Hans-Josef Bracht
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...... 7388, 7389....................... 7390, 7392 Präsident Joachim Mertes:........ 7388, 7389....................... 7390, 7392....................... 7393 Abg. Carsten Pörksen, SPD:....... 7393
Abstimmungen zum Landeshaushaltsgesetz 2016...................... 7387
...tes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/5635 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 16/5935 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5954 –........... 7393
Einstimmige Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/5954 –. Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5635 – unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/5954 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7393
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Sozialdienst der Justiz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5770 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 16/5936 –........... 7393
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5770 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7394
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg und der LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz zur LBS Landesbausparkasse Südwest (LBS Südwest) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5778 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 16/5937 –........... 7394
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5778 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7394
...tes Landesgesetz zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5779 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 16/5938 –........... 7394
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5779 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7394
Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5261 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5939 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/6021 –........... 7394
Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/6021 –. Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5261 – unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/6021 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7394
...tes Landesgesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5542 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5940 –........... 7394
Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5542 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7395
Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5578 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5941 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/6023 –........... 7395
Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/6023 –. Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5578 – unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/6023 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7395
Landesgesetz zur Erleichterung von Volksbegehren in Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5579 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5942 –........... 7395
Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5579 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7395
...tes Landesgesetz zur Änderung des Kurortegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5634 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5943 –........... 7395
Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5634 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7395
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5698 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5944 –........... 7395
Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5698 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7395
...tes Landesgesetz zur Änderung des
Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5697 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung – Drucksache 16/5945 –
Qualitätsmanagement an rheinlandpfälzischen Schulen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/5957 –........... 7396
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5697 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung. Annahme des Entschließungsantrags – Drucksache 16/5957 – bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU, ansonsten einstimmig... 7396
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3762 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 16/5914 –
Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5961 –........... 7396
Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 16/5961 –. Mehrheitliche Ablehnung des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/3762 – in zweiter Beratung. 7396
dazu:
Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 16/5946 –
Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5952 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/5959 –........... 7396
Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 16/5952 –. Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/5959 –. Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5254 – unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/5959 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7397
Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Koordinierungsarbeit in Pflegestützpunkten Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5546 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 16/5947 –
Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5953 –........... 7397
Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 16/5953 –. Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5546 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7397
Landesgesetz zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5541 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauenförderung – Drucksache 16/5948 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5955 –
Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5963 –
Frauenförderung an Hochschulen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/5958 –........... 7397
Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/5955 –. Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 16/5963 –. Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5541 – unter Be
rücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/5955 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung. Einstimmige Annahme des Entschließungsantrags – Drucksache 16/5958 –........ 7397
Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und weiterer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5797 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Familie, Kinder und Jugend – Drucksache 16/5949 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5962 –........... 7398
Einstimmige Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/5962 –. Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5797 – unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/5962 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7398
Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5545 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – Drucksache 16/5950 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5960 –........... 7398
Einstimmige Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/5960 –. Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5545 – unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/5960 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7398
...tes Landesgesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5899 – Zweite Beratung............... 7398
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5899 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7398
...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5901 – Zweite Beratung............... 7398
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5901 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 7398
Präsidium:
Präsident Joachim Mertes; Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund, Vizepräsident Dr. Bernhard Braun, Vizepräsident Heinz-Hermann Schnabel.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Eveline Lemke, Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur, Vera Reiß, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz; Clemens Hoch, Staatssekretär.
Entschuldigt:
Abg. Thomas Günther, CDU, Abg. Brigitte Hayn, CDU, Abg. Adolf Kessel, CDU, Abg. Anna Neuhof, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD; Günter Kern, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin.
110. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 17.12.2015
Die Sitzung wird um 09:00 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.
Herr Präsident, ich bitte die Abstimmung über die vom Haushalts- und Finanzausschuss empfohlenen Änderungen des Entwurfs des Landeshaushaltsgesetzes 2016, Abschnitt I der Beschlussempfehlung, zu wiederholen.
