Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.. Zunächst einmal hat der Berichterstatter Herr Dr. Wilke von der CDU-Fraktion das Wort.
legen! Den Bericht erstatte ich gern. Das Gesetz, um das es in der nächsten Beratung geht, ist das Landesjugendarrestvollzugsgesetz, ein komplizierter Name, eine wichtige Angelegenheit. Die Landesregierung hat diesen Gesetzentwurf – Drucksache 16/5281 – eingebracht. Er wurde in der 102. Sitzung dieses Parlaments in erster Lesung behandelt und seinerzeit ohne Aussprache dem Rechtsausschuss als allein zuständigem Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 47. Sitzung vorgestern, also am 22. September, den Gesetzentwurf beraten und ihn mehrheitlich dem Landtag zur Annahme empfohlen. Die CDU-Fraktion – Frau Präsidentin hatte es schon erwähnt – hat dazu einen Änderungsantrag eingebracht – Drucksache 16/5614 –.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Ausgestaltung des Jugendarrestvollzuges, den wir heute abschließend behandeln, ist überfällig und von uns auch schon länger gefordert worden. Es ist gut, dass Sie, die Landesregierung, ihn nun endlich vorgelegt haben. Es kann nämlich nicht sein, dass wir den kompletten Strafvollzug – Sie werden sich erinnern – in unserem Land gesetzlich neu geregelt haben, nur der Jugendarrest bliebe von diesen Regelungen unberührt und nahezu gesetzlich ohne Ausformung; denn die ist bisher auf Bundesebene äußerst dürftig. Irgendwann früher oder später würden Sie oder wir vor Gericht in große Schwierigkeiten geraten können. Wenn wir nun regeln, wie der Jugendarrest im Detail vollzogen werden soll, dann müssen wir natürlich einen scharfen Blick auf die Rechtswirklichkeit werfen. Da haben wir zu beachten, dass der Jugendarrest das schärfste Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz darstellt.
Jugendarrestanten haben – das wurde noch einmal beim Besuch der Strafvollzugskommission vor einigen Monaten, das war genau im Juli 2013, in der Arrestanstalt in Worms deutlich – schon eine gewisse kriminelle Karriere hinter sich. Sie sind in der Regel früher schon dreimal bis fünfmal straffällig negativ aufgefallen. Viele waren vorher auch schon als Schulschwänzer aufgefallen. Die zentrale Aufgabe im Jugendarrest ist also, wie es gelingt, die Betroffenen – übrigens in aller Regel männlich – von ihren schon verfestigten dissozialen Neigungen abzubringen.
Dazu kommt, dass in den Arrestanstalten jetzt auch der sogenannte Warnschussarrest vollzogen wird, der nun – aus Sicht der CDU Gott sei Dank – bundesgesetzlich eingeführt worden ist, also ein Arrest, der für Menschen gedacht ist, die schon zu einer Bewährungsstrafe im Jugendgerichtsverfahren verurteilt worden sind und dann
aber, damit sie wirklich merken, dass Bewährungsstrafe Strafe ist und man nicht aus dem Gerichtssaal gehen und sagen kann, das ist alles harmlos, ich bin ja frei, mir passiert jetzt nichts, sie also doch spüren sollen, dass es da eine Sanktion gibt, die sie auch mit einer gewissen Härte trifft. Dazu dient der Warnschussarrest. Auch der muss nach diesem Gesetz vollzogen werden.
Mit dieser Klientel, die ich gerade als kritisch beschrieben habe, erfolgreich zu arbeiten, ist umso mehr eine große Herausforderung, als der Jugendarrest in seiner Form des Dauerarrests – um den geht es im Wesentlichen – höchstens vier Wochen dauert. In vier Wochen ein Leben zu ändern, das vorher oft über viele Jahre auf die schiefe Bahn geraten ist, wie kann das gelingen, wie soll das gelingen? Das ist die große Denksportaufgabe bei der Gestaltung dieses Gesetzes. Wir haben uns bei unserem Besuch im Juli 2013 in Worms seinerzeit gefreut zu hören, dass man trotz dieser engen Vorgaben und beschränkten Möglichkeiten nach Schätzung der Anstaltsleitung immerhin 35 % der Arrestanten nie wieder sieht. Das ist schon eine sehr tüchtige Erfolgsquote. Für uns ist jetzt die große Frage: Wie können wir die Rahmenbedingungen jetzt so gestalten, dass diese Quote gehalten wird, vielleicht sogar noch erhöht werden könnte? – Das ist die entscheidende Frage an diesen Gesetzentwurf.
