dann war es die Einlassung von Herrn Kollegen Hering; denn sie hat deutlich gemacht, die Kronprinzen und die Kronprinzessinnen sind sich nur in einem einig, nämlich wenn es darum geht, gegen Berlin zu holzen. Ansonsten kriegen sie im Land nichts mehr auf die Reihe.
Herr Staatssekretär Stadelmaier, Sie haben bei Ihren Ausführungen zur Landesverfassung einen zentralen Artikel vergessen, nämlich Artikel 104. In Artikel 104 unserer Verfassung heißt es:
„Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und ist dafür dem Landtag verantwortlich.“
Herr Ministerpräsident, machen Sie von Ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch, und beenden Sie dieses unwürdige Nachfolgeschauspiel.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, somit beenden wir die Aktuelle Stunde und kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie hatten die Gelegenheit, in der Debatte das Wort zu ergreifen und nicht mehr nach der Debatte.
Landesgesetz zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassen- lotterie der Länder (Landesglücksspiel- gesetz – LGlüG –) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1179 – Erste Beratung
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kernstück dieser Gesetzesinitiative ist die Überleitung des von der Ministerpräsidentenkon
ferenz am 15. Oktober 2011 beschlossenen Glücksspieländerungsstaatsvertrages in Landesrecht. Ich möchte mich zu Beginn ganz bewusst herzlich bei 15 Ministerpräsidenten, insbesondere bei unserem Ministerpräsidenten Kurt Beck, bedanken sowie – dies möchte ich an dieser Stelle ganz bewusst hinzufügen – bei Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege Stadelmaier. Ich glaube, aus Rheinland-Pfalz heraus ist für unsere Lotteriegesellschaften sowie für alle anderen, die unter dieses Gesetz fallen werden, eine gute Arbeit geleistet worden, und dafür spreche ich Ihnen in meiner Funktion als Minister, der nicht nur für das Gesetz selbst zuständig ist, sondern auch für weite Bereiche wie Destinatäre und Organisationen, die Nutzen aus diesem Gesetz ziehen, ein herzliches Dankeschön aus.
Ich möchte diesen Dank im Namen der Lotto RheinlandPfalz GmbH sagen dürfen; denn dies ist wirklich eine Verbesserung der Situation eines Unternehmens, bei dem viele Menschen arbeiten und das für viele gesellschaftliche Organisationen eine große Bedeutung hat. Ich möchte an dieser Stelle beispielhaft nur den Sport, den Umweltschutz, soziale Initiativen, die Kultur und vieles mehr nennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben auch schon einen Weg zum Thema „Annahmestellen“ beschritten, aber ich möchte Ihnen auch sagen, für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz mit seinen 2.300 Gemeinden sind rund 1.000 Annahmestellen sehr wichtig. Es sind Kristallisationspunkte, es sind Einkaufsmöglichkeiten, und es ist gut, dass wir auch in diesem Bereich Sicherheit schaffen.
Wir haben eine Ausnahme im Konvoi unserer Bundesländer zu beklagen. Das ist Schleswig-Holstein, und das ist schade. Aber das gemeinsame Ziel der anderen 15 Bundesländer ist es, bis zum 30. Juni den Glücksspielstaatsvertrag zu ratifizieren und danach Sachsen-Anhalt zuzuleiten.
Wir wollen parallel zu der Überleitung des Glücksspieländerungsstaatsvertrags in Landesrecht als weiteren zentralen Punkt des Gesetzentwurfs die Überleitung des Staatsvertrags über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder auf den Weg bringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns, für die Landesregierung ist es ein wichtiger Punkt – deswegen nenne ich ihn als Erstes –, dass die Lotterien im Monopol bleiben. Lotterien unterliegen auch künftig einem staatlichen bzw. staatlich verantworteten Veranstaltungsmonopol. Ich habe soeben darauf hingewiesen, in Rheinland-Pfalz wird diese Aufgabe daher auch weiterhin durch die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, die mehrheitlich im Besitz des Landes und im zweiten Eigentümerbereich des Sports ist, wahrgenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, des Weiteren werden Sportwetten liberalisiert. Für einen Zeitraum von sieben Jahren soll anstelle des bisherigen Wettveranstaltungsmonopols des Staates ein Konzessionssystem mit maximal 20 Sportwettkonzessionen erprobt werden.