Herr Präsident, ich darf Sie bitten, darauf hinzuweisen, dass das Fotografieren durch Mitarbeiter oder Abgeordnete zu unterlassen ist.
Sie haben die Frage nach der Enthaltung nicht gestellt, und ich bitte Sie, sie zu stellen.
Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass der Antrag gut und konkret formuliert ist. Wir sollten darüber abstimmen. Wir sind gegen eine Ausschussüberweisung.
Herr Präsident, wir beantragen die Ausschussüberweisung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Alljährlich müssen wir als Abgeordnete selbst entscheiden, wie unsere Entschädigung und wie die Finanzausstattung der Fraktionen sein sollen. Wir müssen es auch gegenüber der Öffentlichkeit verantworten. Deshalb will ich auch meinerseits für die CDU-Fraktion einige Ausführungen zu beiden Gesetzentwürfen machen.
Beim Abgeordnetengesetz will ich mit der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts beginnen. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Entschädigung der Abgeordneten festgestellt – ich zitiere –, diese muss „der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden.“
Wenn wir nun betrachten, wie die Entwicklung der letzten Jahre war, dann stellen wir fest, dass die Entschädigung der Abgeordneten in den letzten vier Jahren analog der Entschädigung der Beamten nur um 1 % gestiegen ist, während sie im Tarifbereich einen ganz anderen Verlauf genommen hat, und zwar im öffentlichen Dienst, insbesondere aber auch in der Privatwirtschaft.
Wenn man dann die Einkommensentwicklung seit 1994 betrachtet – im Bericht ist das dargelegt –, so stellt man fest, dass die Anhebung der Abgeordnetenentschädigung in diesem Zeitraum hinter den Steigerungsraten des öffentlichen Dienstes deutlich zurückgeblieben ist. Hätte man die Einkommensentwicklung und Einkommenssteigerungen im öffentlichen Dienst vollständig nachvollzogen, wäre die derzeitige Abgeordnetenentschädigung um 630 Euro höher.
Legt man die Einkommenssteigerungen bei den Landesbeamten zugrunde, dann ergibt sich immerhin noch eine Differenz von derzeit 230 Euro. Ich denke, dies zu betonen und gegenüber der Öffentlichkeit deutlich zu machen, ist sinnvoll.
Nun sollten wir aber den Ansprüchen und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden. Deshalb ist zumindest eine Mindestanpassung jetzt notwendig. Dem wollen wir nun nachkommen.
Herr Kollege Pörksen hat dargestellt, dass im Bereich des öffentlichen Dienstes für die Beamten wie für die Angestellten in diesem Jahr eine Anpassung der Bezüge um 2,1 % erfolgt ist, während wir, die Abgeordneten, bei 1 % geblieben sind.
Zum 1. März im kommenden Jahr ist eine Anpassung sowohl im tariflichen Bereich im öffentlichen Dienst als auch im Beamtenbereich von 2,3 % vorgesehen.
Sachgerecht und vertretbar wäre für das Parlament eine Anpassung in beiden Jahren um mindestens die gleiche Prozentzahl. Gleichwohl haben wir entschieden, dass wir in diesem Jahr bei 1 % bleiben und nur ab dem 1. März 2016 eine Erhöhung von 2,3 % beschließen.
Meine Damen und Herren, die Tagegeldpauschale soll, nachdem sie seit 1987 nicht mehr verändert wurde, moderat angepasst werden. Es geht um knapp 30 Euro im Monat, und zwar von 281 Euro auf 310 Euro. Ich denke, das ist angemessen.
Dann gibt es die Kostendämpfungspauschale. Sie ist seinerzeit für die Abgeordneten, die einen Beihilfeanspruch hatten, entsprechend der damaligen Höhe der Entschädigung der Abgeordneten festgesetzt worden. Wir sind
adäquat analog der Beamten eingestuft worden. Da sich inzwischen der Abstand verändert hat, ist die Kostendämpfungspauschale nicht mehr in der richtigen Kategorie eingestuft. Die Einstufung wird deshalb mit diesem Gesetz angepasst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man das zusammen betrachtet, glauben wir, dass die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung um 2,3 % im März und die Anpassung der Tagegeldpauschale um 30 Euro nicht nur maßvoll sind. Sie sind angemessen. Ich sage auch, sie sind in diesem Maß geboten.
