Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1528 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das war einstimmig der Fall. Der Antrag ist damit angenommen.
Steuerliche Gleichbehandlung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1526 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ist vielfältig und bunt. Das ist auch gut so. Folglich war es nur richtig, 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz einzuführen. Das war damals ein großer gesellschaftlicher Schritt. Er hat dazu geführt, das Homosexualität in unserer Gesellschaft inzwischen sehr viel mehr Akzeptanz genießt.
Nun müssen wir einen Schritt weiter gehen. Das zeigt sich auch daran, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger inzwischen für eine steuerliche Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften ist. Diese tolle Akzeptanz freut natürlich auch die rund 1.500 Paare, die in Rheinland-Pfalz in Eingetragenen Lebenspartnerschaften leben.
Diese Akzeptanz schlägt sich aber bislang nicht in einer vollkommenen steuerlichen und rechtlichen Gleichstellung nieder. Leider! Deshalb haben wir uns umso mehr gefreut, als wir in den vergangenen Wochen lesen durften, dass die rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende, Frau Julia Klöckner, tatsächlich einen Vorstoß gewagt und anerkannt hat – ich zitiere –: Die Wirklichkeit ist bunter als vor 50 Jahren. – Das sehen wir auch so.
Wir freuen uns sehr, dass es in diesem Bereich Bewegung gibt. Deshalb ist es ein bisschen unverständlich, dass heute ein Alternativantrag eingetrudelt ist, weil ich in wesentlichen Punkten eher eine Einigkeit sehe. Wir wollen nämlich auch eine starke Förderung von Familien mit Kindern statt eines Ehegattensplittings. Die Richtung ist also bei uns auch gegeben.
Ferner wollen wir die steuerliche Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Die Förderung muss nämlich auch da ankommen, wo in RheinlandPfalz Regenbogenfamilien leben. Deshalb wäre es nur konsequent, wenn wir gemeinsam zwei wesentliche Punkte formulieren könnten, die eine moderne Familienpolitik ausmachen.
Wir begrüßen es in unserem Antrag ausdrücklich, dass Rheinland-Pfalz in diesem Bereich einen konsequenten Weg geht. Das haben wir bewiesen, indem wir im Zuge
Wir haben auch begleitend zum Jahressteuergesetz 2013 eine Bundesratsinitiative unterstützt, in der wir die Bundesregierung auffordern, die komplette steuerliche Gleichstellung zu verwirklichen. Unserer Ansicht nach sollte tatsächlich beim Jahressteuergesetz 2013 schon gehandelt werden; denn die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften sollte schnell erfolgen und nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Unsere gesellschaftliche Realität ist deutlich bunter, als das die derzeitigen steuerlichen Regelungen zeigen. Regenbogenfamilien gehören zu Rheinland-Pfalz genauso wie Alleinerziehende und Heterofamilien. Für uns GRÜNE ist daher klar: Dort, wo Verantwortung für einander übernommen wird, darf nicht durch steuerliche Ungleichheit diskriminiert werden. – Deshalb wünschen wir uns sehr, dass auch die CDU den Mut hat, unserem Antrag zu folgen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz so weit geht unsere Zustimmung zu Ihrem Antrag doch nicht. Deshalb haben wir – das haben Sie richtig gesagt, Frau Kollegin – einen Alternativantrag vorgelegt.
Ich kann mich im Wesentlichen auf das, was wir festgeschrieben haben, berufen. Artikel 6 des Grundgesetzes, der besondere Schutz von Ehe und Familie, hat für die CDU in Rheinland-Pfalz und ihre Landtagsfraktion immer noch eine große Bedeutung. Daran wollen wir unsere Politik ausrichten.
Wir wollen auch – das sage ich gleich zu Anfang – aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht abwarten, wie die Entscheidung im nächsten Jahr hierzu ausfallen wird.
Meine Damen und Herren, ich will noch nicht einen Nachruf auf das Ehegattensplittung aussprechen, sondern ich weise darauf hin, weil Sie das unisono mit unterschiedlichen Argumenten und Konsequenzen zur Disposition stellen, aber heute für die gleichgeschlechtli
chen Partnerschaften die Gleichstellung beim Ehegattensplitting einfordern, dass das Ehegattensplittung nicht nur für Familien mit Kindern eine große Bedeutung in der Vergangenheit und auch heute noch hat, sondern es hatte auch eine große Bedeutung, wenn die Kinder aus dem Haus waren.
Wir dürfen nicht vergessen, dass Frauen – manchmal auch Männer – gerade über die Phase der eigenen Kindererziehung hinaus sehr viel für diese Gesellschaft geleistet haben. Sie haben nämlich die Enkelkinder großgezogen; sie haben ihre Alten, Kranken und Behinderten gepflegt. Frau Ministerin, sie haben sie zu Hause gepflegt. Sie haben sich vor allem auch ehrenamtlich und in der Gesellschaft engagiert.
Ich meine, das ist ein Wert an sich gewesen, der durchaus seine Berechtigung im Steuerrecht gehabt hat.
