Ich habe das vorhin schon gesagt: Um die Lenkungswirkung zu erreichen und eine maßgeschneiderte Gesetzesvorlage für Rheinland-Pfalz zu erhalten, müssen wir schauen, wie die Situation bei Benutzungen aussieht, die Gemeinwohlinteressen dienen. Das sind zum Beispiel Löschwasserbereitstellungen, Heilquellen oder die Fischerei. Damit sind keine signifikanten Auswirkungen auf die Umwelt verbunden.
Nehmen Sie die Landwirtschaft. Wir sind schon kritisiert worden, auch von den Umweltverbänden, dass wir die Landwirtschaft ausgenommen haben. Aber hier muss man ganz klar sagen, das haben wir auch getan, weil es hier schwierig zu differenzieren ist, aber auch weil der Anteil der Bürokratiekosten einfach über Gebühr hoch liegen würde.
Außerdem haben wir uns an den Nachbarländern orientiert, was die auf diesem Gebiet machen, damit es hier nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.
Wir haben auch bei den Energieunternehmen – ich habe es vorhin schon gesagt; Stichwort besonders effiziente Kraftwerke – Regelungen gefunden.
Wir haben darüber hinaus, um eine Lenkungswirkung zu entfalten – das ist besonders wichtig –, nach den Herkunftsmedien differenziert, weil wir Grundwasser besonders schützen wollen.
Ich denke, wir stehen auf einer guten Grundlage. Wir haben insgesamt ein Gesetz vorgelegt, das die gesteckten Ziele erreichen kann und eine klare Gesetzesstruktur mit einem einfachen Veranlagungsmodell sowie mit großzügigen Bagatellgrenzen bietet, abgerundet durch ein elektronisches Verfahren, das sowohl bei den Entgeltpflichtigen als auch bei den Behörden für ein möglichst einfaches Verfahren sorgen kann.
Mein Dank gilt den Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft und natürlich denjenigen, die sich engagiert mit diesem Gesetz beschäftigt haben.
Bevor ich die Aussprache eröffne, begrüße ich zunächst auf der Zuschauertribüne den Männergesangverein Niederlützingen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Weiter begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Kusel. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung über das Wasserentnahmeentgeltgesetz. Herr Kollege Köbler hat heute Mittag vom Betrachten der Wirklichkeit gesprochen. Da müssen wir ganz deutlich sagen, wenn man die Wirklichkeit betrachtet: Rot-Grün führt eine Wasser- steuer ein.
Nachdem die Millioneneinnahmen schon im Doppelhaushalt verbucht sind – die einzelnen Paragrafen waren schon im Haushalt aufgeführt –, ist es bei der Regierung nun aufgefallen, dass man das Parlament auch noch fragen muss. Am Anfang noch rückwirkend geplant für den Januar 2012, wird die Wassersteuer jetzt erst 2013 eingeführt.
Nun bringt man mit einiger Verspätung endlich einen Gesetzentwurf in das Parlament ein. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf aber hat es in sich. Mit Verweis auf den Doppelhaushalt wurde eine Gesetzesfolgenabschätzung aufgrund der angeblich zeitlichen Enge als nicht machbar einfach ausgelassen und das, nachdem der Entwurf über ein halbes Jahr vorliegt.
Wenn man bei solch wichtigen Gesetzen die Gesetzesfolgenabschätzung schon nicht durchführt, dann sieht man, wie wichtig die Landesregierung die Folgen ihrer Entscheidungen für die Bürger erachtet. Jetzt bringt man das Gesetz mit einem halben Jahr Verspätung endlich ein, und dennoch hat man sich nicht die Mühe gemacht, nun die Folgen des Gesetzes offenzulegen. Dabei liegen viele Folgen auf der Hand, auch wenn vonseiten der Landesregierung, wie die Ministerin vorhin ausgeführt hat, andere Aussagen kommen.
