Protokoll der Sitzung vom 24.06.2010

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Hartloff das Wort.

Herr Kollege Baldauf, ich würde gern die Einschätzung zitieren, die der Leitende Oberstaatsanwalt Hund zur Aussage der Zeugin Posner, Staatsanwältin in Frankfurt, gegeben hat. Sie lautet:

Ich kann die der Zeugin Posner in den Medien zugeschriebenen kritischen Äußerungen nicht nachvollziehen. Ihre Sachverhaltskenntnis ist – jedenfalls durch Akten dokumentiert – allenfalls oberflächlich und lückenhaft. Über unsere Prüfungen und den Einleitungszeitpunkt hat sie gar keine Kenntnisse. Ihre rechtlichen Bewertungen sind widersprüchlich und zudem in keiner Weise mit Tatsachen belegt.

Sollte die Kritik in der berichteten Form stattgefunden haben, halte ich das Verhalten der Zeugin für unverein

bar mit den professionellen Standards des Staatsanwaltberufes. (Zurufe von der SPD: Ah! – Beifall der SPD – Licht, CDU: Verteidigungshaltung!)

Nur einmal Klartext, worauf Sie sich stützen.

Damit es kein Vertun gibt: Der Ministerpräsident hat in der Sitzung vom 10. Juli letzten Jahres Stellung genommen und eindeutig gesagt – einmal sinngemäß zusammengefasst –, im Nachhinein ist man schlauer, wir hätten die Reißleine früher ziehen sollen.

(Baldauf, CDU: Scheinbar nicht!)

Es steht im Protokoll, ich kann es zitieren. Es gibt kein Wegducken und nichts. Vielmehr gibt es ein Stehen auch zu Fehlern des Ministerpräsidenten und von anderen, insbesondere von dem verantwortlichen Minister Ingolf Deubel.

Darüber hinaus – dies sei auch einmal offen gesagt –, auch im Rechnungshofsbericht lese ich so manches, was noch nicht so zusammengefasst vorliegt, was ich vorher nicht so wusste. So wurde beispielsweise gesagt – das sage ich so offen –, dass die Anlage des Geldes in der Schweiz Zinsen bringt und nicht Zinsen kostet. Dies ist für Überlegungen natürlich maßgeblich, und ein solcher Fehler, aus dem man auch lernen muss, kann nicht in der Zukunft fortgesetzt werden. Das ist keine Frage.

(Glocke der Präsidentin)

Ja, diese Geschäftspartner waren nicht seriös, auch nicht aus meiner Sicht. Im Nachhinein hätte ich mit diesen Menschen keine Geschäfte gemacht.

Danke. (Beifall der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat nun Herr Kollege Mertin das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als die Staatsanwaltschaft am Dienstag verkündet hat, was das Rechtshilfeersuchen mit den USA zutage gebracht hat, stellte sich die Frage: War es vermeidbar, dass das Land in ein Geschäft einsteigt, bei dem jemand Schecks über viele Millionen Dollar erteilt und lediglich ein Konto dahintersteht, das zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Schecks eine Deckung von rund 50 Dollar aufwies? War dies vermeidbar?

Wenn man sich anschaut, welche Aussagen im Untersuchungsausschuss gemacht worden sind, muss man feststellen, ja, es war vermeidbar.

(Beifall der FDP und der CDU – Eymael, FDP: Das ist der Punkt!)

Die Mitarbeiter des Finanzministeriums haben gewarnt. Sie haben das Geschäftsmodell ihres Ministers nicht verstanden.

Das LKA hat untersucht und mehrfach gewarnt. Der Rechtsanwalt, der angeblich alles prüfte, Geldwäsche und alles andere, hat im Ausschuss erklärt, er habe gewarnt. Alle Warnungen wurden vorgebracht, und sie endeten zu Beginn der politischen Ebene, und dort wurden sie einfach kassiert.

(Beifall der FDP und der CDU – Baldauf, CDU: Aber warum?)

Die Warnungen der Fachleute wurden in den Wind geschlagen, und man hat nicht zur Kenntnis genommen, welche Warnungen ausgesprochen worden sind, und zwar nicht nur beim Finanzminister, sondern auch beim Staatssekretär des Innern und bei allen Übrigen, die damit befasst waren.

Es gab hinreichend Warnungen, dieses Geschäftsmodell nicht zu begehen. Deswegen ist es nicht so, wie heute hier dargetan wird, man hätte es nicht besser wissen können. Man hat es besser wissen können.

(Beifall der FDP und der CDU)

Man hätte auch zusätzliche Erkundigungen einziehen können. Deshalb ist es eben so, dass dies, was Sie diese Woche erfahren haben, auch hätte verhindert werden können. Diesen Vorwurf erhebt die Opposition.

