Man schiebt es einfach in den kommunalen Finanzausgleich ab und vertraut auf die Innovationskraft und die Findigkeit der kommunalen Vertreter und Räte, weil man es im Land nicht hinbekommt. Das bedeutet mit anderen Worten für den Kommunalen Finanzausgleich eine weitere Befrachtung. Der Kuchen bleibt gleich, nur die Stücke werden kleiner. Ein wirklicher Wille der Landesregierung, den Breitbandausbau nach vorne zu treiben, ist hiermit also mitnichten erkennbar.
Ein weiterer Punkt – aus unserer Sicht völlig inakzeptabel –, ist der, der in den §§ 7 und 17a LFAG beschrieben ist. Bisher konnten Zuweisungen an die Kommunen lediglich zur Förderung freiwilliger Maßnahmen zur Optimierung der kommunalen Strukturen gewährt werden. Jetzt soll eine Öffnung dergestalt erfolgen, dass eine Mittelverwendung für alle zukünftigen Gebietsänderungen, und zwar ohne die Voraussetzung einer Optimierung, möglich wird. Damit werden natürlich Tür und Tor geöffnet, um nach Belieben in den Kommunalen Finanzausgleich hineinzugreifen und mittels finanzieller Segnungen zu freiwilligen Fusionen zu locken und den Weg zu ebnen. Ob der Mitteleinsatz dann nun sinnvoll ist oder auch nicht, Hauptsache – so sehen wir das jedenfalls – die bisherige Bilanz der freiwilligen Fusion wird dadurch möglicherweise ein wenig besser.
Das Schöne an dieser Sache, zumindest für die Landesregierung, ist, man kann mit Segnungen glänzen, die noch nicht einmal im Landeshaushalt wehtun.
Dass das so ist, lässt sich auch nachlesen, und zwar genau in dieser Begründung auf Seite 7 unter „Finanzielle Auswirkungen“. Da heißt es nämlich ganz klar: „Für den Landeshaushalt haben die Änderungen keine finanziellen Auswirkungen im Sinne von Mehrausgaben.“ Nein, logisch; denn finanzieren muss es die Gesamtheit der Kommunen, für die es an anderer Stelle dann einfach weniger gibt.
Auch hier gilt, es gibt nicht mehr Landesmittel. Der Kuchen bleibt gleich, nur die Stücke werden kleiner.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde es schon sehr bedauerlich, dass Sie die bisher oder die jetzt beabsichtigte Änderung des LFAG nicht dazu nutzen, um endlich einmal Ihrer Verpflichtung aus dem Urteil des Verfassungsgerichtes nachzukommen und die Kommunen finanziell angemessen ausstatten.
Ich erinnere gerne an die Rede der Ministerpräsidentin gestern im Plenum im Zusammenhang mit der Herausforderung der Flüchtlingsfrage. Sie hat ihre landespolitische Erwartung an den Bund so formuliert, die Bundesregierung muss sich fair, dauerhaft und dynamisch an den Kosten beteiligen.
eine faire, eine dauerhafte und eine dynamische Kostenbeteiligung hätte ich mir auch für die Kommunen gewünscht. Da gibt es eine Menge Themen, wo das möglich wäre, ob das bei den Kindertagesstätten, bei den Hilfen für die Erziehung, in der Flüchtlingsfrage und bei vielem mehr ist. Aber wir stellen fest, selbst bei dieser Gesetzesänderung, die jetzt wieder ansteht, auf diesem Ohr scheinen Sie einfach taub zu sein.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wäre zu schön gewesen, wenn Frau Beilstein dieses Gesetz einfach einmal als gut begrüßt hätte; denn es ist ein gutes Gesetz, das vorliegt,
Es ist immerhin so, dass dieses Gesetz viele Dinge klarstellt. Vor allen Dingen ermöglicht es den Kommunen, ohne große Verwaltungshemmnisse, ohne große Regularien behilflich zu sein und die Mittel zweckentsprechend zu verwenden.
Nun wenn Sie anmahnen, dass dieses Gesetz jetzt das Gesetz sein sollte, in dem der Kommunale Finanzausgleich neu geregelt werden sollte, liegen Sie natürlich falsch. Wir haben eine Evulationsregel im alten Gesetz, die besagt, Ende 2017 wird neu über dieses Gesetz gesprochen, und das werden wir auch tun. Wir werden das Gesetz dann kritisch hinterfragen und mit Sicherheit das eine oder andere ändern.
Sie fordern immer wieder Transparenz der kommunalen Finanzen ein. Aber bitte schön, wenn wir doch die Aus
gaben für die Breitbandförderung an einer Stelle bündeln – bis jetzt war sie auch schon drin; das hatten wir an zwei Stellen –, dann ist das transparent. Jeder weiß, was los ist. Sie wissen genau, dass wir bei dem Investitionsförderungsgesetz 31,7 Millionen drauflegen, wofür ein großer Teil beispielsweise für die Breitbandförderung angesagt ist. Wir werden darüber hinaus in den nächsten Jahren die Mittel entsprechend erhöhen, und das wird sich auch im Finanzausgleich irgendwo widerspiegeln.