Meine Damen und Herren, das gilt in gleichem Maß auch für das Fraktionsgesetz und die Anpassung der Geld- und Sachleistungen für die Fraktionen. Diese erhalten die Fraktionen, um ihre Geschäftsstellen zu finanzieren. Herr Kollege Pörksen hat darauf hingewiesen, dass der wesentliche Kostenblock das Personal ist. Ich habe dargestellt, dass sich die Personalkostenentwicklung in den letzten Jahren fortentwickelt hat. Die letzte Anpassung der Fraktionsentschädigung ist zum 1. Januar 2014 erfolgt, also vor zwei Jahren.
In dieser Zeit hat es tarifliche und andere Anpassungen gegeben. Ich glaube, es ist notwendig, dass auch die Fraktionszuschüsse angehoben werden, wenn die Fraktionen ihr Personal in dem Maß weiter finanzieren wollen. Das sollten sie wohl können. Es ist ein entsprechender Vorschlag gemacht worden. Wir meinen, auch diese Anpassung ist maßvoll, angemessen und ebenfalls geboten.
Deshalb bitte ich Sie, beiden Gesetzentwürfen bei der morgigen Abstimmung zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Minister, können Sie mir und uns sagen, wie oft seit dem Weggang von Herrn Rethage als Geschäftsführer die Zuständigkeiten für die Akquise von Fluggesellschaften am Flughafen Hahn gewechselt haben und wer derzeit dafür zuständig ist?
Dennoch frage ich nach, Herr Minister. Ist Ihnen nicht bekannt, dass die Zuständigkeit für die Akquise von Fluggesellschaften in den letzten rund zwei Jahren mehrfach gewechselt hat?
...... 6935
Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federführend –, den Wirtschaftsausschuss, den Innenausschuss und den Rechtsausschuss............... 6935
Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Koordinierungsarbeit in Pflegestützpunkten Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5546 – Erste Beratung............... 6935
Herr Präsident, die CDU-Fraktion bittet, den Gesetzentwurf auch an den Wirtschaftsausschuss und den Innenausschuss mitberatend zu überweisen.
Herr Präsident, die Fraktion der CDU beantragt, über I 4 getrennt abzustimmen.
...... 6865 Abg. Carsten Pörksen, SPD:....... 6865 Abg. Nils Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6865
Vertagung des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5570 –.................... 6866
Überweisung des Tagesordnungspunktes an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten....... 6866
Präsidium:
Präsident Joachim Mertes, Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund, Vizepräsident Heinz-Hermann Schnabel, Vizepräsident Dr. Bernhard Braun.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin, Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Eveline Lemke, Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur, Vera Reiß, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz; Clemens Hoch, Staatssekretär.
Entschuldigt:
Abg. Horst Gies, CDU, Abg. Ruth Leppla, SPD, Abg. Stephanie Nabinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Prof. Dr. Salvatore Barbaro, Staatssekretär, Hans Beckmann, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin.
103. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 23.09.2015
Die Sitzung wird um 14:00 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich um einen gemeinsamen Gesetzentwurf. Entgegen den meisten Fällen stimmt die CDU-Fraktion ausnahmsweise all dem zu, was der Vorredner gesagt hat.
Danke schön.
