Hans Jürgen Noss
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Licht, ja, so kennen wir Sie, immer groß in Form,
wenn es gilt, irgendwelche vermeintlichen Mängel nachzuweisen.
Sie selbst tragen allerdings nichts dazu bei. Sie mit Ihren Beiträgen, die Sie im Laufe der letzten Jahre über den Hahn gegeben haben, machen eines deutlich: Sie wollen den Hahn nicht sanieren, Sie sind der Kaputtmacher des Hahns.
Sie reihen sich in diese Reihe mit ein; denn Sie waren Mitglied im Aufsichtsrat und sind nachher ausgeschieden, weil Sie sagten, Sie würden keine Informationen erhalten.
Dort haben Sie den Mund nicht aufbekommen, hier aber rufen Sie dazwischen.
Herr Licht, im Laufe der Jahre haben Sie stets versucht, den Hahn zu zerstören.
Vielen Dank.
Es ist ein Thema, welches durchaus Emotionen wecken kann. Die Rede von Herrn Licht hat mit Sicherheit dazu beigetragen.
Ich sage einfach: Herr Licht, wären wir Ihnen gefolgt, dann bräuchten wir heute über den Hahn nicht mehr zu reden. Der Hahn ist ein Projekt, das aus einem Sanierungsfall, aus der Geschichte der Konversion entstanden ist. Damals gab es 700 Arbeitsplätze, heute haben wir dort 10.000.
Ich sage eines ganz deutlich: In aller Regel wird der Staat immer dann gefordert, wenn eine Investition, die zur Verbesserung der Struktur beiträgt, nicht von vornherein deutlich macht, dass Gewinne zu erzielen sind. Dann muss der Staat eingreifen; denn die Privaten kommen immer dann, wenn es andersherum läuft.
Von daher gesehen sind damit immer gewisse Risiken verbunden. Der Hahn hat eine Entwicklung genommen, die vielleicht zu schnell gegangen ist. Hätten wir eine stete Aufwärtsentwicklung gehabt, wäre es vielleicht besser gelaufen.
Sie haben kräftig mitgewirkt. Jetzt verdrehen Sie nicht die Tatsachen.
Darüber hinaus haben wir Vorkehrungen getroffen, dass der Hahn, wie es die EU fordert, privatisiert wird. Wir werden die entsprechenden Bemühungen fortsetzen.
Ich sage eines: Hätten wir jetzt das Bieter-, das Vergabeverfahren wesentlich schneller durchgeführt, dann wären Sie doch die ersten gewesen, die nachher geschrien hätten, es sei nicht vernünftig ausgewählt worden, ähnlich wie Sie es beim Nürburgring getan haben.
Herr Licht, das machen Sie genauso. Darin sind Sie Meister.
Herr Licht, darüber hinaus möchte ich noch einmal an diesem Punkt betonen, rund eine halbe Million Euro, die dort fehlen, sind von Ihnen zu vertreten. Sie haben dafür gesorgt, dass die nicht dem Hahn, sondern anderen Gruppen zugeflossen sind. Das verschweigen Sie jedes Mal.
Herr Licht, ich habe mir die Sponsorenleistungen angeschaut.
Das, was Sie einer Unterklasse im Handballverein zugeschustert haben, ist mehr als das Doppelte vom dem, was andere Vereine erhalten.
TUS Koblenz: 48.000 Euro; Sie haben dem in Rede stehenden Verein 507.000 Euro zukommen lassen.
Ich verstehe die Aufregung nicht. Sie müssen auch einmal etwas ertragen können. Sie sagen auch einiges, was einige von uns reizt. Von daher sollten Sie die Kraft haben, das ebenfalls zu ertragen.
Auf den Hahn kommen wir mit Sicherheit in nächster Zeit nochmals zu sprechen. Ich sage jedenfalls deutlich: Wir versuchen, den Hahn so auszustatten, dass er verkauft werden kann.
Ich möchte nur eins sagen: Kassel-Calden. Dann wird Ihnen vielleicht deutlich, wie gut wir den Hahn gemacht haben, im Gegensatz zu der CDU-Landesregierung in Hessen.
Nun zunächst der Haushaltsplan: Einzelplan 03 macht deutlich, dass wir in schwierigen Zeiten leben, Herausforderungen zu meistern haben und uns diesen Herausforderungen gestellt haben.
Der Einzelplan 03 ist auf Kante genäht, wie in den letzten Jahren immer. Er bietet dennoch gute Voraussetzungen, die zukunftsweisenden Aufgaben, die vor uns liegen, zu meistern. Zu berücksichtigen haben wir in diesem Jahr einmal die Schuldenbremse – wie bereits die letzten Jahre –, darüber hinaus einige Einflüsse wie beispielsweise die Flüchtlingssituation, die im Einzelplan 03 deutlich ihren Niederschlag finden wird.
Wir haben, um den Plan aufzustellen, natürlich viele Gespräche geführt, einmal in der Fraktion – ich betone es deshalb, weil es gestern auch von der CDU betont worden ist, dass Sie in der Fraktion über den Haushaltsplan gesprochen und gerungen haben, das tun wir jedes Jahr, das ist eine Selbstverständlichkeit – und darüber hinaus mit Gewerkschaften, sonstigen Gruppen, dem Sportbund, und, und, und.
Wir haben deren Nöte, Sorgen und Forderungen angehört und uns dann entschlossen, den Haushalt so aufzustellen, wie wir ihn aufstellen. Er umfasst insgesamt 2,2 Milliarden Euro, davon über 1 Milliarde Personalkosten, welche wiederum den größten Ausgabeposten darstellen.
Viele Bereiche des Einzelplanes 03 sind natürlich durch die Flüchtlingssituation gekennzeichnet, einhergehend mit der großen gesellschaftlichen Aufgabe, die wir im Bereich der Flüchtlingsversorgung und Flüchtlingsunterbringung haben.
Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei all den Menschen, den Hilfsorganisationen und den Feuerwehren bedanken, die im Rahmen der Flüchtlingshilfe eine ganz tolle Arbeit leisten, ohne die dieses Problem überhaupt nicht zu meistern gewesen wäre.
Klar muss aber auch sein, dass nach der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge eine zweite Stufe folgen wird, nämlich die, diese Menschen in Deutschland zu integrieren. Auch dies wird eine große Aufgabe sein. Auch dieser Aufgabe werden wir uns stellen müssen.
Ebenfalls möchte ich auf die Terroranschläge der letzten Zeit aufmerksam machen. Wir sind bis jetzt zum größten Teil davon verschont geblieben, Gott sei Dank. Aber ich sage deutlich: Es kann niemand heute Gewähr dafür bieten, dass das immer so bleiben wird. Von daher begrüße ich es außerordentlich, dass wir im Bereich der Polizei deutliche Schritte unternommen haben, hier eine Verbesserung herbeizuführen, die den hohen Ausbildungsstandard, den
unsere Polizei hat, sowie den Personalbestand noch weiter ergänzt. Ich glaube, das ist der richtige Weg, den wir gehen müssen.
