Prävention und frühe Hilfen sind der beste Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung. Im Übrigen sind sie nicht nur gesundheitsfördernd, sondern auch wesentlich kostengünstiger als jede Form der Therapie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde schon gesagt, im Bundesrat hat das Bundeskinderschutzgesetz keine Mehrheit gefunden. Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich den Vermittlungsausschuss angerufen. Er wird in der kommenden Woche tagen.
Wenn wir wollen, dass das Bundeskinderschutzgesetz zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt, dann brauchen wir eine schnelle Einigung. Aber klar ist auch, die Schnelligkeit darf nicht auf Kosten der Qualität erfolgen und nicht um jeden Preis.
Ich will es an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, auch in Richtung von Frau Huth-Haage. Es geht uns nicht um eine Blockadehaltung der Länder oder um ein parteipolitisches Kalkül, wie Bundesministerin Schröder es in ihrer Presse vermutet hat. Vielmehr wollen die Länder ein Kinderschutzgesetz haben, das den Namen auch verdient. Ein nur mittelmäßig gutes Gesetz können wir uns nicht leisten.
Ich will an dieser Stelle sagen, wir wollen kein Bundeskinderschutzgesetz zum 1. Januar haben, sondern wir wollen ein besseres Bundeskinderschutzgesetz zum 1. Januar 2012 haben.
Gemeinsam mit meiner Kollegin Frau Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern haben wir unmittelbar nach der Bundesratsentscheidung die Verhandlungsbereitschaft der Länder signalisiert. Ich bin froh, dass derzeit Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Ländern stattfinden. Auch hier wirken wir aktiv mit, damit ein allseits akzeptabler und vor allen Dingen fachlich qualifizierter Kompromiss zustande kommt.
Ich bin sehr optimistisch gestimmt, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen werden. Es zeichnet sich in einigen strittigen Punkten Bewegung ab. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsfragen wie die Verstetigung der Initiative zum Ausbau der Familienhebammen oder die Beteiligung des Bundes an den Kosten am Kinderschutz in den Kommunen. Auch bei inhaltlichen Fragen zeichnen sich Lösungswege ab, wie zum Beispiel der Verankerung von Netzwerken früher Hilfen im Gesetz.
Da gebe ich Frau Huth-Haage recht. Gerade die Vernetzung – das hatten wir bei unserer Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes deutlich gemerkt – ist ein ganz wichtiger Punkt. Hier nehme ich eine deutliche Annäherung an die von den Ländern seit vielen Monaten vorgetragenen Positionen wahr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ob ich auch hinsichtlich einer Aufweichung der verhärteten Haltung des Bundesgesundheitsministeriums, was die Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe angeht, optimistisch sein darf, wird sich noch zeigen. Ich hoffe, dass den Verantwortlichen klar ist, was Gesundheitshilfe bedeutet; denn Gesundheitshilfe ist nicht nur Heilung von Krankheiten, sondern auch deren Prävention.
Die Ausweitung der Hebammenleistungen von zwei auf sechs Monate ohne eine Ausweitung der Leistungen ist eine unserer Kernforderungen. Hintergrund ist, dass nur ein Teil der gesetzlichen Hebammenleistungen von den Müttern in Anspruch genommen wird. Nach unseren Erkenntnissen werden nach der Geburt nur sechs bis acht Hausbesuche abgerechnet, obwohl 16 abrechenbare Hausbesuche möglich wären. Dies wollen wir durch die Verlängerung von zwei auf sechs Monate ändern, weil wir davon überzeugt sind, dass Hebammenleis- tungen ein wichtiger präventiver Baustein für ein gesundes Aufwachsen von Säuglingen sind.
Ich bin froh, dass wir in Rheinland-Pfalz Seite an Seite auch mit der Gesundheitsministerin, mit Frau Kollegin Dreyer, kämpfen und wir uns gemeinsam für diese Verbesserungen einsetzen. Ich möchte abschließend sagen, dass wir die Zeit bis zum Vermittlungsausschuss zu intensiven Gesprächen nutzen werden. Ich bin optimis
tisch, dass es uns gelingen kann, wichtige Verbesserungen zu erreichen und durchzusetzen. Ich werde Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Frau Huth-Haage, es ist vermessen, uns vorzuwerfen, dass wir den Kinderschutz oder das Kinderschutzgesetz verhindern wollen. Ich glaube, das hat mit Ehrlichkeit annähernd nichts zu tun.
