Protokoll der Sitzung vom 09.09.2010

(Zuruf von der CDU: Gute Frage! – Schweitzer, SPD: Das verraten wir eben nicht!)

Für die Landesregierung antwortet der Herr Innenminister. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider zu Bau und Bezuschussung des Schlosshotels in Bad Bergzabern wie folgt:

Die Frage 1 beschäftigt sich mit dem Bewilligungsbescheid. Der Bewilligungsbescheid wird zeitnah, nachdem die baufachliche Prüfung abgeschlossen ist, erteilt. Ferner ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof abzuwarten. Das steht noch aus.

Zu Frage 2: Diese Frage war schon Gegenstand der Kleinen Anfrage Nummer 2964 vom 2. Juli 2010 und meine Antwort dazu vom 16. August.

Ich will sie zitieren: „Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat dem Ministerium des Innern und für Sport unter dem 16. Dezember 2008 zunächst eine kursorische Baufachliche Bewertung vorgelegt, nach deren Ergebnis die vorgelegten Unterlagen für eine baufachliche Prüfung auf der Grundlage der ZBau Nr. 6 nicht ausreichen,

(Frau Schneiders, CDU: Nicht?)

die Kostenansätze als nicht auskömmlich angesehen werden und die Vergabe an einen Generalunternehmer nur über eine gleichzeitige Parallelausschreibung als wirtschaftliche Variante nachgewiesen werden kann. In ihrer sodann unter dem 22. September 2009 vorgelegten Baufachlichen Bewertung der Maßnahme ,Schlosshotel Bergzaberner Hof’ stuft die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nach überschlägiger Überprüfung der eingereichten Unterlagen und in Anbetracht der Tatsache, dass es sich zum einen um ein 4-Sterne-Plus-Hotel (höchster Ausstattungsstandard) und zum anderen um eine Reaktivierung eines in die Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz eingetragenen Gebäudes handelt, die zum Stand 15. September 2009 ermittelten Baukosten von 6.231.117 Euro als erforderlich zur Umsetzung des beabsichtigten Bauprogramms ein, ohne die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten abschließend mitzuteilen.“

Das war die erste Antwort.

Die zweite Antwort zu dieser Frage: Hinsichtlich der wesentlichen Aussagen zu der Baufachlichen Prüfung – das waren insgesamt elf Seiten – verweise ich auf die Antwort, dort auf die Kleine Anfrage 3134: „Im Schreiben vom 29. April 2010 hat die ADD im Wesentlichen angefragt, wie mit dem von der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern vorgelegten und sachlich und rechnerisch geprüften zweiten Mittelabruf vor dem Hintergrund der angekündigten Veränderung der Bewilligungsgrundlagen verfahren werden soll. Sie hat ferner u. a. ausgeführt, dass wegen noch nicht geänderter Bewilligungsgrundlagen verschiedene Positionen wie

derum gestrichen wurden und bei anderen Positionen keine abschließende Beurteilung vorgenommen werden konnte.“ Das war die Antwort der ADD vom 2. Juni 2010.

Zu Frage 3: Auch wenn die Baufachliche Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, so kommt die ADD nach überschlägiger Bewertung der eingereichten Unterlagen zu dem Schluss, dass es sich, wie schon ausgeführt, um dieses 4-Sterne-Plus-Hotel und die Reaktivierung der Denkmalliste eines Gebäudes handelt. Sofern Vorbehalte des Rechnungshofes gemeint sind – etwas anderes kann ich da nicht lesen –, sind die Ergebnisse der Rechnungshofprüfung zunächst abzuwarten. Vorbehalte zur baufachlichen Prüfung von Behörden und vom Sanierungsberater können nicht bestätigt werden; liegen mir nicht vor. Ich weiß nicht, woher diese Behauptung kommt.

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsberechnung verweise ich auf die Antwort der Landesregierung vom 16. August 2010 zur Kleinen Anfrage 3138. Das Ministerium des Innern und für Sport kommt, wie übrigens auch der Sanierungsberater, hinsichtlich der Rentierlichkeit des Objektes zu einer anderen Einschätzung als die ADD.

Zu Frage 4: Im Juli 2009 begannen die Bauarbeiten und weitere Untersuchungen der Bausubstanz. Hierbei wurde festgestellt, dass ein erheblicher Mehraufwand bei der statischen Sicherung der Decken, des Dachs und der Gründung des Neubaus erforderlich waren und erforderlich sind. Das tatsächliche Ausmaß zeigte sich erst bei der kompletten Freilegung der Decken und der Anschlüsse. Dies konnte im Vorfeld nur mit einem hohen Zeitaufwand und mit Zustimmung des Eigentümers erfolgen, da ansonsten in keiner Weise durch freigelegte Deckenanschlüsse ein verwertbares Objekt entstanden wäre.

Das sind die Begründungen für die Mehrkosten.