Im Bereich Polizei wird Herr Kollege Schweitzer nachher noch einige Erläuterungen machen, im Verkehrsbereich Frau Kollegin Schmitt.
Rheinland Pfalz verfügt über rund 6.000 Sportvereine mit rund 1,5 Millionen Mitgliedern. Damit haben wir prozentual in Bezug auf die Bevölkerungsgröße eine Spitzenstellung in Deutschland. In den letzten Jahren haben wir die finanzielle Unterstützung der Sportverbände geradeaus gefahren, und dies trotz der Schuldenbremse. In diesem Jahr haben wir den Ansatz für Sportanlagenbau um rund 3 Millionen Euro für den Bau einer Sportanlage, einer Sporthalle in Koblenz erhöht.
Zusätzlich finanzieren wir beim LSB eine Stelle für Integration und bei Special Olympics eine halbe Stelle für Inklusion.
Der Sport ist in Rheinland-Pfalz gut aufgehoben, und er weiß es auch. Sport ist ein wichtiger Bestandteil der städtischen und besonders der dörflichen Gemeinschaft. Vieles in der dörflichen Gemeinschaft wäre ärmer – ich spreche von Wohnwert und anderen Dingen –, hätten wir den Sport nicht. Auch hier ein Dank an die Ehrenamtlichen, die sich im Sportbereich betätigen.
Ich komme zum Brand- und Katastrophenschutz, zum Rettungsdienst. Das ist ein ganz wichtiger Bestandteil der Inneren Sicherheit. Wir haben in Rheinland-Pfalz rund 55.000 Feuerwehrangehörige, die in ihrer Freizeit mithelfen, dass Gefahren für Leib und Leben der Mitmenschen an ihnen vorbeigehen. Sie leisten einen wichtigen Dienst für die Allgemeinheit. Wir sind hier gut aufgestellt.
Die demografischen Wandlungen, die wir in RheinlandPfalz und überhaupt in Deutschland zu verzeichnen haben, werden natürlich dazu führen, dass die Strukturen bei der Feuerwehr auf dem Prüfstand stehen. Viele Feuerwehren innerhalb der Verbandsgemeinden versuchen bereits, neue Konzepte zu erarbeiten, um die Tageseinsatzstärke auf Dauer zu gewährleisten. Das wird insbesondere im ländlichen Raum ein ganz großes Problem darstellen. Auch diesen sage ich ein herzliches Wort des Dankes.
Wir haben mit der Änderung des Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzgesetzes einige wichtige Änderungen herbeigeführt, die bei der Anhörung von allen Anzuhörenden sehr positiv aufgenommen wurden und deutlich zeigen, dass wir auf einem richtigen Weg sind. Wir werden damit der Feuerwehr und ihren Mitgliedern deutlich entgegenkommen, diese besser absichern und dafür sorgen, dass wir eine bessere Möglichkeit haben, Feuerwehrleute entsprechend einzusetzen.
Noch einige Worte zum Breitbandausbau, der vorhin bereits angesprochen wurde: Der Breitbandausbau ist insbesondere für die ländlichen Gebiete von ganz großer Bedeutung. Viele Dinge, die heute mit vernünftiger Breitbandausstattung geleistet werden können, sind bei uns nicht möglich. Es gibt Gegenden, in denen bei Operationen der Operateur irgendwo in einem Krankenhaus, in einer
Universitätsklinik sitzt und jemanden operiert, der sich in einer Landklinik befindet. Das sind ganz tolle Erfolge, die das Leben der Menschen im ländlichen Raum sicherer machen.
Wir wollen durch gemeinsame Anstrengungen des Landes, der Kommunen und der Telekommunikationsunternehmen in dieser Legislaturperiode den Breitbandausbau weiter stärken. Wir hatten Mitte 2015 ca. 66 % der rheinland-pfälzischen Haushalte mit einer Bandbreite von über 50 Mbit/s ausgestattet. Wir wollen in dieser Legislaturperiode eine Verdopplung erzielen. In den Jahren 2013 und 2014 hatten wir übrigens die zweithöchste Steigerungsrate in Deutschland. Im Rahmen der NGA-Strategie wollen wir dies weiter steigern und bis 2018 flächendeckend in Rheinland Pfalz 50 Mbit/s anbieten. Das ist ein sehr ambitioniertes Ziel. Wir wollen es erreichen.
Wir wollen in den nächsten Jahren mindestens 70 Millionen Euro für den Ausbau investieren, darunter 30 Millionen Euro aus dem Landesanteil an der Digitalen Dividende II.
Ich glaube, wir sind mit dem Haushalt, wie wir ihn im Einzelplan aufgestellt haben, auf dem richtigen Weg. Wir haben trotz weniger finanzieller Möglichkeiten, weil die Mittel umgeschichtet werden mussten, teilweise in andere Aufgabengebiete, eine ganz wichtige Aufgabe zu leisten. Diese Aufgabe können wir mit diesem Haushalt erfüllen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir eben von Frau Beilstein erlebt haben, war ein Frontalangriff. Volle Kanne, so ungefähr wie ein Stier einen Torero auf die Schippe nimmt. Es war schon etwas daneben, würde ich sagen. Aber das mögen andere bewerten.
Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben Wort gehalten und das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene eingebracht. In der Plenarsitzung vom 24. September 2015 haben wir uns darüber zum ersten Mal ausgetauscht. Ich möchte dennoch betonen und an der Stelle deutlich sagen, dass wir die angedachten Änderungen, die in der Regel auf den Ergebnissen der EnqueteKommission 16/2 beruhen, in der auch Mitglieder der CDU und der kommunalen Spitzenverbände mitgewirkt haben,
für maßvoll, sinnvoll und auch richtig halten.
Von dieser Enquete-Kommission geht der Ruf an die Bürgerinnen und Bürger aus: Beteiligt euch, mischt euch ein. Macht eure Interessen deutlich. Versucht, eure Interessen zu vertreten. – Das ist auch gut so. Wir wollen eine Bürgerschaft, die mitarbeitet und versucht, ihre Interessen entsprechend deutlich darzustellen.
Mit dem Gesetz werden die direktdemokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger eine wichtige Stärkung erfahren. Wir sind fest davon überzeugt, dass die vorgesehe
nen Änderungen unserem demokratischen System guttun und keineswegs den Weg in eine Nein-Sager-Demokratie darstellen, wie von den kommunalen Spitzenverbänden und auch Frau Beilstein in ihrer Presseerklärung geäußert wurde.
Ganz im Gegenteil, der vorliegende Gesetzentwurf wird die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger maßlos erweitern.
Maßvoll! Er dürfte daher zu einer erhöhten Bereitschaft führen, sich in der Kommunalpolitik konstruktiv einzusetzen.
