Hier in Rheinland-Pfalz wurde auf Antrag der CDU im Ausschuss im Frühjahr 2009 das Thema der Organspende und wie wir die Organspende verbessern, welches Konzept wir erarbeiten können, eingebracht. Gemeinsam mit allen Fraktionen, also mit der CDU und mit der FDP, haben wir uns damals verständigt, dieses sensible Thema miteinander anzugehen und aufzunehmen. Wir haben nun im gesamten Zeitraum intensiv gearbeitet, um ein gemeinsames Konzept auf den Tisch zu bringen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme noch einmal auf das Thema der Tabuisierung der Ängste zurück. Das ist ein ganz wichtiges und entscheidendes Thema; denn wer beschäftigt sich gerne mit Ängsten wie Unfall, Krankheit und Tod?
Die Öffentlichkeitsarbeit muss immer wieder stattfinden. In der öffentlichen Meinung ist dies ein ganz wichtiges Thema. Das Thema „Werbung“ kann man eigentlich bei dem Thema „Organspende“ nicht in den Mund nehmen.
Ich war jetzt vor Kurzem – ich glaube, Sie alle auch – in Berlin. Dort ist mir aufgefallen, dass an Hochhauswänden der prominente Til Schweiger mit einem großen Banner Werbung macht, auf dem steht: Ich spende mich selbst. – Das ist für mich ein neuer Hinweis dafür, was man machen kann.
selbstverständlich einen Organspendeausweis. 95 % aller Deutschen kennen ihn und sind darüber informiert. Allerdings besitzen ihn nur 17 % der Deutschen wirklich. Dass ich zum Beispiel einen habe, ist klar. Ich habe in meiner beruflichen Tätigkeit bis Mai 2006 im Organzentrum, im Transplantationszentrum in einer großen Klinik gearbeitet und habe 16 Jahre lang Organtransplantationen, aber auch Entnahmen begleitet und weiß natürlich sehr wohl, wo die Strukturprobleme sind, wo man etwas verbessern, wo man ansetzen und alle Möglichkeiten dabei in Betracht ziehen kann.
Ich sprach mehrfach darüber, wie wichtig es ist, dieses Thema zu enttabuisieren, um dem Thema ein öffentliches Gesicht zu geben. Wir haben dazu gemeinsam erarbeitet, dass wir mit den Informationen zur Organspende anders ansetzen und anders umgehen.
Dazu gehört für uns der Ansatz, bei jungen Menschen zu beginnen, und zwar immer im Alter von ungefähr 16 Jahren, wo man sich auf der einen Seite für den Straßenverkehr bereit macht. Die Unfallhäufigkeit ist da ein Thema, für das sensibilisiert werden soll.
Es ist auch gefährlich, Motorrad, Auto oder anderes zu fahren. Eine Ersthelferausbildung mit dem Führerschein wird etabliert, und im gleichen Alter sollte parallel ergänzend dazu im Unterricht in Ethik, Biologie und Religion etwas getan werden, und zwar nicht als verbindliches Schulfach, sondern als ergänzender Unterricht. Es ist das gleiche Alter mit 16 Jahren. Die Schülerinnen und Schüler nehmen es mit nach Hause zu ihren Eltern. Man redet darüber. Damit bekommt es eine breite Akzeptanz.
Diese Schulkampagne wird von der Landeszentrale für Gesundheitsförderung gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Organtransplantantion gemacht. Schüler, Eltern, bis hin zu den Senioren sind angesprochen.
Meine Damen und Herren, wir hatten gemeinsame Beratungen. Es geht uns um die Stärkung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern. Genau diese sind es in den Krankenhäusern, die schauen, wo Fälle im Krankenhaus sind, die infrage kommen, in einem Krankenhaus, das Schwerpunktkrankenhaus ist, in einem Krankenhaus, in dem eine neurologische Abteilung ist, in dem Patienten einfach auch versterben, die infrage kämen für Organentnahmen und nicht angesprochen werden.
Die Angehörigen werden dann nicht angesprochen, weil die Belastung der Ärztinnen und Ärzte sehr groß ist. Das darf nicht sein. Dieses lebenserhaltende Organ ist wichtig. Deswegen finde ich einen Organspendeausweis auch so wichtig.
Wenn dieser schlimme Moment kommt, muss der Mensch selbst entschieden haben ich, möchte es, und es soll nicht der Partner entscheiden. Der Partner weiß, mein Ehemann, meine Ehefrau wollten es, wollten noch nützlich sein, dienend sein und die Organe hergeben.
Wir brauchen dringend ein Weiterbildungsangebot für Ärztinnen und Ärzte und für das Pflegepersonal. Ich
gebe mein eigenes Beispiel erneut. Wenn man 16 Jahre lang diesen Dienst macht, dann macht man das, weil man es lange und gut macht. Das ist die extreme Situation zwischen großem Leid – es ist ein schlimmes Schicksal geschehen – und der Hoffnung auf ein neues Leben.
