Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste! Ich bin froh, dass es diesen Antrag über die Fraktionsgrenzen hinweg gibt. Wie Ihnen bekannt ist, sind die Pflanzrechte, die dann entstehen, wenn vorher gerodet wurde, eine gesetzliche Voraussetzung dafür,
dass ein neuer Weinberg bepflanzt werden kann. Das ist ein Regulierungssystem. Das drückt die politische und gesellschaftliche Zielsetzung der Unterstützung des Weinbaus aus. Wir unterstützen den Weinbau nicht, weil es um die Produktion eines alkoholischen Getränkes geht, davon gibt es viele, sondern Weinbau ist Kultur, Tradition, handwerkliches und unternehmerisches Können, Geschichte, Terroir, Geschmack, Landwirtschaft. Das drückt sich ganz besonders in Steillagen oder im Weltkulturerbe Mittelrheintal aus.
Bei der Freigabe ist zu befürchten, dass eine Produktionsverlagerung auf Standorte erfolgt, die eine nahezu industrielle Traubenproduktion erlauben. Das denken wir uns nicht aus. Es gibt Belege dafür, dass das eine wahrscheinliche Entwicklung ist. Dafür gibt es Untersuchungen beim DLR, die deutlich machen, dass wir derzeit in Rheinland-Pfalz 63.000 Hektar bewirtschaftete Rebflächen haben, Anbaumöglichkeiten für Reben bestehen aber für 201.000 Hektar. Diese liegen natürlich auch außerhalb der Weinanbaugebiete, zum Beispiel in der Wittlicher Senke oder im Neuwieder oder Koblenzer Becken. Das ist eine befremdliche Vorstellung.
Man muss sagen, in anderen Bundesländern gäbe es die gleichen Möglichkeiten, beispielsweise bei den Rekultivierungsflächen bei Garzweiler. Aus dieser Beschreibung ergibt sich, was dann passiert. Unsere Weinbaugebiete sind dann nicht mehr konkurrenzfähig mit ihren teils sehr schwierigen Anbauflächen, sondern es sind dann die ackerbezogenen bzw. industriellen Produktionsmöglichkeiten mit entsprechender Mengenproduktion und Preisverfall.
Ich möchte betonen, das ist nicht allein ein Anliegen der Winzer und Winzerinnen. Oft argumentiert die Kellerwirtschaft dagegen und sagt, es wäre schön, hier die Liberalisierung einzuführen, dann können wir auf den Weltmarkt gehen. Wenn wir uns allein unseren Markt ansehen, dann sehen wir ziemlich deutlich, dass der Weinfachhandel und die Direktvermarktung mengenmäßig 38 % der Konsummenge ausmachen. Wenn wir dabei die Wertschöpfung mit betrachten, dann stellen wir fest, dass der wertmäßige Umsatz 58 % der Ausgaben für Wein in Deutschland ausmacht. Das ist ein ungeheuer wichtiger Bereich. Man muss im Interesse der Winzer und Winzerinnen mit ihren Qualitätsprodukten diesem Preisverfall zugunsten der Kellereien und Genossenschaften entgegenwirken.
Ich denke, wir müssen alle ein Interesse daran haben, dass dieses Alleinstellungsmerkmal der Individualität und der Besonderheit auf dem Weltmarkt für unsere Weine erhalten bleibt, sonst haben wir keines. Es droht, ansonsten verloren zu gehen. Wir haben großes Interesse daran, bei dieser Regelung zu bleiben und nicht eine Zersplitterung der Weinbaulandschaft und diesen Wettbewerbsdruck, der uns ab 2015 drohen würde, in Rheinland-Pfalz erleben zu müssen.
Der Anbaustopp gilt seit 1976. Die Regierungsfraktionen haben die rechtliche Situation dargestellt. Herr Gies hat schon gesagt, die Landesregierung hat in vielfältigen Aktionen in Rheinland-Pfalz und in Brüssel für die Unter
stützung geworben. Das macht auch die Bundesregierung und machen die anderen weinbautreibenden Länder. Das machen wir nicht nur mit unseren Abgeordneten Frau Klaß und Herrn Häusling, sondern es gibt inzwischen einen Bericht des Berichterstatters Dantin, der vorschlägt, die Verlängerung des Pflanzrechtesystems bis mindestens 2030 fortzusetzen.
