Sie sagen, Sie setzen von den 48 Millionen Euro drei Viertel zunächst einmal um, weil Sie vorsichtig planen. Ich weiß nicht, warum man da vorsichtig planen muss, weil die 48 Millionen Euro sind zugesagt. Wenn jemand zuverlässig ist in der Finanzpolitik in diesem Land, dann ist es wohl der Bundesfinanzminister Schäuble und diese Bundesregierung getragen von CDU und SPD, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sie sind dazu verpflichtet, aufgrund von Haushaltsrecht den Betrag von 48 Millionen Euro ganzheitlich zu veranschlagen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und
wenn Sie sie ganzheitlich veranschlagen würden, dann könnten Sie zum Beispiel bei der Nettokreditaufnahme schon einmal 12 Millionen Euro abziehen. Dann brauchten Sie diese 12 Millionen Euro nicht in die Nettoneuverschuldung zu geben.
Das Gleiche gilt für die Bildung des Sondervermögens, das Sie eben hier so gelobt haben und als geschickte technische Umsetzung dargestellt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. In dieses Sondervermögen zahlen Sie als den 10 %igen Eigenanteil des Landes
danke, Herr Präsident, ich komme zum Schluss – 32 Millionen Euro, die Sie aber heute und im nächsten Jahr noch gar nicht brauchen; denn das Programm ist auf die Zeitspanne von 2015 bis 2018 angelegt. Deshalb wäre eine jährliche Veranschlagung der transparentere, der ehrlichere Weg und würde die Nettokreditaufnahme wiederum um beachtliche Beträge senken.
Wir kennen uns alle miteinander eine Weile. Sie wissen, dass ich auch in der Finanzpolitik vorhabe, dass wir die Dinge ganz sachlich miteinander aufklären und ganz konstruktiv miteinander zusammenarbeiten. Aber ich sage Ihnen ehrlich, offensichtlich ist dieser Nachtrag so klar und so eindeutig, dass Sie sich heute hier in Verschwörungstheorien versteigern, bei dem, was Sie gesagt haben, Herr Schreiner, und bei dem, was Sie gesagt haben, Herr Weiland. Jetzt sage ich Ihnen wirklich, die Sachverhalte sind total einfach und klar.
Herr Weiland, wenn Sie sagen, da bekommen sie vom Bund 48 Millionen Euro aus der Flüchtlingsmilliarde, und sie bekommen 254 Millionen Euro aus dem Kommunalen Investitionsprogramm, und jetzt machen Sie trotzdem noch Schulden, dann ist dazu Zweierlei zu sagen. Dass Sie davon sprechen, dass wir das als Land bekommen und damit so tun, als müssten wir es nicht an die Kommunen weiterreichen, wundert mich schon sehr. Ich sage in aller Deutlichkeit, das ist kommunales Geld, das da vom Bund kommt, und wir werden es auch an die Kommunen weiterreichen. Deswegen können Sie das doch hier nicht auf der Landesrechnung sozusagen als Gegenfinanzierung dagegenstellen. Das finde ich wirklich einen sehr komplizierten und sehr problematischen Ansatz.
Und dann noch einmal, auch das mit der Flüchtlingsmilliarde ist in den Bundesgesetzen. Wenn Sie uns nicht glauben, dann lesen Sie es in den Bundesgesetzen nach. Wie kommt die Flüchtlingsmilliarde? – Die Flüchtlingsmilliarde kommt über die Umsatzsteuer, und deswegen ist sie natürlich bei der Steuerschätzung zu berücksichtigen, und bei der Steuerschätzung im Mai konnten die Steuerschätzer nur berücksichtigen, dass es 500 Millionen Euro, also 24 Millionen Euro für Rheinland-Pfalz in diesem Jahr gibt. Wenn wir neuere Erkenntnisse nach der Steuerschätzung vom Mai haben, nämlich weil der Bund gesagt hat, es kommt jetzt 1 Milliarde Euro dieses Jahr, dann müssen wir das selbstverständlich in den Steuereinnahmen auch entsprechend abbilden.
Ich habe Ihnen eben schon einmal gesagt, wir könnten es mit 48 Millionen Euro machen. Es gibt eine gewisse Unsicherheit, was dieses Jahr technisch davon ankommt, und deswegen habe wir es mit 36 Millionen Euro getan. Damit stehen wir voll auf dem Boden des Haushaltsrechtes.
Also wirklich, wenn Sie politische Kritik haben, wenn Sie meinen, dass wir Dinge nicht richtig gemacht haben, dann setzen wir uns darüber auseinander, und wahrscheinlich kommen wir dann da auch nicht 100 % zusammen. Aber dass Sie uns Dinge unterstellen oder versuchen, irgendwelche Theorien zu entwickeln, was das sein könnte, bei Sachverhalten, die wirklich ziemlich einfach sind, unter anderem auch, weil man sie auf Bundesebene nachlesen kann – man kann sie natürlich auch bei uns nachlesen –, das halte ich persönlich für überflüssig.
Insofern freue ich mich auf konstruktive Debatten in den Ausschüssen. Noch einmal, wir sind gerne bereit, jede Frage zu beantworten. Es ist ein überschaubarer Nachtragshaushalt. Das, was Sie dahinter vermuten, werden Sie an keiner Stelle des Nachtrags finden. Er ist transparent, er ist klar, und deswegen glaube ich, dass wir ihn auch gut miteinander beraten können.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Entschuldigung. Herr Kollege Hartenfels hat noch drei Minuten. – Bitte schön.