Gebietsänderungen: Ich glaube nicht, dass das eine Vollmacht für das Land ist, nach Belieben in den Kommunalen Finanzausgleich einzugreifen, einfach deshalb, weil beabsichtigt ist, die Mittel, die bisher ausgegeben wurden, auch später auszugeben, und Gebietsänderungen haben im Prinzip immer die Aufgabe der Optimierung.
Wir sind der Meinung, dass wir das mit den Gebietsänderungen, die bisher durchgeführt wurden, auch erreicht haben. Sie mögen da eine andere Meinung haben als ich. Ich kann nur sagen, das Gesetz ist gut. Wir werden die Gelegenheit haben, im Innenausschuss darüber zu diskutieren. Aber ich kann nur sagen, wir werden das Gesetz so entsprechend weiter bearbeiten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerpräsidentin kann ich jetzt nicht begrüßen. Sie ist im Interesse des Landes Rheinland-Pfalz heute andernorts in wichtigen Fragen unterwegs.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hie und da begegnet uns der Glaube, Geld arbeite. Es gibt allerdings auch die andere Erfahrung, Geld macht Arbeit, Geld macht Aufwand, insbesondere dann, wenn es aus eher unsteten und punktuellen Bundessonderprogrammen kommt und nicht als stetiger, dauerhafter, struktureller Beitrag des Bundes zu gesamtgesellschaftlichen Fragen. Wenn es in Sonderprogrammen kommt, dann müssen auf Landesebene, und das ist jetzt der Fall, sonderprogrammbezogene folgegesetzliche Regelungen und Wege geschaffen werden, um die Mittel zu den Adressaten, also in diesem Fall dann auch zu den Kommunen zu bringen.
Nehmen wir das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen usw. Da muss § 5 des Landesfinanzausgleichgesetzes angepasst werden, oder nehmen wir das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen usw. Da muss der schon genannte § 18 des Landesfinanzausgleichsgesetzes angepasst werden, um zum Beispiel den Kommunen, gerade den finanzschwachen Kommunen auch weiterhin die höchstmöglichen Förderquoten zu ermöglichen. Damit nicht genug. Es muss
auch die Gemeindeordnung angepasst werden, um bei den Kommunen angesichts dieser Sonderzahlungen nicht dann noch die Pflicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes auszulösen. Auch das ein zusätzlicher Aufwand der Kommunen, den wir ihnen ersparen wollen.
Wenn man gerade schon dabei ist, dann ist es natürlich sinnvoll, vorausschauend einen weiteren Verweis auf Bundesgesetze im Sinne des Artikel 104b des Grundgesetzes ins Landesfinanzausgleichsgesetz einzuarbeiten, wenn es dann in Zukunft noch weitere Sonderprogramme des Bundes geben sollte.
Aber, um es noch einmal zu sagen, die besseren Varianten wären strukturelle, dauerhafte und dynamisierte Beiträge des Bundes zu gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, sei es die Flüchtlingsaufnahme, sei es die Kinderbetreuung, übrigens auch die nicht investive Kinderbetreuung.
Wenn wir schon dabei sind, dann ist es richtig, weiterem Anpassungsbedarf nachzukommen, zum Beispiel an die kommunale Praxis im Breitbandausbau, was an dieser Stelle geschieht. Ich denke, die Bedenken der Kommunen, die hier geäußert wurden, konnten oder können noch ausgeräumt werden, auch mit dem Verweis, den Herr Kollege Noss schon gemacht hat, auf die rund 32 Millionen Euro, die zusätzlich in das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 hineinkommen.
Schließlich erfolgt eine klarstellende Anpassung zur Steuerkraftermittlung für jene Fälle, in denen die Gemeinden auf die Erhebung von Grundsteuern verzichten. Auch dieses Problem haben wir in Rheinland-Pfalz, dass Gemeinden auf die Erhebung von Grundsteuern verzichten.
Schließlich werden Zuweisungen an Kommunen im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform nicht mehr auf freiwillige Maßnahmen beschränkt, sondern im Prinzip auf alle Maßnahmen. Auch das ist eine kommunalfreundliche Regelung. Damit sind wir auch einverstanden.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5382 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall, damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Wohnformen und zur Stärkung der Teilhabe Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5385 – Erste Beratung
Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten. Das Wort hat Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Wohnformen und zur Stärkung der Teilhabe zielt darauf ab, die unterschiedlichen Wohnformen hin zu mehr Pluralität in der Angebotsstruktur weiterzuentwickeln und die Selbstbestimmung insbesondere von Menschen mit Behinderung weiter zu stärken.