Das können wir nicht wollen. Deswegen machen wir auf unserem Weg mit qualitativ guter rheinland-pfälzischer Bildungspolitik weiter: individuelle Förderung, kleine Klassen, Ganztagsschulen und andere verbesserte Rahmenbedingungen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte nicht nur auf Sie einschimpfen. Sie haben den richtigen Ansatz. Sie wollen die Mobilität der Familien sicherstellen, und Sie wollen die Vergleichbarkeit der Prüfungen sichern. Beides ist richtig. Nur, Sie schütten das Kind mit dem Bade aus, so wie Sie das öfter machen, wenn es um Schule und Bildung geht.
Sie haben eine Forderung, die richtig ist, Sie nehmen aber den falschen Weg. Das, was Sie fordern, führt
deutlich zu weniger Vergleichbarkeit und zu mehr Ungerechtigkeit. Sie sollten deshalb umkehren. Dazu möchte ich Ihnen gerne die letzte Zeile von Rilkes Sonette liefern. (Beifall der Abg. Fuhr und Geis, SPD)
Sie wissen, „Zwei Quartette, zwei Terzette“. Es endet mit: „Du musst das Leben ändern.“ Jetzt verlange ich das nicht von Ihnen.
Ich liefere Ihnen aber noch einen kleinen Kafka hinterher, nämlich die „Kleine Fabel“. Dort heißt es: „Du musst die Laufrichtung ändern“. Das sagt die Katze zu der Maus, die auf die Mausefalle zuläuft. Sie können sich vorstellen, was passiert, wenn die Maus sich umdreht.
Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Fachhochschule Ludwigshafen Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 16/788 –
Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle einstimmige Annahme fest. Vielen Dank.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/912 – Zweite Beratung
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Ich darf dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Fredi Winter, das Wort erteilen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Pardon, dass ich nicht direkt gekommen bin,
aber ich musste meinen Praktikanten noch verabschieden, damit er den richtigen Zug im richtigen Moment bekommt. (Zurufe von der CDU)
Durch Beschluss des Landtags vom 24. Februar 2012 ist der Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 1. März 2012 beraten. Da der federführende Wirtschaftsausschuss die Ablehnung empfohlen hat, fand eine Beratung im mitberatenden Rechtsausschuss gemäß § 83 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags nicht statt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gerade bei der Energiewende sind wir uns einig, dass wir bei dem Prozess die Kommunen und insbesondere die Bürger mitnehmen müssen.
Eine nachhaltige Energiewende muss auch von unten wachsen, um langfristig eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung zu finden. Wir sind uns einig, dass wir gerade bei diesem Punkt eine verstärkte Einbindung, ja gar eine Beteiligung der Bürger brauchen.
Dies bringt mich zum bisherigen Verfahren beim Landesplanungsgesetz, das die Rahmenbedingungen für die Energiewende schaffen soll. Wo finden wir in den Rahmenbedingungen die Bürgerbeteiligung? Wo ist der Bürger an der Entstehung und letztendlich bei der Verabschiedung dieser Landesplanung beteiligt? Hier ist von Bürgerbeteiligung keine Spur.
Es ist allein die Exekutive, die Änderungen einbringt und die Rahmenbedingungen festlegt. Mit der Legislative ist bisher nur im Innenausschuss, jetzt wahrscheinlich auch im Wirtschaftsausschuss, das Benehmen herzustellen. Das ist also ein sehr schwaches Mitwirkungsrecht des Parlaments angesichts der großen Bedeutung und vielschichtigen Auswirkungen der Landesplanung.
Die Landesplanung entfaltet zwar nicht ihre Wirkung in direkter Wahrnehmung des Bürgers, kann jedoch mit ihren verbindlichen Zielen sehr konkrete Verwaltungsvorgaben bis hin in die kleinste Ebene geben.
Die möglichen Auswirkungen dieser Landesplanung sind daher immens. Sie wissen es alle selbst, dass es einen
großen Unterschied macht, ob eine anonyme Mittelbehörde, die sich kaum politisch verantworten muss, zum Beispiel bei einem Planfeststellungsbeschluss, eine Entscheidung trifft oder ob der Gemeinderat einen Bebauungsplan beschließt. Hier sind die Betroffenheiten sehr unterschiedlich. Die Wahrnehmung und die Legitimation der Entscheidungen stellt sich in den Augen der Bürger dramatisch unterschiedlich dar.
Ich will an der Stelle nicht auf die Inhalte des Landesentwicklungsprogramms eingehen. Uns geht es heute um das weitere Verfahren, das aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß ist. Wir müssen bei der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zur Energiewende auf eine möglichst große Akzeptanz achten. Daher sollten wir uns anhand der Bedeutsamkeit der Landesplanung eine entsprechende Parlamentarisierung dieser Landesplanung vornehmen.
Meine Damen und Herren, ein erster Schritt dazu wäre die aktive Beratung des LEP durch alle betroffenen Fachausschüsse des Parlaments verbunden mit der notwendigen Zustimmung des Landtags zur Rechtsverordnung der Regierung. Damit verbunden wäre eine Steigerung der öffentlichen Wahrnehmung, die wir gerade im Bereich der Energiewende brauchen.
Nicht zuletzt geht es auch um die Legitimation dieser Planungsverordnung gegenüber den Bürgern. Wir als Abgeordnete sind von unseren Wählern beauftragt, ihre Interessen zu vertreten. Wir als Parlament haben die Handlungen dieser Regierung zu stützen oder zu Fall zu bringen. Vor dem Hintergrund sind wir die Legitimation, damit diese Exekutive und die dazugehörende Verwaltung überhaupt legitimiert existieren können.
Warum sollen wir – das Parlament – bei derart wichtigen Dingen, bei derartigen Vorhaben und bei solchen Vorhaben wie der Landesplanung außen vor bleiben? Ich hoffe, Sie fürchten sich nicht davor, dass der Gegenwind der Umweltverbände bei der Nutzung der Windkraft in natursensiblen Gebieten Sie auseinanderdividieren könnte.
Uns allen muss daran gelegen sein, landespolitische Kernfragen zu Objekten der politischen Auseinandersetzung zu machen. Davon lebt die Demokratie.
Zu einer politischen Debatte gehört die anschließende demokratische Entscheidung durch die vom Bürger legitimierten Mehrheiten. Diese Verweigerung der Beteiligung ist für uns nicht mehr zeitgemäß. Daher sage ich noch einmal Folgendes: Wir fordern im Rahmen des demokratischen Mitbestimmungsprozesses unser Mitbestimmungsrecht bei der Landesplanung ein. Die Zeit ist reif, dieses Gesetz entsprechend unseres Antrages zu ändern.