In § 30 des Landeskrankenhausgesetzes wird eine Regelung zur Förderung der Organspende stattfinden. Frau Ministerin Malu Dreyer, dafür danke ich ausdrücklich. Das ist ganz wichtig.
Wir wollen eine Steigerung von 20 Spendern pro 1 Million Einwohner erreichen. Das ist denkbar, wenn wir das mit entsprechenden Konzepten untermauern, die tragen können. Dazu möchte ich ausdrücklich sagen, dass Öffentlichkeitsarbeit für Krankenhäuser für mich bedeutet, dass nur große Zentren und gute Häuser, die auch transplantieren, sich entsprechend in der öffentlichen Wahrnehmung präsentieren können. Nur Spitzenhäuser können das.
Wir wollen eine Verbesserung der klinikinternen Strukturen erreichen. Wir wollen die Krankenhäuser weiter vernetzen. Dabei wollen wir die Kosten nicht aus dem Auge lassen.
Bei dem Thema „Kosten“ wollen wir darauf hinwirken, die gegenwärtige Finanz- und Organstruktur durch die DRGs zu verbessern. Wir würden uns freuen, wenn sich die FDP dem anschließen könnte.
Den Weg der Freiwilligkeit und der Öffentlichkeitsarbeit habe ich beschrieben. Ich sage noch ein Wort zu dem Thema „Seniorspenden“. Früher war das ein Tabuthema. Heute wissen wir mit Blick auf die demografische Entwicklung, dass immer mehr Menschen mit 65 Jahren körperlich sehr gesund und fit sind und sich fit gehalten haben. Diese Organe sollten für Menschen gleichen Alters zur Verfügung stehen. Diese Zahlen mit Blick auf die Seniorspenden möchten wir erhöhen.
Herr Dr. Schmitz, ich bitte ausdrücklich die Fraktion, sich unserem Antrag anzuschließen. Wir selbst werben ausdrücklich dafür. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir einen gemeinsamen Antrag hinbekommen. Das Thema „Organspende“ ist ein Thema, das über alle Fraktionen begleitet werden sollte. Dafür werbe ich über ein Jahr lang schon.
Lassen Sie mich bei dem Dank noch den Dank an die Angehörigen, an die Organspender einbeziehen. Ich bitte noch, die Ärztinnen und Ärzte und das Pflegepersonal bei dem Dank mit einzubeziehen. Das ist eine hoch anzuerkennende und emotional schwierige Sache.
Verehrte Kollegen, mit dem gemeinsamen Antrag sind wir auf einem guten Weg. Ich bedanke mich ausdrücklich.
Zunächst begrüße ich Besucherinnen und Besucher im Landtag Rheinland-Pfalz, und zwar den Kleingartenverein Rosengarten aus Ludwigshafen. Herzlich willkommen in Mainz!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist so, die Wartelisten sind lang. Die Spenderzahlen sind zu niedrig. Zurzeit warten mehr als 600 Menschen in Rheinland-Pfalz auf ein Spenderorgan, ca. 12 davon sind junge Menschen, die noch keine 18 Jahre alt sind.
So konnten 2005 105 postmortale Organspenden bei uns im Land durchgeführt werden. Die Spenderzahlen lagen im Jahr 2009 bei den postmortalen Organspenden mit 14,7 Spenden pro 1 Million Einwohner in RheinlandPfalz geringfügig unter dem Schnitt in der Bundesrepublik von 14,9.
Bei 185 Organspenden bei uns im Land im letzten Jahr inklusive der Lebendspenden kann man keine wirkliche Trendwende erkennen. Wir würden es gerne tun.
Deswegen hatte die CDU-Fraktion bereits im Januar letzten Jahres einen Antrag „Besseres Konzept für mehr Organspenden in Rheinland-Pfalz“ in den Landtag eingebracht, nachdem die 2006 getroffene Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Organspenden bisher keine durchgreifende Veränderung gebracht halte. Nach Beratung im Plenum hat sich der Sozialpolitische Ausschuss im März vergangenen Jahres intensiv mit diesem Antrag beschäftigt. Das Ergebnis war, dass sich alle Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag einigen wollten.
Frau Anklam-Trapp und Herr Dr. Schmitz, es gab in den folgenden Monaten – ich betone – zahlreiche intensive Gespräche auch unter Einbeziehung von Experten. Ich freue mich, dass sich die Arbeit gelohnt hat und wir heute einen Antrag vorlegen können, der ursprünglich von allen Fraktionen getragen wurde.
Die FDP hat leider vor der letzten Plenarsitzung einen Entschließungsantrag mit zwei Punkten eingebracht, der vonseiten der SPD und der CDU so nicht mitgetragen werden konnte. Darauf komme ich später noch. Deswegen haben wir es erst einmal abgesetzt. Es ist allerdings nicht möglich, dass wir einen gemeinsamen Antrag formulieren, wobei einer der drei, die FDP, dann noch
einen Entschließungsantrag vorlegt. Deswegen werden wir mit geringen Abweichungen einen Alternativantrag von SPD und CDU vorlegen, der inhaltlich dem ersten Antrag gleicht. Sie sind herzlich eingeladen, dort mitzumachen.
