Protokoll der Sitzung vom 18.01.2012

in Höhe von 100 Millionen Euro auch anteilmäßig an die Kommunen fließen würden, da sie automatisch Bestandteil der Verbundmasse werden.

Genau diese gesetzliche Regelung möchte die Landesregierung nun aushebeln. Sie will festschreiben, dass die mit der Erhöhung verbundenen zusätzlichen Einnahmen anteilmäßig nicht mehr über die Verbundmasse an die Kommunen gehen, sondern komplett in den Landeshaushalt fließen. Ab dem 1. März werden dann nicht mehr 100 % dieser Einnahmen, sondern nur noch 70 % der Grunderwerbsteuer an die Kommunen weitergeleitet.

Man muss ganz klar sagen: Das Land löst hier einseitig die Schicksalsgemeinschaft zwischen Land und Kommunen auf.

(Beifall der CDU)

Das bedeutet in Zahlen gesehen, dass von den erwarteten 100 Millionen Euro an Mehreinnahmen 21 Millionen Euro nicht an die Kommunen gehen. Über die Anpassung der Grunderwerbsteuer kann man reden; das haben wir gemacht, und das muss man auch unter dem Aspekt der Schuldenbremse. Das ist klar. Wir wären auch dabei gewesen, aber wir haben ganz klar gesagt: Wir verbinden das damit, dass der Anteil für die Kommunalen genauso weitergeführt wird.

Herr Wansch, Sie haben gesagt, die Grunderwerbsteuer sei deshalb in 2004 in den kommunalen Finanzausgleich aufgenommen worden, um kommunale Belastungen zu kompensieren. Damit haben Sie gerade die besondere Begründung für dieses Konstrukt hier in Rheinland-Pfalz genannt. Jetzt kann man sicherlich nicht sagen, dass die kommunalen Belastungen in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren geringer geworden wären. Deswegen sind wir der Meinung, diese Kompensation muss nach wie vor erhalten bleiben.

(Beifall der CDU)

Ein weiterer Punkt: Artikel 2 dieses Gesetzentwurfs sieht vor, § 4 Abs. 2 und 3 des Landesgesetzes zur Ausführung des SGB II zu streichen. Diese Streichung bedeutet den Wegfall der Kostenbeteiligung des Landes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Dadurch wird nach einer Probeberechnung des Finanzministeriums der Landeshaushalt für das Jahr 2011 um

20,1 Millionen Euro entlastet, jedoch die Landkreise um 18 Millionen Euro belastet, und bei den kreisfreien Städten wären das 2,1 Millionen Euro. Hier hat Minister Kühl vorhin von einer Kompensation gesprochen, die der Gesetzentwurf vorsieht.

Die als Kompensation bezeichnete Erhöhung der Investitionsschlüsselzuweisungen um 20 Millionen Euro ist jedoch nicht wirklich eine Kompensation. Insofern ist auch die Gesetzesbegründung an dieser Stelle schlichtweg falsch und irreführend. Denn diese 20 Millionen Euro kommen nicht aus dem originären Landeshaushalt, sondern es sind Kommunalmittel. Sie kommen aus der Finanzausgleichsmasse und sind damit Mittel, die den Kommunen ohnehin zustehen.

(Staatsminister Dr. Kühl: Nein!)

Das wird durch die Änderung, die Nummer 3 vorsieht, auch deutlich.

(Ministerpräsident Beck: Das stimmt doch gar nicht, Frau Kollegin!)

Doch, das stimmt.

(Beifall der CDU)

Es ist lediglich vorgesehen, die Verstetigungssumme ab dem Jahr 2012 um eben diese 20 Millionen Euro anzuheben.

(Ministerpräsident Beck: Das ist doch falsch!)

Die Verstetigungssumme ist lediglich ein Instrument, mit dem die Finanzmittel, die den Kommunen zustehen, in einer bestimmten Höhe ausgezahlt oder in einer Rücklage für schlechtere Zeiten „geparkt“ werden sollen. Das heißt, es sind Mittel, die den Kommunen zustehen. Es ist somit nicht eine Kompensation mit echten originären Landesmitteln.

(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Es wird geklatscht, auch wenn es noch so falsch ist! Guckt doch noch einmal nach!)

Die Neufassung des § 34, mit dessen Vorabregelung ein Härteausgleich für die dort genannten sieben Kommunen vorgesehen ist, vermag zwar die gröbsten Ungerechtigkeiten durch den damit veränderten Verteilungsmodus zu regeln, aber – das ist das Wichtige – nur im Verhältnis der Kommunen untereinander. Es ändert nichts daran, dass den Kommunen 20 Millionen Euro entzogen werden, die in der Vergangenheit aus dem Landeshaushalt gekommen wären. Auch das hier ist wieder eine Einsparung auf dem Rücken der Kommunen.

