Wir haben zumindest eine klare Abstimmung über den Antrag. Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Ich komme damit zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/590 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfohlen hat. Ich komme damit direkt zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Ich komme zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! Wer ist dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf kurz über das bisherige Beratungsverfahren zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung berichten.
Durch Beschluss des Landtags vom 8. Dezember 2011 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 15. Dezember 2011 beraten, der Rechtsausschuss in seiner 9. Sitzung am 17. Januar 2012.
In der Drucksache 16/807 ist die mit Mehrheit gefasste Beschlussempfehlung abgedruckt. Sie lautet im Ergeb
Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich erteile Herrn Abgeordneten Schreiner das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Argumentation von Rot-Grün ist einfach. Man kann die Grunderwerbsteuer erhöhen, man muss die Grunderwerbsteuer erhöhen, und das Land ist so pleite, dass das Mehraufkommen aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer allein dem Land zur Verfügung steht.
Die Argumentation der CDU, auch dargestellt in unserem Entschließungsantrag, ist aber auch ganz einfach. Wenn ich in diesem Land vor dem Hintergrund der Schuldenbremse Steuern schon erhöhe, dann nur im Zusammenhang mit einem Gesamtkonzept, einem Gesamtkonzept, das Sparen beinhaltet, damit zum Beispiel im konkreten Fall auch den Kommunen ein Teil des Aufkommens zusteht;
denn Stadt und Land, Landkreise und das Land, wir alle sitzen auf den unterschiedlichen politischen Ebenen in einem Boot, aber mit dem feinen Unterschied, dass die Kommunen vom Land abhängig sind.
Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sind auch so pleite, dass sie den Anteil am Mehraufkommen aus der Grunderwerbsteuer genauso dringend brauchen wie das Land. Deshalb beantragen wir durch unseren Entschließungsantrag, es im Landesfinanzausgleichsgesetz, das wir gleich in erster Beratung beraten werden, nicht zu ändern, damit das Aufkommen, wie es bisher immer der Fall war, weiterhin zu 100 % in die Verbundmasse eingeht und nicht mehr nur zu 70 %. Eine ganz einfache Argumentation. Auch wie die CDU es vorschlägt, kann man es machen. Im Gegenteil, es wäre sogar richtig, es so zu machen.
Wir reden über eine Differenz. Auf der einen Seite möchte das Land gerne 85 % des Aufkommens haben. Wir als CDU-Fraktion sagen, es wäre im Interesse der Kommunen richtig, wenn das Land sich mit 79 % des Aufkommens zufriedengeben würde. Wir sind da gar nicht so weit auseinander.
Interessant ist der Umgang der Regierungsfraktionen mit diesem Vorschlag der CDU, mit den Argumenten der CDU. Das ist so ein bisschen der Lackmustest dafür, wie
Sie den „warmen Worten“, dass wir bei Haushaltspolitik immer in einem Boot sitzen und gemeinsam an einem Strang ziehen sollen, Taten folgen lassen.
Kommen Sie mir bitte nicht mit dem Argument, das sei alles viel zu kurzfristig gewesen. Herr Bracht hat im Vorfeld – Herr Hering, Herr Köbler, wenn er da ist – das Gespräch mit den anderen Fraktionen gesucht, und wir haben auf diese Art und Weise versucht, Ihnen die Möglichkeit zu geben, ohne Gesichtsverlust einer entsprechenden Änderung zuzustimmen.
Was wollen Sie eigentlich mehr? – Da kommt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion auf SPD und GRÜNE zu und sagt, wir könnten uns vorstellen, eine Steuererhöhung nicht abzulehnen, hört unsere Argumente an, wir haben einen Verbesserungsvorschlag,
einen Verbesserungsvorschlag, der das Land, der Sie, Rot-Grün, kurzfristig nichts kosten würde. Nichts.
Es ist nämlich nicht so, dass die 21 Millionen Euro, um die sich der Anteil der Kommunen an dem Aufkommen an der Grunderwerbsteuer erhöht, sofort an die Kommunen überwiesen werden. Wir alle wissen, dass das Geld, das die Kommunen de facto als Anteil aus der Verbundmasse bekommen, durch die Höhe der Verstetigungssumme definiert wird. Darum geht es gar nicht. Es geht nur um die Frage, ob man dokumentiert, dass die Kommunen einen reellen, gerechten Anspruch am Aufkommen der Grunderwerbsteuer haben.
Das hätte nichts weiter bedeutet, als dass das Guthaben beim Verstetigungsdarlehen schneller angestiegen wäre und das Land ein paar Euro Zinsen mehr an die Kommunen hätte zahlen müssen.
Denken Sie also darüber noch einmal nach. Der Vorschlag kostet Sie nichts, aber er ist gleichwohl richtig. Lassen Sie die Opposition nicht immer reflexartig abblitzen. Das entlarvt Herrn Beck, das entlarvt Herrn Hering, und das entlarvt auch Herrn Köbler von den GRÜNEN. Wir wollen die Gemeinsamkeit, wo immer das sinnvoll ist. Die Frage ist, ob Sie auch die Gemeinsamkeiten wollen oder auf dem Standpunkt stehen, wir machen’s einfach.
Rheinland-Pfalz hätte zweifellos eine bessere Regierung verdient – das müssen wir hier nicht diskutieren –, aber wir als CDU-Fraktion sind bereit, eine Grunderwerbsteuererhöhung nicht abzulehnen. Seien Sie aber bereit, die Kommunen im gleichen Maße am Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer zu beteiligen, wie das bisher der Fall war. Das ist gerecht, das ist richtig und das ist ausgewogen im Verhältnis zwischen den Kommunen auf der einen Seite und dem Landeshaushalt auf der anderen
Seite. Beide haben hohe Konsolidierungsbedarfe mit dem Unterschied – ich sage das noch einmal –, dass die Kommunen vom Wohl und Wehe von Rot-Grün abhängig sind. Gehen Sie in sich und stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der nun anstehenden zweiten bzw. dritten Beratung dieses Landesgesetzes wird – wie dargestellt – ein weiterer Baustein umgesetzt, der notwendig ist, um die Konsolidierung unseres Landeshaushalts zu gewährleisten. Das bedeutet die Umsetzung der Schuldenbremse, die wir in diesem Hause gemeinsam in der zurückliegenden Legislaturperiode beschlossen haben.