Wenn wir uns auf der einen Seite fragen, welche Ausgaben reduziert werden können – dazu gab es einige Vorschläge, die in diesem Hause schon diskutiert wurden –, müssen wir auf der anderen Seite natürlich auch die Frage stellen, wie es mit den Einnahmen aussieht. In Rheinland-Pfalz gibt es für das Bundesland nur eine Steuer, die gestaltbar ist, und das ist die Grunderwerbsteuer.
Wenn ich in die Runde der anderen Bundesländer blicke, sehe ich, dass ein Großteil der Bundesländer diese Situation ebenfalls erkannt hat und im Schnitt einen Hebesatz von um die 5 % bei der Grunderwerbsteuer vorsieht. Das heißt, das Land Rheinland-Pfalz geht keinen Sonderweg, sondern wir orientieren uns an der Steuerbelastung bei den Nachbarn.
Wenn man die Frage der Grunderwerbsteuer und ihre Positionierung im Gesamtgefüge auch vor dem Hintergrund des kommunalen Finanzausgleichs betrachtet, muss ich die Frage stellen, wieso die Grunderwerbsteuer ein Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs ist. Herr Schreiner, wenn Sie sagen, man kann, man muss über Steuererhöhungen nachdenken, stelle ich fest, dass Sie im Vergleich zu vielen anderen Positionen ein Stück auf den richtigen Weg einschwenken.
Die Grunderwerbsteuer ist einmal in den kommunalen Finanzausgleich aufgenommen worden – das war im Jahr 2004 –, um kommunale Belastungen zu kompensieren, indem man gesagt hat: Es wird der Verbundmas
se zugeführt. Damit wird über den Verbundsatz auch den Kommunen ein Anteil zugeführt. Damit erhalten diese einen Ausgleich. – Das heißt, das war eine spezielle Situation, die damals, 2004, zum Ausdruck kam.
Jetzt muss das Land natürlich auch nach seinem Landeshaushalt sehen, so wie das viele Verantwortliche für die kommunalen Haushalte auch tun. Daher muss die Möglichkeit eröffnet sein, dass das Land an dieser Stelle die Steuer verändert. Das heißt nicht automatisch, dass die kommunale Seite auch einen Anspruch darauf hat.
Herr Schreiner, wir haben die Haushaltsberatungen schon fast zu Ende geführt. Bei der Konsolidierung stellt sich immer die Frage, wie ein Vorschlag finanziert wird. An dieser Stelle gilt das Gleiche wie bei vielen anderen Punkten auch.
Sie machen einen Vorschlag, aber Sie sagen nicht, wie der letztlich ausfinanziert werden kann. Das war beim Dienstrechtsänderungsgesetz so, das war heute Mittag beim Thema „Feuerwehr“ so, und das war bei vielen anderen Bereichen auch so. Sie sagen immer: Nein, wir gehen diesen Schritt nicht mit. Nein, wir sind gegen diese Einsparung. – Es wird aber nicht ausgeführt, wie das mit dem Gesamthaushalt zusammengehen soll.
Wenn Sie auf einen sogenannten Lackmustest verweisen, ist es schon hart, wenn ich um 15:33 Uhr bei einem Beratungsbeginn um 16:05 Uhr einen Entschließungsantrag erhalte. Auch Hinweise von Herrn Bracht im Laufe dieser Woche nehme ich gerne zur Kenntnis, aber die Beratung des Gesetzes im Ausschuss war schon längst gelaufen, Herr Schreiner. Tun Sie also nicht so, als ob Sie sich bemühen. Das war nichts anderes als eine Show-Nummer.
Wir werden Ihrem Entschließungsantrag nicht zustimmen. Wir stimmen in der Weise ab, wie der Haushalts- und Finanzausschuss das empfohlen hat.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt den Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt nicht den von der CDU vorgelegten Entschließungsantrag.
Die Erhöhung des Steuersatzes in der beschriebenen Form ist vertretbar, sie ist vergleichbar mit anderen Bundesländern, und sie ist angemessen im Hinblick auf die damit verbundenen Belastungen für die Menschen.
Die Landesregierung hat erklärt – darin folgen wir ihr –, dass sie die Mehreinnahmen dazu verwenden wird, die Konsolidierung des Landeshaushalts voranzutreiben. Das ist ein Kurs, den wir ausdrücklich unterstützen.
Diesen Kurs unterstützen wir ausdrücklich, weil die Konsolidierung nicht nur auf der Einnahmeseite erfolgt, sondern weil diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen gleichzeitig notwendige Einsparungen und Überprüfungen vornehmen sowie gleichzeitig auf Effizienzsteigerungen in der Landesverwaltung setzen.
Deshalb ist es ein ausgewogenes Konzept. Es ist ein Konzept, das zielführend ist. Das sind unsere Schritte zur Einhaltung der beschlossenen Schuldenbremse. Dieser Weg wird uns auch zum Ziel führen, meine Damen und Herren.
Weil es so ausgewogen und angemessen ist, findet es auch Unterstützung bei der Bevölkerung im Land. Es wird akzeptiert, weil wir eben auf alle Seiten schauen.
Meine Damen und Herren von der CDU, das ärgert sie am allermeisten; denn Sie haben in diesem Hause wiederholt erklärt, Sie würden besser sparen, Sie würden mehr sparen, Sie würden besser und intelligenter konsolidieren. Bei der Erfüllung dieser Vorschläge, bei der Erfüllung dieser Ansprüche kommt leider nicht so viel hinten heraus. Da ist bislang immer noch Fehlanzeige zu verzeichnen. Sie haben aber noch Möglichkeiten, uns das vorzulegen.