Ich denke, aus unserer Sicht ist es vor allem wichtig – ich denke, diese Auffassung teilen wir mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen –, die Betroffenen müssen dazu angehalten und angeleitet werden, sich mit ihrer Lebenssituation auseinanderzusetzen. Bildungsdefizite, Suchtproblematiken, Verhaltensauffälligkeiten, wie zum Beispiel eine Gewaltneigung, sind Dinge, die sie oft begleiten und stigmatisieren. Wir müssen Möglichkeiten schaffen, dass sie Wege finden, aus diesen ganzen Problemen herauszukommen. Wie können diese Menschen also ihr Leben auf eine neue Grundlage stellen, und wie können sie dazu motiviert werden, diesen Weg, den sie jetzt im Arrest hinter geschlossenen Mauern gehen, dann auch weiterzugehen, wenn sie wieder draußen sind? Das ist die große Frage, die Motivation zu stärken.
Arbeit, strukturierte Freizeitgestaltung, einschließlich Sportangeboten, Antigewalttraining sind Maßnahmen, die wir unterstützen, die dieser Gesetzentwurf inhaltlich benennt, und die unserer Auffassung nach wichtige inhaltliche Punkte sind. Dass wir diese Punkte inhaltlich nicht anders sehen als die Regierung, können Sie auch daran erkennen, dass wir diesen Katalog der Maßnahmen, um die es gehen soll, praktisch unverändert aus dem Regierungsentwurf in unseren Änderungsentwurf übernommen haben. Die Verbesserung der sozialen Kompetenz dieser Betroffenen ist das A und O, wenn der Arrestvollzug sinnvoll sein soll.
Aber was nützt uns das beste inhaltliche Gesetz, wenn es formal bzw. verfahrenstechnisch so gestaltet ist, dass es seinen Aufgaben nicht gerecht werden kann? Dazu ist festzustellen, dass nach dem Gesetzentwurf ein Aufnahmegespräch stattfinden soll, in dem die Lebenssituation des Betroffenen erarbeitet werden soll. Danach soll es ein weiteres Gespräch geben, aus dem ein sogenannter Hilfeplan hervorgehen soll.
Herr Minister, ich muss es so hart formulieren, das ist völlig lebensfremd. Ich habe dieser Tage ein intensives Gespräch mit einem sehr erfahrenen Jugendrichter geführt. Er hat diese meine Einschätzung, die mehr aus dem Bauch heraus kam, noch einmal nachhaltig bestätigt. Er sieht das genauso. Er hat mich auch darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht nur so ist, dass der Dauerarrest höchstens vier Wochen dauern kann, was schon eine kurze Spanne ist, sondern in der Praxis im Schnitt sogar nicht länger als zweieinhalb Wochen dauert. Der Durchschnittsarrestant verbleibt also gerade einmal zweieinhalb Wochen in der Anstalt. Was will ich da in zweieinhalb Woche vor lauter Gesprächen noch an inhaltlicher Arbeit leisten?
Das und auch die Erfahrungen, die wir aus unserem letzten Besuch mit der Strafvollzugskommission in Wöllstein mitgebracht haben, haben uns dazu gebracht zu schauen, wie wir erreichen können, dass die inhaltliche Arbeit mit den Arrestanten besser gefördert wird und nicht auf der Strecke bleibt. Wir legen Ihnen deshalb hier im Parlament einen Vorschlag vor, das Aufnahmeverfahren unbürokratischer zu gestalten, indem nur ein Gespräch geführt und ein knapper Aufnahmebericht erstellt wird, der – das ist natürlich auch aus unserer Sicht zentral wichtig – die durchzuführenden Maßnahmen schriftlich aufführt und so dem Arrestanten zur Kenntnis bringt, mehr aber auch nicht.
