Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten hier und heute über die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Es wurden schon viele Argumente im Detail ausgetauscht.
Ich melde mich deshalb, weil auch ich den Blick in die Geschichte nicht scheue. Wir beraten hier mit einer frisch gewählten Fraktion.
Wichtig sind die Erkenntnisse, die uns in den letzten Wochen, insbesondere im letzten Jahr, vorgelegen haben. Diese haben uns zum Nachdenken gebracht. Es ist selbstverständlich von grüner Seite, dass wir uns fragen müssen, wo eventuell bei den Behörden die Zusammenarbeit im Austausch über handelnde Personen im rechtsterroristischen Bereich nicht funktioniert hat.
Diese erschütternden Erkenntnisse sind für uns natürlich wichtig. Deshalb hat die GRÜNEN-Fraktion auf Bundes
ebene den Untersuchungsausschuss in dem Bereich gefordert. Da sehe ich auch das parlamentarische Instrument, das jetzt Aufklärung leisten soll – das ist die Problemanalyse, die wir jetzt brauchen –, das die Akten einsehen kann, das die Kontrolle gewährleistet.
Ich freue mich auch sehr, dass die SPD im Bundestag dieses Ansinnen mit unterstützt. Ich finde, hier sollten wir ganz klar sagen, diese Problemanalyse wollen wir abwarten. Das ist die Haltung der GRÜNEN-Fraktion dazu.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht mehr. Deswegen kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/647 – in zweiter Beratung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –
Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag – Drucksache 16/649 –. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Danke. Die Gegenprobe! – Wer enthält sich? –
(Ministerpräsident Beck: Herr Präsident, da gab es ein differenzierendes Abstimmungsvotum bei der CDU! Ich denke, das sollte man aus Respekt vor dem Kollegen auch respektieren!)
Eine Enthaltung, oder? – Dann stimmen wir noch einmal ab. Wir stimmen unmittelbar über den Antrag – Drucksache 16/649 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Eine Enthaltung. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei einer Enthaltung eines Mitglieds der CDU-Fraktion abgelehnt.
Herr Ministerpräsident, herzlichen Dank, dass Sie das festgestellt haben. Ich habe das leider nicht gesehen.
Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten. Entschuldigung, aber bitte jetzt einmal Ruhe auf den Plätzen. Ich hätte doch die Bitte, dem nachzukommen.
Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung finanzausgleichsrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/715 –, Erste Beratung. Die Begründung erfolgt durch ein Mitglied der Landesregierung. Herr Minister Dr. Kühl begründet den Gesetzentwurf. Wir haben eine Grundredezeit von zehn Minuten je Fraktion. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es Ihnen nicht ersparen, es handelt sich erneut um ein Haushaltsbegleitgesetz. Deswegen redet der Finanzminister zu diesem Landesfinanzausgleichsgesetz. Wir haben neun Änderungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes vorliegen und eine Änderung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches.
Ich möchte nicht auf alle Änderungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes detailliert eingehen. Ein Großteil dieser Änderungen sind Anpassungen an veränderte Förder- und Zuweisungsbedingungen. Ich möchte drei Aspekte kurz ansprechen.
Den ersten kann ich eigentlich mit Verweis auf die vorherige Debatte direkt wieder beiseitelegen. In diesem Gesetz – Herr Bracht, das haben Sie in dem Antrag auch zum Ausdruck gebracht – wird geregelt, wie die Grunderwerbsteuer zerlegt wird. Ich glaube, darauf müssen wir in dieser Debatte nicht mehr eingehen.
Zum Zweiten werden die finanzausgleichstechnischen Voraussetzungen geschaffen, um den kommunalen Entschuldungsfond abzuwickeln. Ich denke, wir werden morgen im Rahmen der Aktuellen Stunde Gelegenheit haben, über den kommunalen Entschuldungsfond inhaltlich eingehend zu reden.
Ich möchte auf einen Aspekt in diesem Gesetz etwas ausführlicher eingehen, der sowohl mit der Änderung im Zweiten Sozialgesetzbuch zu tun hat als auch mit zwei weiteren Änderungen im Landesfinanzausgleichsgesetz.
Im Zweiten Sozialgesetzbuch finden Sie die Streichung von Mitteln in Höhe von in letzter Zeit rund 20 Millionen Euro, die das Land an die Kommunen über diese Gesetzesvorschrift gegeben hat. Das geschieht aus einem einfachen Grund, weil nach dem Vermittlungsausschussverfahren zu Hartz IV im letzten Jahr die gesetzliche Grundlage für das Land nicht mehr gegeben ist, diese Mittel an die Kommunen weitergeben zu müssen. Diese Landesregierung hat bei ihren Koalitionsvereinbarungen eigentlich beschlossen, wenn bundesgesetzliche Regelungen wegfallen, die das Land verpflichten, bestimmte Zahlungen zu leisten, dass das Land nicht kompensatorisch eintritt.
