Dies ist auch deshalb ungewöhnlich, weil sich einige der dort formulierten Antworten auf Fragen bezogen haben, die in dem einen oder anderen Kontext noch offen waren.
Das war zum anderen auch deshalb etwas ungewöhnlich, weil das ungefähr so ist, als wenn wir bei einer Prüfung des Rechnungshofs zwischendurch in einem Stadium, in dem man sozusagen richtig und falsch noch miteinander abklärt, den Landtag informieren und sagen würden: Na ja, da hat der Rechnungshof das eine oder andere moniert. Das haben wir aber widerlegt.
Ich will aber deshalb darauf eingehen, weil der Rechnungshof beim Pensionsfonds, wenn ich das richtig gelesen habe, attestiert: Ja, das kann man mit dem Pensionsfonds so machen, dass er beim strukturellen Defizit herausgerechnet wird, aber es wäre schön, wenn es anders wäre. – Ich bin der Meinung, die Frage, wie hoch von der Politik und der Landesregierung jenseits der verfassungsrechtlichen Vorgaben das Defizit festgelegt wird, ist Aufgabe der Politik.
Aufgabe der hier vorzunehmenden, verfassungsrechtlichen einfachgesetzlichen Umsetzung ist es, das strukturelle Defizit so umzusetzen, wie es die Verfassung vorsieht. Insofern sollten wir meiner Meinung nach in der politischen Auseinandersetzung darüber reden, ob wir – jeder in seinem politischen Bereich – über die Verfassungsvorgaben hinausgehen wollen. Der Rechnungshof sollte uns sagen, was wir regeln müssen, damit wir die verfassungsrechtlichen Vorgaben einhalten.
Ich will Ihnen sagen, weshalb es ein gnadenloser Fehler wäre, wenn wir anders vorgehen und sagen würden, wir behandeln den Pensionsfonds anders. Folgendes strategische Verhalten könnte entstehen: Der Pensionsfonds wird bis zum Jahr 2020 ein Vermögen von 13 bis 14 Milliarden Euro aufgebaut haben.
Wenn eine Landesregierung im Jahr 2020 hingehen und sagen würde, wir stellen den Pensionsfonds ein und bringen die Rücklagen, das Geld des Pensionsfonds, in den Landeshaushalt ein, müssten in der Logik, wenn der Pensionsfonds in das strukturelle Defizit einbezogen wird, die Zuführungen zum Pensionsfonds strukturelle Ausgaben und die Rückführungen in den Landeshaushalts strukturelle Einnahmen sein, wodurch eine weitere Verschuldungserlaubnis erteilt würde.
Meine Damen und Herren, ich meine, das kann nicht der Sinn sein. Sie könnten sich dann in den ersten Jahren nach 2020 beliebig verschulden, weil Sie das über Rücklagen aus dem Pensionsfonds auflösen könnten. Ich meine, das macht keinen Sinn.
Lassen Sie uns dieses Gesetz sauber wie alle anderen Bundesländer umsetzen. Lassen Sie uns nicht von dem abweichen, was andere Länder machen, weil wir sonst nicht vergleichbar bleiben. Lassen Sie uns unsere finanz- und haushaltspolitischen Ziele mit der jeweiligen Haushaltsaufstellung definieren und anpassen.
Nun zum dritten Punkt, den ich noch ansprechen möchte. Ich meine, die nach unserer Verfassung möglichen Strukturanpassungskredite stellen die Handlungsfähigkeit des Landes in den Fällen sicher, in denen eine dem Land nicht zurechenbare Änderung der Einnahme- und Ausgabensituation eintritt. Ich meine, diese Regelung ist notwendig und richtig.
Wir haben im Vorfeld der Verfassungsumsetzung hierüber viel diskutiert. Ich meine, wir sollten stolz darauf sein, dass wir diese Regelung aufgenommen haben; denn diese Regelung ist keine Regelung, um sich irgendwie zusätzlich verschulden zu dürfen, sondern das ist eine Regelung, die dafür sorgt, dass die Schuldenregel nicht beim ersten Gegenwind sozusagen ihre Legitimation verliert, weil sich auf einmal herausstellt, man kann das gar nicht erfüllen.