Wir wollen aber nicht irgendein Bundeskinderschutzgesetz, das einen Titel trägt und den Inhalt nicht enthält, den wir fordern, sondern wir wollen ein gutes, ein förderndes und ein hilfreiches Bundeskinderschutzgesetz für die Kinder, um die es geht. Da ist Sorgfalt notwendig. Das hat mit Schnelligkeit nichts zu tun. Das sichert die Qualität sicherlich nicht.
Der Bund muss hier finanziell dauerhaft sicherstellen, dass die Gelder zur Verfügung stehen. Ein Projekt von vier Jahren ist doch an sich schon tot. Das kann doch nicht sein. Wann und wer soll nach vier Jahren diese Kosten tragen? Das wären die Länder und die Kommunen.
Ich glaube, an vielen Stellen diskutieren wir über die finanziellen Möglichkeiten. Es ist ausgeschlossen, dass diese wichtige Aufgabe vom Bund verlagert wird. Ich bitte dringend darum, diese Diskussion im Vermittlungsausschuss zielführend im Sinne der Kinder durchzuführen. Ich glaube, unsere Ministerin hat deutlich gemacht, mit welchem Engagement sie dabei ist. Ich glaube, dass wir ihr in dieser Sache ganz sicher im Sinne der Kinder vertrauen können.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass alle Fraktionen ein sehr deutliches und
Frau Ministerin, ich habe mich gefreut, dass Sie gesagt haben, dass die Dinge offensichtlich in Bewegung sind und man sich offensichtlich annähert. Ich finde, das ist ein gutes Zeichen. Ich würde mich freuen, wenn es gelingt.
Ich will noch eines sagen, da Sie eben die Finanzierung angesprochen haben. Sie haben gesagt, diese sei überhaupt nicht gesichert.
Ich sage noch einmal, der Bund nimmt in wirklich finanziell schwierigen Zeiten 120 Millionen Euro in die Hand und unterstützt dieses Gesetz. Das ist beeindruckend. Das ist beachtlich. Das war ein Kraftakt.
Natürlich kann man sagen, es muss auf alle Zeit festgeschrieben sein, es muss noch viel mehr sein, und es müssen noch viel mehr ins Boot. Klar, das kann man sagen. Das hier ist ein Meilenstein.
Ich habe vorhin die Punkte genannt. Es ist etwas, was in diesem Umfang noch nie da gewesen ist. Sich dem zu verwehren und Finanzierungsfragen vorzuschieben – das ist ein Vorschieben –, das können wir nicht nachvollziehen.
Selbstverständlich wird spätestens in zwei Jahren eine Evaluation erfolgen müssen. Es muss überprüft werden, was an diesem Gesetz gut ist und was vielleicht noch optimierungsfähig ist.
Das hat übrigens Frau Ministerin Dr. Schröder angekündigt. Dabei geht es auch um diese Finanzierungsfrage. Selbstverständlich wird der Bund auch weiterhin mit im Boot sein.
Frau Ministerin, ich wünsche Ihnen viel Erfolg für die Verhandlungen in der nächsten Woche. Ich sage noch einmal den Appell: Bedenken Sie die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz. Machen Sie sich nicht mitschuldig daran,
wenn Erkenntnisse und Fehler, von denen wir wissen, nicht behoben werden. Es wäre eine Schande, wenn wir Maßnahmen zur Vermeidung von Leid weiterhin vor uns herschieben. Frau Kollegin, da kommt es manchmal auch auf die Schnelligkeit an.
(Beifall der CDU – Zurufe des Abg. Dr. Konrad, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)
Schönen Dank, Frau Präsidentin. Nachdem das Landeskinderschutzgesetz seit März 2008 in Kraft ist, weiß ich nicht, was ich im Dezember 2011 von der Schnelligkeit der Bundesregierung halten soll.
Frau Huth-Haage, als Sie anfingen, habe ich gedacht, Sie hätten es in die Richtung verstanden, dass wir gemeinsam ein Ziel haben. Sie haben es leider wieder auf dem parteipolitischen Altar geopfert. Wir alle sind kommunal verwurzelt. Irgendwo ist es schon ein „Joke“, dass der Begriff „Konnexität“ bei dieser Bundesregierung scheinbar nicht vorhanden ist. Das, was wir in Rheinland-Pfalz in der Verfassung stehen haben, dass wir unsere Kommunen bei entsprechenden Aufgaben entsprechend auszustatten haben, wird auf dem Rücken der Kommunen und des Landes ausgetragen, weil wir die Finanzierung übernehmen sollen.