Protokoll der Sitzung vom 18.01.2012

Wir überführen eine ungerechte Verteilung von Soziallasten in eine gerechtere Verteilung. Es ist ein wesentlicher Bestandteil auch der Konsolidierung für die Kommunen, dass wir sehr stark bei den Soziallasten die tatsächliche Betroffenheit der Kommunen in den Blick nehmen. Darum ist die Veränderung, die Hinzuziehung in die Investitionsschlüsselzuweisung, die richtige Maßnahme, weil wir damit vor allen Dingen den Kommunen

unter die Arme greifen, die hohe Soziallasten zu tragen haben. Darum ist es ein Beitrag zur Gerechtigkeit, den wir in der Kommunalfinanzierung herbeiführen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer diesem Änderungsgesetz nicht zustimmt, der hat erstens kein Interesse an der Konsolidierung des Landeshaushalts und verhindert zweitens die Sanierung der kommunalen Haushalte. Ich wiederhole und betone ausdrücklich: Wer gegen die Einführung des Kommunalen Entschuldungsfonds in Rheinland-Pfalz stimmt, der blockiert einerseits ein wirkungsvolles Instrument bei der Tilgung der Kassenkredite der Kommunen, zum anderen verhindert man ein Gesetz, das die beteiligten Verbände, nämlich die Spitzenverbände der Kommunen, mitgestaltet und dem sie zugestimmt haben.

Meine Damen und Herren von der CDU, das würde ich mir verdammt gut überlegen; denn Sie machen sich als Opposition unglaubwürdig, wenn Sie diesen Reformvorschlag angeblich im Interesse der Kommunen ablehnen und gleichzeitig keinerlei finanzielle Alternative und Unterstützung vorweisen können.

Wer diesem Änderungsgesetz nicht zustimmt, ist für die Beibehaltung eines ungerechten Verteilungsschlüssels bei den Soziallasten. Wir GRÜNE unterstützen ausdrücklich die gerechtere Verteilung und werden uns einer gerechteren Regelung auf keinen Fall verschließen und dieser im Wege stehen; denn von dieser Regelung profitieren – das betone ich gerne noch einmal – die allermeisten Kommunen und kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz und vor allem die, die hohe Soziallasten tragen. Das ist ein wesentlicher Schritt dazu, eine wirkungsvolle Entlastung durchzuführen. Darum stimmt unsere Fraktion dem Gesetzentwurf zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Kühl.

Herr Präsident, vielen Dank.

Liebe Frau Beilstein, ich bitte um Verständnis, dass ich jetzt noch einmal versuche, es Ihnen auf eine letzte Art zu erklären. Ich habe relativ viele Worte darauf verwandt. Vielleicht bin ich nicht richtig herübergekommen. Im Übrigen steht es expressis verbis in der Gesetzesbegründung. Es ist ein bisschen enttäuschend, dass Sie glauben, dass wir in der Gesetzesbegründung falsche Behauptungen aufstellen. Es lässt sich mit einem ganz einfachen Zahlenbeispiel belegen.

Frau Beilstein, wenn alles so bliebe wie bisher, und es bliebe weiterhin im Zweiten Sozialgesetzbuch geregelt, dann würden von dort 20 Millionen Euro an die Kommunen und in den kommunalen Finanzausgleich über die Finanzausgleichsmasse 52,7 Millionen Euro mehr als im Vorjahr fließen. Das kann man nachlesen. 20 Millionen Euro plus 52,7 Millionen Euro ergeben 72,7 Millionen Euro. Diese 72,7 Millionen Euro müssen durch Kredit-, Steuereinnahmen oder wie auch immer finanziert werden.

Jetzt macht die Landesregierung einen anderen Vorschlag. Sie sagt, wir nehmen nicht die 20 Millionen Euro aus dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Das beenden wir. Wir nehmen das Geld und legen es in den Finanzausgleich hinein. Wir erhöhen die bereits um 52,7 Millionen Euro erhöhte Finanzausgleichsmasse um weitere

20 Millionen Euro. 52,7 Millionen Euro plus 20 Millionen Euro ergeben 72,7 Millionen Euro vom Land an die Kommunen, zu finanzieren durch Kredite, Steuereinnahmen oder wie auch immer.

Liebe Frau Beilstein, wie kann man dann auf die Idee kommen zu behaupten, in der Alternative 2 würde das Land den Kommunen Geld wegnehmen oder etwas unterschlagen und es mit dem Begriff – der war interessant – der originären Landesmittel belegen? Das ist ein Begriff, der überhaupt nicht technisch ist, der gar nichts definiert. Das ist der Begriff, den der Landkreistag benutzt, um eine Differenzierung, die es nicht gibt, herzustellen.

Versuchen Sie doch einfach einmal, sozusagen unseren Erläuterungen zu folgen. Ich glaube, mein relativ einfaches Zahlenbeispiel ist ziemlich eindeutig, ziemlich erschlagend, und ich hätte die große Bitte, dass wir uns in der Sache, über den Verteilungsmodus gerne streiten können, aber doch nicht darüber, ob das Land an dieser Stelle den Kommunen Geld vorenthält oder nicht. Diese Rechnung ist völlig eindeutig.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Es gibt einen Überweisungsvorschlag des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss – federführend –, den Haushalts- und Finanzausschuss und den Rechtsausschuss. Kann ich davon ausgehen, dass dies so in dieser Form genehmigt wird? – Es sehe keine Gegenstimmen, dann ist es so beschlossen.

Wir sind am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Ich darf Sie zur 19. Plenarsitzung morgen um 09:30 Uhr in diesem Hohen Hause einladen.

E n d e d e r S i t z u n g: 17:31 Uhr.