(Beifall der CDU)

Ein abschließender kurzer Blick auf die Änderung unter Nummer 6 b. Bisher sind die Leistungen des staatlichen Forstamts oberhalb der Reviergrenzen nach § 27 Landeswaldgesetz für die Gemeinden kostenfrei gewesen. Das waren Leistungen in einem Umfang von rund 20 Millionen Euro. Durch die jetzt vorgesehene Gesetzesänderung ist es so, dass rund 10 Millionen Euro aus den kommunalen Mitteln getragen werden. also auch hier wieder eine Verbesserung des Landeshaushalts auf dem Rücken der Kommunen.

In dem Gesetzentwurf steht quasi genau diese Begründung. Dort heißt es, es „ist eine nachhaltige Finanzierungsbasis des Landesbetriebs Landesforsten sicherzustellen“. Doch diese nachhaltige Finanzierungsbasis geht zulasten der Kommunen.

Nun sollen zwar zukünftig Zuweisungen aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts kommen, aber das hat natürlich Auswirkungen auf das Verhältnis der allgemeinen Zuweisungen und der Zweckzuweisungen. Die Zweckzuweisungen werden gestärkt, und zwar natürlich zulasten der allgemeinen Zuweisungen. Gerade

die allgemeinen Zuweisungen sind das, was die kommunale Selbstverwaltung ausmacht. Meine Damen und Herren, diese Umverteilung, diese Umschichtung ist nicht der Weg der CDU.

(Beifall der CDU)

Der vorliegende Gesetzentwurf ist nach unserer Ansicht in einem hohen Maße kommunalunfreundlich und von daher nachbesserungswürdig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren der Regierungsfraktionen, vielleicht denken Sie noch einmal über unseren Änderungsantrag im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer nach und streichen Artikel 2 in diesem Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die Fraktion der SPD hat Herr Kollege Noss das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das vorliegende Landesgesetz zur Änderung finanzausgleichsrechtlicher Vorschriften ist zum einen den Änderungen geschuldet, die wir im kommunalen Finanzausgleich durchführen müssen, zum anderen der Änderung zum Ausführungsgesetz zum SGB II. Wir werden morgen im Rahmen einer Aktuellen Stunde Gelegenheit haben, über den Kommunalen Entschuldungsfonds zu sprechen, sodass ich diesen hier ausblenden möchte.

Ich möchte einige wenige Punkte ansprechen. Zunächst einmal die Schaffung von Möglichkeiten, dass wir jetzt auch Zweckverbände, insbesondere im Bereich der Abfallwirtschaft, entsprechend fördern können. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Sache; denn speziell in der Abfallwirtschaft ist es so, dass sich immer mehr Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte zu größeren Verbünden im Rahmen von Zweckverbänden zusammenschließen. Jetzt besteht Gelegenheit, diese durch diese Änderung ebenfalls entsprechend zu fördern.

Ich glaube, das ist gut. Ich komme zur Grunderwerbsteuer. Manchmal hilft ein Blick in das Grundgesetz. Darin steht, das Aufkommen der Grunderwerbsteuer steht laut Artikel 106 Abs. 2 Nr. 3 dem Land zu. Darüber hinaus steht in Artikel 106 Abs. 2 Grundgesetz, die Grunderwerbsteuer ist nicht Bestandteil des sogenannten obligatorischen Steuerverbundes. Das heißt, wir reden über eine Steuer, die originär kraft des Grundgesetzes dem Land zugeteilt ist. Wir geben den Kommunen im Prinzip freiwillig einen Teil dieser Steuer ab. Das ist auch gut so. Ich bin aber der Meinung, wir sollten die Kirche im Dorf lassen und es so belassen, wie es ist. Den Kommunen geht dadurch nichts verloren. Sie behalten ihre derzeitige Stellung.

Ein Wort zur Verstetigungssumme in Höhe von 20 Millionen Euro. Durch den Wegfall der bundesgesetzlichen Pflicht an das Land, Weiterleitungen der Wohngeldentlastung an die Kommunen zu geben, sind wir überhaupt erst in der Zwickmühle, Entscheidungen zu treffen. Ich halte es für eine gute Regelung, wenn das Land sagt, es will die Verstetigungssumme und damit das, was direkt in bar bei den Kommunen ankommt, entsprechend auffüttern, ohne dass eine Verpflichtung besteht. Ich kann nicht verstehen, dass man meint, das wäre eine schlechte Regelung; denn den Kommunen wird dadurch direkt geholfen.