Wir bitten darum, diesem praktischen Vorschlag, der versucht, die Verfahrensdinge zu optimieren, zu folgen. Diese Bitte richte ich an Sie, nicht, weil wir es sind, weil ich es bin, sondern einfach, weil es im Sinne der Betroffenen, der Menschen, die mit diesem Gesetz nachher leben und arbeiten müssen, der sinnvolle Weg ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf würdigt die Besonderheit des Jugendarrests als Zuchtmittel. Jugendarrest ist nämlich keine Strafe, sondern ein Zuchtmittel im Sinne des § 13 des Jugendgerichtsgesetzes. Demnach ahndet der Richter eine Straftat mit Jugendarrest oder anderen Zuchtmitteln, wenn Jugendstrafe nicht geboten ist, den Jugendlichen aber eindringlich zu Bewusstsein gebracht werden muss, dass sie für das von ihnen begangene Unrecht einzustehen haben. Jugendarrest ist eine freiheitsentziehende Sanktion, die gravierend und meist erstmalig in das Leben der jungen Arrestierten eingreift und sie aus ihrem Lebensumfeld auf gewisse Zeit – maximal für vier Wochen, Herr Wilke, Sie haben das schon angesprochen – herauslöst. In Rheinland-Pfalz wird Jugendarrest insbesondere in der Jugendarrestanstalt in Worms vollzogen, in der 35 Arrestplätze ausgewiesen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das von der Landesregierung eingebrachte Landesjugendarrestvollzugs
gesetz ist ausdrücklich mehr als eine rein verfassungsfeste Eingriffsermächtigung. Sein Kern, seine Ratio, steckt gerade im erzieherischen Gedanken und der konkreten Ausgestaltung des Vollzugs. Dem Arrest kommt eine ermahnende, aufrüttelnde wie auch helfende und unterstützende Funktion zu. Herr Dr. Wilke, ich glaube, da werden wir gleich noch einmal auf Ihren Änderungsantrag zu sprechen kommen, weil es da nämlich andere Schwerpunktsetzungen auf unserer Seite geben wird.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass es Erziehungspläne in dem Gesetz nach der Vorlage unserer Regierung geben wird. Wenn man sich die Erziehungspläne näher anschaut, muss man sehen, was da drin ist. Da sind Maßnahmen für alle Arrestierten festgehalten. Die Arrestierten sollen aktiv bei der Erarbeitung einbezogen sein. Es geht hier um die Stärkung der sozialen Kompetenz, und es wird hier Wert gelegt auf Maßnahmen für strukturierte und sinnstiftende Freizeitbeschäftigung. Auch an die Mitwirkungsbereitschaft wird hier appelliert.
Ich sage das ganz ernst, ich war schon etwas verblüfft von Ihnen, Herr Dr. Wilke, und von der CDU, dass Sie so kurzfristig einen Änderungsantrag aus der Tasche gezogen haben. Er ist ein wenig mit heißer Nadel gestrickt. Ich frage Sie auch: Wenn es Ihnen damit wirklich ernst gewesen wäre, warum haben Sie ihn nicht schon schriftlich in die Sitzung des Fachausschusses am letzten Dienstag eingebracht? Dann hätte man ordentlich darüber diskutieren können.
Sie sagen im Rechtsausschuss, wichtig ist, dass der Gesetzentwurf kommt. Hier im Plenum sagen Sie, es ist lange überfällig, dass die Regierung diesen Gesetzentwurf vorlegt. Gleichzeitig präsentieren Sie uns so kurzfristig Ihre eigenen Vorstellungen vom Jugendarrestvollzug. Da frage ich mich schon: Ja was denn nun? – Aber auch in der Sache darf ich Ihnen widersprechen, Herr Kollege Wilke, wenn Sie einfach Erziehungsplan durch Aufnahmegespräch ersetzen wollen; denn in Aufnahmegesprächen ist eine vertiefte Erörterung und Auseinandersetzung mit den Arrestierten gerade nicht möglich, denn Aufnahmegespräch und Erziehungsplan haben eine ganz unterschiedliche Zielsetzung. Der Erziehungsplan bietet Bediensteten wie auch Arrestierten eine Orientierung. Dies alles ist für uns essenziell. Die erzieherische Einwirkung mittels Erziehungsplan ist Herzstück des neuen Jugendarrestvollzugs. Dafür werden auch – das ist eben nicht lebensfremd – neue Personalressourcen in Aussicht gestellt.