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei so vielen schönen Zitaten heute kann ich es mir nicht entgehen lassen, die drei Minuten noch auszufüllen.
Ich habe ein bisschen mitgeschrieben. Herr Schreiner hat noch einmal beim Nachtragshaushalt den schuldenfinanzierten Einstieg und die 65 Millionen Euro neue Schulden beklagt. Er hat von einem Nachtragshaushalt gesprochen, der eine Fehlerkorrektur darstellt. Sie befinden sich da in Konstanz mit Ihrer Pressemitteilung vom 27. Juli. Auch hier sprechen Sie von unnötig vielen Schulden. Es müssten jetzt Haushaltsfehler repariert werden.
Herr Dr. Weiland, Sie setzen noch einen obendrauf und unterstellen Herrn Schreiner eine klare und analytische Rede. Klar war nur, dass Herr Schreiner zwar den Taschenrechner benutzt hat, aber ihn nicht sachgerecht angewendet hat. Dazu hat Herr Schweitzer schon einiges ausgeführt.
Herr Dr. Weiland, Sie haben auch gesagt – das will ich gleich richtigstellen –, aus der 1 Milliarde Euro des Bundes bekäme das Land 48 Millionen Euro. Nehmen Sie jetzt endlich einmal zur Kenntnis, dass von dieser 1 Milliarde Euro des Bundes 500 Millionen Euro von den Ländern finanziert sind. Das, was Sie hier wieder versucht haben, ist weder klar noch transparent, sondern das ist eine klare Irreführung der Wählerinnen und Wähler und der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. So funktionieren Sie leider, weder klar noch analytisch korrekt.
Kommen wir zu den Behauptungen meines Haushaltskollegen Herrn Schreiner. Sie haben noch einmal von den Haushaltsfehlern gesprochen, die repariert werden müssten. Dazu wurde zwar auch schon einiges gesagt, aber ich will das auch noch in Zahlen dokumentieren. Der größte Brocken mit den 120 Millionen Euro sind die Flüchtlingskosten, die auf belastbaren Flüchtlingszahlen beruhen. Diese belastbaren Flüchtlingszahlen haben wir vom BAMF bekommen.
Ich will noch einmal daran erinnern: Der Doppelhaushalt 2014/2015 wurde Ende 2013 vom Parlament beschlossen. Damals hatten wir Flüchtlingszahlen von 3.700 im Haushaltsjahr 2012 und von 6.500 im Haushaltsjahr 2013. Jetzt haben wir das Dreifache an Flüchtlingszahlen, nämlich 20.000. Wir können das nur deswegen in einem vernünftigen Rahmen auffangen, weil wir schon mit steigenden Flüchtlingszahlen gerechnet haben.
Wenn wir uns ganz auf das BAMF und auf den Bund verlassen hätten, würden wir jetzt nämlich so richtig im Regen stehen. Dann würden wir nämlich nicht mit 120 Millionen Euro kalkulieren, sondern dann müssten wir noch deutlich nachlegen. Das ist das eigentliche Problem. Dass Sie die Frechheit besitzen – ich muss das so deutlich ansprechen –, das dem Land anzurechnen, obwohl das dem Bund angerechnet werden müsste, empfinde ich als eine Zumutung. Das ist eine Zumutung an dieses Haus, und das ist auch eine Zumutung im Hinblick auf Klarheit und Transparenz, die Sie selbst eingefordert haben.
Die drei Minuten sind vorbei. Okay, das machen wir dann bei den Haushaltsberatungen im HuFA. Das kann ich heute leider nicht mehr zum Besten geben.
Jetzt liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor. Dann kommen wir zu den Abstimmungen. Es gibt drei Überweisungsvorschläge.
Wir kommen zunächst zum Tagesordnungspunkt 3, dem Landesgesetz zur Änderung des Landeshaushaltsgesetzes 2014/2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015) – Drucksache 16/5278 –. Es wird die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss unter Einbeziehung der Mitglieder des Innenausschusses sowie des Ausschusses für Integration, Familie, Kinder und Jugend vorgeschlagen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das war einstimmig.
Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 4, dem Landesgesetz zur Bildung eines Sondervermögens „Kommunales Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0)“ und zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz – Drucksache 16/5279 –. Es wird eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, den Innenausschuss, den Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend sowie den Rechtsausschuss vorgeschlagen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! – Das war ebenfalls einstimmig.
Wir kommen dann zu Tagesordnungspunkt 5, Zustimmung des Landtags zum Entwurf einer Änderung der Landesverordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz – Drucksache 16/5285 –. Es wird eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss vorgeschlagen. Gibt es dagegen Bedenken? – Nein, dann können wir mit einstimmiger Zustimmung von Ihnen in dem Fall auch so verfahren.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3969 – Zweite Beratung
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4900 – Zweite Beratung
Berichterstatter zu beiden Tagesordnungspunkten ist Marc Ruland. Deshalb hat er auch das Wort zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Kollege.
Vielen Dank – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zunächst zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU. Durch Beschluss des Landtags vom 25. September 2014 ist der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 14. Oktober 2014, in seiner 42. Sitzung am 26. Mai 2015, in seiner 44. Sitzung am 25. Juni 2015 und in seiner 46. Sitzung am 21. Juli 2015 beraten. In seiner 44. Sitzung hat der Rechtsausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.
Ich komme sodann zur Berichterstattung über den Gesetzentwurf der Landesregierung. Durch Beschluss des Landtags vom 29. April 2015 ist der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen worden.