Wir haben darüber hinaus gehend sehr weitreichende Verrechnungsmöglichkeiten, die die Lenkungs- und Steuerungsfunktion des Wassercents noch einmal verbessern. Insofern ist, entgegen Ihrer Andeutung, nichts hineinzuinterpretieren, und es stimmt auch nicht, dass damit irgendwelche Boni für besonders große Industrien gewährt würden. Nein, dort, wo ein Großteil des Wassers verbraucht wird, braucht man natürlich auch am stärksten die Lenkungswirkung, und deswegen gibt es diese Verrechnungsmöglichkeiten.
In der Landwirtschaft und in anderen Bereichen, die mit Ausnahmen versehen wurden, werden nur knapp 10 % der Wassermenge in Rheinland-Pfalz verbraucht. Deswegen ist die Ausnahmeregelung so, wie sie ausgestaltet wurde, auch sehr sinnvoll, da es dabei auch um das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag in der Erhebung der Steuer geht. Ich glaube, dass wir dort einen sehr maßvollen Weg gefunden haben und wir das richtige Gleichgewicht zwischen einer möglichst breiten Bemessungsgrundlage, um Steuern zu gewinnen, auf der einen Seite und einer schlanken und bürokratischen Lösung auf der anderen Seite gefunden haben. Genau das verkörpert dieses Gesetz.
Natürlich haben wir auch Betroffenheiten, die es gar nicht zu leugnen gilt. Aber diese Betroffenheiten sind angemessen. In einem Land in der Größe von Rheinland-Pfalz sind 20 Millionen Euro Aufkommen nicht die Welt, und zwar weder in die eine noch in die andere Richtung. Auch 3 Euro pro Privatperson sind absolut verkraftbar.
Warum sind sie verkraftbar? – Sie sind verkraftbar, weil ein Großteil der Einnahmen aus dem Wasserentgelt wieder unmittelbar den Betroffenen zugutekommt. Das heißt, von den angesprochenen 3 Euro kommt gerade in den ländlichen Regionen ein großer Teil wieder zurück; denn durch die Zweckbindung des Wassercents besteht die Situation, dass die Aufgaben in der Wasserwirtschaft – insbesondere bei den Anstalten des öffentlichen Rechts, die in Rheinland-Pfalz sehr häufig die Versorgung übernehmen – wieder ankommen.
Herr Schmitt, ich muss Sie in diesem Punkt ein wenig korrigieren. Gerade im Bereich der Anstalten des öffentlichen Rechts gibt es eben keine Belastung durch die Mehrwertsteuer, und insofern gibt es – wie Sie es angesprochen haben – auch nicht den Effekt, dass die Mehrwertsteuer noch obendrauf kommt.
An dieser Stelle muss ich auch anmerken, in unserem Steuersystem kann es allgemein dort, wo eine Mehrwertsteuer anfällt, zu Doppeleffekten kommen, aber – wohlgemerkt – in diesem Fall größtenteils nicht, und insofern kann ich auch Ihre Kritik überhaupt nicht nachvollziehen.
Frau Ministerin Höfken hat es angesprochen: Es ist generell ein Problem der Politik, und die CDU macht es vor. Auch in anderen Bereichen des Lebens ist es schon vorgekommen, zum Beispiel auf Bundesebene. Dort werden solche Steuern und Abgaben eingeführt, sie werden massiv kritisiert – wie zum Beispiel bei der Ökosteuer –, aber sobald von den Kritikern selbst Verantwortung eingefordert wird, sobald die Kritiker selbst handeln müssen, werden diese Belastungen eben nicht zurückgenommen, sondern auf einmal sind es sehr angenehme Einnahmen. Auf einmal wird sehr wohl die Lenkungsfunktion gesehen, und insofern beruhigt es mich auch etwas, dass Sie diese Abgabe so massiv kritisieren. Das spricht nämlich dafür, dass Sie davon ausgehen, dass Sie sehr lange überhaupt nicht in die Verantwortung kommen.
Auch die betroffenen Verbände und Unternehmen haben sehr wohl gesehen, dass es eine Belastung für sie darstellt, aber sie haben in Gesprächen, die ich geführt habe, anerkannt – auch aus dem Umweltministerium wurde mir Gleiches berichtet –, dass die Lösung in Rheinland-Pfalz die sinnvollste und auch für die betroffenen Unternehmen die angenehmste ist. Nichtsdestotrotz gibt es diese Kritik per se, aber es wurde auch von den betroffenen Unternehmen berichtet, dass die Art und Weise, wie dieses Gesetz zusammen mit den Ver
Auch die Unternehmen, die nicht ausgenommen sind, sehen zunächst einmal, dass es eine sinnvolle Regelung ist, die in Rheinland-Pfalz gefunden wurde. Herr Baldauf, dass Sie offensichtlich nicht gerne Steuern zahlen, glaube ich Ihnen, aber an dieser Stelle ist es der Preis, den wir für all diese staatlichen Leistungen bezahlen müssen.