Frau Ministerin, Sie haben dargestellt, dass Lehrer in Zeitverträgen oder Vertretungsverträgen über die Sommerferien hinaus dann bezahlt werden, wenn erkennbar ist, dass nach den Sommerferien Bedarf für die Vertretungskraft besteht. Ich gehe davon aus, dass das aus der Perspektive des Datums, zu dem der Vertrag abgeschlossen wird, gesehen ist. Was ist nun, wenn im Laufe der Abwicklung des Zeitvertrages erkennbar wird, dass auch nach der Sommerpause Bedarf besteht? Wandeln Sie dann die Verträge um mit der Folge, dass sie auch über die Sommerferien hinaus bezahlt werden, oder bleibt es bei der Abwicklung des
Vertrages Ende der Schulzeit und neuer Vertrag mit der Folge Nichtbezahlung während der Sommerferien, aber ab Beginn des neuen Schuljahres? Wie verfahren Sie da?
Können Sie sagen, wie viele Verträge dieser Art im Laufe der letzten Monate schon verlängert wurden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die Fraktion der CDU beantrage ich die Aussprache zur Frage Nummer 2 der Abgeordneten Bettina Dickes und Martin Brandl zum Thema „Befristete Arbeitsverträge zum Ende des Schuljahres 2014/2015“ und biete ausdrücklich erneut an, uns bei der Redezeit zu dieser Aussprache auf fünf plus zwei Minuten zu begrenzen, auch dann, wenn die anderen Fraktionen keine Aussprache beantragen sollten.
Danke schön.
Herr Minister, Sie haben vorhin auf die Frage der Kollegin Blatzheim-Roegler gesagt, dass es eine Finanzvereinbarung mit dem Bund bezüglich der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen des Projektbeirates Mittelrhein gegeben hat oder gibt. Sie haben des Weiteren ausgeführt, dass Kosten für das Land frühestens ab 2018 in Höhe von dann 8,4 Millionen Euro anfallen können. Meine Frage ist: Heißt das, dass erst dann die Umsetzung der Maßnahmen des Projektbeirates anläuft, oder finanziert der Bund andere Maßnahmen in den Jahren vorher schon? Weshalb ist das so?
Herr Präsident, ich beantrage für die Fraktion der CDU die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2 der Abgeordneten Christian Baldauf und Martin Brandl, Entwurf zum Landesgleichstellungsgesetz.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! BUGA 31 – eine schöne Idee, gegen die keiner etwas haben kann, weil alle sehr positive Erinnerungen mit der Landesgartenschau in Bingen und der Bundesgartenschau in Koblenz verbinden.
Herr Minister, es ist Ihnen gelungen, mit dieser Idee Ihre Verantwortung für die aktuellen Probleme zu überdecken.
Es ist Ihnen gelungen, die für das Mittelrheintal desaströsen Äußerungen Ihres Kulturstaatssekretärs damit zu überdecken.
Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Es reicht eben nicht, den Menschen Hoffnungen auf eine BUGA 2031 zu machen, aber die aktuellen Probleme und die Verantwortung dieser Regierung dafür zu vertuschen.
Herr Schweitzer, zu fragen ist doch, was nutzt den Menschen im Mittelrheintal, den Betrieben im Mittelrheintal, den Kommunen im Mittelrheintal – dazu hatten Sie eine Aktuelle Stunde beantragt – eine BUGA 2031, fragen Sie sich das einmal.
Was nutzt Ihnen das jetzt und in den nächsten 15 Jahren? – Nichts nutzt Ihnen das.
Was sind denn die aktuellen Probleme? Wollen Sie die Brücke? Dazu haben Sie wieder kein Bekenntnis abgelegt.
Ja, aber sagen Sie hier, dass die Landesregierung diese Brücke will. Sagen Sie das einmal. Bisher tun Sie das nicht.
Was ist mit der Brücke? Der Landrat, Herr Puchtler, Ihrer Partei angehörig, Vorsitzender des Zweckverbands, sagt klipp und klar, ohne Brücke ist eine BUGA logistisch nicht möglich. Das sagt er klipp und klar.
Sie, Herr Minister Lewentz, wollen die BUGA.
Sie wollen weiterhin die Koalition mit den GRÜNEN. Die aber wollen keine Brücke.
Wie soll dann eine Brücke kommen?