Herr Gioloş hat diese High Level Group gebildet, und nun wird aber auch deutlich aus den Berichten von Herrn Nickenig, dass man sich nicht ausruhen kann. Darum bin ich so froh über den Antrag der Landtagsfraktionen und über weitere Aktivitäten, die damit verbunden sein müssen; denn so, wie wir die Kommission zurzeit beurteilen, wird es auf einen Kompromiss hinsteuern oder zumindest nicht leicht werden, das Anliegen der 16 Weinbauländer bzw. Mitgliedstaaten in Europa, die sich inzwischen dazu geäußert haben, tatsächlich umzusetzen. Frau Conrad weiß das, die in Brüssel auch für unser Anliegen kämpft.
Ich bin also sehr froh über den Antrag. Ich bitte alle Abgeordneten, sich weiter auf all den Ebenen einzusetzen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Ich sehe auch uns als Regierung in der Verpflichtung, diesem Beschluss aus der Weinmarktreform von 2008 wirklich Paroli zu bieten. Man muss in der näheren Betrachtung sehen, dass damit einfach keine Nachhaltigkeit der Politik verbunden ist, weder ökologisch noch ökonomisch noch sozial. Insofern kämpfen wir meines Erachtens gemeinsam weiter.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Antrag in der Drucksache 16/1540, der auf der Tagesordnung steht, ersetzt den Antrag in der Drucksache 16/1199, der im Ausschuss besprochen wurde. Wir stimmen direkt über diesen Antrag ab. Wer ist für diesen Antrag? – Das ist einstimmig mit den Stimmen aller drei Fraktionen.
Gutachtliche Prüfung des „Zukunftskonzepts Nürburgring“ durch den Landesrechnungs hof Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1493 –
Vielen Dank, Herr Präsident! Ihnen liegt der Antrag, wie der Präsident erwähnte, ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1493 – , vor. Die Fraktion der CDU hatte in der Sondersitzung am 1. August 2012 einen Antrag „Gutachtliche Prüfung des ‚Zukunftskonzepts Nürburgring‘ durch den Landesrechnungshof“ eingebracht. Dieser wurde an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
In der 21. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 16. August 2012 wurde ein gemeinschaftlicher Antrag gestellt, der gemäß § 60 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags direkt an den Haushalts- und Finanzausschuss verwiesen und dort beraten worden ist. Dort wurde die Annahme des Antrags empfohlen.
Meine Damen, meine Herren, Herr Präsident! Ich muss noch einmal zumindest mit ganz wenigen Bemerkungen auf heute Vormittag zu sprechen kommen. Meine Damen und Herren, das Ja der GRÜNEN – das gilt vor allen Dingen in Richtung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – von heute Morgen hat nicht nur etwas mit der Übernahme von Mitverantwortung zu tun, sondern mit diesem Ja – das gilt für jeden Einzelnen – auch etwas mit der Mithaftung.
Die Ausgangslage nach dem Scheitern der Finanzierung über Ankauf amerikanischer Lebensversicherungen, Banken in der Schweiz, Luxemburg – wir alle kennen das Szenario –, nach dem Scheitern auch jeglicher Privatfinanzierung, auch der noch vor Gericht eine Rolle spielenden sogenannten privaten, vorgetäuschten Privatfinanzierung, Gelder, die über die Tochter der ISB, also über die RIM, liefen an Mediinvest, von Mediinvest
weitergeleitet an MSR, an die Motorsport Resort GmbH, die ja dann eigentlich die Privatbauten umsetzen sollte, aber mit keiner Bank einen Vertrag hatte, all das ist Vorgeschichte.
Als das alles gescheitert war, haben Ministerpräsident Beck und Minister Hering ein neues Zukunftskonzept Nürburgring verkündet. Dieses Zukunftskonzept – ganz kurz erläutert – hatte den Sinn, die alte Nürburgring GmbH in eine Besitzgesellschaft umzubauen, in der der komplette Besitz eingelagert wird, und in eine Betreibergesellschaft, die dann über Pachtvertrag mit Richter und Lindner das Ganze organisieren sollte.
