Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hartenfels hat schon in aller Tiefe das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Kommunalverwaltungsreform angesprochen. Lassen Sie mich ganz kurz noch einmal zu diesem Irrtum, zu diesem Versehen, kommen, der den zweiten Teil des vorliegenden Gesetzentwurfs ausmacht.
Zum einen ist beim Landeswassergesetz ein Irrtum dergestalt entstanden, dass die Zuständigkeit für die Zulassung von Ausnahmen bei der Bebauung in Überschwemmungsgebieten bei der SGD entfallen wäre. Das ziehen wir nun gerade.
Der andere Punkt ist in der Tat etwas interessanter. Dabei geht es um den Artikel 22 des angesprochenen Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Kommunalverwaltungsreform. Herr Kollege Hartenfels hat es in aller Sachlichkeit dargestellt: Nach der Beschlussfassung über das Gesetz und nach der Veröffentlichung ist
offenkundig geworden, dass es problematisch ist, die Zuständigkeit für den Bodenschutz in vielen Bereichen von den Mittelbehörden auf die Kreise und kreisfreien Städte zu verlagern. Insofern sind wir zugänglich gewesen und ziehen das jetzt wieder gerade.
Es ist ein Gebot der Sachlichkeit, dies klarzustellen. Das ist kein Glanzlicht des Parlamentarismus; aber es ist bei einer solchen Mammutaufgabe, wie sie die Kommunalverwaltungsreform darstellt, auch nachvollziehbar, dass solche Vorgänge vorkommen können. Wir haben ein Artikelgesetz mit 48 Artikeln.
Wir haben uns auf der einen Seite in vielen Details über das Spannungsfeld zwischen einer zentralen Aufgabenwahrnehmung und damit auch dem potenziellen Effekt, dass man eher Spezialisten beschäftigen kann, man Größeneffekte und Skalenerträge nutzen kann, und den Effekt, dass eine Aufgabenwahrnehmung dezentral in den Kommunen und damit mit größerer Ortskenntnis austariert werden kann, unterhalten.
Der Kollege Pörksen hat bei der Verabschiedung des Gesetzes am 8. September dieses Spannungsfeld ganz klar benannt und hat auch in weiser Voraussicht, wie sich das für einen Alterspräsidenten gehört, gesagt, dass dieser Punkt damit nicht zum Ende gekommen ist, sondern wir über dieses Spannungsfeld und auch über die Kommunalverwaltungsreform noch das eine oder andere Mal streiten werden.
Ich finde, dieser Streit ist auch in aller Sachlichkeit geboten. Was nicht geboten ist, ist der Klamauk, den man macht, indem man suggeriert, es sei durch irgendeine Leichtfertigkeit irgendetwas über die Betroffenen hereingebrochen. Ganz im Gegenteil wurde ernsthaft an der Kommunalverwaltungsreform gearbeitet. Von Ihnen kam allerdings kein Angebot zur Mitarbeit,
sondern die Zusammenarbeit wurde in vielen Punkten detailliert verweigert, und daraus wurde ein politisches Spielchen gemacht, so wie auch heute bei einer – ich sage es einmal ganz deutlich – eher kleineren Angelegenheit ein großes Fass aufgemacht wird, anstatt diesen Punkt sachlich geradezuziehen. Diesen Vorwurf müssen Sie sich schon gefallen lassen.
Ich denke, der Vorgang ist die zehn Minuten Redezeit, die der Ältestenrat in seiner Weisheit vorgegeben hat, nicht ganz wert. Deswegen will ich es bei diesen wenigen Worten belassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist eben schon auf die Zeit hingewiesen worden, die man vielleicht nicht ganz ausnutzen muss, und es ist auch schon vieles gesagt worden. Deswegen kann ich mich kurzfassen.
Erstens. Frau Beilstein, Sie haben versucht, diesen einen kleinen Punkt mit der Verwaltungsreform insgesamt in Verbindung zu bringen. Dazu will ich sagen, dass es sich hierbei um einen sehr kleinen Teil der Verwaltungsreform handelt und der Rest so geblieben ist, wie er war. Insofern ist Ihre Kritik, die Sie an der Verwaltungsreform insgesamt geäußert haben, zurückzuweisen.
