Protokoll der Sitzung vom 20.06.2012

(Beifall bei der CDU)

Die Landwirte müssen, auch wenn das wegen dieser Regelung mit den eigenen Brunnen oft versteckt wird,

über die Wasserwerke ihre Entnahmen genauso bezahlen wie die vielen kleinen Wirtschaftsbetriebe, die sowieso schon am Rande der Belastungsgrenze wirtschaften müssen. Das können unsere Wasserwerke bei der Abrechnung gar nicht anders leisten, da sie kostendeckend arbeiten müssen.

Die Landesregierung greift wieder in die Taschen der Bürger und profitiert auch gleich doppelt. Neben den neuen Abgaben, die unweigerlich mit dem Wassercent kommen werden, steigen auch die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, die sehr wohl von den Wasserwerken beim Endkunden auf den nun höheren Betrag erhoben wird, anders, als Herr Kollege Hürter das bei der ersten Lesung deutlich machen wollte. Eine Steuer auf die Steuer. So, liebe Kolleginnen und Kollegen, schröpft man die Bürger.

(Beifall der CDU)

Sie sprechen sehr gern von nur 3 Euro pro Person. Das ist allerdings für eine vierköpfige Familie eine dauerhafte Belastung von 12 Euro im Jahr plus 7 % Mehrwertsteuer.

(Wehner, SPD: Wie viel ist das?)

Das muss ein einfacher Arbeiter als Alleinverdiener erst einmal zusätzlich aufbringen. Dann sprechen Sie noch vom Wassercent. Das ist ein Hohn.

(Ministerpräsident Beck: Gott, mein Gott! Die Welt geht unter!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese neuen Steuern sind mit der CDU-Fraktion nicht zu machen. Daher lehnen wir das Gesetz ab.

(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Weniger Einnahmen, mehr Ausgaben, aber sparen!)

Für die SPD hat Herr Abgeordneter Hürter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um die Einführung eines Wassentnahmeentgelts. Wir haben einen Entwurf vorgelegt, der in seiner Struktur sehr schlicht gestaltet ist. Nach meiner festen Überzeugung ist er angemessen gestaltet, was die Höhe der Entgeltsätze und ihre Ausdifferenzierung betrifft. Bei sehr vielen Bestandteilen kann auf die Erfahrungen zurückgegriffen werden, die zwölf andere Bundesländer in der Vergangenheit bereits gemacht haben.

Insofern kann ich die Kritik, die vom Kollegen Schmitt heute und in der Vergangenheit gekommen ist, in dieser Zuspitzung nicht ganz nachvollziehen. Die Vorwürfe, die Sie jetzt gegen die Landesregierung und gegen die sie tragenden Koalitionsfraktionen erheben, richten Sie

damit nämlich auch gegen all die Bundesländer und deren Parlamente, die diese Regelungen bereits eingeführt und umgesetzt haben. Ich muss ganz ehrlich sagen: Diese Pauschalkritik an Steuern und Abgaben offenbart ein Staatsverständnis, das ich als weltfremd empfinde.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ja, Steuern und Abgaben sind der Preis, den man für eine gerechte und faire Gesellschaft bezahlen muss. Wir müssen ihn für öffentliche Leistungen bezahlen, die wir alle gern in Anspruch nehmen. Insofern habe ich wenig Verständnis dafür, wenn die Kritik so zugespitzt wird, wie es eben geschehen ist.

Ich habe erst recht kein Verständnis dafür, wenn eine Kritik ganz pauschal geäußert wird, wie vom Kollegen Baldauf, der gesagt hat, im Gesetzentwurf seien viel zu viele Ausnahmetatbestände. Ich habe in der letzten Plenarsitzung gesagt: Dann stellen Sie doch Anträge im Ausschuss, und bringen Sie Änderungswünsche ein.

(Baldauf, CDU: Die wollen Sie auch nicht!)

