Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme den Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zum Anlass, um auf einen dringenden Reformbedarf im Ausländerrecht hinzuweisen und hierzu die aktuellen rechtspoliti
Die aufenthaltsrechtliche Situation von ausreisepflichtigen Menschen, die jahrelang bei uns leben und sich sehr gut integriert haben, ist im geltenden Ausländerrecht immer noch unbefriedigend geregelt. Diesen Zustand möchten wir ändern.
Die Enquete-Kommission „Integration und Migration in Rheinland-Pfalz“ – Frau Sahler-Fesel hat schon darauf hingewiesen – hat sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode intensiv mit dieser Thematik befasst und in ihrem Abschlussbericht Handlungsempfehlungen ausgesprochen, an die ich inhaltlich gerne anknüpfen möchte.
Die Ausländerbehörden stehen immer wieder vor der Situation, den Aufenthalt von geduldeten Familien beenden zu müssen, die sich seit vielen Jahren hier aufhalten, unsere Sprache sprechen, hier arbeiten, sich rechtskonform verhalten und bereits ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft geworden sind.
Viele Kinder aus diesen Familien sind hier geboren und aufgewachsen, haben hier ihren Freundeskreis, besuchen unsere Schulen, lernen unsere Sprache oder befinden sich bereits in der Berufsausbildung. Für sie ist ihre Heimat Deutschland.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor zwei Stunden bin ich vor mein Ministerium hinübergegangen. Dort gab es eine Demonstration für humane Flüchtlingspolitik. Ich habe mit den Menschen, die dort demonstriert haben, gesprochen. Ich habe Kongolesen kennengelernt und eine iranische Familie, die alle unter diese Regelung fallen. Ich kann Ihnen sagen, diese Gespräche haben mich darin gestärkt, weiter dafür zu kämpfen, dass diese stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung in das Aufenthaltsrecht hineinkommt. Deshalb begrüße ich auch diesen vorliegenden Antrag.
Über die Hälfte der 3.000 Duldungsinhaber in RheinlandPfalz hält sich bereits länger als sechs Jahre in der Bundesrepublik auf. Es handelt sich dabei ganz überwiegend um abgelehnte Asylbewerber. Aufenthalte von über zehn Jahren sind keine Seltenheit.
Für die vielfach sehr langen Aufenthaltszeiten gibt es unterschiedliche Gründe, auf die die Betroffenen in der Regel keinen oder wenig Einfluss haben, beispielsweise die Dauer des Asylverfahrens oder die vorübergehenden Abschiebungs- und Vollstreckungshindernisse oder aber gesundheitliche Probleme oder die tatsächliche Unmöglichkeit der Rückführung in bestimmte Herkunftsländer.
Diese Menschen erhalten über Jahre hinweg immer nur Duldungen. Diese Kettenduldungen sind in höchstem Maße integrationsfeindlich, und wir müssen uns überlegen, ob wir hier die Zuwanderung tatsächlich noch richtig steuern. Ich meine Nein.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Einwanderungsland. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklungen sind wir auf eine kontinuierliche Zuwanderung angewiesen. Warum schicken wir also diese Men
Wir gewähren Duldungsinhabern, die sich rechtskonform verhalten, nach vier Jahren einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Es ist deshalb nur logisch und konsequent, diesem Personenkreis bei fortgesetzter Integration auch eine Aufenthaltsperspektive zu eröffnen.
An der Schnittstelle zwischen Aufenthaltsbeendigung und Aufenthaltsgewährung wird es auch zukünftig sicher keine Patentrezepte geben. Im Interesse einer gesteuerten Zuwanderung ist auch weiterhin an dem Grundsatz festzuhalten, dass abgelehnte Asylbewerber die Bundesrepublik grundsätzlich wieder verlassen müssen.
Gleichwohl hat die Praxis der letzten Jahre und Jahrzehnte gezeigt, dass wir mit Legalisierungsmöglichkeiten gute Erfahrungen gemacht haben. Mit den vielen stichtagsbezogenen Bleiberechts- und Altfallregelungen der Vergangenheit konnte jeweils nur eine zeitlich befristete Abhilfe geschaffen werden.
Mit den §§ 18 a und 25 a des Aufenthaltsgesetzes, die Frau Kohnle-Gros schon erwähnt hat, hat der Gesetzgeber erstmals stichtagsunabhängige Regelungen geschaffen. Es handelt sich hier um sehr behutsame Schritte in die richtige Richtung. Dadurch werden besonders qualifizierte Geduldete sowie auch gut integrierte Jugendliche – auf diese haben Sie auch Bezug genommen – und Heranwachsende begünstigt.
Allerdings werden ganze Personengruppen, zum Beispiel Familien mit kleinen Kindern, Ehepaare oder alleinstehende Personen weitgehend von dem Anwendungsbereich dieser Bestimmungen ausgeschlossen, die sich ohnehin als viel zu restriktiv erwiesen haben.