Ich darf kurz erwähnen, dass Frau Staatsministerin Dreyer in einem Sprechvermerk in der Vorlage 15/3839 am 04. Juni 2009 im Nachgang zur Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am 19. März festgestellt hat: „Die Situation der Organspende ist unbefriedigend. Es gibt keinen Patentweg, den Rückgang der Organspende aufzufangen und den Trend umzukehren. Es wird darauf ankommen, durch gemeinsame intelligente Konzepte im Krankenhausmanagement – möglicherweise auch mit finanzieller Unterstützung der Krankenkassen – zu besseren Konzepten und zu besseren Zahlen zu kommen.“
Ich habe im Juli 2009 eine Kleine Anfrage zu dem Thema gestellt. Vonseiten der Landesregierung wurde richtigerweise festgestellt, dass zwar ein Großteil der Bevölkerung zum Thema „Organspenden“ informiert ist, jedoch nur 67 % nach einer 2008 bundesweit durchgeführten Befragung grundsätzlich bereit sind, nach dem Tod Organe zu spenden.
In der Beantwortung der Anfrage wurde deutlich, dass 95 % der Bevölkerung wissen, dass es einen Organspendeausweis gibt, aber nur 17 % haben einen solchen Ausweis. Das zeigt, wie wichtig es ist, richtig und intensiv Aufklärung zu betreiben.
Das Transplantationsgesetz hat sich prinzipiell bewährt. Es gibt nach wie vor Organmangel. Ich habe einen solchen kleinen Ausweis mitgebracht. Viele von uns haben einen. Ich habe ein Päckchen an meinem Pult. Wer einen möchte, der kann gern zu mir kommen. Die gibt es kostenlos.
Ich habe als Arzt in den letzten Jahren in vielen Gesprächen mit Patienten und Angehörigen immer wieder die Angst herausgehört, ob man wirklich tot sei, wenn man hirntot ist. Das ist eine ernsthafte Frage, die sich Laien stellen. Weiter gab es die Frage, ob Ärzte immer noch alles tun würden, wenn man als schwerkranker Patient im Krankenhaus liegt und einen Organspendeausweis hat. Das sind Fragen, die von Laien gestellt werden. Die muss man ernst nehmen und sie beantworten.
Das Transplantationsgesetz hat zwei Voraussetzungen für die Entnahme von Organen und Gewebe festgelegt. Der Tod des Menschen muss festgestellt sein und eine Zustimmung muss vorliegen.
Meine Damen und Herren, die Diagnose Hirntod bedeutet den unumkehrbaren Ausfall der gesamten Funktion des Gehirns, und zwar von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm, und ist damit – ich betone – der sichere Nachweis des Todes.
Die Untersuchungen erfolgen nach Richtlinien der Bundesärztekammer. Die Untersuchung erfolgt durch zwei in der Intensivmedizin erfahrenen Ärzte unabhängig voneinander: Beide Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es immer Menschen gibt, die die Kriterien des Hirntods anzweifeln. Das sind ideologische Fragen. Ich muss sagen, da hört das Diskutieren auf. Wenn man mit wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht überzeugen kann, dann muss er es in seinem Kopf so lassen und es anzweifeln.
Bei der Entscheidung zur Organspende wird geprüft, ob der Patient eine schriftliche Verfügung, zum Beispiel einen Ausweis, hat oder ob er seinen Willen den Angehörigen gesagt hat. Das wird gegebenenfalls mündlich erfragt. Weitere Fragen werden dann vom behandelnden Arzt in einem Gespräch mit dem Angehörigen geklärt. Das sind sehr zeitintensive Gespräche. Hat der Hirntodverstorbene zu Lebzeiten keine Festlegung gemacht, dann können nach gültiger Rechtslage die Hinterbliebenen die Entscheidung treffen.
Wir haben zwei Problemfelder. Das wird in dem gemeinsamen Antrag beschrieben. Problemfeld eins ist die Aufklärung. Frau Anklam-Trapp, Sie hatten das eben sehr gut erwähnt. Ein wichtiges Thema, bei denen die drei Fraktionen zumindest weitgehend einer Meinung sein können, ist die Aufklärung.
Ich sage noch einmal, der Erste-Hilfe-Unterricht – fast jeder macht heute einen Führerschein, dann muss er einen Kurs für Sofortmaßnahmen besuchen – ist eine hervorragende Gelegenheit, wenn man darauf einwirkt, dass die Hilfsorganisationen, die diese Kurse anbieten, im Rahmen dieses Kurses das Thema ansprechen. Die Aufklärung muss nicht bei Senioren beginnen, wenngleich die Organspende nicht unbedingt eine Alterslimitierung hat. Sie muss bei jungen Menschen beginnen, um da Sensibilität zu erzeugen.
Eine zweite gute Gelegenheit, die auch schon genutzt wird, ist die Schule. Ethikunterricht, Biologieunterricht und auch der Religionsunterricht bieten sich in der Tat dafür an.