Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank.

Liebe Frau Kollegin Thelen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie herzlich, wenn es darum geht, was der Wachdienst verdient, sich daran zu halten, was Frau Kollegin Anklam-Trapp soeben gesagt hat: Wir haben einen Tarifvertrag, und das ist wirklich überall bekannt.

(Frau Schneider, CDU: Sie leiten die Sitzung! Melden Sie sich zu Wort!)

Ich bitte Sie, sich daran zu halten.

(Dr. Weiland, CDU: Melden Sie sich zu Wort! Das ist unmöglich! Wenn wir so etwas machen würden!)

Lieber Kollege Dr. Weiland,

(Dr. Weiland, CDU: Das ist unmöglich! Melden Sie sich zu Wort!)

es ging hier darum, was der Landtag macht. Dafür bin ich auch mit verantwortlich.

(Zuruf des Abg. Dr. Weiland, CDU)

Das mache ich, wie ich es für richtig halte.

(Dr. Weiland, CDU: Nein, das machen Sie nicht!)

Doch, das mache ich so. Jetzt hat Frau Ministerin Dreyer das Wort.

(Dr. Weiland, CDU: Sie leiten die Sitzung und kommentieren nicht! – Weitere Zurufe von der CDU – Dr. Weiland, CDU: Das sollte einmal einer von uns machen! – Pörksen, SPD: Ihr seid ja völlig durchgeknallt! – Dr. Weiland, CDU: Das müsste sich einmal einer von uns erlauben, dann wären Sie der erste, der über Tische und Bänke geht! – Weitere Zurufe im Hause – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Der Herr Schnabel muss das auch sagen, der ist nämlich auch Vizepräsident!)

So ist es. Er weiß es auch. Der Kollege Dr. Braun weiß es auch. Wenn hier etwas behauptet wird, was die Landtagsverwaltung und den Landtag betrifft, dann hat das der Präsident oder die Präsidentin richtigzustellen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

Jetzt hat Frau Ministerin Dreyer das Wort.

(Dr. Weiland, CDU: Das hat es überhaupt noch nicht gegeben! Das ist unglaublich! Ihr meint, ihr könnt euch alles erlauben! – Zuruf des Ministerpräsidenten Beck)

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Zunächst einmal zur Klärung, Frau Thelen: Das Landestariftreuegesetz sagt an erster Stelle aus, dass natürlich gültige Tarifverträge, die nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz anerkannt sind und allgemeinverbindlich sind, die Grundlage für die öffentliche Auftragsvergabe sind.

(Weitere Zurufe des Abg. Dr. Weiland und des Ministerpräsidenten Beck – Unruhe im Hause)

Nur in diesen Bereichen, in denen es keine Tarifverträge gibt, gilt das Mindestentgelt von 8,50 Euro – ab Januar 2013 von 8,70 Euro – bei der Vergabe von Aufträgen. Genauso haben wir das auch immer und überall gesagt. Es steht auch so im Gesetz. Es ist hier schon tausendmal diskutiert worden. Deshalb ist es klar, das gilt für die Kommunen, das gilt für den Landtag, das gilt für die

Landesregierung und alle öffentlichen Behörden genauso.

Ich mische mich nicht in den Landtag ein, obwohl ich Parlamentarierin bin, aber ich stehe hier als Ministerin. Aber ich kann nur sagen, wir setzen uns auch mit dieser Diskussion bei der Landesregierung auseinander, beispielsweise beim Überwachungsgewerbe. Beim Überwachungsgewerbe gibt es einen Branchentarifvertrag, der allgemeingültig ist, weil er nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz anerkannt ist. Das ist der Grund, warum wir zum Teil keine 8,50 Euro bezahlen können.

Es ist mit ein Grund, warum wir ganz klar als Landesregierung sagen, es ist ein geeignetes Beispiel dafür, um zu zeigen, dass man neben diesen Möglichkeiten der Allgemeinverbindlichkeit von Branchentarifverträgen einen gesetzlichen Mindestlohn braucht, weil unsere Tarifverträge auch teilweise unter den 8,50 Euro liegen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das finden wir nicht richtig. Wir können es aber auf Landesebene nicht ändern. Deshalb sage ich auch einmal ganz klar das, was vorhin Herr Köbler gesagt hat. Der Bremser sitzt in Berlin. Genau das ist es. Dann macht man es sich auch nicht einfach. Wir hätten es gerne im Land anders geregelt. Wir haben es dort geregelt, wo wir können, wo Gesetzeslücken oder tarifliche Lücken sind. Aber dort, wo Tarifverträge nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz vorliegen, können wir es nicht regeln. Deshalb muss ich sagen, es gibt kein besseres Beispiel dafür,

(Pörksen, SPD: Das ist doch die Verlogenheit bei denen! Die wissen das doch!)

warum wir keine branchenbezogenen Mindestlöhne brauchen, sondern einen flächendeckenden Mindestlohn, da wir es nicht akzeptabel finden, dass es Tarifverträge gibt, die unter 8,50 Euro liegen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir treten somit in die Mittagspause bis 13.00 Uhr ein.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g: 11:53 Uhr.