Sie kennen das Beispiel, dass kurzfristig eine Steuersenkung beschlossen wird oder kurzfristig vonseiten des Bundes eine Ausgabenverpflichtung dem Land auferlegt wird. Wenn nicht kurzfristig gegengespart werden kann, werden dieses Gesetz und die Verfassungsregelung Makulatur. Wir tun für die Schuldenregel etwas Gutes, wenn wir dafür eine wohlüberlegte Ausnahme definieren.
Wenn Sie sich den Gesetzestext ansehen, stellen Sie fest, dass er äußerst restriktiv ist. Im ersten Jahr dürfen nur 80 % der zusätzlichen Lücke durch Kredite geschlossen werden. Dieser Kredit muss dann relativ schnell getilgt werden.
Von der CDU-Fraktion habe ich ein bisschen den Eindruck, so ganz glücklich ist sie damit nicht. Sie vermitteln das Gefühl, wir mussten dem im Sinne eines Kompromisses zustimmen. Es würde mich freuen, wenn Sie damit selbstbewusster umgehen würden. Uns erreichen von vielen anderen Ländern Anfragen dazu, die sagen, das ist eigentlich richtig, aber wir wissen nicht so richtig, ob wir uns das erlauben sollen. Ich versuche dann immer, denen das zu vermitteln, was ich Ihnen eben auch gesagt habe.
Ich glaube, wir werden eher ein Best-Practice-Beispiel im Sinne der Schuldenregel sein, als dass uns jemand attestieren könnte, dass wir gegen die Regel handeln.
Meine Damen und Herren, ich finde, es ist ein gutes Gesetz. Es ist auf jeden Fall ein wichtiges Gesetz.
Wir sollten uns in den Ausschussberatungen ausführlich Zeit nehmen, auch weil es komplex und kompliziert ist, dieses Gesetz in aller Ruhe zu diskutieren und zu debattieren.
Ich würde mich sehr freuen, wenn es uns gelingen würde, dass wir in ein paar Wochen dieses Gesetz in diesem rheinland-pfälzischen Landtag ebenfalls wieder, wie bei der Verfassung, einstimmig beschließen könnten. Das würde der Bedeutung dieses Gesetzes in besonderer Art und Weise gerecht werden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister der Finanzen, ich bedanke mich ausdrücklich für die sachliche Einbringung dieses Gesetzentwurfs, für den sachlichen Ton und das Angebot an die Opposition zu einer sachlichen Diskussion.
Notwendigerweise, sage ich, enthält dieser Gesetzentwurf komplexe Regelungen und Berechnungsverfahren, um zum Beispiel den strukturellen Saldo, also die Differenz zwischen strukturellen Einnahmen und Ausgaben, zu berechnen. Diese notwendige Komplexität aber darf nicht auf der anderen Seite zu einer mangelnden Transparenz führen, sozusagen zu einem Blackboxverfahren, bei dem am Schluss niemand mehr weiß, was in dieser Blackbox geschieht und wir nur noch mit Ergebnissen konfrontiert werden; denn das würde die parlamentarischen Kontrollrechte aushebeln.
Deshalb müssen wir in den jetzt folgenden Beratungen im Ausschuss nachfragen und schauen, wie man Komplexität und Transparenz in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander bringt. Da bin ich der Auffassung, das ist zum Großteil Bringschuld der Landesregierung, hier dem Parlament die Kontrollrechte zu ermöglichen, indem die entsprechende Transparenz hergestellt wird.
Sie haben gesagt, der hier vorliegende Gesetzentwurf sei sozusagen die logische und zwingende Folge aus dem Artikel 117 der Landesverfassung. Das ist insofern wahr, als der Artikel 117 Landesverfassung seiner Konkretisierung und praktischen Ausgestaltung durch dieses Ausführungsgesetz bedarf. Ob allerdings jede einzelne Regelung, die Sie in diesem Gesetzentwurf vorschlagen, notwendigerweise aus der Zielbestimmung, aus dem Verfassungsauftrag des Artikels 117 ableitbar ist, werden wir im Einzelfall auch im Ausschuss noch zu hinterfragen und miteinander zu diskutieren haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unabhängig von diesen Fragen wird am Schluss entscheidend sein: Werden Sinn und Geist des Artikels 117 erfüllt? Steht – salopp gesagt – 2020 die strukturelle Null? Wird der Marsch in eine immer höhere Gesamtverschuldung gestoppt? Findet das wirklich in der tatsächlichen Politik hier in diesem Hause oder nur virtuell statt?