Wir treten an dieser Stelle kompensatorisch ein, indem wir die 20 Millionen Euro den Kommunen weiterhin geben, nicht mehr als Landesmittel über das Zweite Sozialgesetzbuch, sondern künftig über den kommunalen Finanzausgleich. Wir haben deswegen die Finanzausgleichsmasse, die Verstetigungssumme, um 20 Millionen Euro angehoben. Weil der Kollege Schreiner vorhin den Eindruck erweckt hat, wenn man zusätzliches Geld in den kommunalen Finanzausgleich gibt, dann wirkt sich das gar nicht aus, weil das nach völlig anderen Kriterien berechnet wird, betone ich, das ist obendrauf gesetzt worden. Es ist zunächst ausgerechnet worden, wie viel Geld die Kommunen nach dem Stabilisierungsfonds bekommen müssten. Dann sind 20 Millionen Euro obendrauf gesetzt worden.
Warum haben wir diese Veränderung vorgenommen? Warum haben wir das Geld nicht einfach weiterhin den Kommunen über das Zweite Sozialgesetzbuch zugewiesen? Das hat den einfachen Grund, dass der Zuweisungsschlüssel, der dem Zweiten Sozialgesetzbuch zugrunde gelegen hat und der nun mit dem Hartz-IVKompromiss aufgegeben wurde, nicht mehr zu zeitgemäßen Verteilungswirkungen geführt hat. Wir haben meines Erachtens alle Fraktionen gemeinsam beklagt, dass das Hauptproblem der kommunalen Verschuldungssituation ihre sehr starke Belastung mit Soziallasten ist, ohne selbst ausreichend Möglichkeiten zu haben, diese Soziallasten zu bestimmen.
Wir haben alle gesagt, eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs – die Landesregierung hat dementsprechend schon kleine Veränderungen vorgenommen – muss immer an diesen Soziallasten ansetzen. Deswegen sind wir hingegangen und haben die Soziallasten gestärkt, also den Kommunen, die hohe Soziallasten haben, höhere Zuweisungen gegeben, indem wir die 20 Millionen Euro so in das System des kommunalen Finanzausgleichs gebracht haben, dass die Investitionsschlüsselzuweisungen um 20 Millionen Euro angehoben werden.
Wir können Ihnen in den Ausschussberatungen gerne Beispiele nennen, zu welchen Belastungs- und Entlastungsverwerfungen der bestehende Verteilungsschlüssel gegenüber dem von uns nunmehr gewählten Verteilungsschlüssel führt. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir damit eine belastungsadäquate Situation schaffen.
Uns ist dennoch bewusst, dass die Kommunen, die in der Vergangenheit von dem alten Schlüssel in besonde
rer Art und Weise profitiert haben, nunmehr in der schwierigen Situation sind, dass sie möglicherweise einen hohen Einnahmeeinbruch erleiden, wenn das System umgestellt wird. Deswegen haben wir einen Härteausgleich für solche Kommunen, die besonders stark vom alten System profitiert haben, etabliert. Dieser Härteausgleich wird auch von den betroffenen Kommunen überwiegend – und zwar parteiübergreifend – als geeignet angesehen.
Letzter Punkt dazu: Es wurde vereinzelt der Eindruck erweckt – leider auch von Funktionären eines einzelnen kommunalen Spitzenverbandes –, dass sich das Land damit seiner Verpflichtung entzieht, Dinge über Kredit zu finanzieren, man also durch diese Umschichtung von Landesmitteln in den kommunalen Finanzausgleich damit sozusagen seine Nettokreditaufnahmebelastung reduzieren würde.
Meine Damen und Herren, das ist Unsinn; denn völlig unabhängig davon, ob ich 20 Millionen Euro mehr im kommunalen Finanzausgleich in der Verbundmasse ausgebe oder ob ich 20 Millionen Euro als Landesmittel an die Kommunen gebe, führt das zur gleichen Belastung der Nettokreditaufnahme. Ich würde Sie dann auch bitten, dieses Argument in Zukunft nicht mehr zu verwenden bzw., wenn Ihnen dieses Argument begegnet, das entsprechend richtigzustellen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen das Landesfinanzausgleichsgesetz und das Landesgesetz zur Ausführung des Zweiten Sozialgesetzbuchs geändert werden. Die Änderungen sind in der Tat in geringen Teilen redaktioneller Natur und auch unproblematisch. Darüber hinaus wird die rechtliche Grundlage für den Kommunalen Entschuldungsfonds geschaffen, sie berührt aber durchaus gravierend die kommunale Finanzsituation.
Wir haben unter Tagesordnungspunkt 4 die Erhöhung der Grunderwerbsteuer diskutiert und haben das seitens der CDU mit einem Entschließungsantrag verbunden, eben mit Blick auf dieses Gesetz, das jetzt hier geändert werden soll.
Derzeit sieht das Landesfinanzausgleichsgesetz in § 5 Abs. 1 Nr. 7 vor, dass die Einnahmen, die dem Land aus der Grunderwerbsteuer tatsächlich zufließen, in Höhe des Verbundsatzes, also der 21 %, auch an die Kommunen gehen. Die derzeit noch geltende Regelung – sie gilt ja noch – hat zur Folge, dass mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer die zu erwartenden Mehreinnahmen