Welcher Punkt ist Ihnen nicht recht? Ist es das Löschwasser, das hier vorgesehen ist? Sind es die Ausnahmen für die Landwirtschaft und für die Forstwirtschaft, oder sind es die behördlich angeordneten Wasserentnahmen?

(Baldauf, CDU: Wir wollen es auch nicht mit Ausnahmen!)

Ihr Problem ist nicht, dass Sie es nicht wollen, sondern Ihr Problem ist, dass Sie sich mit diesem Gesetzentwurf nicht auseinandergesetzt haben und sich nicht in die Details einarbeiten, sondern es bei einer Fundamentalopposition belassen, die der Aufgabe nicht angemessen ist.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie, wenn wir über eine solche Abgabe sprechen, die eine Reihe von Funktionen erfüllt und durch ihre Zweckbindung auch dem Anliegen, die Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen und die Gewässerqualität zu verbessern, gerecht wird, für eben diese Aspekte in Ihren Reden kein Wort übrig haben. Ich glaube, der Zustand unserer Gewässer, den wir auch im Zusammenhang mit Rio – letzten Endes also in der Diskussion über die Entwicklungssituation – und beim Wasserzustandsbericht teilweise angesprochen haben, gebietet es, dass wir die finanziellen Grundlagen für die Wasserwirtschaft dauerhaft sicherstellen. Das geschieht durch diesen Wassercent. Insofern sind Sie auch in der Pflicht, zu sagen, woher die 20 Millionen Euro an Einnahmen kommen sollen, wenn nicht aus der Wasserentnahmeabgabe.

Auch da machen Sie es sich sehr einfach. Sie sagen, Sie wollten – ohne das irgendwie zu hinterlegen – eine größere globale Minderausgabe in dem Bereich machen. Sie machen den Vorschlag, sich beim Pensions

fonds zu bedienen. Das ist genau die Art von Milchmädchenrechnung, mit der man an der Stelle zu kurz springt.

(Beifall der SPD – Pörksen, SPD: Beleidigen Sie nicht die Milchmädchen!)

Der Kollege Pörksen hat es angesprochen: Milch ist ein wunderbares Getränk, und ich entschuldige mich ausdrücklich bei allen Milchmädchen, die sich gerade angesprochen fühlen.

(Pörksen, SPD: Genau das wollte ich sagen!)

Ich glaube, dass wir gut daran tun, die Herausforderungen anzugehen, die sich uns bei der Wasserwirtschaft stellen. Das Wasserentnahmeentgelt ist maßvoll ausgestaltet. Das wird von denjenigen, die diese Abgabe zu leisten haben, auch anerkannt. Wir haben nämlich Regelungen gefunden, die im Vergleich zu denen in den zwölf anderen Bundesländern, die angesprochen worden sind, moderate Sätze und eine sinnvolle Ausdifferenzierung in den Sätzen aufweisen, die den einzelnen Nutzungen und der ökologischen Verantwortung gerecht werden. Wir haben das ganze Verfahren so gestaltet, dass die Erhebung dieses Wasserentnahmeentgelts sehr effizient und sinnvoll durchgeführt werden kann. Deswegen wird die Fraktion zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter Hartenfels.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Mal kann ich es leider nicht ganz so kurz machen wie vorhin. Ich habe bei dem Punkt Wasserentnahmeentgelt aufgrund der zwei neuen Aspekte, über die wir im Plenum und auch in den Ausschüssen noch nicht diskutiert haben, doch noch die Hoffnung, zumindest das eine oder andere Mitglied der CDU-Fraktion zu einer Enthaltung bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf bewegen zu können. Die Hoffnung stirbt zuletzt, wie es so schön heißt.