Was die Erhöhung der Wahlbeteiligung betrifft, hoffen wir, dass wir davon auch entsprechend profitieren werden. Es ist sicherlich nicht opportun und wäre auch grundlegend falsch, ein Mehr an Bürgermitwirkung als etwas Schlechtes oder Schädliches darzustellen, was aber wohl auch von niemandem so beabsichtigt ist. Wichtig ist, eine richtige Balance zwischen den Räten und den interessierten Bürgern darzustellen. Ich glaube, dass mit diesem Gesetz eine richtige Balance gefunden wurde und wir darauf aufbauen können.
Wir müssen einfach auch begreifen, dass sich die Bürgerinnen und Bürgern einmischen wollen und sie nicht mehr bereit sind, alles und jedes, was ein Rat beschließt, einfach so zu akzeptieren. Wenn wir das in unsere Überlegungen mit einbeziehen, ist es sehr gut, wenn wir die Möglichkeiten, sich einzumischen und einzugreifen, auch erhöhen.
Wenn aber Frau Beilstein als kommunalpolitische Sprecherin der CDU das Mehr an Bürgerbeteiligung, das durch dieses Gesetz erreicht werden soll, in ihrer Presseerklärung vom 26. Oktober 2015 als rot-grüne Ideologie gegen ehrenamtliche Ratsmitglieder, die ohne Rücksicht auf Verluste umgesetzt werden soll, bezeichnet, ist dies schon bemerkenswert und wirft Fragen auf.
Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, was vielleicht nicht ganz uninteressant ist, dass auch die CDU Rheinland-Pfalz vor der letzten Wahl ein Sechs-PunkteProgramm für direkte Bürgerbeteiligung aufgestellt hat, dass sie sich für mehr Bürgerbeteiligung im demokratischen Willensbildungsprozess einsetzt. Bloß, was ist davon übrig geblieben? Der damalige Beschluss der CDU war dann wohl eher auch ein ideologisch motiviertes Vorgehen.
Nun aber ganz kurz zu den wesentlichen Änderungen. Frau Beilstein, Sie könnten vielleicht erläutern, was Ihrer Meinung nach davon eine rot-grüne Ideologie gegen ehrenamtliche Ratsmitglieder darstellt. Beim Einwohnerantrag wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zwischen zwei dieselbe Angelegenheit betreffenden Einwohneranträgen de facto von bisher fünf auf zwei Jahre gekürzt. Das ist in Ordnung. Nach dem Gesetzentwurf wird das Mindestalter für einen Einwohnerantrag von bisher 16 Jahre auf 14 Jahre herabgesetzt. Das finde ich ausge
sprochen richtig; denn Jugendliche lernen in der Schule Demokratie, lernen, wie ein Staatsgebilde funktioniert, und beteiligen sich auch bereits in der Jugendvertretung in ihrem Ort innerhalb irgendwelchen Jugendhäusern, die dort gegründet wurden. Von daher sollte man ihnen auch durchaus das Recht einräumen, dass sie sich am politischen Geschehen beteiligen können.
Das für einen Einwohnerantrag erforderliche Quorum wurde maßvoll reduziert. Bei Bürgerbegehren wird das Antragsquorum ebenfalls maßvoll reduziert. Was ist daran schädlich? Was ist daran schlecht? Darin einen Angriff auf die Ratsmitglieder zu sehen, ist wirklich total am Thema vorbeigeschossen.
Den Rest trage ich nachher noch vor.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn ich die letzten Jahre Revue passieren lasse, steht dieses Thema alle zwei bis drei Jahre auf der Tagesordnung
meistens sind es dieselben Redner –: Atomwaffen in Büchel. – Einige glauben es zu wissen, andere vermuten es, aber genau weiß es niemand. Egal, wer die Bundesregierung stellte, ob Rot, Schwarz, Gelb oder Grün, alle Anfragen der Landesregierung wurden mit dem gleichen Satz, der vorhin bereits von der stellvertretenden Ministerpräsidentin zitiert wurde, nämlich dass man sich den Geheimhaltungsregeln der NATO verpflichtet fühlt und keine Auskunft geben kann, beantwortet.
Wir wollen uns an Spekulationen nicht beteiligen. Allem
Anschein nach ist es selbstverständlich, dass dort irgendetwas gelagert wird, aber wir wissen es nicht. Ich glaube, wir sollten dennoch die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen. Diese sind zweifelsfrei vorhanden. Nach wie vor sind wir für eine Reduzierung der Nuklearwaffenpotenziale. Ich glaube, das ist eine Aufgabe der internationalen Staatengemeinschaft. Rund 200 Nationen haben den Atomwaffensperrvertrag unterschrieben. Die rot-grüne Landesregierung steht nach wie vor für ein atomwaffenfreies Rheinland-Pfalz. Wir werden uns auch beim Bund dafür einsetzen und hoffen – ich gehe davon aus, dass auch die CDU das genauso sieht –, dass wir beim nächsten Mal – hoffentlich in Kürze – nicht wieder die gleiche banale Antwort erhalten, sondern ernst genommen werden und entsprechende Antworten erhalten.
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wäre zu schön gewesen, wenn Frau Beilstein dieses Gesetz einfach einmal als gut begrüßt hätte; denn es ist ein gutes Gesetz, das vorliegt,
einfach deshalb, weil es – – –
Immerhin schon ein Fortschritt.
Es ist immerhin so, dass dieses Gesetz viele Dinge klarstellt. Vor allen Dingen ermöglicht es den Kommunen, ohne große Verwaltungshemmnisse, ohne große Regularien behilflich zu sein und die Mittel zweckentsprechend zu verwenden.
Nun wenn Sie anmahnen, dass dieses Gesetz jetzt das Gesetz sein sollte, in dem der Kommunale Finanzausgleich neu geregelt werden sollte, liegen Sie natürlich falsch. Wir haben eine Evulationsregel im alten Gesetz, die besagt, Ende 2017 wird neu über dieses Gesetz gesprochen, und das werden wir auch tun. Wir werden das Gesetz dann kritisch hinterfragen und mit Sicherheit das eine oder andere ändern.
Ich glaube, das kann man an der Stelle schon sagen.
Sie fordern immer wieder Transparenz der kommunalen Finanzen ein. Aber bitte schön, wenn wir doch die Aus
gaben für die Breitbandförderung an einer Stelle bündeln – bis jetzt war sie auch schon drin; das hatten wir an zwei Stellen –, dann ist das transparent. Jeder weiß, was los ist. Sie wissen genau, dass wir bei dem Investitionsförderungsgesetz 31,7 Millionen drauflegen, wofür ein großer Teil beispielsweise für die Breitbandförderung angesagt ist. Wir werden darüber hinaus in den nächsten Jahren die Mittel entsprechend erhöhen, und das wird sich auch im Finanzausgleich irgendwo widerspiegeln.
Gebietsänderungen: Ich glaube nicht, dass das eine Vollmacht für das Land ist, nach Belieben in den Kommunalen Finanzausgleich einzugreifen, einfach deshalb, weil beabsichtigt ist, die Mittel, die bisher ausgegeben wurden, auch später auszugeben, und Gebietsänderungen haben im Prinzip immer die Aufgabe der Optimierung.