Wer sich im ersten Band des Haushaltsentwurfs der Landesregierung auf Seite 174 einmal die Berechnungsübersicht, also die Berechnung und die Zahlen der Landesregierung, hierzu anschaut, findet – meine ich jedenfalls; das ist mein derzeitiger Eindruck, über den wir dann bitte im Ausschuss auch noch einmal intensiv beraten – Erstaunliches:
Selbst unter der Annahme, dass wir erstens 2020 das strukturelle Defizit auf null zurückgeführt haben – das ist unser gemeinsames Ziel mit dem Beginn des Einstiegs in den Konsolidierungspfad –, und unter der Annahme,
dass zweitens eine konjunkturelle Normallage herrscht, wir also kein konjunkturelles Defizit haben, unter der Annahme, dass drittens keine Naturkatastrophe eingetreten ist – weiterer Ausnahmetatbestand –, und unter der Annahme, dass viertens keine steuereinnahmerelevanten Bundesgesetze verabschiedet worden sind, die negative Auswirkungen auf die Einnahmesituation des Landes haben, dann dürfen immer noch Kredite in Höhe der Zuführungen zum Pensionsfonds gemacht werden, ohne dass gegen Artikel 117 der Landesverfassung verstoßen würde.
Einmal ganz abgesehen davon, dass wir uns beim Pensionsfonds in einem Zustand befinden, der nicht ganz gesetzeskonform ist, weil die Zuführungen zum Pensionsfonds eigentlich aus Einsparungen erbracht werden müssten – dazu gibt es eine eindeutige und unmissverständliche rechtliche Regelung –,
wenn Zuführungen zum Pensionsfonds die Höhe der dann möglichen Kredite beschreiben und definieren, ohne dass man gegen Artikel 117 der Verfassung verstößt, bedeutet das hochgerechnet auf das Jahr 2020 auf der Grundlage des Zahlenmaterials der Landesregierung aus dem Finanzplan der Landesregierung, nach dem hier vorliegenden Gesetzentwurf unter Einhaltung der Schuldenregel eine „erlaubte“ Nettokreditaufnahme in Höhe von über 1 Milliarde Euro.
Sie dürften also im Jahr 2020 auf der Grundlage Ihrer eigenen Berechnungen und auf der Grundlage Ihrer eigenen Zahlen eine erlaubte Nettokreditaufnahme in Höhe von 1 Milliarde Euro tätigen.
Wenn dann die anderen Ausnahmetatbestände, die wir vorhin ausgeschlossen haben, noch dazukommen, dürfen Sie im Einzelfall weit über diese 1 Milliarde Euro Nettokreditaufnahme, die dann auch wieder dem Gesamtschuldenstand entsprechend erhöht wird, hinausgehen. Ob das im Sinne des Artikels 117 der Landesverfassung ist, muss zumindest hinterfragt werden dürfen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Da werden wir die Landesregierung im Haushaltsausschuss um Auskunft bitten. Wir werden auch den Rat von Experten hinzuziehen wollen. Wir kündigen deshalb an dieser Stelle in diesem Zusammenhang einen Antrag auf eine Expertenanhörung an.
Das ist der Kernbereich dieses Gesetzes. Brechen wir den stetigen Anstieg der Gesamtverschuldung ab 2020 dadurch, dass wir die Nettokreditaufnahme auf null reduzieren, meine sehr geehrten Damen und Herren? Nach dem jetzt hier vorliegenden Gesetzentwurf ist das nicht der Fall, sondern nach dem jetzt hier vorliegenden Gesetzentwurf kann die Landesregierung einen Nettokredit auch 2020 ff. in der Größenordnung, wie sie es jetzt schon tut, aufnehmen, meine sehr geehrten Damen
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich auf der Zuschauertribüne Gäste aus dem Ort Scheibenhardt begrüßen. Meine Damen und Herren, Sie wissen, Scheibenhardt liegt zu einem Teil in Deutschland und zum anderen Teil in Frankreich, sodass wir eine internationale Besuchergruppe aus Frankreich und Deutschland zu Gast haben. Ich begrüße die Gemeinderäte von Scheibenhardt. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich ferner die Mädchenfußballgruppe des SV 1911 Bad Dürkheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Diskussion um die Schuldenbremse auch weiterhin so sachlich verläuft und wir im Ausschuss auch weiterhin so sachlich diskutieren, werden wir ein gutes Ergebnis erzielen.