Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesgesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz – Körperschaft des öffentlichen Rechts – an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Wenn es keine Einwände dazu gibt, ist dies so beschlossen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, als Sie im Mai Ihr Amt antraten, dachte ich: Prima! Jetzt kommt zur Abwechslung ein Profi, jemand mit ziemlich viel Politikerfahrung und noch dazu ein Rechtsanwalt. – Mit Rechtsanwälten als Justizminister haben wir in unserem Land in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen gesammelt. Wenn ich beispielsweise an Peter Caesar denke, bekomme ich noch heute glänzende Augen, aber ich denke, auch Herbert Mertin hat sein Amt in gleicher Weise erfolgreich versehen. Da arbeiteten Ministerium, Justizverwaltung, Gerichte und Staatsanwaltschaften Hand in Hand.
Doch nun machte sich leider ziemlich schnell Enttäuschung breit. Selten, eigentlich noch nie hat ein Justizminister die, für die er politisch Verantwortung trägt, so schnell gegen sich aufgebracht, wie Sie es getan haben, Herr Minister, die Öffentlichkeit in weiten Teilen gleich mit.
Auflösung des Oberlandesgerichts Koblenz, Erhöhung der Eigenbedarfsgrenze beim Haschkonsum, Schiedsgerichte nach islamischem Recht sind nur drei Stichworte in diesem Zusammenhang.
Herr Minister, vor allem in der OLG-Frage haben Sie lange agiert wie der sprichwörtliche Elefant im Porzellanladen. Nun präsentieren Sie uns Ihren ersten Etat.
Der Justizhaushalt – ich hatte das schon im Haushalts- und Finanzausschuss gesagt – ist der Haushalt eines David.
Aber die Justiz verwaltet ein äußerst kostbares Gut, die Gerechtigkeit. Gerechtigkeit kommt von Verfahren. Verfahren brauchen gut organisierte und gut ausgestattete Institutionen. Auch das war neben unserem Herz für den Opferschutz ein Grund für unseren Entschließungsantrag. Es wäre schön, wenn Sie, die Koalitionsfraktionen, diesen mittragen würden,
genauso wie wir Ihren Entschließungsantrag – das kann ich hier schon erklären – zur Resozialisierung mittragen werden.
Wir warten nun gespannt auf die Vorschläge der von Ihnen am Ende zur Befriedung der Diskussion eingesetzten Hill-Kommission. Auch von dieser Stelle aus erneuere ich unser Angebot, Herr Minister, an der Diskussion und Umsetzung der Empfehlungen und Vorschläge konstruktiv mitzuarbeiten.
Reden wir vom Haushalt, reden wir natürlich auch im Justizhaushalt von der Schuldenbremse. Was im Justizetat an Einsparungen vorgelegt wurde, lieber Herr Hartloff, ist sehr unbefriedigend. Vieles sind bloß Ankündigungen in Form von kw-Vermerken. Reale Einsparungen kann man mit der Lupe suchen.
Wann ist Sparen am glaubwürdigsten? – Wenn man als erstes bei sich selbst beginnt. Was sehen wir, wenn wir auf das Ministerium schauen? – Praktisch nichts. Die Verschlankung wird weiter in die Zukunft verschoben.
Der einzige Aufbruch, den wir zuletzt beobachten konnten, war, eine Abteilungsleiterposition als Zwischenstation im sozialdemokratischen Beförderungskarussell zum Beispiel in der Staatskanzlei einzusetzen.
Früher gab es auch keinen Leiter des Ministerbüros. Seitdem die SPD den Justizminister stellt, haben wir das. Ist die Justizpolitik des Landes Rheinland-Pfalz dadurch besser geworden? Ich glaube, die Antwort kann sich jeder selbst geben.
Als symptomatisch für mangelnden Sparwillen darf auch die Neubesetzung der Zentralabteilungsleitung gelten. Herr Minister, Sie haben eine Beförderung vorgenommen, obwohl doch im Ministerium schon seit geraumer Zeit für viel Geld ein ehemaliger Gerichtspräsident tätig ist, für dessen amtsangemessene Beschäftigung Ihr Vorgänger extra eine Abteilung wiederbeleben musste, die vorher aufgelöst worden war.
Was aber am meisten Kritik verdient, ist die in den letzten Jahren zu beobachtende schleichende Aufblähung des Ministeriums am Haushaltsgesetzgeber vorbei; denn offiziell hat sich in den letzten Haushalten der Stellenplan im Ministerium der Justiz nicht verändert. 2006 wies der Etat 101,5 Planstellen für Beamte aus. Genauso viele standen auch im Etat 2011. Bereinigt um den Verbraucherschutz sollen es in diesem und im nächsten Jahr 101,25 Stellen sein. Es sieht also stabil aus.