Wir sind der Meinung, dass wir das mit den Gebietsänderungen, die bisher durchgeführt wurden, auch erreicht haben. Sie mögen da eine andere Meinung haben als ich. Ich kann nur sagen, das Gesetz ist gut. Wir werden die Gelegenheit haben, im Innenausschuss darüber zu diskutieren. Aber ich kann nur sagen, wir werden das Gesetz so entsprechend weiter bearbeiten.
Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich bekenne, ich war in der Enquete-Kommission nicht dabei.
freue mich aber, dass ich über das Innenleben der Enquete-Kommission heute doch einiges erfahren durfte.
Darüber hinaus stimmt der erste Satz von Ihnen, Frau Kohnle-Gros, dass die GRÜNEN Probleme mit der SPD hatten, sie auf diesen Gesetzestext zu bringen, natürlich überhaupt nicht.
Wir haben uns zusammengesetzt, haben miteinander verhandelt und hatten dieses Ergebnis als Ziel. Zu diesem Ergebnis stehen wir als SPD, steht die rot-grüne Regierungskoalition.
Wir bringen heute die beiden Gesetze ein. Die direktdemokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz werden eine wesentliche Verbesserung erfahren. Diese Verbesserungen sind erforderlich, ohne dass wir deshalb herumnörgeln würden, dass die Kommunalpolitiker ihre Aufgaben schlechter erfüllen. Aber mehr direktdemokratische Elemente können durchaus belebend wirken.
Das dürfte in diesem Fall der Fall sein.
Auf kommunaler Ebene sind folgende Regelungen vorgesehen: Beim Einwohnerantrag wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zwischen zwei denselben Angelegenheiten von bisher fünf auf zwei Jahre verkürzt. Das ist durchaus sinnvoll. Nach dem Gesetzentwurf wird das Mindestalter für die Teilnahme an einem Einwohnerantrag von 16 auf 14 Jahre reduziert.
Was ist dabei schlimm? Das für einen Einwohnerantrag erforderliche Unterschriftenquorum wurde maßvoll reduziert. Nunmehr sind 2 % der Einwohner, mindestens aber zehn Personen, dafür erforderlich. Was ist daran schlecht?
Bei Bürgerbegehren wird das Antragsquorum mit zunehmender Gemeindegröße im Wege einer prozentualen Staffelung gegenüber der bisherigen Regelung reduziert.
Bei Stellungnahmen von entsprechenden Verbänden liegen wir im bundesdeutschen Ranking irgendwo bei Platz 11 bis 12. Wir hatten vor Jahren schon einmal ein ähnliches Gesetz eingebracht, in dem die Quoren gesenkt wurden. Da haben Sie auch dagegengestimmt. Das ist Ihre Sache. Doch wir haben auch damals klargemacht, Bürgerbeteiligung ist ganz wichtig für die Demokratie und vor allen Dingen für das Verstehen der Demokratie; denn das ist eine ganz wichtige Angelegenheit.
Bisher mussten Antragsteller für ein Bürgerbegehren einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der begehrten Maßnahme vorlegen. Damit waren die Bürgerinitiativen meistens überfordert. Jetzt ist es so vorgesehen, dass gemeinsam mit der Verwaltung eine Kostenschätzung durchgeführt wird. Ich glaube, das ist durchaus im Sinne des gesamten Systems. Abhängig vom Verfahrensstand des Volksbegehrens erhalten die Antragsteller anteilige Kostenerstattungen, und zwar unabhängig vom Ausgang eines zulässigen Begehrens. Auch das unterscheidet sich vom bisherigen Vorgehen. Es werden zehn Cent pro Unterstützungsunterschrift geleistet.
Durch diese Regelungen wird die Einwohner- und Bürgerbeteiligung insgesamt deutlich verbessert. Wir stehen dazu, und wir sagen: Mehr Demokratie wagen. Mehr Bür
gerbeteiligung kann für alle ein Gewinn sein. Wir müssen nur den Mut haben, die Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
Die beiden Koalitionsfraktionen haben diesen Mut. Und – oh Schreck! – es gibt sogar CDU-Landtagsfraktionen, die diesen Mut haben. Gestern habe ich einen Bericht bekommen. Ich zitiere: Damit Bürger mehr Mitsprache bei der Politik haben, sollten die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide sinken. –
Darüber waren sich die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und CDU im Landtag von BadenWürttemberg am Mittwoch einig.
Sie haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht.
Das heißt, auch dort wurden die Quoren gesenkt.
Es geht sogar noch weiter. Ich möchte kurz Ihre Vorsitzende zitieren. Es sei mir erlaubt. Diese sagte in einer Pressekonferenz mit Heiner Geißler unmittelbar vor der letzten Landtagswahl: Schluss mit Entscheidungen von oben! CDU-Chefin präsentiert mit Heiner Geißler Konzept für Bürgerbeteiligungen! –
Weiterhin: Die CDU tritt dafür ein, die Hürden bei Volksbegehren zu senken. Außerdem soll die Frist für Unterschriftensammlungen deutlich verlängert werden. –
Genau das legen wir vor. Und was machen Sie? Sie reden Volksbegehren schlecht und sagen, bei uns ist alles so schön, wir brauchen kein Volksbegehren. Das mag ja sein, aber die Möglichkeit, dass sich Bürger über Volksbegehren in die aktive Politik einmischen können, muss erlaubt sein und geschaffen werden;
denn bisher sind Volksbegehren in aller Regel daran gescheitert, dass die Hürden zu hoch waren. Wir haben diese äußerst maßvoll reduziert. Es gibt kein ernst zu nehmendes Argument, das dagegenspricht, das Gesetz so umzusetzen, wie wir es vorschlagen. Von daher gesehen: Mehr Demokratie wagen! Auch bei der CDU.
Herr Minister, in Zeiten, als um den Flugplatz gekämpft wurde, wurde immer wieder gesagt, dass das Factory Outlet in wesentlichen Punkten vom Flughafen abhängig wäre, weil viele Käufer mit dem Flugzeug anreisen würden. Ist bekannt, ob dies der Fall ist? Hat sich das irgendwie auf den Umsatz und das Geschehen im Factory Outlet ausgewirkt?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der letzte Satz war überflüssig, ich hätte mich bemüht, weniger lang als Herr Kollege Henter zu reden. Vielleicht hätte ich es auch geschafft. Trotzdem vielen Dank für den Bericht und die fair geleitete Kommission, Herr Henter.
Er hatte oft weniger Probleme mit uns als mit den eigenen Leuten. Aber so ist das manchmal.
Sie haben das immer gut gemeistert.
Es ist bereits vieles gesagt worden. An und für sich hätte ich jetzt etwas streichen können. Ich versuche, das Ganze etwas kürzer zu fassen.
Wir haben rund 350 Seiten.
Das ist ein Fehler.