Die bestehende Regelungslücke kann nur durch eine dynamische Bleiberechtsregelung geschlossen werden, die nicht auf einen bestimmten Einreisestichtag abstellt. Ich möchte Ihnen hierzu gerne die konkreten Vorstellungen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes erläutern.
Nach Auffassung der Landesregierung sollen geduldete Personen zukünftig unter folgenden Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten:
1. Die betreffende Person muss sich seit sieben Jahren oder unter bestimmen Bedingungen seit fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben.
5. Der Lebensunterhalt muss durch eigene Erwerbstätigkeit gesichert sein bzw. in verschiedenen Fällen, in denen Kinder da sind bzw. Behinderungen oder Pflege eine Rolle spielen, muss die Erwerbstätigkeit weitestgehend gesichert sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundesregierung ist aus meiner Sicht aufgefordert, eine entsprechende Änderung des Aufenthaltsgesetzes in die Wege zu leiten. Die Innenministerkonferenz, die gerade in Wiesbaden stattfindet, wird sich auf Antrag von Rheinland-Pfalz mit diesem Bleiberechtsvorschlag befassen. Es freut mich, dass sich bereits im Vorfeld alle SPDInnenminister und -senatoren unserer Forderung angeschlossen haben und den Vorschlag aus RheinlandPfalz unterstützen werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Gesetzesinitiative des Landes Schleswig-Holstein für einen neuen § 25 b des Aufenthaltsgesetzes aufmerksam machen. Dieser Antrag verfolgt ebenfalls das Ziel, eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung bei erfolgreicher Integration zu schaffen. Die Landesregierung wird auch über die Innenministerkonferenz hinaus ihre Bemühungen fortsetzen, das Aufenthaltsrecht in diesem Punkt zu reformieren.
Für die CDU-Fraktion hat Frau Kohnle-Gros das Wort. Sie haben noch zwei Minuten Redezeit zur Verfügung.
Herr Präsident, ich möchte doch noch einmal auf etwas hinweisen, damit das nicht falsch im Raum stehen bleibt. Ich denke, es ist auch ein Stück weit geklärt, dass die Duldung einen Aufenthalt, der vorher nicht rechtmäßig war, immer noch nicht rechtmäßig macht. Die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz entfällt damit, weil er sich der Behörde bekannt gemacht hat, und nicht, was Sie gemeint haben, Herr Dr. Konrad, abgetaucht ist. Das ist trotzdem illegal, weil er ausreisepflichtig ist.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung des Antrags. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Umsetzung des Regulierungsabkommens des Baseler Ausschusses der Bank für internatio- nalen Zahlungsausgleich (Basel III) in der Europäischen Union Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/667 –
Das Wort hat Frau Abgeordnete Wieland von der CDUFraktion. Ich möchte Sie darüber informieren, dass Frau Wieland heute ihre erste Rede hält.
Haben wir aus der Finanzkrise gelernt? Hat die Politik die Finanzmarktregulierung spürbar und nachhaltig verändert?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das ist die Kernfrage, um die dieser gemeinsame Antrag kreist. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass Banken- und Finanzgeschäfte künftig noch schärfer reguliert werden müssen. Die Betonung liegt auf „noch schärfer“; denn wir fangen mit der Regulierung nicht an. Wir reden über Basel III; denn seit mehr als 20 Jahren trifft sich in Basel das für die Bankenaufsicht verantwortliche Gremium, der sogenannte Baseler Ausschuss. Basel I und Basel II sind längst umgesetzt. Ich erinnere, 8 % Mindestkapitalanforderungen in Basel I, umfangreiche Vorgaben für ein ganzheitliches Risikomanagement und Offenlegungspflichten in Basel II.
Das sind Regelungen genug, die einen enormen Aufwand bei den Banken und Sparkassen nach sich gezogen haben. Nichtsdestotrotz ist die Finanzkrise gekommen. Sie hat gezeigt, dass diese Regeln nicht ausreichen. Also müssten wir es jetzt doch alle begrüßen, wenn mit dem Abkommen Basel III neue, wesentlich schärfere Regeln kommen.
Dennoch haben alle Fraktionen einmütig einen Antrag formuliert, der sich kritisch mit diesem Abkommen auseinandersetzt. Warum? Wir alle bezweifeln nicht, dass Stabilisierungsanforderungen an Banken wichtig sind. Wir glauben auch alle, dass die Eigenkapitalvorschriften verschärft werden müssen; denn die Menschen können wohl erwarten, dass wir schärfere Regeln anwenden und umsetzen, damit es nicht wieder zu einer Krise kommt.
Allerdings gibt es in dem Abkommen Basel III Punkte, die aus unserer Sicht falsch oder nicht umfangreich