Bereits in den letzten Jahren ist viel im Bereich des Gewässerschutzes getan worden: aus EU-Mitteln, aus Haushaltsmitteln des Landes, aus Haushaltsmitteln der Kommunen und vor allem durch private Gelder in Wirtschaft und Landwirtschaft sowie auf Initiativen vieler unserer Bürger in Rheinland-Pfalz hin.
Dennoch will die Landesregierung nun die Bürger zusätzlich zur Kasse bitten. Wirtschaft, Landwirtschaft und jeder einzelne Bürger werden nunmehr zahlen müssen, auch wenn die Ministerin vorhin sagte, dass es nicht so sei.
Die Bürger werden für ein Grundnahrungsmittel, eine der wichtigsten Ressourcen, die wir haben – Wasser – weiter zur Kasse gebeten. Die Landwirte und Winzer werden in Zukunft über die öffentlichen Wasserversorger ihre Entnahmen genauso bezahlen wie die vielen kleinen Wirtschaftsbetriebe in Rheinland-Pfalz, die sowieso schon am Rande der Belastungsgrenze wirtschaften müssen.
In der Vorlage – das hat Frau Ministerin Höfken vorhin auch noch einmal ausgeführt – steht klar und deutlich, die Landwirtschaft sei nicht betroffen. Ich möchte ein Beispiel aus dem Weinbau nennen. Wenn die Winzer
ihre Ernte verkauft haben, müssen die Fässer mit Wasser aufgefüllt werden, damit die Dichtigkeit erhalten bleibt. Dieses Waser wird aus der Leitung genommen. Dieses Leitungswasser wird mit Sicherheit dann über die öffentliche Wasserversorgung zu Steuern für die einzelnen Betriebe führen.
Die Veränderungen zum ersten Entwurf, der schnell zu den Haushaltsberatungen im November und Dezember zusammengeschustert wurde, gehen nun auf die Forderung der Großindustrie ein und senken deren Anteil beim Kühlwaser. Für jeden einzelnen Bürger, für die kleinen Betriebe und die Landwirtschaft wird es aber bei der Belastung bleiben. Die Landesregierung greift hier den Bürgern ganz klar in die Tasche.
Während sich die SPD nun endlich Gedanken um die Millionenverluste am Nürburgring macht, sorgen die GRÜNEN in der Regierungskoalition für neue Einnahmen durch Steuern und Abgaben.
Die GRÜNEN werden nach Erhöhung der Grunderwerbsteuer, nach der Wassersteuer und der bestimmt bald folgenden Ressourcenabgabe zur Steuererhöhungspartei Nummer 1.
Herr Wiechmann, zur Vermögensteuer liegt ja für morgen eine Aktuelle Stunde der GRÜNEN vor. Es fehlt nur noch ein Antrag zur Luftverbrauchssteuer, der aber bestimmt schon in der Schublade liegt.
Nun ist es bei der Wassersteuer aber so, dass man sich nicht selbst vor den Bürgern verantworten will. Geschickt getarnt, werden diese Steuern und Abgaben erst später durch die Bescheide der Wasserwerke, der öffentlichen Wasserversorger deutlich.
Die öffentlichen Wasserversorger – ich habe das einmal anhand einer Verbandsgemeinde durchspielen lassen – werden gezwungen, höhere Gebühren beim Bürger zu nehmen. In der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße – ich komme dort her – wird diese neue Steuer zu Belastungen von 100.000 Euro führen.
Die öffentlichen Wasserversorger arbeiten nicht gewinnorientiert, sondern sollen unseren Bürgern Wasser zu vernünftigen Preisen zur Verfügung stellen. Das ist allgemein bekannt. 100.000 Euro werden sie nicht so ohne Weiteres verkraften. Sie werden diese auf die Bürger, auf die mittelständischen Betriebe, auf die Landwirtschaft und den Weinbau umlegen müssen.
Die kommunalen Betriebe vor Ort müssen dann letztendlich darüber entscheiden, und sie müssen geradestehen für die verfehlte Haushaltspolitik dieser Landesregierung.
„(…), kann das Wasserentnahmeentgelt (…) im Rahmen der Wasserversorgungsgebühren und -preise abgewälzt werden, (…)“ – Abgewälzt werden auf die Bürger. Allein der Begriff „abgewälzt“ zeigt, mit welchem Respekt man an die Brieftasche der Bürger denkt.
