Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Herr Minister, aus Ihrem Mund klingt das nach allem, was ich heute hier ausgeführt habe, doch sehr nach Sonntagsrede. Für uns, die CDU-Landtagsfraktion, ist das aber Leitfaden und Richtschnur unserer Arbeit und wird es auch künftig bleiben.

(Beifall bei der CDU)

Schließen möchte ich mit einem großen Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz, gleich, wo sie arbeiten. Sie erfüllen tagaus und tagein auch unter schwierigen Bedingungen unseren Rechtsstaat mit Leben. Was das wert ist, würden wir erst erkennen, wenn er plötzlich nicht mehr da wäre.

Einen ganz besonderen Dank möchte ich aber aus aktuellem Anlass an die in und aus der Justiz richten, die sich der größten Herausforderung unseres Landes stellen, den nicht abreißenden Flüchtlingsstrom, am Verwaltungsgericht Trier, wo hervorragende Arbeit geleistet wird, damit Rechtsmittelverfahren gegen Ablehnungsbescheide möglichst schnell erledigt werden, in den Familiengerichten, die sich mit dem wichtigen Thema unbegleiteter Minderjähriger auseinandersetzen müssen und – auch das soll hier besonders erwähnt werden – den zahlreichen Führungskräften unseres Strafvollzugs, die als Leiter von Erstaufnahmeeinrichtungen einen Knochenjob machen. Sie machen ihn gut.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Sippel das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Wilke, zunächst einmal möchte ich sagen, das war wieder sehr viel Vergangenheitsbewältigung. Es liegt aber im Wesen der Haushaltsberatungen, dass es um die Zukunft geht.

Zunächst einmal zeigt sich in Zeiten wie diesen einmal mehr, wie wertvoll ein funktionierender Rechtsstaat ist. Die Justiz in unserem Land beweist das Tag für Tag. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen gelingt es in hohem Maße, den Rechtsgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen, effektiv für unsere Sicherheit einzutreten und Dienstleistungen auf einem sehr hohen und guten Qualitätsniveau zu erbringen. Deshalb gebührt allen Angehörigen der Justiz in Rheinland-Pfalz ein herzliches Dankeschön und unsere Anerkennung.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Justizhaushalt macht mit 8,5 Millionen Euro rund 5 % des Landeshaushalts aus. Es entbindet ihn aber gleichwohl nicht, auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse seinen Beitrag zu leisten und sparsam mit den Haushaltsmitteln umzugehen. Das galt und gilt nach wie vor auch für den Personaletat, der in diesem Einzelplan zwei Drittel der Ausgaben ausmacht.

Jetzt kann man als Opposition bei allen öffentlichen Auftritten und auch heute hier wieder mehr Stellen versprechen, quasi das Füllhorn öffnen. Das kann man sicherlich machen, weil man nicht die Verantwortung für das Ganze hat.

Was ich aber für völlig verantwortungslos finde, lieber Herr Kollege Dr. Wilke, ist Ihr Versuch, die Aufhebung von

Untersuchungshaftbeschlüssen per se mit Personalmangel und damit mit einem Organisationsverschulden des Dienstherrn zu begründen. Sie wissen sehr genau, dass es da immer wieder unterschiedliche Gründe gibt. Deshalb haben Sie auch die Sondersitzung am Freitag beantragt,

(Carsten Pörksen, SPD: Völlig überflüssig!)

damit der Minister die Hintergründe erläutern kann. Das hält Sie aber dennoch nicht davon ab, heute diese Behauptungen – Frau Klöckner heute Morgen schon – aufzustellen, letztendlich mit dem Effekt, Menschen zu verunsichern. Das ist aus meiner Sicht verantwortungslos.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister Robbers, Sie haben Wort gehalten. Schon gleich nach Ihrem Amtsantritt haben Sie zugesagt, sich um die Interessen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu kümmern. Das ist der Bereich in der Justiz mit der größten Personalunterdeckung. Sie ist deutlich größer als im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Schon in diesem Jahr haben Sie zehn Anwärterstellen neu geschaffen, die wir 2016 im Haushalt nachvollziehen. 2016 folgen weitere 15 Anwärterinnen und Anwärter. Es sind 24,5 Stellen, die eigentlich wegfallen sollten. Diese Stellen bleiben bestehen.