Zweitens möchte ich Ihren Vorwurf des schludrigen Arbeitens zurückweisen. Das haben die Mitarbeiter der Landesregierung, die an diesem Projekt gearbeitet haben, nicht verdient. Es gehört sich nicht, solches vorzuwerfen. Schludrig gearbeitet worden ist an dem Gesetzentwurf nicht.
Fakt ist vielmehr, dass der Personalaufwand seinerzeit auf vier Personen geschätzt worden ist, sich aber in den Gesprächen mit den Kommunen herausgestellt hat, dass die dort herrschenden Vorstellungen von einem erheblich höheren Personalaufwand ausgingen und wir hinsichtlich dieser Forderung nicht zusammenkommen und schlicht und einfach feststellen müssen: Der gute Wille der Dezentralisierung hätte in diesem Moment erhebliche Mehrausgaben bedeutet. Gleichzeitig ist klargeworden, dass wir uns als Land aus den Aufgaben, die dezentralisiert worden wären, nicht vollständig hätten heraushalten können, sodass neue Schnittstellen, neue Doppelarbeit entstanden wäre.
Aus all dem folgt – das ist vielleicht auch der Paradigmenwechsel, der in dem Jahr stattgefunden hat –, dass wir es in Zeiten, in denen wir massiv einsparen müssen – wir werden den Bürgerinnen und Bürgern in den nächsten Wochen erklären müssen, was wir alles nicht mehr finanzieren können –, schlicht und einfach nicht rechtfertigen können, dass man durch die Dezentralisierung für die gleiche Verwaltungstätigkeit mehr Personal aufwenden muss.
Das ist der Punkt, weshalb wir den Antrag der Fraktionen begrüßen, diese Änderung an dem damaligen Gesetz vorzunehmen; denn wer will eigentlich erklären, dass man mit der gleichen Aufgabenerfüllung mehr Geld ausgeben will? Das wird man in den heutigen Zeiten nicht mehr machen können. Insofern geht es weniger um eine Frage der Verwaltungsmodernisierung und unterschiedliche Konzepte, sondern auch um die Frage, wie viel Geld man bereit ist, für Verwaltungsleistungen auszugeben.
Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, es ist immer etwas einfach zu sagen, wenn die Politik ihre Meinung ändert, dann ist sie wankelmütig, und es ist vielleicht schlampig gearbeitet worden. Hätten wir wider besseres Wissen auf unserer damaligen Position als Landesregierung beharrt, dann würde man uns als Politik vorwerfen, wir seien halsstarrig. Man kann das immer so und so nehmen. Ich denke, dass es ein gutes Zeichen ist, dass man so schnell aus diesen Dingen gelernt hat. Lernende Politik ist auch ein neues Paradigma dieser Landesregierung.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Forsten, Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau – federführend – sowie an den Wirtschaftsausschuss und Rechtsausschuss zu überweisen.
Landesgesetz zur Änderung des Informations- freiheitsgesetzes und datenschutz- rechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/437 – Erste Beratung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Transparenz und Zugang zu Informationen sind notwendige Voraussetzungen für die Meinungs- und Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger. Sie sind notwendige Voraussetzung für Partizipation, Teilhabe und Mitbestimmung in einer modernen, lebendigen Demokratie. Wichtige Kontroll- und Informationsaufgaben nehmen natürlich die Medien in unserer Gesellschaft wahr. Will man sich aber ein Thema genauer erschließen, dann kommt man nicht umhin, auch einmal einen vertieften Blick in die Akten zu wagen.
Wir Politikerinnen und Politiker bilden uns unsere Meinung durch Besuche vor Ort, aber auch durch einen ständigen Blick in die Akten. Wir bilden uns so unsere Meinung.
Der Zugang zu diesen vertieften Informationen darf der Bevölkerung nicht verwehrt bleiben, da wir Diskussionen auf Augenhöhe führen wollen und nicht Geheimniskrämerei und Undurchschaubarkeit unser Paradigma ist.