Wir haben rund 350 Seiten Bericht. Auf diesen Seiten sind viele Stunden, Sitzungen und Anhörungen festgehalten, die mit dazu beigetragen haben, Licht in das viele Dunkel der kommunalen Finanzen hineinzutragen.
Aufgabe der Enquete-Kommission war es, Vorschläge für die Sicherung der Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung zu erarbeiten.
Hierbei standen natürlich finanzielle Ausstattungen der Kommunen sowie der Aufgabenumfang der Kommunen im Mittelpunkt. Die zahlreichen Facetten der verschiedenen kommunalen Aufgaben und der Finanzen mussten dabei natürlich aufgearbeitet, ausführlich betrachtet und diskutiert werden. Es ist gesagt worden: 34 Sitzungen, 14 Anhörungen und viele sonstige Sitzungen, die in einem kleineren Kreis stattfanden, waren erforderlich, um dies zu bewerkstelligen.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich besonders für die sehr gute Betreuung durch den wissenschaftlichen
Dienst des Landtags bedanken, wobei ich insbesondere Herrn Dr. Mensing nennen möchte. Bedanken möchte ich mich auch beim Innenministerium und hier bei den beiden Staatssekretären Herrn Häfner und Herrn Kern und ihren Mitarbeitern sowie den sonstigen verschiedenen Ministerien, die ebenfalls zeitnah und ausführlich zugearbeitet und uns mit vielen Unterlagen, die zu lesen eine lange Zeit gedauert hat, versorgt haben. Vielen Dank!
Auch bei heutiger Betrachtung der damaligen Ausgangslage wäre es sicherlich blauäugig gewesen, davon auszugehen, dass es zu einer größeren inhaltlichen Übereinstimmung zwischen den Regierungsfraktionen und der Opposition kommen könnte. Wir haben viele Dinge diskutiert, haben in einigen Punkten auch eine Annäherung erfahren, ohne dass wir dabei allerdings letztendlich, als die endgültige Probe kam, einen gemeinsamen Beschluss hinbekamen. Wir haben von 15 Punkten lediglich dreimal übereinstimmende Beschlüsse gefasst, ansonsten gab es Minderheitsbeschlüsse. Das waren dann, wie gesagt, Doppik, Benchmarking, Best Practice sowie kommunale Pensionsverpflichtungen, allesamt also Themen, die im Prinzip in der Vergangenheit weniger politisch diskutiert wurden, sondern mehr von dem bestimmt wurden, was jeder einzelne bei diesen Themen empfand.
Das Abstimmungsverhalten bei dem Abschlussbericht kann man sicherlich als ehrliches Ergebnis werten, wobei uns dies allerdings bei der Lösung der zweifelsfrei bestehenden Probleme der kommunalen Finanzversorgung nicht weiterbringen wird.
Ausgehend vom Urteil des Verfassungsgerichtshofs war das Land verpflichtet, bis zum 1. Januar 2014 eine Neuregelung der kommunalen Finanzen zu beschließen und dabei auch einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu erbringen und den unterschiedlichen Soziallasten der verschiedenen Kommunen dabei auch Rechnung zu tragen.
Auf Grundlage des ifo-Gutachtens und weiterer Untersuchungen und Beratungen hat die Enquete-Kommission gegen die Stimmen der CDU-Vertreter am 10. Januar 2013 ein Eckpunktepapier für eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs beschlossen, wobei, was ich besonders betonen möchte, die CDU-Sachverständigen Professor Dr. Junkernheinreich und Herr Metzger sich der Stimme enthielten.
Dieses Eckpunktepapier bildete dann neben dem Urteil des Gerichtshofs und dem ifo Gutachten auch eine wichtige Basis, die erforderlich war, die kommunalen Finanzen neu zu regeln, das kommunale Finanzausgleichsgesetz neu zu schaffen, um damit auch eine wesentliche Voraussetzung für eine finanzielle Besserstellung der Kommunen zu erreichen.
Lassen Sie mich einige wesentlichen Punkte des neuen kommunalen Finanzausgleichs nennen. Statt einer einheitlichen Verbundmasse wird zwischen einem obligatorischen Steuerverbund und einem fakultativen Steuerverbund unterschieden, wobei der fakultative Steuerverbund mit 7 v. H. mehr für die Kommunen bringen wird. Die Finanz
ausgleichsmasse ist von 2013 bis 2016 um insgesamt 581 Millionen Euro angewachsen, eine wahrlich spürbare Entlastung für die Kommune, die an dieser Stelle ausdrücklich genannt werden sollte.
Den Rest werde ich nachher nennen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausführungen der von mir sehr geschätzten Kollegin Frau Beilstein schreien förmlich nach Entgegnung, und zwar sind da einige Fakten festgehalten, die sich streng an statistischen Zahlen orientieren. Ich werde jetzt das Gleiche machen, und dann werden wir feststellen, was dabei herauskommt, nämlich einmal die Beteiligung der drei Säulen, die von Ihnen angesprochen wurden.
Da haben wir zunächst einmal die Steuereinnahmen der Kommunen in Rheinland-Pfalz: Je Einwohner 287 Euro weniger als im Bundesdurchschnitt, Ausgaben ebenfalls 187 Euro weniger, sprich also Unterdeckung von 100 Millionen Euro. Das ergibt bei etwa 4 Millionen Einwohnern allein etwa 400 Millionen Euro, die die Kommunen weniger an Steuereinnahmen haben als Kommunen im sonstigen Bundesgebiet. Das heißt, das würde bereits das jährliche Defizit weit übertreffen.
Dann gehen wir gleich zu den Realsteuern. Das sind bei uns pro Kopf 590 Euro, im Bundesdurchschnitt 678 Euro. Das heißt also, 88 Euro je Einwohner weniger Realsteuern werden bei uns aufgrund niedrigerer Hebesätze erhoben als im übrigen Bundesgebiet. Auch das würde in aller Regel ausreichen, das Defizit abzudecken. Damit könnte man im Prinzip sagen, okay, dann wissen wir, woran es liegt. Wir können aufhören. Dem ist natürlich nicht so. Wir haben eine Finanzierungslücke. Die ist gegeben. Ansonsten muss ich ganz klar konstatieren.
Die Schulden haben Sie vorhin deutlich gemacht. Die Zahlen stimmen übrigens auch. Nur Ihrer letztendlichen Feststellung möchte ich etwas widersprechen, nämlich der Frage, wie sieht es aus, wie werden die Liquiditätsschulden der Kommunen sich entwickeln. Ich muss sagen, wir haben den KEF eingesetzt. Von dem haben Sie natürlich
nichts erzählt. Aber durch den KEF, der von Ihnen immer so dargestellt wurde, er bringt nichts, aber er hat immerhin in den drei Jahren, in denen er besteht, insgesamt eine Verminderung der Liquiditätsschulden der Kommunen von 617 Millionen erbracht. Ich glaube, da kann man sagen, das ist schon einmal eine gute Leistung. Ohne die hätten wir nämlich noch mehr. Von daher gesehen ist diese Aussage von Ihnen nicht richtig.