Herr Dr. Wilke, das waren übrigens Stellen, die vom Landesrechnungshof als entbehrlich angesehen wurden. Sie folgen gelegentlich dem Landesrechnungshof sehr stringent.

(Carsten Pörksen, SPD: Nur wenn es passt, sonst nicht!)

Es ist gut, dass wir uns in diesem Punkt einig sind. Noch einmal: 24,5 Stellen wären weggefallen, die uns jetzt erhalten bleiben, plus den Anwärterstellen, die wir bereits jetzt mit Prüfungsabsolventinnen und -absolventen besetzen können und die wir dann nach einer sehr fundierten Ausbildung in drei Jahren mittelfristig als dauernde Stellen sichern werden.

Auf dem Rechtspflegertag vor Kurzem wurde diese Aufstockung sehr anerkannt. Sie bringt jetzt bereits und mittelfristig noch mehr Entlastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch im Bereich der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte.

Meine Damen und Herren, der ursprüngliche Haushaltsplanentwurf für den Einzelplan 05 sah zur Kompensation der Mehraufwendungen die Reduzierung von einer Stelle im Ministerbüro vor – diese Reduzierung wird auch erfolgen, wenn die Stelle nicht mehr besetzt ist – und darüber hinaus elf Richter- und Staatsanwaltschaftsstellen von insgesamt rund 1.200. Das ist schmerzlich, aber in Anbetracht der Notwendigkeiten bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, die in hohem Maß auch richterliche Aufgaben wahrnehmen und Gerichte entlasten, vertretbar gewesen. Auch vonseiten der Richterschaft gab es viele Signale des Verständnisses und der Solidarität.

Herr Justizminister, Sie haben gezeigt, dass eine flexible

Personalbewirtschaftung am Machbaren orientiert möglich ist, und zwar zunächst dadurch, dass Sie gesagt haben, es verbleiben drei Richterstellen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, um zu sehen, wie sich die Zahl der Asylverfahren weiter bewegt und entwickelt, und dass wir Vorsorge treffen, um dort ausreichendes Personal zur Verfügung zu stellen. Sie haben nach den schrecklichen Ereignissen in Paris weiter gehandelt, indem Sie drei zusätzliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für den Staatsschutz und den Bereich Cybercrime vorgesehen haben. Das sind drei zusätzliche Stellen gegenüber dem Regierungsentwurf.

Es wurde doch nach Paris schnell klar, dass die Bedrohungslage auch für uns in Europa konkreter wird und sich die Menschen ernsthafte Sorgen machen. Deshalb war es richtig, dass die Erhöhung der Sicherheit als ganz vornehmliche und dringende Aufgabe gesehen wird und sich auch die Justiz darauf einstellt. Sie haben diese Entscheidung innerhalb von zwei Tagen getroffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das haben Sie im Rechtsausschuss als zu schnell, unüberlegt und überhastet kritisiert.

Herr Minister, ich bin davon überzeugt, dass Ihnen der gegenteilige Vorwurf gemacht worden wäre, wenn Sie nur wenige Tage zugewartet hätten.

Meine Damen und Herren, darüber hinaus sorgen wir in Übereinstimmung mit dem Minister dafür, dass gegenüber dem Haushaltsentwurf fünf zusätzliche Richterstellen für die Verstärkung der Strafjustiz vorgesehen werden. Dort ist es eng. Es gibt sehr komplexe Verfahren insbesondere im Bereich Koblenz, die dort zu verhandeln sind. Sie binden Kräfte. Aber auch hier gilt klar eines zu unterstreichen.

Herr Minister, Sie haben bereits in der Vergangenheit immer dort schnell reagiert, wo es zusätzliche Bedarfe gab, gerade in Koblenz durch zusätzliche Stellen, die innerhalb weniger Tage geschaffen wurden und für Entlastung gesorgt haben.

In der Summe bleibt es bei 49,5 zusätzlichen Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, ohne dass auf der anderen Seite Personal reduziert werden muss. Das ist ein schöner Erfolg des Haushalts 2016.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Baldauf – er ist leider nicht da – hat uns im Ausschuss Schönfärberei vorgeworfen. Ich meine, das kann nur einer sagen, der sich in Schwarzmalerei gut auskennt.

Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Landesjustizvollzugsgesetz ein sehr modernes Regelwerk auf den Weg gebracht und jetzt mit dem Jugendarrestvollzugsgesetz komplettiert. Wir haben mit dem Resozialisierungsgedanken das Übergangsmanagement verstärkt, um Gefangene auf ein möglichst straffreies Leben nach der Haft vorzubereiten. Das dient nicht zuletzt unserer aller Sicherheit.

Mit der Reform der Sozialen Dienste haben wir einen weiteren Meilenstein gesetzt und die Zusammenarbeit der Dienste optimiert. Das vorliegende Gesetz über den So

zialdienst in der Justiz schließt eine Regelungslücke und schafft die rechtlichen Grundlagen für den Datentransfer zwischen den Sozialen Diensten und der Justiz. Das findet unsere Zustimmung.

Wir freuen uns, dass es im Strafvollzug gelungen ist, trotz des Rückgangs der Gefangenenzahlen – die Zahlen gehen kontinuierlich Jahr für Jahr zurück – das Personal zu halten. Das ist eine wichtige Entscheidung. Es gibt in einzelnen Einrichtungen höhere Krankenstände. Das müssen wir ernst nehmen. Deshalb geben wir auch hier unsere Zustimmung zu dem Ansatz des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Hier gehen wir in der Justiz neue Wege. Das ist insbesondere für den Strafvollzug, aber für die Justiz insgesamt von großer Bedeutung. Wir sollten im Strafvollzug über eine Entlastung nachdenken, gerade was die Ersatzfreiheitsstrafen anbelangt. Wir sollten wirklich prüfen, ob es Alternativen gibt, weil diese sehr viel Personal gerade in der Vollzugsplanung binden.

Das Recht wird nicht nur dort geschaffen und geschützt, wo Recht gesprochen wird. Der Opferschutz in RheinlandPfalz nimmt traditionell einen hohen Stellenwert ein. Neben den Täterarbeitseinrichtungen, der Straffälligenhilfe und der Täter-Opfer-Hilfe sind es vor allem die Häuser des Jugendrechts, die durch eine enge Kooperation von Jugendhilfe, Polizei und Justiz eine schnelle und zielgenaue Reaktion auf Straftaten Jugendlicher ermöglichen. Wir sind sehr froh und dankbar, dass es jetzt gelungen ist, in allen Oberzentren des Landes – jetzt auch in Koblenz – Häuser des Jugendrechts einzurichten. Das ist ein Erfolgsmodell.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die nächsten Jahre werden weiter große Aufgaben mit sich bringen, wie die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs.

Herr Dr. Wilke, wir sind schon längst dabei. Es nicht so, dass wir bei null anfangen. Die Fachgerichtsbarkeiten sind längst soweit. Es wird die E-Akte kommen. Die Justiz wird sich stark verändern. Das Datenbankgrundbuch wird weitere Herausforderungen für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit sich bringen. Auch da hat der Minister angedeutet, dass er dafür sorgen wird, den entsprechenden Personaleinsatz zu generieren.

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Bei alledem gilt es, die bürgernahe Justiz zu bewahren und eher an die Struktur der Aufgabenzuschnitte als zuvorderst an die Struktur der Standorte zu gehen.

Abschließend darf ich feststellen: Wir haben eine gut funktionierende Justiz. Das merkt man allein im Bundesvergleich. Unsere Gerichte liegen, was die Kürze der Verfahrensdauern anbelangt, immer in den Spitzenfeldern. Das ist auch ein Grund zur Zufriedenheit und ein Grund, ein herzliches Dankeschön allen Beteiligten zu sagen.

Der vorliegende Haushalt findet unsere Zustimmung genauso wie das Rechtsbereinigungsgesetz zur Rechtsklar

heit und zur Rechtsvereinfachung.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Zum Thema Verbraucherschutz wird Frau Kollegin Simon Ausführungen machen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne den CDUOrtsverband Mutterstadt und Kultur + Politik e.V. Forum Heidesheim. Herzlich willkommen im Landtag!