Die Pacht sollte komplett das, was die Nürburgring GmbH an Finanzierung usw., an Betrieb, an Altschulden, an Investitionen, die notwendig sind, tragen sollte, abdecken, also nicht nur die 330 Millionen Euro, über die wir uns in den letzten Wochen mehrfach ausgetauscht haben, sondern darüber hinaus Altschulden, neue Investitionen, Betrieb, der auch noch erforderlich war, obwohl verkleinert. Ich spreche da von ungefähr 420 Millionen Euro, die über die Pacht abzudecken waren.
Ich brauche nur die 330 Millionen Euro, die 83,5 Millionen Euro plus die anderen Dinge addieren, dann bin ich bei dieser Zahl. Aber Sie können das ja wiederlegen.
Schon der vorliegende Bericht des Landesrechnungshofs – lassen Sie sich wenigstens davon überzeugen – zum reinen Zahlenwerk, eingerechnet die sogenannte Einschwungphase von Ihnen, kommt, wenn ich den genau analysiere, auf mindestens 30 Millionen Euro Pacht, die Sie in Zukunft jährlich erzielen müssten, um das, was dort eingegangen ist, abzudecken. Das ist nicht von mir, sondern das sind die Zahlen des Landesrechnungshofs.
Herr Köbler, wenn Sie am Dienstag in Ihrer Rede deutlich machten, Sie wussten nach der Wahl, was auf Sie zukommt – ich glaube, Sie haben wörtlich gesagt: Nichts Neues ist auf uns zugekommen; das war jetzt am Dienstag –, also wenn Sie wussten, dass die Pacht nicht ausreicht, dass also der Weg zur Insolvenz praktisch über ein Jahr beschrieben war, dann sind Sie auch Teil in der Mithaftung, wenn man von Insolvenzverschleppung redet. Dann wussten Sie, dass es in die Insolvenz gehen wird. All das, was in diesem Jahr unternommen wurde, hat nicht ausgereicht, um das zu vermeiden.
(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt überlegen Sie doch einmal, was Sie für ein Zeug erzählen!)
Das wollen wir Gott sei Dank gemeinsam. Deswegen bin ich begeistert – ich bin sicher, dass wir es auch Ihnen von den GRÜNEN verdanken, von den SPD-Kollegen hätte ich das ja gar nicht mehr erwartet –, dass wir einen gemeinsamen Antrag genau in dieser Richtung hinbekommen
(Frau Schmitt, SPD: Meisterverdreher! – Ramsauer, SPD: Wir wollen aber nicht gemeinsam Tatsachen verdrehen!)
Wir wollen wissen, wie die konzeptionelle Entwicklung der Finanzierung, die zur Besitz- und Betreibergesellschaft geführt hat, war. Wir wollen, dass die konzeptionelle Entwicklung der Umsetzung untersucht wird. Wir wollen, dass die konzeptionelle Entwicklung zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit untersucht wird. Das sind die drei Hauptthemen, die wir untersucht haben wollen.
Was natürlich auch wichtig ist: Waren die Planungen zur Neueinrichtung belastbar und die Verträge entsprechend? Waren sie nicht nur der bevorstehenden Neuwahl geschuldet? – Meine Damen und Herren, Vertrauen hat sehr viel, wenn man es nicht erbringt, auch mit Misstrauen zu tun.
Ich will Ihnen drei Beispiele nennen. Das erste Beispiel ist die konzeptionelle Entwicklung. Wir wissen, dass es Entwürfe und endgültige Verträge gab. Ich berichte nur aus dem Rechnungshofbericht. Der Rechnungshof sagt dazu, dass dies ohne Vermerke geschehen ist, dass also die Verhandlungen im Ministerium zwischen den Entwürfen und den Verträgen immer nur mündlich stattgefunden haben, was keiner glaubt. Ich glaube nicht, dass das so geschehen ist.