Dann möchte ich fragen, wie sehen Sie eigentlich Ihre Rolle im gesamtstaatlichen Bereich. Gestern hat der Herr Schreiner mit pathosbelegter Stimme die Verschuldung des Landes angeprangert. Heute werden wir damit konfrontiert, dass immer mehr – nämlich 900 Millionen Euro sind genannt worden, um das strukturelle Defizit zu verhindern – Geld vom Land für die Kommunen gefordert wird.
Dann müssen Sie mir beantworten, wie wollen Sie die Schuldenbremse erfüllen, die Schuldenbremse, die ganz klar sagt, 2020 keinerlei Neuaufnahmen von Schulden. Die haben Sie mitgetragen, die haben wir mitgetragen, sie hat Verfassungscharakter. Von daher gesehen, mit dem, was Sie für die Kommunen fordern, bei allem Verständnis dafür, dass Sie das fordern, muss ich sagen, machen Sie einen Eiertanz.
Sie können nicht an einem Tag sagen, wie schlimm die Welt im Land Rheinland-Pfalz ist, weil wir dort Schulden haben, mehr Schulden eventuell, und dann gleichzeitig am nächsten Tag Mehrausgaben fordern. Das hat übrigens auch heute Herr Kollege Licht für Straßen gefordert. Das sei ihm alles unbenommen. Bloß dann gehört zu der Grundehrlichkeit, die man unbedingt verlangen muss, auch das, dass man sagt, Moment einmal, jawohl, wir wissen, wir wollen mehr haben, dafür sind wir bereit, in dem Bereich, in dem Bereich, in dem Bereich Kürzungen hinzunehmen. Das erklären Sie uns nicht. Mit globalen Minderausgaben lässt sich das Rätsel nicht auflösen.
Daher muss man dort schon eine gesamtstaatliche Verpflichtung an den Tag legen und diese auch deutlich machen. Ansonsten ist das zu einfach und zu leicht zu durchschauen.
Wir haben sowohl vertikal als auch horizontal dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rechnung getragen. Wir haben darüber hinaus ergänzt durch Bundeszuweisungen, die in gutem Maße geflossen sind, die Finanzausstattung der Kommunen weiter verbessert. Man kann immer sagen, das ist zu wenig – das mag sein –, aber sich hinzustellen und zu sagen, es geht den Kommunen schlechter als vorher, trifft den Kern der Sache mit Sicherheit nicht.
Wir haben auch niemals einen Regierungsverteidigungsmodus eingestellt – den gibt es gar nicht, den kenne ich gar nicht –, sondern wir haben lediglich eines gemacht, wir haben nämlich einen Haushaltsverteidigungsmodus, einen gesamtstaatlichen Modus eingeschaltet, der mithelfen soll, das Ganze und nicht nur einen Teil zu betrachten. Daher haben wir genau das Richtige gemacht.
Sie mögen es so sehen, dass die Transparenz beim kommunalen Finanzausgleich verlorengeht, wenn man jetzt alles vor die Klammer zieht. Ich sehe das nicht so.
Dass die Flüchtlinge im Land Mehrkosten mit sich bringen, weiß jeder von uns. Diese Mehrkosten müssen auch getragen werden. Hier ist natürlich in erster Linie der Bund gefordert, entsprechende Gelder einzubringen. Ich glaube, das Land hat hierzu seinen Beitrag geleistet. Die Kommunen im Übrigen auch. Das sei also unbenommen.
Ich sage insgesamt, wir haben durch die EnqueteKommission wichtige Informationen gewonnen. Wir werden diese Informationen bearbeiten. 2017 wird eine Evaluation stattfinden. Ganz wichtig ist die Frage – das ist von der Enquete-Kommission gefordert worden –,
wie wir mit den Einnahmen der Kommunen im Bereich der Windkraft umgehen; denn in dem Bereich ist wirklich einiges zu bearbeiten.
Vielen Dank.
Frau Kollegin, Sie haben genauso wie ich Probleme aufgezeigt, die auftreten können. Es ist natürlich klar, das sind Zahlen, die nicht unbedingt verifiziert werden können. Gleichzeitig müssen wir aber feststellen, die Kommunen haben erhöht. Allerdings haben die Kommunen in anderen Ländern mehr erhöht. Wir haben also im Bereich der Realsteuern nicht den Abstand verringert, sondern erweitert. Das muss ganz klar gesagt werden.
Was die Vergleichbarkeit und die Schuldenbremse betrifft, sind die Dinge klar geregelt. Ich erwarte von der CDUFraktion, dass Sie sich nicht hierher stellen und an einem Tag Mehrausgaben in horrendem Umfang fordern, aber am nächsten Tag die Schuldenbelastung des Landes angreifen.
Hier muss wirklich Ehrlichkeit her. Wenn Sie eine durchgängige Linie zwischen Bund, Land und Kommunen bei der Gestaltung ihrer Ausgaben- und Einnahmesituation herstellen, dann bitte schön komplett und nicht immer an dem Tag das eine und an dem Tag das andere fordern. Das ist nicht ehrlich, das ist kein ehrliches Verhalten, das letztendlich dazu dient, die Probleme zu lösen, die wir haben.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Licht, es ist schon etwas merkwürdig, wenn Sie den zweiten Teil Ihrer Ausführungen damit beginnen, der SPD vorzuwerfen, dass man Sie unterhalb der Gürtellinie versucht hat zu treffen.
Tatsache ist, dass Sie einen Betrag von etwa 500.000 Euro – das sage ich ganz bewusst – in einen Handballverein hineingebracht haben.
Lieber Herr Bracht, hätten Sie einmal im Aufsichtsrat die Klappe so aufgerissen, wie Sie es hier permanent machen, hätte man Sie nicht rausgeschmissen, und Sie hätten hier nicht weinerlich vortragen müssen, dass niemand auf Sie gehört habe.
Sie haben etwa 500.000 Euro als Vorsitzender eines Fördervereins für einen Handballverein beim Hahn akquiriert, der in der dritten, vierten oder fünften Liga spielt.
Herr Lewentz hat einen Betrag, der um ein Vielfaches geringer ist, ohne bei Vereinen tätig zu sein, für einen Verein, der damals in der zweiten oder dritten Liga gespielt hat, gespendet. Der allerdings ist weit von dem entfernt, was Sie gespendet haben.
Herr Staatssekretär Barbaro hat vorhin den schwierigen Sanierungsweg für den Hahn seit 2013 beschrieben. Es waren zu dem Zeitpunkt zahlreiche schwierige Schritte erforderlich. Die sind gegangen worden. Wir hatten ein Sanierungskonzept, und dieses Sanierungskonzept ist in der Zwischenzeit konsequent fortgeführt worden.