Durch diese Konstruktion kann aber die Landesregierung gleich doppelt profitieren: Neben der Gebührenerhöhung, die sicherlich folgen wird, kommen die Einnahmen aus der daraus erhobenen Mehrwertsteuer gleich hinterher. – Eine Steuer auf die Steuer, so schröpft man die Bürger.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, immer mehr Steuern und Abgaben, das ist die Antwort dieser Landesregierung auf ihre eigene verfehlte Haushaltspolitik. Bei der Grunderwerbsteuer hat man dies wenigstens noch in die Begründung mit aufgenommen und gesagt, dass man die Löcher des Landeshaushalts damit stopfen will. In diesem Fall will man der Steuer einen ökologischen Anstrich verpassen, wie es Frau Ministerin Höfken soeben ausgeführt hat; aber es ist und bleibt ein Griff in die Tasche des Bürgers, liebe Kolleginnen und Kollegen. Neue Steuern und Abgaben sind mit der CDU-Fraktion nicht zu machen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, es geht um die Einführung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser, von Oberflächenwasser und von Grundwasser. Natürlich ist damit eine Belastung verbunden, und nicht zuletzt deshalb haben wir 20 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Keiner der Redner der Koalitionsfraktionen – auch nicht Frau Ministerin Höfken – leugnet, dass dies natürlich eine Belastung darstellt.
Das ist nun einmal so bei Steuern, und das ist der Preis, den man dafür bezahlen muss, damit die öffentliche Hand handlungsfähig ist und entsprechende Leistungen des Staates bereitgestellt werden können. Insofern geht es gar nicht um Verstecken oder um Wegducken, sondern wir stehen dazu: Wir führen heute einen Wassercent ein, und an dieser Stelle gibt es überhaupt nichts hineinzuinterpretieren, wie Sie es gerade dargestellt haben, Herr Schmitt.
Von allen Steuern, die – wie schon gesagt – denjenigen, der sie zahlen muss, niemals freuen, ist eine solche Abgabe, wie sie jetzt vorgenommen wird, nun einmal eine der sinnvollsten. Ähnlich wie bei der Mineralölsteuer handelt es sich dabei um eine Steuer mit einer doppelten Rendite, und zwar mit Einnahmen für den Staat einerseits, die wir gut gebrauchen können, und mit einer ökologischen Lenkungswirkung andererseits. An dieser Stelle kann man es durchaus begrüßen, dass wir dieses Instrumentarium, das zwölf andere Bundesländer bereits nutzen, nun auch aufgreifen.
In Rheinland-Pfalz geschieht dies nicht aus einer Laune heraus, nein, wir wollen diese Lenkungsfunktionen, weil wir die Herausforderung in der Wasserwirtschaft sehen. Aufgrund des vorgelegten Gewässerzustandsberichts, der im letzten Plenum diskutiert wurde, wird deutlich, dass wir sehr wohl noch jede Menge Hausaufgaben zu erledigen haben; denn unsere Gewässer befinden sich in einem schlechten Zustand, den es zu verbessern gilt.
Wir brauchen diese Abgabe, um die Einnahmen für den Schutz und für die Sanierung unserer Gewässer zu verstetigen, und deshalb führen wir in Rheinland-Pfalz diese doppelte Rendite ein, wie es uns zwölf andere Bundesländer vormachen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz zum eigentlichen Gesetzentwurf kommen. Frau Ministerin Höfken hat ihn schon ausführlich vorgestellt. Es ist ein sehr maßvoll gestaltetes Gesetz, gerade im Vergleich zu den Regelungen in den anderen zwölf Bundesländern. Wir haben in Rheinland-Pfalz Entgelt- sätze, die niedriger liegen als im Schnitt der anderen Länder. Wir haben ausdifferenzierte Entgeltsätze, die den einzelnen Nutzungsformen gerecht werden und den entsprechenden ökologischen Belastungen Rechnung tragen.