Kompetente Demokratinnen und Demokraten sind nicht damit zufrieden, wenn einmal gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter über ihren Kopf hinweg intransparente Entscheidungen treffen. Sie wollen wissen, was aus unseren Entscheidungen im Plenum geworden ist, wie sich diese Entscheidungen in den Verwaltungen des Landes umsetzen. Sie wollen die gleichen Informationsmöglichkeiten haben wie wir, besonders wenn ihnen ein Thema am Herzen liegt.
In diesem Recht auf Information wird sie zukünftig mit dieser Gesetzesänderungsvorlage der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit unterstützen. Wir wollen dem Wunsch nach Information in der Bevölkerung mit dieser Gesetzesänderung nachkommen; denn ohne Transparenz und Mitbestimmung fehlt staatlichem Handeln die notwendige Legitimationsgrundlage.
Wir haben uns als rot-grüne Koalition einen neuen, offenen Politikstil auf die Fahnen geschrieben. Mit dieser Gesetzesänderung setzen wir diese Worte in Fakten um. Wir schaffen einen Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, der sich für die Transparenz in diesem Bundesland einsetzt.
Das in Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes verbürgte Recht auf Informationsfreiheit gibt jedem und jeder das Recht, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Durch den Erlass des Landesinformationsfreiheitsgesetzes im Jahre 2008 sind grundsätzlich alle amtlichen Informationen, die in den Behörden, Gemeinden und öffentlichen Stellen des Landes vorgehalten werden, zugänglich. Dennoch muss dieses Gesetz weitergedacht werden. Ein Schritt in diese richtige Richtung ist unserer Meinung nach der neue Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit.
Die Aufgabe des neuen Landesbeauftragten wird es sein, die Menschen bei der Möglichkeit der Akteneinsicht zu unterstützen, sie über diese Möglichkeit zu informieren und umfangreiche Aufklärungsarbeit zu leisten. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört die Vermittlung auch bei Streitfällen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden, die Beratung des Gesetzgebers und der Verwaltung sowie die Kontrolle der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes.
Jeder und jede, der oder die sich in seinem oder ihrem Recht nach Informationszugang verletzt sieht, kann sich an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wenden. Dieser kann Akten einsehen, die Behörden zu einer Stellungnahme auffordern, bei Verstößen gegen die Informationsfreiheit vermitteln, auf ein ordnungsgemäßes Verfahren drängen und im Falle der Nichthilfe Verstöße beanstanden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir noch einen kurzen Ausblick auf das Informationsfreiheitsge
setz. Meiner Meinung nach ist die Einsetzung eines Landesbeauftragten für Informationsfreiheit nur der Anfang. Wir müssen über unsere Informationsfreiheitsgesetze auf Bundesebene und auf Landesebene intensiv nachdenken.
Im Rahmen der Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ werden wir auch darüber diskutieren müssen; denn gerade wenn wir demokratisches Engagement in der Bevölkerung fördern wollen, müssen wir unser Hoheitswissen selbstverständlich teilen. Daher müssen wir darüber diskutieren, inwieweit es legitim ist, Gebühren für die Weitergabe von Informationen zu erheben, wenn wir Teilhabe an Diskussionen von allen Menschen wollen. Außerdem müssen wir in der Enquete darüber diskutieren, wie wir durch das Internet die Stärkung der Informationsfreiheit umsetzen können. Besonders wichtig wäre dabei der Ansatz zu überlegen, ob man ein Open-Data-Konzept als proaktive Informationspolitik auch für dieses Land umsetzen kann.
Über diese Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes werden wir in der Enquete-Kommission diskutieren. Ich freue mich sehr, dass nach Verabschiedung dieser Gesetzesänderung auch der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit und Datenschutz an dieser Diskussion teilhaben wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes.
Das Landesinformationsfreiheitsgesetz wurde vor knapp zweieinhalb Jahren in diesem Landtag schon einmal besprochen. 2008 wurde es von allen Fraktionen mit großer Mehrheit beschlossen. Ich glaube, SPD und CDU hatten zugestimmt, und die FDP hatte sich damals enthalten. Wir fanden es damals richtig, da es bereits seit 2006 auf Bundesebene ein Informationsfreiheitsgesetz gibt. Vor dem Hintergrund war es im Sinne dieses Hohen Hauses, dass wir dieses Gesetz einbringen sollten. Es ist – wie gesagt – auch eingebracht worden.