Wir haben jetzt einen gesellschaftlichen Wandel. Das stellen wir alle fest, und da sind wir uns nach meiner Auffassung auch ein Stück weit einig, aber Sie sehen uns nicht auf Ihrer Seite, so weit zu gehen, dass wir den Familien das Geld, das sie in den vergangenen Jahrzehnten über eine Individualbesteuerung der Ehegatten gehabt haben, tatsächlich wegnehmen sollten, um es wieder in eine institutionelle Förderung umzuschichten.
Wir wollen, dass die Familien ihr Geld behalten können. Deshalb auch unser Gedanke, den wir schon in unserem Bundesprogramm festgeschrieben haben, dass wir noch ein Stück weit mehr auf Familien mit Kindern, übrigens auch auf Lebensgemeinschaften mit Kindern und Alleinerziehende, schauen müssen, damit wir den Kindern zu einem guten Start ins Leben verhelfen können.
Dieses Familiensplitting wird Geld kosten. Das wissen wir inzwischen aus ersten Überlegungen. Es kann aber nicht sein, dass wir damit noch einmal eine zusätzliche Belastung für nachwachsende Generationen schaffen. Deshalb muss zuerst genau überlegt werden, was das kostet und was das letztlich bedeutet.
Ich will auch noch einmal das wiederholen, was Sie immer wieder von uns hören und was Sie sicher nicht verwundert: Für uns steht die Freiheit der Familien, der Männer und Frauen, sich für ihre persönliche Lebensgestaltung zu entscheiden – die bezieht sich natürlich auch auf ihr Recht, ihre Kinder zu erziehen –, immer im Vordergrund. Das heißt, wir neigen nicht dazu, dass der Staat in allen Bereichen Vorschriften macht, Regeln aufstellt und Institutionen schafft, sondern wir möchten gerne, dass Familien ihr Leben nach eigenem Recht und in eigener Verantwortung leben können.
Darauf beruht der Ansatz, Ihnen heute nicht zuzustimmen, sondern unseren eigenen Weg in der Diskussion – die haben wir bundesweit – noch ein Stück weit weiterzugehen, um zu sehen, inwieweit das aufgrund einer eventuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts behandelt werden muss. Heute gibt es aber keine Entscheidung zu Ihren Gunsten.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute hätte so ein Tag sein können, an dem sich dieses Parlament parteiübergreifend und gemeinsam hätte stark machen können gegen Diskriminierung und Unrecht, für Gleichbehandlung und für den Respekt vor Vielfalt.
Diese unsere Erwartung, dass das heute so ein Tag wird, an dem das Landesparlament gegenüber der schwarz-gelben Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht eine klare Stellungnahme hätte abgeben können, hatte eigentlich einen Grund. Wir erhofften uns eine gemeinsame Stellungnahme für die steuerliche Gleichbehandlung von Menschen in der Ehe und in Eingetragenen Partnerschaften. Der Grund bezog sich auf ein Interview von Frau Kollegin Klöckner gegenüber dpa.
Ich möchte das zur Klarstellung einmal vorlesen. Frau Klöckner sagte, „homosexuellen Paaren, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben und deshalb auch als Paar Pflichten füreinander übernehmen, kann man logischerweise nicht die andere Seite der Medaille verwehren – die entsprechenden Rechte.“ Damit sprach sie sich offen für die steuerliche Gleichbehandlung aus.
Dass das richtig ist – wir haben uns gefreut, dass Frau Klöckner diesen richtigen Satz für die übernommene Verantwortung und für die Akzeptanz von Vielfalt gesagt hat –, beweisen bereits 13 Bundesländer, die die gemeinsame Veranlagung von Menschen in Eingetragenen Lebenspartnerschaften genauso wie in der Ehe praktizieren. Auch das Land Rheinland-Pfalz praktiziert das bereits.
Ich kann dazu nur sagen, vielen Dank an unsere Steuerbehörden, dass das so unkompliziert gemacht wird, natürlich mit einem Vorbehalt auf das noch zu ergehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Frau Kollegin, um gleich allen Fragen vorzubeugen, ja, die SPD ist keine besondere Freundin des Ehegattensplittings. Nein, das sind wir nicht.
Wir glauben nicht, dass es eine wirklich adäquate Steuerlösung ist, nicht für Paare mit Kindern und nicht für Paare ohne Kinder.
Aber solange diese Form der Besteuerung noch im Gesetz steht, solange sie noch praktiziert wird, solange gibt es aus unserer Sicht keinerlei Begründungen, diese steuerliche Veranlagung dann Menschen in Eingetragenen Lebenspartnerschaften vorzuenthalten.
Das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren – die Kollegin hat darauf hingewiesen – auf Bundesebene zum Jahressteuergesetz 2013 bietet uns alle Möglichkeiten klarzumachen, dass die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe auch im Einkommensteuerrecht herzustellen ist. Ich bitte, sich daran zu erinnern, dass diese Gleichbehandlung vom Bundesverfassungsgericht bereits in Fragen von Erbschaft- und Grunderwerbsteuer genauso ausgesprochen worden ist.