Als dritter Punkt können in Rheinland-Pfalz künftig in 240 Wettlokalen der Konzessionsnehmer Sportwetten als Hauptgeschäft vermittelt werden. Dort dürfen künftig
auch Live-Wetten zugelassen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Angebot dient dem Zweck, der in den letzten Jahren festzustellenden Entwicklung eines Schwarzmarktes illegaler Wettbüros entgegenzuwirken und diese in einen ordnungsrechtlich regulierten Bereich überzuleiten. Der Kanalisationsauftrag des Glücksspielstaatsvertrages bezweckt jedoch nicht allein, die Nachfrage spielgeneigter Personen in Richtung legaler Angebote zu lenken; daneben soll der Spielbetrieb unter suchtpräventiven Gesichtspunkten möglichst in Richtung weniger gefahrenträchtiger Spielformen gelenkt werden, ein Thema, das uns schon seit einigen Jahren sehr intensiv beschäftigt.
Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzentwurf vor, dass Sportwetten in einer Lightversion – ohne LiveWetten – in den Lotto-Annahmestellen weitervermittelt werden können; denn es besteht ein besonderes ordnungspolitisches Interesse daran, Personen, die – wie bisher – Sportwetten auch ohne Live-Wetten abschließen wollen, diese Möglichkeit zu geben und sie nicht durch das Nichtvorhalten entsprechender Angebote faktisch dazu zu zwingen, stärker suchtgefährdende Sportwetten in Wettvermittlungsstellen oder im Internet abzuschließen. Ist die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH oder eine Gesellschaft, an der dieses Unternehmen beteiligt ist, Konzessionsnehmer, kann die Vermittlung von Sportwetten light daher auch in den zahlenmäßig ab 1. Juli 2014 begrenzten Annahmestellen erfolgen.
Während das geltende Landesglücksspielgesetz vorgibt, dass die Zahl der Annahmestellen 1.150 nicht überschreiten soll, ist im vorgelegten Gesetzentwurf ein Abschmelzen auf 1.000 Annahmestellen bis 2014 vorgesehen. Schon jetzt ist die Anzahl der Annahmestellen im Land auf ca. 1.100 gesunken.
Ich möchte einen vierten Punkt ansprechen. Mit der Gesetzesinitiative wird auch das bisherige Internetverbot gelockert. Auch hierfür war der Aspekt der Schwarzmarktbekämpfung maßgeblich. Künftig können unter strengen Voraussetzungen von Lotterien Sport- und Pferdewetten im Internet veranstaltet oder vermittelt werden.
Wegen des besonders hohen Suchpotentials gilt dies aber nicht für Casino-Spiele, die auch weiterhin nicht im Internet angeboten werden können.
Ein weiterer fünfter zentraler Punkt im Gesetzentwurf ist die ordnungsrechtliche Regulierung des sogenannten gewerblichen Spiels in Spielhallen. Erstmals werden bei der Erteilung einer Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen neben gewerberechtlichen Aspekten auch ordnungsrechtliche Gesichtspunkte von Bedeutung sein. So kann eine entsprechende Erlaubnis nur dann erteilt werden, wenn die Spielhalle nicht in einem baulichen Verbund mit einer oder mehreren weiteren Spielhallen steht oder die Spielhalle einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle oder zu einer Jugendeinrichtung nicht unterschreitet.
Mit der Einführung einer glückspielrechtlichen Erlaubnispflicht und der Einhaltung von Mindestabständen und
dem Verbot von Mehrfachkonzessionen verfolgt der Gesetzgeber das überragend wichtige Gemeinwohlziel, die von dem gewerblichen Spiel in Spielhallen ausgehende Suchtgefahr einzudämmen, ein Thema, das insbesondere mir als Kommunalminister sehr am Herzen liegt.
Mit diesen Reglementierungen wird es möglich sein, eine weitere Zunahme der in den vergangenen Jahren stark angewachsenen Anzahl von Spielhallen zu verhindern. Hier sind wir natürlich auch sehr stark auf die Mithilfe und Unterstützung der Kommunen angewiesen.
Ich will einen sechsten Punkt nennen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird ferner der Jugend- und Spielerschutz verstärkt. Auch dies ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Künftig sind die Spielhallen verpflichtet, vor jedem Zutritt zu einer Spielhalle durch Kontrolle des Ausweise eine Identitätskontrolle und einen Abgleich mit einer Spielersperrliste vorzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bislang hatten die Spielhallen nach dem Jugendschutzgesetz nur bei Zweifeln an der Volljährigkeit die Pflicht, eine Ausweiskontrolle durchzuführen. Auch eine Spielersperrliste gab es bei den Spielhallen bislang nicht.
Künftig sind die Spielhallen verpflichtet, Personen, die dies beantragen, von der Teilnahme am Automatenspiel auszuschließen und eine solche Spielersperrliste zu führen.