Ich habe es bereits angesprochen: Die Belastungen in der Wasserwirtschaft werden in den kommenden Jahren – auch durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie durch das gestiegene Umweltbewusstsein – immer stärker auf uns zukommen. Der Wassercent leistet einen sinnvollen Beitrag, Einnahmen für diese staatlichen Aufgaben zu sichern, und er leistet darüber hinaus einen sehr wichtigen und wertvollen Beitrag, mit unserer Umwelt sinnvoller und ökologischer und sparsamer mit unseren Ressourcen umzugehen. Deswegen werden wir den Wassercent auch einführen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, insbesondere liebe Gäste aus dem Landkreis Kusel! – Schöner hätte die Choreographie doch nicht sein können!
Wasser ist unser Lebensmittel und unsere Umweltressource Nummer 1. Deshalb begrüßen wir den heute zu beratenden Gesetzentwurf zum Wasserentnahmeentgelt ausdrücklich in mehrfacher Hinsicht.
Nach Artikel 9 Abs. 1 der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigen die Mitgliedstaaten insbesondere unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips den Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten.
Knappe natürliche Ressourcen wie etwa das Wasser sind Güter der Allgemeinheit. Wird Einzelnen die Nutzung einer solchen, der Bewirtschaftung unterliegenden Ressource eröffnet, wird ihnen die Teilhabe an einem Gut der Allgemeinheit verschafft. Sie erhalten einen Sondervorteil gegenüber all denen, die das betreffende
Gut nicht oder nicht in gleichem Umfang ausnutzen. Es ist sachlich gerechtfertigt, diesen Vorteil ganz oder teilweise abzuschöpfen.
Das heißt, Herr Schmitt, genau genommen besteht sogar die Pflicht, diesen Vorteil abzuschöpfen. So verwundert es nicht, dass zurzeit schon zwölf Bundesländer einen Wassercent erheben. Herr Schmitt, darunter sind etliche CDU-geführte Länderregierungen. Ich hoffe, dass Sie Ihr Statement auch diesen Kollegen in diesen Ländern zukommen lassen.
Natürlich darf bei einem Verursacherprinzip der Anreiz, Belastungen zu minimieren, nicht fehlen. Deshalb berücksichtigt der Gesetzentwurf die Möglichkeit der Verrechnung bestimmter Maßnahmen zum Schutz der Umweltressource Wasser, insbesondere zur Reduzierung zum Beispiel von Wärmefrachten oder den Einsatz wassersparender Techniken.
Ich möchte den zweiten Aspekt ansprechen: Ökologische Lenkungswirkung über Zweckbindung. Die Frau Ministerin hat hierzu schon einiges gesagt. Über die Zweckbindung bekommt das Wasserentnahmeentgelt eine entscheidende ökologische Lenkungsfunktion. Das Wasserentnahmeentgelt soll nach der gesetzlichen Zweckbindung für den Schutz und die Sicherung der Umweltressource Wasser verwendet werden, insbesondere zur Sicherung und Verbesserung der quantitativen und qualitativen Bereitstellung von Wasser und der öffentlichen Trinkwasserversorgung, zum Schutz und zur Verbesserung der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers.
Um den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 auch nur annähernd gerecht zu werden, benötigen wir den Einsatz der eingenommenen finanziellen Mittel aus dem Wasserentnahmeentgelt. Ich erinnere hier ebenfalls an den Wasserzustandsbericht 2010. Die Frau Ministerin hat hier schon Zahlen genannt.
Ich nenne einen dritten Aspekt: Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen im Gewässerbereich trotz Haushaltskonsolidierung. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation beim Land und den Kommunen ist ein nachhaltiger Schutz der Ressource Wasser nur durch eine Erweiterung und Verstetigung der Finanzausstattung der Wasserwirtschaft möglich.
Allein im Bereich der Wasserversorgung haben wir rund 620 Aufbereitungsanlagen. Wir haben 29.000 Kilometer Leitungsnetz. Wir haben rund 1.000 Pump- und Druckwassererhöhungsanlagen. Wir haben ein Anlagevermögen von rund 2,2 Milliarden Euro. Diese Eckdaten machen deutlich, warum wir eine Verstetigung der Finanzausstattung in der Wasserwirtschaft dringend brauchen.