Sagen Sie hier, was Sie wollen. Wollen Sie eine Brücke? Dann geht das nicht mit der Koalition. Wollen Sie die Koalition, dann geht das nicht mit der Brücke. Seien Sie ehrlich mit den Menschen draußen. Nur so geht es. Das ist keine klare Politik, die Sie hier machen.
Das passt nicht zusammen. Sorgen Sie dafür, dass die Planung für die Brücke unverzüglich wieder aufgenommen wird. Dann wären Ihre BUGA-Pläne auch glaubwürdig, meine Damen und Herren.
Was ist mit dem Bahnlärm? So lange wir beim Bahnlärm nicht entscheidende Fortschritte machen, wird es im Tal nicht aufwärts gehen.
Eine BUGA wäre dann rausgeschmissenes Geld. Leisten Sie als Landesregierung endlich Ihren Beitrag zur Minderung des Bahnlärms! Das betrifft die Messstellen, das betrifft die Mitfinanzierung über das Gesetz hinaus gehender Lärmschutzmaßnahmen, das betrifft den notwendigen Druck auf die EU-weiten Trassenpreis-Regelungen, das betrifft die Planung für eine Alternativtrasse für den Güterverkehr.
Was tun Sie? Sie sollten nicht immer nur auf die anderen zeigen, die etwas tun sollen.
Sie haben als Landesregierung die Möglichkeit, hier selbst entscheidende Beiträge zu leisten. Wenn Sie die leisten würden, wären Ihre Pläne für eine BUGA 31 um ein Vielfaches glaubwürdiger.
Was ist mit den vielen anderen Themen und den vielen anderen Problemen, die notwendig zu bearbeiten wären? Was ist mit den ordentlichen Zufahrtsstraßen zum Mittelrheintal, mit dem Steillagenweinbau, mit der Unterstützung der Gastronomie und der Hotellerie für eine Neuaufstellung, mit der Schließung des Radwegenetzes auf der rechten Rheinseite, mit dem Erhalt denkmalgeschützter Stadtbilder usw.?
Überall gibt diese Regierung keine Antworten. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Solange Sie hier keine Antworten geben, hilft es gar nichts, den Menschen ein Bild von einer BUGA 31 an die Wand zu malen.
Herr Minister, meine Damen und Herren, zum Schluss: Nicht Hoffnungen und langfristige Pläne helfen den Menschen im Tal, notwendig sind endlich konkrete Taten dieser Landesregierung.
Eine BUGA kann eine Chance für das Rheintal sein, aber zuerst muss die Basis dafür geschaffen werden.
Dafür sind Sie verantwortlich. Damit würden Sie den Menschen, den Betrieben und den Kommunen im Mittelrheintal nutzen, meine Damen und Herren von der Regierung und den Regierungsfraktionen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf für die CDU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf und zu dem Entschließungsantrag Stellung nehmen.
Es geht bei dem Gesetzentwurf um eine ganze Reihe von Dingen, vor allem aber um zwei Sachverhalte, die wir schon durch die Verfassung geregelt haben, die aber jetzt einfachgesetzlich geklärt werden müssen. Das ist zum einen der verbesserte Rechtsschutz für Wahlvorschläge vor Wahlen und zum zweiten die Erweiterung des Zeitraumes zwischen Landtagswahlen und der Konstituierung, was ermöglicht, dass der 13. März kommenden Jahres als Wahltermin infrage kommt.
Daneben geht es um eine ganze Reihe weiterer Fragen, unter anderem die Berufung weiterer Mitglieder in den Landeswahlausschuss. Hier hatten wir bei der ersten Beratung noch Nachfragen. Diese sind durch eigene Recherche, aber auch durch die Beratungen im Innenausschuss geklärt worden.
Ein weiterer Punkt war die Frage der Beendigung des Stimmrechtsausschlusses für Bewohner von psychiatrischen Krankenhäusern. Auch diese Frage konnte geklärt werden. Sie ist sicher auch schon im Sinne dessen, was in der Resolution heute zur Beschlussfassung ansteht.