Wenn Sie versuchen, ein Stück weit – Sie haben es als lebensfremd bezeichnet; bei Ihnen kam auch der Begriff „Bürokratrie“ vor – diese Erziehungspläne als Bürokratiemonster an die Wand zu zeichnen, so ist das ein ziemlich durchsichtiges Manöver. Es geht ein bisschen nach dem Motto: Wir streichen einmal das Wort „Erziehungsplan“. Dann übernehmen wir wortgleich Absätze aus dem Regierungsentwurf und fügen sie gesetzessystematisch unlogisch und zum Teil unsortiert zusammen.
Ich frage Sie: Haben Sie vielleicht noch etwas übersehen? – § 7 Abs. 5, die verankerte Regelung zur Prüfung der Vollzugstauglichkeit, scheint in Ihrem Gesetzentwurf und in Ihrem Änderungsantrag nicht vorzukommen. Bei
dieser geht es immerhin darum, wie mit gesundheitlichen Problemen und Schwangerschaften in Zeiten des Jugendarrests umgegangen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf finalisiert und komplettiert die Landesregierung die Gesetzgebung im Bereich des Justizvollzugs und legt mit der Novelle einen Grundstein für einen zeitgemäßen, humanen, modernen und konsequent auf die Förderung und Erziehung der Arrestierten ausgelegten Jugendarrestvollzug vor.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich nicht rechtfertigen, weshalb ich zu dieser Plenarsitzung einen Antrag für die Fraktion der CDU einbringe. Das haben auch Sie schon öfter fertiggebracht. Ich darf aber daran erinnern, dass wir am Dienstag die Fachberatung im Ausschuss gehabt haben. Dieses Problem, das uns zu dem Änderungsantrag angeleitet hat, ist in der Sitzung der Strafvollzugskommission in Wöllstein klar geworden. Sie sind kein Mitglied der Strafvollzugskommission und können dazu weniger sagen als Herr Kollege Heinisch, der mit dort war, oder auch Herr Kollege Sippel.
Ich habe aus diesem Gespräch heraus erfahren, dass der Durchschnittsarrestant zweieinhalb Wochen in dieser Anstalt ist. Ich verstehe nicht, wie Sie mit Ihrem Hilfeplan erfolgreich arbeiten wollen. Die Praxis gibt mir einen anderen Hinweis. Das ist der Grund für diesen Änderungsantrag.
Sie werden der Praxis keinen Gefallen tun, wenn Sie das so regeln, wie Sie es vorhaben. Das wurde am grünen Tisch auf das Papier gebracht, weil es gut klingt und gut aussieht. Das ist dem Justizvollzugsgesetz nachgebildet. Es ist aber keine vernünftige Umgehensweise für die Praxis. Diese wird ihre liebe Mühe und Not haben, wie wir das in Wöllstein schon vom Justizvollzug gehört haben. Das wird erst recht für den Arrestvollzug in Worms gelten. Das garantiere ich Ihnen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute ein Jugendarrestvollzugsgesetz für Rheinland
Pfalz verabschieden, ist das der Abschluss einer beachtlichen rechtspolitischen Aufgabe, nämlich den gesamten Vollzug auf neue landesrechtliche Grundlagen zu stellen, nachdem bereits ein Landesjustizvollzugsgesetz, ein Justizvollzugsdatenschutzgesetz und auch ein Gesetz für den Vollzug der Sicherungsverwahrung beschlossen wurden.