Die weiteren Änderungen betreffen in erster Linie und zum großen Teil Änderungen in der Semantik, wie das eine oder andere etwas geregelt wird. Ich glaube, insgesamt ist dieses Gesetz richtig. Es zeigt in die richtige Richtung und gibt den Kommunen sowie dem Land eine entsprechende Entscheidungsgrundlage. Die Kommunen können mit dem Gesetz meines Erachtens sehr gut leben. Es ist klar, dass es nie genug ist. An der Stelle hilft uns eine Diskussionslinie entlang dessen, was der Gemeinde- und Städtebund vorschreibt, nicht weiter.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Kollege Steinbach von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr verehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Auch die wenigen verbliebenen Gäste seien mir herzlich gegrüßt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn wir uns heute mit dem Landesgesetz zur Änderung finanzausgleichsrechtlicher Vorschriften befassen, regeln wir damit einen relevanten Regelungsanteil in den Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen. Das ist auch dringend erforderlich, um die finanziellen Schieflagen, die wir haben, sowohl auf kommunaler Ebene als auch auf Landesebene anzugehen.

Auf die drei wesentlichen Punkte sind der Finanzminister und auch mein Vorredner, Herr Noss, schon eingegangen. Deswegen will ich es auch noch einmal ausdrücklich unterstreichen. Ganz besonders wichtig dabei ist die Neuregelung des Anteils für die Verbundmasse im Bereich der Grunderwerbsteuer. Wichtig ist die Einführung des Kommunalen Entschuldungsfonds in RheinlandPfalz und die Umwidmung bzw. Streichung des Länderanteils beim Wohngeld und die nachgezogene kompensative Erhöhung der Investitionsschlüsselzuweisung.

Meine Damen und Herren von der CDU, wir haben vorhin schon die Debatte bei der Grunderwerbsteuer geführt. Sie haben dazu einen Entschließungsantrag eingebracht. Die Grunderwerbsteuer – noch einmal zur Wiederholung – ist eine Landessteuer, die nicht zum obligatorischen Steuerverbund gehört. Sie ist ausdrücklich eine Fakultativsteuer. Deshalb soll das Mehrauf

kommen, das wir mit der Erhöhung des Satzes beabsichtigen, auch zur Konsolidierung des Landeshaushalts beitragen und nicht Bestandteil der Verbundmasse werden. Das ist vom Bundesgesetzgeber ausdrücklich so vorgesehen. Wir werden diese Möglichkeit nutzen. Die Zielsetzung dazu ist beschrieben.

Frau Kollegin Beilstein, ich habe den Änderungsantrag, den Sie beschrieben haben, noch nicht gesehen. In Konsequenz Ihres Entschließungsantrags erwarte ich von Ihnen einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf, damit wir über ihn diskutieren können. Ich weise Sie noch einmal darauf hin, dass es sich um ein Haushaltsbegleitgesetz handelt. Ebenso erwarte ich von Ihnen, dass Sie entsprechende Anträge zur Änderung des Haushalts vorlegen.

Der zweite relevante Punkt ist die Einführung des Kommunalen Entschuldungsfonds in Rheinland-Pfalz. Dieser Kommunale Entschuldungsfonds ist eine mittel- bis langfristige Maßnahme im Rahmen der Konsolidierungsstrategie für die Kommunen. Diese Landesregierung hat es sich zum Ziel gemacht, die katastrophale Verschuldungssituation der Kommunen anzugehen. Das sind Schritte, die wir unternehmen. Von den Schritten, die die CDU unternehmen will, habe ich bislang noch nichts gesehen. Zumindest ist finanziell noch nichts ausreichend unterfüttert.

(Beifall des Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Mittel, die das Land für den Kommunalen Entschuldungsfonds in die Hand nimmt, Mittel sind, die wir zusätzlich aus dem Landeshaushalt bereitstellen. Hierbei handelt es sich um durchschnittlich 85 Millionen Euro im Jahr.

Meine Damen und Herren von der CDU, das ist eine Leistung, die ich von Ihnen auch einmal sehen möchte.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Der dritte Punkt ist die Streichung des Wohngeldes und die gleichzeitige Erhöhung der Investitionsschlüsselzuweisung zur Kompensation.

Frau Beilstein, ich kenne Sie als eine sachorientierte und kluge Kollegin. Ich bitte Sie, die Argumentation noch einmal ganz genau zu prüfen. Ich glaube, Sie werden es noch einmal vorgetragen bekommen. Sie sollten noch einmal überdenken, ob das alles zutrifft, was Sie gesagt haben. Sie können das auch ziemlich deutlich im Landeshaushalt nachvollziehen. Ich halte die von Ihnen vorgetragene Argumentation für sachlich nicht richtig. Bitte überdenken Sie diese noch einmal.