbleibt. Wir kommunalisieren nur insofern, als der Kreisjagdmeister oder die Kreisjagdmeisterin nicht mehr länger Ehrenbeamter oder Ehrenbeamtin des Landes sein sollen, sondern nunmehr Ehrenbeamte des Kreises werden. Wir nehmen also die Kommunalreform schon zum Teil vorweg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich zu bedanken. Sie haben während des Gesetzgebungsverfahrens sicherlich gemerkt, die Jagd ist eine emotionale Angelegenheit. Das ist nicht unbedingt unerwünscht, und manchmal ist es auch wichtig. Die Gespräche und Beratungen im Landtag waren bis heute geprägt von einer hohen Sachlichkeit, und dafür möchte ich zunächst allen Fraktionen danken. Ich habe bis vor wenigen Tagen, da die Verhandlungen getragen waren von dem Wunsch zur Zusammenarbeit, gedacht, dass dieses Gesetz gemeinsam von allen Fraktionen unterstützt werden kann.
Auch wenn die CDU dem Gesetz heute nicht zustimmt, so habe ich in ihren Änderungsvorschlägen während der gemeinsamen Beratungen, die geführt worden sind, keine substanzielle Kritik gehört. Dies zeigt doch auch, da heute ein Änderungsvorschlag gar nicht vorgelegt wurde, dass wir ein Gesetz in der richtigen Ausgewogenheit vorgelegt haben.