Dabei hat der Vollzug des Jugendarrests einige Besonderheiten, auf die ich auch noch einmal kurz eingehen möchte. Zu erwähnen ist die kurze Dauer, auf die schon Herr Dr. Wilke und Herr Kollege Ruland eingegangen sind, nämlich dass der Vollzug grundsätzlich auf kurze Zeit beschränkt ist. Eine weitere Besonderheit des Vollzugs ist es, dass die Leitung des Vollzugs der ortszuständigen Jugendgerichtsbarkeit durch das Jugendgerichtsgesetz übertragen ist, und nicht ein Beamter aus dem Bereich der Exekutive den Vollzug leitet, sondern das bei der Gerichtsbarkeit angesiedelt ist.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist gut, weil er die erzieherische Gestaltung des Arrestvollzugs in den Mittelpunkt stellt. Der Arrest soll einen Beitrag dazu leisten, die Arrestierten zu einem eigenverantwortlichen Leben ohne weitere Straftaten zu befähigen. Es spricht durchaus nicht viel dafür, dass es für sich genommen jungen Menschen helfen kann, wenn man sie, nachdem sie auf die schiefe Bahn geraten sind, einfach nur einsperrt, sondern es ist wichtig, mit den jungen Menschen im Vollzug an der Auseinandersetzung mit den begangenen Straftaten und in Richtung der Entwicklung von weiteren Perspektiven, die über den Vollzug hinausreichen, zu arbeiten.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie weit man in dieser kurzen Dauer des Jugendarrestvollzugs mit den jungen Menschen arbeiten kann. Wir haben im Arrestvollzugsgesetz klare Bestimmungen, dass es wichtig ist, dass sich die Anstalt mit externen Partnern vernetzt und gemeinsam an Unterstützungsangeboten gearbeitet wird, die über die Zeit der Arrestierung hinausreichen. Ich glaube, das ist der richtige Ansatz, um mit den jungen Menschen in dieser kurzen Zeit zu arbeiten.
Natürlich ist es dann auch sinnvoll, das auf der Grundlage entsprechender Aufnahmeverfahren und eines entsprechenden planvollen Vorgehens zu tun. Ich denke, der Vergleich, der zum normalen Justizvollzug gezogen wurde, hinkt vielleicht ein bisschen, weil wir gerade beim Jugendarrestvollzug die personelle Ausstattung stärken und ganz andere Fristen und Abläufe haben. Auch ist die Praxis im normalen Vollzug auf viel längere Haftdauern angelegt.
Bei den Kurzfreiheitsstrafen hat man noch eine ganz andere Problematik. Der Jugendarrest ist nun einmal eine Angelegenheit eigener Art. Ich denke, es ist erforderlich, über den Analogieschluss zwischen der Notwendigkeit über das Landesjustizvollzugsgesetz und die Erfahrungen in der Praxis noch einmal nachzudenken. Der Übertragung 1 : 1 auf den Jugendarrest kann ich nicht folgen. Das erfordert eigene Antworten.
Der Anspruch muss sein – das ist im vorgelegten Gesetzentwurf auch so angelegt –, mit den jungen Menschen zu arbeiten. Aus grüner Sicht ist es wichtig, dass dieser helfend unterstützende Ansatz vor der aufrüttelnd ermah
nenden Funktion Vorrang hat. Aus unserer Sicht ist es sehr wichtig, dass mit den jungen Menschen gearbeitet wird, um Perspektiven über die Dauer der Arrestierung hinaus zu entwickeln.
Meine Damen und Herren, ein positiver Aspekt des vorliegenden Entwurfs ist, dass er in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mehrerer Länder erarbeitet wurde. Wir haben das auch schon in anderen Bereichen erlebt. Wenn mehrere Länder zusammenarbeiten und entsprechende Entwürfe entwickeln, dann sind das gute Grundlagen für die Gesetzgebung auf der Landesebene. Das trägt auch den Bedenken Rechnung, die im Zuge der Föderalismusreform gegen die Übertragung der Gesetzeskompetenz auf die Länder geäußert wurden. Damals wurde vor einer Rechtszersplitterung gewarnt. Es ist nicht unbedingt idealer Ausfluss der Übertragung der Zuständigkeit auf die Länder, dass jedes Land für sich einen besonders einzigartigen Gesetzentwurf erarbeiten muss. Es kann auch eine Antwort sein, gemeinsam an solchen Grundlagen zu arbeiten und diese in die Gesetzgebung einzubringen.