Dem Jugendschutz dienen sollen auch Testkäufe und Testspiele mit minderjährigen Personen, die im Glücksspieländerungsstaatsvertrag ausdrücklich zugelassen wurden.
Ich möchte einen siebten Punkt ansprechen. Zum Zwecke der Straftatenverhinderung und -aufklärung sind Spielhallen verpflichtet, künftig die Ein- und Ausgänge sowie den Kassenbereich der Spielhallen mit einer optischen elektronischen Einrichtung, also mit einer Videoüberwachung, zu überwachen.
Als Letztes möchte ich als Essential des Gesetzes anführen, Klassenlotterien werden nur noch von einer von allen Vertragsländern gemeinsam getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts veranstaltet. Anstelle der Nordwestdeutschen Klassenlotterie und der Süddeutschen Klassenlotterie tritt künftig die Gemeinsame Klassenlotterie der Länder.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, ich konnte Sie mit den von mir vorgetragenen Schwerpunkten davon überzeugen, dass es ein guter Gesetzentwurf ist. Ich freue mich auf die Beratungen. Ich denke, wenn wir diesen Gesetzentwurf so auf den Weg bringen, wie es die zeitlichen Vorgaben gebieten, die ich genannt habe, dann sind wir in der Bundesrepublik Deutschland vorneweg mit dabei.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben eine Grundredezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Dr. Weiland.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der deutsche Glücksspielmarkt mit einem Umsatz im deutlich zweistelligen Milliarden-Euro-Bereich ist nicht zuletzt durch das staatliche Glücksspielmonopol streng reguliert. Ziel dieser Regulierung mit Hilfe des staatlichen Monopols ist, die Nachfrage nach Glücksspiel jeder Art in legale Bahnen zu kanalisieren, die Glücksspielsucht zu vermeiden bzw. zu bekämpfen, das Glücksspiel zu kanalisieren und zu begrenzen, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten, ein faires Spiel sicherzustellen und vor Kriminalität zu schützen.
Diese grundsätzlichen Ziele leiten den hier zur Beratung eingebrachten Glücksspieländerungsstaatsvertrag ebenso wie den Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2008.
1. Das staatliche Glücksspielmonopol braucht gegenüber der nationalen, insbesondere aber gegenüber der europäischen Rechtsprechung eine neue Legitimationsbasis.
2. Um die erwünschte Steuerungswirkung im Hinblick auf die oben genannten Ziele auch in Zukunft sicherzustellen, muss auf aktuelle Entwicklungen im Glücksspielmarkt, wie etwa die Zunahme illegaler Anbieter und die Herausbildung eines Schwarzmarktes, reagiert werden.
Besonders auch im Hinblick auf die Dienstleistungs- und Wettbewerbsfreiheit in der EU bedarf das deutsche Glücksspielmonopol einer neuen oder jedenfalls ergänzenden Legitimation. Dabei – so der Europäische Gerichtshof – sei das deutsche Glücksspielmonopol grundsätzlich zulässig, wenn es erfolgreich der Suchtbekämpfung und Suchtprävention diene. Das könne aber schwerlich der Fall sein, wenn das Monopol bedeutende, auf Einnahmemaximierung angelegte Glücksspiele mit hohem Suchtpotenzial nicht umfasse.
Das gilt in Deutschland für das gewerbliche Automatenspiel. Das Automatenspiel wird mit dieser Begründung in dem jetzt vorlegten Änderungsstaatsvertrag erstmals in Länderzuständigkeit geregelt, und zwar ergänzend zur bis dahin alleinigen Zuständigkeit des Bundes.
Die Länder machen damit von einem Kompetenzzuwachs Gebrauch, der sich aus der Föderalismusreform 2006 ergeben hat. Es muss deshalb an dieser Stelle klar gesagt werden, hier wird nicht etwa etwas geregelt, was bisher nicht geregelt gewesen wäre. Das Automatenspiel findet auch bisher keineswegs in einer Grauzone statt, sondern wird auf einer einwandfreien und für aus
Es wird jetzt einem zweitem, einem zusätzlichen Regelungskreis unterworfen. Wir müssen deshalb in der weiteren parlamentarischen Beratung des Staatsvertrages schauen, wie zum Beispiel mit Investitionsentscheidungen umzugehen sein wird, die im Vertrauen auf die bisherige einwandfreie gesetzliche Regelung getroffen wurden. Wir müssen außerdem schauen, wie sich das Ganze in Zukunft praktisch gestaltet, wenn das gewerbliche Automatenspiel zukünftig zwei Regelungskreisen unterworfen ist, nämlich dem der Länder und dem des Bundes. Dann kommen die Entscheidungen auf der kommunalen Ebene noch dazu.