Neben der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie hat die Wasserwirtschaft bis 2015 weiteren Handlungsbedarf: Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes etwa 100 Millionen Euro; Ertüchtigung von Deichen und
Deichrückverlegungen 75 Millionen Euro; Abschluss erstmaliger Herstellung Abwasserbeseitigung 130 Millionen Euro. Aus den hier geschilderten Eckdaten entstehen Investitionen der Kommunen von mehr als 120 Millionen Euro jährlich, rund 30 Millionen Euro für die Abwasserbehandlung, rund 20 Millionen Euro für die Wasserversorgung und rund 20 bis 30 Millionen Euro für einen Ausgleich der Wasserführung und die „Aktion Blau plus“.
Das heißt, die gerechneten Einnahmen von 20 Millionen jährlich durch das Wasserentnahmeentgelt sind gut angelegt, insbesondere für die Kommunen, denen diese Einnahmen fast ausschließlich zugutekommen.
Herr Schmitt, in diesem Sinne muss ich sagen, ja, wir greifen in die Taschen der Bürgerinnen und Bürger und der Industrie und des Handwerks, aber wir machen es aus Gründen der Daseinsvorsorge gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, weil wir Weitblick und Voraussicht haben. Das fehlt leider ganz offensichtlich bei Ihrer CDU-Fraktion.
Das Beispiel mit den 3 Euro wurde schon angeführt. Ich möchte es mit einem Bereich aus dem Gewerbe ergänzen. Die BASF als einer der Hauptbetroffenen im Industriebereich müsste mit den Belastungen durch den Wassercent auch gut klarkommen. Hierzu möchte ich eine aktuelle Zahl nennen. Das Ergebnis nach Steuern und Anteilen anderer Gesellschaften lag bei der BASF allein im ersten Quartal 2012 bei 1,7 Milliarden Euro. Insofern liegt das Wasserentnahmeentgelt für diese Firma tatsächlich im Promillebereich.
Kommen wir zu einem vierten wichtigen Punkt, transparente und intensive Einbindung der Betroffenen. Für uns GRÜNE ist eine hohe Transparenz und eine gute Einbindung der Betroffenen Grundvoraussetzung für einen guten und bürgernahen Politikstil. Bereits im Rahmen der Erstellung des Referentenentwurfs wurde mit den betroffenen Verbänden, zahlreichen Unternehmen und vielen Kommunen eng zusammengearbeitet.
Vor allen Dingen wurden viele Anregungen aufgenommen. Klarstellungen und Verbesserungen insbesondere im Bereich der Erhebung des Wasserentnahmeentgelts bzw. der Erfassung von Entnahmemengen wurden übernommen.
Deswegen möchte ich für meine Fraktion zusammenfassend festhalten: Die Einführung des Wasserent- nahmeentgelts insbesondere für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist überfällig. Sie nutzt der Umwelt. Sie nutzt unseren Kommunen. Sie hilft bei der Bewältigung des demografischen Wandels und überfordert nicht zuletzt in Höhe und Ausgestaltung niemanden über Gebühr. Meine Fraktion begrüßt deshalb diesen Gesetzentwurf ausdrücklich.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach all dem, was jetzt gesagt worden ist, muss es gestattet sein, dass man doch noch einmal einiges zu dem ausführt, was angesprochen wurde.
Wir haben gehört, man wolle eine Lenkungswirkung zur Einführung dieses Wassercents entfalten. Wenn ich mir das durchrechne, so ergeben 3 Euro pro Person pro Jahr in Rheinland-Pfalz 12 Millionen Euro. 20 Millionen Euro sind insgesamt veranschlagt. Dann bleiben 8 Millionen Euro, die im Mittelstand und der Industrie hängen bleiben.
Man weiß, dass in diesem Land Rheinland-Pfalz gerade im mittelständischen industriellen Bereich nur 180 Unternehmen betroffen sind, davon ein weltweit agierendes Unternehmen aus Ludwigshafen. Dann stelle ich mir schon die Frage, wo denn hier die Lenkungsfunktion und die Gerechtigkeit ist, insgesamt diese Wasser- steuer einzuführen. Dafür gibt es keinen Grund.
Wie werden heute Gesetze gemacht? Wir haben ein Gesetz vorliegen – Drucksache 16/1158 –, in dem steht, weshalb das Problem bestehen würde. Im Übrigen hat das mit dieser europäischen Richtlinie überhaupt nichts zu tun. Dann müssten Sie es in dem Gesetz anders formulieren. Das wissen Sie selbst. Außerdem möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, Sie haben vorhin ausgeführt, Sie würden dies auch deshalb tun, um Umweltschutzmaßnahmen und Wasserschutzmaßnahmen voranzutreiben.
Liebe Frau Ministerin, wenn ich es richtig weiß, so loben Sie jedes Mal, wenn Sie hier stehen, Ihre Programme über den grünen Klee und sagen, wie toll alles funktioniert. Dann erklären Sie bitte mir einmal an dieser Stelle, warum es jetzt plötzlich nicht funktionieren soll. Entweder stimmt das eine oder das andere.