Was ist aber insgeheim passiert? Im Ministerium arbeiten so viele Menschen wie nie zuvor. Wie viele ist gar nicht mal so ganz klar.
Aber immerhin, in der Antwort auf unsere Große Anfrage zur Schließung von Justizstandorten geben Sie selbst zu, dass allein im höheren Dienst in fünf Jahren 13 Mitarbeiter dazugekommen sind. Ist das ein ehrlicher Umgang mit dem Haushaltsgesetzgeber, mit dem Parlament? Nein, ganz sicher nicht.
Sparpotenzial wäre da. Das ist das, was wir von Ihnen als Beitrag zur Schuldenbremse fordern: Erstens Nichtbesetzung der in den nächsten beiden Haushaltsjahren durch Ruhestand frei werdenden Stellen. Das allein spart im Jahr 2013 über 600.000 Euro. Zweitens Offenlegung und Abbau der stillen Personalreserve im Ministerium.
Ich komme zu den Haushaltsansätzen in den Gerichtsbarkeiten. Sie haben sich im Haushalts- und Finanzausschuss für eine Anpassung der Gerichtsgebühren ausgesprochen. Herr Minister Hartloff, das unterscheidet Sie von Ihrem Vorgänger. Wir haben das bereits in der Debatte 2011 gefordert, und so begrüßen wir Ihren Meinungswandel.
Mit einer Umsetzung durch den Bund wäre ein wichtiger Schritt erreicht, die Kostendeckungsquote in der Justiz zu erhöhen.
Was wir bereits in der letzten Debatte kritisiert hatten, setzt sich fort. Während die unstrittig hoch belastete Sozialgerichtsbarkeit wieder mit einer großen Zahl von kw-Vermerken belastet ist, fehlt bei den Verwaltungsgerichten jeder Sparansatz. Dabei ist unstrittig, dass dort eine relativ üppige Ausstattung mit Richterstellen besteht. Wenn selbst Interessenverbände der Betroffenen mit einer moderaten Stellenreduzierung leben können, ist es fahrlässig, das nicht zu nutzen.
Kritisch sehen wir, dass sich in diesem Etat ein Trend fortsetzt, der auch schon den letzten Haushalt geprägt hat. Ich meine die zunehmende Verbeamtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen. Haben Sie sich eigentlich einmal gefragt, wie sozial es ist, untere Lohngruppen in die Verbeamtung zu drängen; denn den einfachen Beamten kostet zum Beispiel die private Krankenversicherung genauso viel wie den Spitzenbeamten im Ministerium?
Auch Haushaltsrisiken für die kommenden Jahre sind nicht von der Hand zu weisen, vor allen Dingen durch die Versorgungslasten, die sich da aufbauen werden.
Lassen Sie mich abschließend noch zum Strafvollzug kommen. In meiner letzten Haushaltsrede im Dezember 2010 hatte ich fünf Baustellen benannt, die dringend auf Fortschritte warten. Leider fällt die Bilanz heute ziemlich ernüchternd aus. Nur bei der Sicherungsverwahrung geht es nach vielen Irrungen und Wirrungen jetzt endlich voran, wofür es aber auch wegen des Bundesverfassungsgerichts allerhöchste Zeit ist. Genau hier stecken aber auch die größten Haushaltsrisiken im Etatansatz zum Strafvollzug. Viele, die etwas von der Materie verstehen, sagen, ihr Ansatz wird nicht reichen.
Haushaltsrisiken ganz anderer Art befürchten wir bei der anstehenden Verabschiedung des Landesstrafvollzugsgesetzes. Behandlungsvollzug ist sinnvoll im Rahmen des finanziell Vertretbaren, mit absoluter Priorität aus unserer Sicht im Jugendstrafvollzug.
Fatal ist aber, wenn Vertreter der Praxis im Gespräch mit dem Ministerium den Eindruck gewinnen, im Erwachsenenstrafvollzug würde künftig das Prinzip gelten, es soll an der Sicherheit gespart werden, nicht aber an der Behandlung. Genau dieser Eindruck ist bereits entstanden. Sie entziehen auf breiter Front dem allgemeinen Vollzugsdienst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich sage eindeutig, mit der CDU wird es Einsparungen bei der Sicherheit unserer Gefängnisse nicht geben.