Ja, wir haben ausdrücklich immer gesagt: Konstruktive Vorschläge sind uns immer willkommen, und wir werden sie sachlich und seriös diskutieren. – Wenn ich dem Parlamentarischen Geschäftsführer meiner Fraktion vertrauen darf – das tue ich in vollem Umfang –, haben Sie gestern Abend um 18:15 Uhr über diese Entschließung und eine mögliche Zustimmung mit uns geredet. Ich meine, das ist einem parlamentarischen Verfahren mehr als unangemessen. Herr Schreiner, deshalb ist die Mär, die Sie verbreiten, man hätte mit Ihnen nicht geredet, obwohl sie rechtzeitig mit uns angefangen hätten, darüber zu reden, schlicht und ergreifend falsch.
Man muss aber auch das Gute sehen und loben. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie bewegen sich – Sie bewegen sich sogar in die richtige Richtung –, wenn Sie sagen, wir können uns die Zustimmung zu einem einnahmeerhöhenden Gesetz vorstellen, weil auch wir von der CDU einsehen, dass das ein wichtiger und richtiger Konsolidierungsschritt ist. Ich meine, da sind Sie schon deutlich weiter gegangen, als das bei manchen anderen Punkten der Fall war. Das will ich ausdrücklich loben.
Jetzt aber müssen wir das zu Ende führen. Zu Ende geführt heißt, wenn wir Ihrer Entschließung folgen, dass wir gleichzeitig einen ausgabenerhöhenden Antrag im Haushalt stellen müssen.
Jetzt können Sie sich ganz frei entscheiden, wie Sie das haushaltstechnisch lösen. Sie können diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, und dann dürfen Sie mir zeigen, woher Sie die rund 100 Millionen Euro im Haushalt gegenfinanzieren.
Sie können auch sagen, wir hätten ihm aber zugestimmt, wenn (…), dann möchte ich aber mindestens die 20 Millionen Euro Mehrausgaben von Ihnen gegenfinanziert sehen. Wer die Lippen schürzt, muss irgendwann auch einmal pfeifen.
Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie das nicht einlösen, dann zeigen Sie, was Ihnen die Kommunen und die kommunale Finanzlage wirklich wert ist, nichts als ein Popanz und ein windiger Entschließungsantrag in einem etwas merkwürdigen Verfahren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! An dem Entwurf der Landesregierung ist eine Kleinigkeit redaktionell geändert worden. Das ist die einzige Veränderung. Was bleibt, ist die Begründung.
Dieses Gesetz zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer ist ein Haushaltsbegleitgesetz, ein Konsolidierungsgesetz und ein Beitrag in unserem Konsolidierungskonzept bis 2016.
100 Millionen Euro, das bedeutet, es sind weniger als 10 % des gesamten Konsolidierungsvolumens, das wir in unserem Konzept aufbringen. Das heißt, über 90 % der Konsolidierung erfolgt auf der Ausgabenseite.
Trotzdem ist dieser Konsolidierungsaspekt, wie ich finde, von besonderer Bedeutung. Es ist gesagt worden: Elf Länder haben eine Erhöhung bereits umgesetzt oder sind wie wir momentan dabei, im Verfahren eine solche Umsetzung vorzunehmen. Man wird im Stabilitätsrat zwischen Bund und Ländern sehr genau darauf achten, welche Länder an dieser Stelle konsolidieren und welche nicht.
Wir haben uns entschieden – wie übrigens manche Länder, die eine bessere Finanzausstattung haben als Rheinland-Pfalz –, diese Erhöhung vorzunehmen, nicht weil wir unsere Eigenständigkeit an dieser Stelle aufge
ben wollen und sagen, wir machen alles wie die anderen, sondern weil uns bewusst ist, dass wir Schwerpunkte setzen wollen und müssen.
Unsere Schwerpunkte sind andere. Unsere vornehmste Aufgabe ist die Konsolidierung. Dafür ist es ein wertvoller Beitrag. Ein anderer Schwerpunkt – wir haben das bei der Einbringung deutlich gemacht; Sie möchten es nicht wahrhaben – ist die Finanzausstattung der Kommunen.
Wenn man eine Konsolidierung durchführen und trotzdem an anderer Stelle noch Schwerpunkte setzen will, dann muss man auch dafür sorgen, dass man Einsparpotenziale, respektive – wenn man an anderer Stelle etwas tut wie bei den Kommunen – Gegenfinanzierungsvorschläge unterbreitet.
Herr Schreiner, Sie fordern ein Gesamtkonzept ein und definieren das Gesamtkonzept, dass es darin bestehen muss, dass man 21 % dieses Konsolidierungsvolumens abgibt, ja.
Was ist daran das Gesamtkonzept? Sie stellen ein Teilkonzept vor und bleiben den zweiten Teil – darauf hat der Kollege Steinbach hingewiesen – schuldig. Was machen Sie denn mit den 21 %, die bei 100 Millionen Euro zufällig 21 Millionen Euro ergeben? Wo holen Sie dieses Geld her? Darüber geben Sie uns keinerlei Auskunft.
(Schreiner, CDU: Schauen Sie sich das Verstetigungsdarlehen einmal an! – Bracht, CDU: Dazu hat er vorhin etwas gesagt!)
Dass Sie uns darüber keinerlei Auskunft geben, das überrascht uns alle überhaupt nicht, Herr Schreiner; denn es entspricht völlig dem, was wir von Anfang an in diesen Haushaltsberatungen aus Ihrer Koalition erfahren haben.
Vor einer guten Stunde haben Sie uns erklärt, dass Sie keine 3 Millionen Euro bei der Feuerschutzsteuer einsparen wollen, haben uns aber nicht gesagt, ob Sie deshalb die Verschuldung nach oben gehen lassen oder an anderer Stelle Ausgaben senken wollen.