Es hat natürlich Enttäuschungen und Betroffenheit hervorgerufen, das ist ganz klar, aber wir wissen auch, viele Menschen in der Region wissen um die Wichtigkeit und die große Bedeutung des Hahns für den Hunsrück. Er ist mehr als nur ein Flughafen, er ist der Nukleus für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung einer Region.
Die SPD und die GRÜNEN haben sich im Gegensatz zu der CDU ganz klar zum Flughafen Hahn bekannt. Wann immer es galt, Sand ins Getriebe zu bringen, waren Sie doch an vorderster Stelle. Wir könnten jede Menge Dinge aufzählen, bei denen Sie sich in keiner Weise so verhalten haben, wie Sie versucht haben, den Bürgern am Hahn einzureden, Herr Licht. Auch dort haben Sie – wie es vorhin bereits gesagt wurde – Ihre Quittung für dieses Verhalten bekommen.
Jede Negativmeldung ruft bei Ihnen offensichtlich Freude und Zufriedenheit hervor.
Freude, Zufriedenheit und Schadenfreude. Es geht Ihnen einfach nur darum, etwas kaputtzumachen, was nicht in Ihre Welt hineinpasst.
Auch Ihr neuerlicher Versuch, den Hahn in eine inhaltliche Nähe zum Nürburgring zu rücken, macht dies wieder mehr als deutlich. Lassen Sie die Vergleiche des Nürburgring mit dem Hahn bleiben. Wir haben es dabei mit zwei völlig verschiedenen Dingen zu tun.
Der Vorwurf, der Verkaufsprozess des Flughafen Hahn sei ein Wahlüberbrückungsverfahren, ist einfach lächerlich. Ich sage Ihnen deutlich, wir wollen den Hahn möglichst bald privatisieren, wir wollen ihn aber nicht verramschen. In einem korrekten und auch zielführenden Verfahren wollen wir den Verkaufsprozess zu einem guten Ende führen, und das sollte auch Ihr Ziel sein.
Es wird viel gearbeitet, von verschiedenen Menschen an verschiedenen Stellen, um dem Hahn eine gute Zukunft zu besorgen. Wir werden den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen. Getreu dem Motto: Die Hoffnung stirbt zuletzt, könnten Sie sich vielleicht auch einmal überwinden und mithelfen, den eingeschlagenen Weg zu unterstützen. – Allein, mir fehlt der Glaube.
Sie kommen immer am Schluss eines Prozesses mit guten Vorschlägen. Würden Sie diese Vorschläge einmal von Anfang an in den Prozess einbringen, wäre das viel zielführender.
Sie kommen immer erst dann, wenn Ergebnisse vorliegen; denn dann ist es viel einfacher, Vorschläge zu machen, als wenn es darum geht, sie zu entwerfen.
Ich kann nur sagen: Besinnen Sie sich. Versuchen Sie, dabei zu helfen, den Hahn auf einen guten Weg zu führen, anstatt ihn permanent kaputtzureden und kaputtzuhandeln.
...... 6464, 6465
Jeweils Aussprache gemäß § 101 GOLT... 6466
Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5168 –........... 6466
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sind Sie kein lieber Kollege?
Doch! Also, dann stimmt es doch. Das meine ich doch.
Ich glaube, was Sie dringend machen müssten, ist die verbale Abrüstung. Ich verweise auf die Worte, die hier gebraucht wurden. Wenn Frau Beilstein, die ich normalerweise auch vom Wortgebrauch her sehr schätze,
davon spricht, dass das Verhalten der Ministerpräsidentin beschämend, geschmacklos oder stillos wäre, ist das schon ein ziemlich starkes Stück.
Ich sage das ganz deutlich, vor allem dann, wenn man das daran festmacht, dass sich irgendwelche Zahlen geringfügig geändert haben. Sie müsste das wissen. Ihrer Meinung nach muss sie alles wissen.
Sind wir doch darüber hinaus froh, dass wir eine Ministerpräsidentin haben, die lächelt. Was wäre, wenn Sie Ministerpräsidentin wären, Frau Schneider? Sie lächeln fast nie. Das wäre fürchterlich.
Daher sollten wir doch froh sein, dass wir eine Ministerpräsidentin haben, die lächelt.
Die von Ihnen aufgezeigten – – –
Ich bin es gewohnt, dass Frau Klöckner dazwischenruft. Daher bringt mich das nicht aus der Fassung.
Die von Ihnen aufgezeigten apokalyptischen Verhältnisse, die sich jetzt wohl im Gebiet Maikammer – – –
Jetzt geht es wieder. Frau Klöckner, ich hätte nicht erwartet, dass Sie sogar Beziehungen zum technischen Dienst haben und der, wenn es Ihnen passt, den Ton abstellt.
Unabhängig davon zeigen Sie aber Verhältnisse auf, die in der Form nicht bestehen. Selbstverständlich gibt es Probleme, aber führen wir uns doch einmal das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vor Augen. Was wird darin gesagt? Darin wird gesagt, dass das Grundsätzegesetz absolut rechtens ist und man danach verfahren kann.
Sie haben jahrelang eines gemacht: Sie haben nämlich jahrelang gegen die Verwaltungsreform im Ganzen angestänkert. Sie sind im Ganzen dagegen vorgegangen. Da müssen Sie sich jetzt revidieren.
Wir haben jetzt lediglich das Urteil zu einem Einzelfallgesetz. Darin ist eine Auffassung vertreten worden, die vom Gericht so nicht geteilt wurde. Aufgrund von vorliegenden Gesetzen und Gerichtsentscheidungen war man der Auffassung, je geringer die Einwohnerzahl ist, desto größer müssen andere Punkte sein. Dem ist man nicht gefolgt.
Das ist so. Es ist schon ziemlich abenteuerlich, wenn dann Frau Klöckner von einer roten Karte für die rot-grüne Verwaltungsreform spricht oder sogar die Feststellung trifft, dass Rot-Grün jetzt gesehen habe, wo es hinführe, wenn nach parteipolitischem Vorteil gehandelt würde.
Wo ist bei der Verwaltungsreform bitte schön nach parteipolitischen Grundsätzen gehandelt worden? Sie werden keinen Punkt finden, bei dem das der Fall ist.
Daher lassen Sie doch das Stochern im Wind, dieses Stochern im Nebel. Das bringt uns doch alle nicht weiter.
Ja, ja, geeiert.
Wir haben darüber hinaus vorhin gehört, dass auch die 1970er-Reform, die durchgeführt wurde, nicht so war, dass da alles glatt ging. Auch da gab es Aufhebungen. Daher ist heute das, was hier läuft, durchaus eine Sache, die läuft. Wir hatten beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern die Kreisreform. Die ist einkassiert worden. Daher sollten Sie nicht das Ganze so darstellen, als ob in Rheinland-Pfalz irgendetwas ganz Schlimmes passiert wäre.
Bei Ihnen auch nicht, Herr Baldauf.
Ich glaube aber, es ist ohnehin fast alles gesagt.
Ja, Sie haben durch Ihre Beiträge alles gesagt.