Deswegen will ich als Kronzeugen die CDU/FDPBundesregierung ins Feld führen. Der eine oder andere von Ihnen hat es vielleicht mitbekommen: Anfang Juni hat die EU-Kommission die Bundesregierung wegen Vertragsverletzungen angeklagt. Es geht um die fehlende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vor dem Hintergrund, dass das Verursacherprinzip bei den Preisen in bestimmten Bereichen nicht genug eingepreist worden sei.

Ich habe mir die Entgegnung der Bundesregierung genau angeschaut. Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Die Bundesregierung schreibt

als Entgegnung auf die Anklage der EU-Kommission, dass die Preise umweltgerecht und verursachergerecht eingepreist worden seien.

Ich zitiere mit der Erlaubnis des Präsidenten aus dem Text der Bundesregierung: Darüber hinaus hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass die umwelt- und ressourcenbezogenen Kosten über Wasserentnahmeentgelte nach landesrechtlichen Vorschriften einbezogen werden. Insofern könne man die Aussage, dass das Verursacherprinzip nicht eingepreist worden sei, nicht nachvollziehen. – Die Bundesregierung erdreistet sich nicht, darüber hinaus den Entwurf des Wasserentnahmeentgelts des Landes Rheinland-Pfalz vom 6. Dezember 2011 beizufügen.

Weiter kann sich die CDU in diesem Land eigentlich nicht von der sachgebotenen Debatte in den anderen Bundesländern entfernen, die das zum großen Teil schon eingeführt haben, oder auch von der Mitteilung der Bundesregierung an die EU-Kommission bezüglich des Vorwurfs. Es zeigt eindeutig, dass wir im Land Rheinland-Pfalz endlich etwas auf den Weg gebracht haben, was überfällig war und schon längst hätte gemacht werden müssen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiterer Aspekt: Frau Klöckner, auch Sie waren bei der Jahreshauptversammlung des Landesfischereiverbands anwesend. Herr Günster hat einige Worte zu dem Thema „Wassercent“ verloren. Insofern kann man nicht wie Sie, Herr Schmitt, behaupten, dieser Gesetzentwurf sei stillschweigend über die Bühne gegangen. Herr Günster hat das Wasserentnahmeentgelt ausdrücklich gelobt. Er hat gesagt, das sei für den Gewässerschutz hervorragend. Er hat noch einiges andere gesagt. Hören Sie es sich einfach noch einmal an, was er zu dem Thema „Wasserentnahmeentgelt“ gesagt hat.

(Frau Klöckner, CDU: Sagen Sie doch, was er noch gesagt hat!)

Es wäre schön, wenn seine Ausführungen bei Ihnen und Ihrer Fraktion angekommen wären. Er hat es, wie gesagt, ausführlich und ausdrücklich gelobt, auch die Zweckbindung.

In diesem Sinne muss ich sagen, dass die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs nicht stillschweigend über die Bühne gegangen ist. Im Gegenteil, das Wasserentnahmeentgelt wird in Rheinland-Pfalz in weiten Teilen mitgetragen. Daher begrüßen wir GRÜNE diesen Gesetzentwurf ausdrücklich.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Dr. Griese.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute wird im Landtag über die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts beraten. An den Beginn meiner Ausführungen möchte ich den Hinweis stellen, dass es sich um ein einfaches, klar strukturiertes und mit geringem Aufwand vollziehbares Gesetz handelt, das die rheinland-pfälzische Situation zutreffend wiedergibt.

Ich möchte betonen, dieser Gesetzentwurf beruht auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit heißt, dass wir mit unseren Ressourcen effizient und sparsam umgehen. Dieses Ziel deckt sich mit den vielfältigen Bestrebungen auf nationaler und auf europäischer Ebene, die sich am besten mit dem Begriff „Ressourceneffizienz“ umschreiben lassen.

Im September letzten Jahres hat die Europäische Kommission ihren Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa vorgelegt. Wie gesagt, zur Ressourcenschonung gehört, dass wir mit unserem Wohlstand – mit unseren Naturschätzen – sparsam und effizient umgehen.