So weit meine Antwort.

Gibt es Zusatzfragen?

Herr Minister, Sie haben auf die Frage nach der Baufachlichen Prüfung geantwortet, dass diese zurzeit noch nicht vorliegt und erstellt wird. Ich frage Sie: Ist es nach der Haushaltsgesetzgebung nicht üblich, dass eine Baufachliche Prüfung vorliegt, bevor man eine Zuschusszusage seitens des Landes gibt?

Es gab ja vorher eine Einschätzung der baufachlichen Situation.

Einschätzung oder eine – – –

Ja Gott, eine endgültige Prüfung werden Sie bei solchen Projekten nie vornehmen. Wie wollen Sie das machen?

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Schneider.

Herr Minister, Sie haben in der Landtagssitzung vom 8. Oktober 2009 auf die Frage nach den Gründen, warum denn der ehemalige Investor jetzt Pächter wurde, gesagt, dass der Landesrechnungshof damals auf einer anderen Lösung beharrt hat. Ich frage Sie: Würden Sie diese Aussage heute erneut wiederholen, dass der Landesrechnungshof dafür verantwortlich ist, dass es den Besitzerwechsel gab?

Der Landesrechnungshof hat sich eingeschaltet. Damit war klar, dass die Geschäftsgrundlage verändert werden musste. Die Prüfung war vernünftig. Ich habe nichts gegen den Landesrechnungshof einzuwenden.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Bracht.

Herr Minister, ist es üblich, dass die Landesregierung Bewilligungsbescheide erst im Laufe oder nach der Fertigstellung von Baumaßnahmen ausspricht?

Das machen wir oft.

(Licht, CDU: Was?)

Sie haben aber doch schon alle davon profitiert. Was schauen Sie mich denn so an?

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Wilke.

Herr Minister, Sie sprachen eben davon, nach Abschluss der Baufachlichen Prüfung würde der endgültige Bewilligungsbescheid zeitnah ergehen. Wann versprechen Sie uns denn, dass die Baufachliche Prüfung abgeschlossen ist?

Ich verspreche Ihnen gar nichts.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Wie soll ich Ihnen etwas versprechen, was ich nicht kann? Sie können mich doch nur für das haftbar machen, was ich tun kann. Ich kann darauf drängen, dass die baufachliche Prüfung abgeschlossen wird. Das habe ich getan.

(Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, stellen Sie bitte Fragen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dötsch.

Herr Minister, Sie haben eben von den Kostensteigerungen gesprochen. Wie hoch sind denn zum heutigen Stand die aktuellen Bruttogesamtkosten?

Nach der letzten Mitteilung sind es 7,22 Millionen Euro. Es handelt sich um die Bruttobaukosten und nicht die förderfähigen Kosten.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schreiner.

Herr Minister, im Rahmen der Vorfinanzierung durch die Kommune sind auch Zinsen angefallen. Sind diese zuschussfähig?

Ich weiß weder, ob es eine Vorfinanzierung gegeben hat, noch was diese getan haben. Das kann ich Ihnen gern nachliefern.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Meurer.

Herr Minister, Sie sagten, bei den 7,2 Millionen Euro handelt es sich nicht um die zuschussfähige Summe. Wie hoch ist die Summe, die zuschussfähig ist?

Das hätte ich auch gern gewusst.

(Frau Meurer, CDU: Bitte?)

Das hätte ich auch gern gewusst. Entschuldigen Sie bitte, es gibt eine Behörde, die das feststellt. Das ist die ADD. Diese unterliegt im Moment der Prüfung des Rechnungshofs. Der Rechnungshof hat gesagt, wir prüfen das Ganze noch einmal, dann kommen wir zu einem Prüfungsergebnis.

Die ADD legt fest, wie hoch die wirklichen Gesamtkosten sind und wie hoch die förderfähige Summe ist. Davon gehen Einrichtungen und bestimmte Dinge weg. Das macht die ADD. Diese schlägt das dem Innenministerium vor. Das Innenministerium stellt dann fest, okay, das ist so. Dann werden wir diese Summe mit einer Prozenthöhe X bezuschussen. Das ist der normale Weg.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Schneider. Das ist Ihre dritte.

Herr Präsident, vielen Dank. Herr Minister, ich möchte noch einmal auf Ihre Aussage bezüglich des Landesrechnungshofs zurückkommen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass der Landesrechnungshof angemahnt hat, dass es einen Besitzerwechsel geben muss und er dann mit der Maßnahme Bezuschussung des Schlosshotels einverstanden ist, oder ist es so, dass der Landesrechnungshof von Anfang an gesagt hat, dass die Unterlagen, die vorliegen, überhaupt nicht ausreichen, um einen Zuschuss zu gewähren?

Ich habe es jetzt nicht parat, was der Rechnungshof beim ersten Mal oder beim zweiten Mal geschrieben hat.