Ein weiterer Punkt, der die CDU-Fraktion in den letzten Tagen noch einmal beschäftigt hat, war vor dem Hintergrund auch der aktuellen Anträge beim Verfassungsgericht die Änderung in Artikel 2 Nr. 2, nach dem § 15 a des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof geändert werden soll, wonach es möglich sein soll, künftig Anträge ohne öffentliche Verhandlung zurückweisen zu können. Wir haben diesen Punkt auch noch einmal beleuchtet und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir der jetzigen Formulierung, dass unzulässige und offensichtlich unbegründete Anträge durch einstimmigen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs zurückgewiesen werden können, so zustimmen können. Das ist ein vernünftiger Weg, dies insbesondere unter prozessökonomischen Gesichtspunkten.
Dann gibt es die Resolution von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD zum vollständigen Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz. Wir stimmen darin überein, dass Wahlrechtsausschlüsse grundsätzlich so minimal gehalten werden müssen, wie es irgendwie geht. Da sich die Gesellschaft in diesen Fragen Gott sei Dank – das sage ich hinzu – in den letzten Jahren und Jahrzehnten geändert hat, denke ich, ist es richtig, diese Überprüfung vorzunehmen, wie sie durch den Bund und die Länder vorgesehen ist und läuft. Es ist eine Studie ge
meinsam in Auftrag gegeben worden, die Ende des Jahres vorliegen soll.
Dabei geht es um mehrere Dinge, einmal um die Gewährleistung einer barrierefreien Ausübung des Wahlrechts, also Bautechnik, barrierefreier Zugang zu Wahllokalen, aber insbesondere auch um die Frage, was mit Angelegenheiten einer unter Betreuung stehenden Person ist. Auch diese Frage wird durch diese Studie überprüft. Die Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorliegen.
Wir sind der Meinung, dass wir den Weg gerne mitgehen können, dass wir die Ergebnisse dieser Studie abwarten und dann gemeinsam entscheiden und nicht jetzt schon abschließend, sondern in Abhängigkeit von Handlungsempfehlungen, die dann noch gegeben werden, entscheiden, wie wir in diesen Fragen verfahren. Wir können uns vorstellen, dass es hier eine Verbesserung im Sinne der betroffenen Menschen geben kann.
Wichtig ist uns dabei, dass kein Alleingang des Landes gemacht wird, sondern eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder erfolgt. Das ist in dieser Frage vernünftig.
Erlauben Sie mir, noch einen Punkt anzusprechen. Wir wollen Hürden abbauen beim Bürgerengagement, bei der Bürgerbeteiligung und bei den Einbringungsmöglichkeiten für die Bürger. Wenn man uns gefolgt wäre, hätte man schon eine wesentliche Hürde abbauen können, wenn man nämlich dem Vorschlag der Zuleitung von Stimmzetteln nach Hause bei Kommunalwahlen zugestimmt hätte.
Dem Weg sind Sie nicht gefolgt. Das wäre ein konkreter Beitrag gewesen, Hürden und Behinderungen, die bestehen, abzubauen. Das würde, wenn es dazu käme – wir setzen darauf und werden uns weiter dafür einbringen –, insbesondere behinderten, kranken und alten Menschen dienen, die besonders durch diese Einschränkungen benachteiligt sind, insbesondere bei den komplizierten Kommunalwahlen. Nur darum ging es, nicht um andere Wahlen.
Wir werden weiter daran arbeiten und werden diesen Vorschlag zu gegebener Zeit wieder einbringen und setzen darauf, dass steter Tropfen den Stein höhlt.
Heute stimmen wir dem Gesetzentwurf, aber auch der Entschließung in der vorgelegten Form zu.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Gesetz zur Neufassung des Landesgesetzes über die Befriedung des Landtagsgebäudes, dem sogenannten Bannmeilengesetz, handelt es sich um einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller drei Fraktionen. Ich kann meine Ausführungen deshalb kurz halten und nur noch einmal die ganz wesentlichen Dinge aus unserer Sicht ansprechen.