Wir halten es für ziemlich weit hergeholt, wenn Sie sich heute hier hinstellen, die Backen weit aufblasen und meinen, Sie könnten mit einer Posaune hinausposaunen, was niemand wissen will. Wir werden das Grundsätzegesetz und auch die Dinge, die geplant sind, weiter fortsetzen.
Ja, ja.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Artikelgesetz werden mehrere Einzelgesetze geändert, wobei ich mich in meinen Ausführungen al
lerdings nur auf die wesentlichen Bestandteile des ruhestandsspezifischen Bereichs konzentrieren möchte.
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Renteneintrittsalter bereits seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Für die Beamtinnen und Beamten des Bundes und für die der meisten Bundesländer sind zwischenzeitlich ähnliche Regelungen geschaffen worden. Mit diesem Gesetz sollen diese Regelungen nunmehr auch für die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz Anwendung finden.
Der Eingriff in die individuelle Lebensplanung von Menschen ist immer ein schwieriges Feld. Bei den Betroffenen findet dies in aller Regel kein oder nur sehr wenig Verständnis. Die demografische Entwicklung und die Zielsetzung einer dauerhaft finanziell bezahlbaren und ausreichenden Altersversorgung fordert allerdings den Gesetzgeber geradezu heraus zu handeln.
Dies wird deutlich, wenn wir uns beispielsweise vor Augen führen, dass die Rentenbezugsdauer in den letzten 40 Jahren im Durchschnitt um sieben auf nunmehr 17 Jahre angestiegen ist. Glaubt man den Vorhersagen, so wird sich dieser Trend unvermindert fortsetzen. Davon könnten wir alle eventuell noch profitieren. Gleichzeitig wird aber die Zahl der jüngeren Menschen, die im aktiven Arbeitsprozess stehen, geringer. Für besonders belastete Berufsgruppen und Menschen mit Behinderungen sind in diesem Gesetz Ausnahmeregelungen vorgesehen, die ihren besonderen individuellen Belastungen im Dienst oder auch ihrer Behinderung Rechnung tragen.
Das Gesetz sieht wie bei der gesetzlichen Altersversorgung eine Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre vor. Dies erfolgt stufenweise und sieht erst für die 1964 geborenen Beschäftigten wie bei den rentenversicherungsbeschäftigten Menschen das 67. Lebensjahr als Altersgrenze vor. Wir haben zu diesem Gesetz zahlreiche Proteste, Einwendungen, Vorschläge und Ratschläge erhalten, wie wir es besser machen könnten.
Die Rentenbezugsdauer – ich sage es ganz deutlich – sowie das, was wir in der Rentenkasse als Staat über Steuern finanzieren, oder derjenige, der entsprechende Beiträge bezahlen muss, stehen wie kommunizierende Röhren in einem gewissen Zusammenhang. Wenn wir an irgendeiner Schraube drehen, wird sich der Rest automatisch verändern.
Ich war vor einigen Jahren in Schweden. Dort hatten wir mit schwedischen Gewerkschaftern über dieses Thema gesprochen. Diese haben uns damals gesagt: Wisst ihr was, ihr macht in Deutschland diese Diskussion völlig verkehrt auf. Ihr müsst die Menschen fragen, wie lange sie arbeiten wollen. Je nachdem, wie lange die Menschen arbeiten wollen, kann man ihnen sagen, so lange könnt ihr ungefähr Renten erwarten.
Wir machen es etwas anders und flexibler als bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Gesetz geht auf die Situation besonders belasteter Berufsgruppen und Menschen ein. In diesem Bereich sind etliche Mitglieder von
uns angeschrieben worden, und zwar die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen. Es wurde gebeten, an dem Gesetz Änderungen vorzunehmen. Wir haben dafür durchaus Verständnis. Es muss aber auch gleichzeitig deutlich gesagt werden, dass das Gesetz diese besonderen Belastungen, die der Einzelne empfindet, schon berücksichtigt.
Lassen Sie mich auf einige dieser Punkte eingehen. Lehrkräfte treten zukünftig nicht mehr zum Ende des Schuljahres, das dem 65. Lebensjahr vorangeht, in den Ruhestand, sondern mit dem Ende des Schuljahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Dies bedeutet eine Hinausschiebung um ein Jahr. Damit haben wir für unsere Lehrerinnen und Lehrer die – ich betone dies – bundesweit günstigste Regelung geschaffen. In den meisten anderen Bundesländern wird die Altersgrenze nämlich erst mit dem Ende des Schulhalbjahres erreicht, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden.
Im Bereich der Polizei, der Feuerwehr und im Justizvollzugsdienst haben wir den erheblichen dienstlichen Belastungen deutlich erkennbar Rechnung getragen. Es gelten hier auch weiterhin die Bestimmungen, wie sie bisher schon gegolten haben. Damit haben wir im Bereich der Polizei bis auf Hamburg und Hessen die günstigsten Ruhestandsregelungen. Bei den Feuerwehren liegen wir in etwa im Mittelfeld, und bei den Justizvollzugsbeamten haben wir mit Hamburg und Niedersachsen ebenfalls die günstigste Regelung.
Im Bereich der Schwerbehinderten wird die Antragsaltersgrenze stufenweise für die nach dem 31. Dezember 1955 Geborenen nicht wie sonst um zwei Jahre, sondern lediglich um ein Jahr auf das 61. Lebensjahr angehoben, womit man den besonderen Belangen Schwerbehinderter deutlich Rechnung trägt. Der abschlagsfreie Eintritt in den Ruhestand wird um zwei Jahre von 63 auf 65 Lebensjahre angehoben.
Wir liegen damit in etwa im Bundesdurchschnitt. Es ist zu begrüßen, dass darüber hinaus – ich bin gleich fertig – mit dem FALTER-Arbeitszeitmodell älteren Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit eingeräumt wird, innerhalb eines maximal vierjährigen Zeitraums einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu erreichen.
Der Gesetzentwurf macht insgesamt deutlich, dass der Gesetzgeber die Belastungssituationen der Beamtinnen und Beamten berücksichtigt und diesen ausdrücklich Rechnung trägt. Wir werden dem Gesetz zustimmen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Es ist immer bedauerlich, wenn ein Kunde weggeht. Bedauerlicher ist es, wenn es ein Großkunde ist. Noch bedauerlicher für uns ist es, wenn es am Flughafen Hahn geschieht. Der Manager hat aber klar gesagt, dies hat rein interne Gründe, nicht die von Ihnen herbeigeredeten Gründe, die im Hahn begründet sind, rein interne Gründe, und er hat besonders die Geschäftsbeziehungen mit dem Hahn herausgestellt, dass diese gut sind, wenn Sie das auch nicht gerne lesen.
Im Übrigen, Herr Licht, ich glaube, die Aussage „Die können es einfach nicht“ ist weit hergeholt. Sie sollten vielleicht einmal Ihren eigenen Kollegen befragen. Herr
Billen hat den Flughafen Bitburg mit am Hals gehabt. Was ist daraus geworden? Nichts.