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g: 13:03 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem jetzt alle Unklarheiten beseitigt sind, darf ich wieder beginnen und die Sitzung eröffnen.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung mit dem ersten Thema auf:

AKTUELLE STUNDE

„Haltung der Landesregierung zum Bundesratsbeschluss für eine gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1645 –

Die Aktuelle Stunde ist dreigeteilt. In der ersten Runde gibt es eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion und dann jeweils zwei Minuten. Das Wort hat die Kollegin Spiegel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen mit dieser Aktuellen Stunde noch einmal kurz auf den Bundesratsbeschluss, der am vergangenen Freitag getroffen wurde, blicken, den Beschluss, eine gesetzliche Quote für einen verbindlichen Frauenanteil in Aufsichtsräten zu fordern. Das ist ein Antrag, zu dem ich zunächst einmal unserer rheinlandpfälzischen Frauenministerin Irene Alt noch einmal ganz herzlich danken möchte, dass sie da auf Bundesebene sehr engagiert war und sich ganz ausdrücklich auch für Rheinland-Pfalz für diese Forderung stark gemacht hat.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren, das ist ein Antrag, der übrigens nicht nur die Stimmen der grün und rot regierten Bundesländer bekommen hat, nein, er hat auch die Stimmen der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Saarland bekommen. Dieser Bundesratsbeschluss wurde auch von der Frauen-Union ausdrücklich begrüßt. Insofern bleibt zu hoffen, dass das einen positiven Effekt auf die CDU-Bundestagsfraktion haben wird; denn ich glaube schon, dass es hier wirklich dringenden Handlungsbedarf gibt. Aber darauf werde ich gleich noch zu sprechen kommen.

Vielleicht noch einmal ein paar Argumente, die wirklich dafür sprechen, hier auch endlich verbindliche Rahmenbedingungen zu setzen. Ich glaube, es ist uns allen klar, dass es sehr wichtig ist, dass wir die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft weiter vorantreiben. Wir haben etwa die Hälfte weiblichen Bevölkerungsanteil, aber wenn man auf die Führungsetagen und auch in die Aufsichtsräte schaut, was weibliche Köpfe angeht, dann gibt es noch viel Luft nach oben. Deswegen ist es eine unserer Meinung nach ganz wichtige Forderung, dass man hier auch mit einem verbindlichen Frauenanteil einen Schritt vorangeht, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Es ist auch so – auch das darf man nicht verhehlen –, das deutsche Arbeitsmodell birgt noch patriarchalische Strukturen in sich. Die gilt es, durch eine Frauenquote aufzubrechen. Da müssen Sie von der CDU nicht lachen. Bis in die 50er-Jahre durften Frauen nur mit Zustimmung Ihres Mannes eine Arbeit aufnehmen. Das hat

sich zum Glück schon seit ein paar Jahren geändert. Ich glaube aber schon, dass es einfach nicht mehr zeitgemäß ist, wenn man sich den viel zu geringen Frauenanteil in den Aufsichtsräten heutzutage anschaut.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Es hat natürlich auch damit zu tun – da dürfen wir uns nichts vormachen –, der Arbeitsmarkt braucht dringend gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte. Natürlich ist es wichtig, dass wir da auch über Berufsqualifikationsanerkennung schauen, dass Menschen mit Migrationshintergrund hier akquiriert werden, aber auch und gerade gut ausgebildete Frauen, von denen wir zuhauf haben. Es gibt Frauen, die machen exzellente Abschlüsse an den Universitäten, Fachhochschulen und Schulen. Sie haben exzellente Ausbildungsabschlüsse, und diese Frauen werden dann meistens, wenn es in die Familiengründungsphase geht, abgehängt. Dem muss mit einer verbindlichen Quote etwas entgegengesetzt werden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will auch nicht verhehlen, es ist aber nicht nur der Spagat zwischen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der die Frauen vor große Herausforderungen stellt und dazu führt, dass es sozusagen einen unsichtbaren Break mit der Familiengründungsphase gibt und es da meistens die Männer sind, die weiter voranschreiten. Es muss auch noch etwas anderes sein; denn wenn es so wäre, dass es mit der Familiengründung zusammenhängt, dann würden sich die kinderlosen Frauen nur so in den Führungsetagen tummeln. Dass das nicht der Fall ist, hat ganz klar auch mit einer gläsernen Decke zu tun, meine Damen und Herren. Die gilt es mit verbindlichen Rahmenbedingungen zu durchstoßen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)