Da der Landtag saniert wird, sind wir deshalb in dieser Zeit ab November 2015 bis Ende der 16. Wahlperiode im Ratssaal der Stadt Mainz. Mit Beginn der 17. Wahlperiode wird der Landtag dann in der Steinhalle des Landesmuseums tagen, und zwar so lange, bis das hiesige Landtagsgebäude saniert sein wird.
Diese beiden Ausweichgebäude liegen nicht im Bereich des derzeitigen befriedeten Bezirks. Deshalb bedarf es eines neuen Gesetzes mit neuen befriedeten Bezirken. Früher Bannmeilen, heute befriedete Bezirke sind notwendig, um die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Landtages und die Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten zu schützen. Deshalb werden befriedete Bezirke eingerichtet. Dies geschieht um die Ausweichgebäude herum jeweils für die Zeit der Inanspruchnahme durch den Landtag oder eines seiner Organe und unter Aufhebung des bisherigen befriedeten Bezirkes um dieses Landtagsgebäude herum. Herr Pörksen hat es ausgeführt, auch aufgrund der Bundesverfassungsgerichtsurteile halten wir es für notwendig, dass das Gesetz insgesamt vollständig neu gefasst wird, damit die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können.
Für uns ist dabei wichtig, dass die Versammlungsfreiheit nur in dem zwingend notwendigen Umfang eingeschränkt wird und die befriedeten Bezirke nicht größer als zwingend sind.
Bezogen auf das, was Herr Pörksen ausgeführt hat, ist die Versammlungsfreiheit nicht automatisch ständig einge
schränkt, sondern nur dann, wenn der Landtag oder seine Ausschüsse tagen.
Ein Mindestrahmen der Befriedung ist aber notwendig. Das scheint uns mit dem jetzigen Gesetzentwurf gegeben. Deshalb haben wir heute die erste Beratung und werden das Gesetz in der nächsten Plenarsitzung verabschieden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten in erster Lesung das Landesgesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Landtagswahlen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Sie erinnern sich, wir haben in der vergangenen Plenarsitzung die Landesverfassung geändert und den Rahmen zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Landtagswahlen gesetzt. Dieser Rahmen soll jetzt durch die einfachgesetzliche Regelung ausgefüllt werden.
Wir erinnern uns, nach dem geltenden Landeswahlrecht besteht bei Landtagswahlen keine gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeit, wenn ein Wahlvorschlag deshalb zurückgewiesen wurde, weil der Wahlausschuss den Wahlvorschlagträger nicht als Partei oder mitgliedschaftlich organsierte Wählervereinigung anerkennt. Im Interesse eines verbesserten Rechtsschutzes soll der Status als wahlvorschlagsberechtigte Partei oder Wählervereinigung noch vor der Wahl geklärt werden können, ohne dass die termingerechte Durchführung der Wahl gefährdet wird. Dies wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt. Ich denke, das entspricht dem, was wir mit der Verfassung als Rahmen gesetzt haben.
Der zweite Punkt ist einer, der gleichfalls bereits mit der Verfassung verfassungsmäßig beschlossen wurde und jetzt hier einfachgesetzlich im Landeswahlrecht umgesetzt wird. Der Zeitraum, innerhalb dessen die Landtagswahl stattfinden kann, wird von zwei auf drei Monate erweitert, und die Frist, in der sich der Landtag zu konstituieren hat, wird vom 60. auf den 75. Tag nach der Wahl verlängert. Das Wahlgesetz ist an diese Verfassungsänderung anzupassen, und dies geschieht mit diesem Gesetzentwurf.
Darüber hinaus gibt es – wie dargestellt – eine Reihe weiterer unbedeutender Änderungen, die aus unserer Sicht unproblematisch erscheinen. Auf zwei Sachverhalte möchte ich stichwortartig eingehen, die wir im Ausschuss gern noch einmal ansprechen, weil die Gründe für uns noch nicht ganz einleuchtend sind.