(Beifall der FDP und der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind somit am Ende der Aktuellen Stunde.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4677 – Erste Beratung

Für die Landesregierung hat Staatsminister Bruch das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der guten Ordnung halber möchte ich das Gesetz einbringen, wie es sich gehört. Es wurde zwar im Ältestenrat vereinbart, es ohne Aussprache zu behandeln, aber ich möchte zumindest drei Bemerkungen machen.

Die erste Bemerkung ist, Sie haben ein Gesetz vorgelegt bekommen, das wir im Innenausschuss und im Rechtsausschuss zu beraten haben, das sich mit der Umsetzung des Zensus beschäftigen wird. Diese Befra

gung wird registergestützt sein und im Oktober beginnen.

(Vizepräsident Bauckhage übernimmt den Vorsitz)

Ab Oktober werden Sie – das ist der zweite Hinweis, meine Damen und Herren Abgeordnete – mit Sicherheit in Ihren eigenen Bereichen gefragt werden, was damit zu tun und zu lassen ist. Diese Befragung beginnt mit den Wohngebäuden und endet nachher mit Stichproben in allen möglichen Haushalten, und zwar in etwa 10 % aller Haushalte.

(Unruhe im Hause)

Die dritte Bemerkung ist, dieses Gesetz kostet sehr viel Geld. Es kostet das Land insgesamt 42,9 Millionen Euro. Auch das muss man wissen und sagen. Wir haben das im Haushalt dargestellt. In diesem laufenden Haushalt sind noch 22,7 Millionen Euro dafür veranschlagt.

Wir haben die Konnexität vereinbart, das heißt, die 36 Erhebungsstellen bekommen die Aufwendungen ersetzt, die sie haben.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich schlage vor, dass wir Ihnen im Innenausschuss – das ist meine Zuständigkeit – dieses Gesetz in seiner Durchführung einmal darstellen, weil ich der Meinung bin, wir müssen uns damit intensiv beschäftigen. Deswegen wollte ich Ihnen das ans Herz legen.

(Beifall bei der SPD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Einvernehmen? – Das ist der Fall. Vielen Dank.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Konzept für mehr Organspenden in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/4569 –

dazu: Konzept für mehr Organspenden in Rheinland-Pfalz Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 15/4749 –

Steigerung der Organtransplantationen durch verbesserte Rahmenbedingungen Antrag der Fraktion der FDP – Entschließung – – Drucksache 15/4604 –

Es ist eine Grundredezeit von zehn Minuten vereinbart. Ich bitte um Wortmeldungen. – Das Wort hat Frau Kollegin Anklam-Trapp.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Es ist ein anderes Thema, nämlich Konzept für mehr Organspenden in Rheinland-Pfalz. Es ist ein Thema, das einen immer dann betrifft, wenn man selbst krank ist, wenn man kranke Angehörige hat, wenn Menschen in besonderen Situationen sind.

In der Forschung, der Medizin und in der Politik haben wir große Veränderungen gehabt. 55 Jahre ist es her, dass die erste Nierentransplantation durchgeführt wurde. In Deutschland sind mittlerweile 40 Jahre vergangen, seitdem die erste Herztransplantation gemacht wurde. Dennoch, viele Menschen stehen der Organspende immer noch zwiespältig und skeptisch gegenüber.

In Deutschland warten im Moment 12.000 Patienten auf ein Organ. In Europa sind es 60.000 Menschen, die ein lebenserhaltendes, ein lebenspendendes, ein rettendes Organ benötigen.

Im Mai hat sich das Europäische Parlament des Themas angenommen und einheitliche Standards für Qualitäts- und Sicherheitsstandards verabschiedet, damit Organe in Europa kompatibel sind, damit die Transplantationen möglich werden, weil die Entnahmerichtlinien angeglichen sind. Das kommt dann natürlich auch Menschen in Deutschland und damit auch Menschen in RheinlandPfalz zugute.

Ich möchte noch einmal deutlich sagen, Organtransplantationen sind Lebensqualität, sind lebensdauererhaltend. Sie retten und spenden Leben.

Hier in Rheinland-Pfalz wurde auf Antrag der CDU im Ausschuss im Frühjahr 2009 das Thema der Organspende und wie wir die Organspende verbessern, welches Konzept wir erarbeiten können, eingebracht. Gemeinsam mit allen Fraktionen, also mit der CDU und mit der FDP, haben wir uns damals verständigt, dieses sensible Thema miteinander anzugehen und aufzunehmen. Wir haben nun im gesamten Zeitraum intensiv gearbeitet, um ein gemeinsames Konzept auf den Tisch zu bringen.