Protokoll der Sitzung vom 07.11.2012

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Bildungsangebote sind nämlich ein gutes Mittel, das Verständnis gesellschaftlicher und politischer Zusammenhänge zu verbessern. Deshalb setzt der vorliegende Gesetzentwurf richtigerweise die Empfehlungen der Enquete-Kommission, also die mehrheitliche Empfehlung der Enquete-Kommission, um, den Bildungsfreistellungsanspruch für Auszubildende zu erweitern.

Mehr Möglichkeiten für die Weiterbildung stärken aber auch das Ehrenamt. Dadurch entstehen bessere Voraussetzungen für die Schulung von Ehrenamtlichen, zum Beispiel die Leiterinnen und Leiter von Gruppen der Jugendverbände, die im Landesjugendring zusammengeschlossen sind.

Das ist neben der Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für junge Leute auch ein zentrales Argument gewesen, warum sich der Landesjugendring vehement und mit einer Beharrlichkeit im besten Sinne dafür eingesetzt hat, dass wir diesen Schritt gehen und die Weiterbildungsfreistellung für Auszubildende verbessern. Dadurch stärken wir auch die Jugendverbände, die wichtige Träger der außerschulischen Jugendbildung sind. Gesellschaftliches Engagement ist das Beste, was einer Gesellschaft passieren kann. Insofern ist es auch ein guter Grund, diesem Gesetzentwurf letztlich zuzustimmen.

Die Ausweitung der Bildungsfreistellung sorgt aber auch für die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung, die immer wieder beschworen wird. Im Hochschulbereich führen wir Diskussionen über Verschulung oder stärkere Strukturierung versus Bildungsfreiheit. Dann wird manchmal das humboldtsche Bildungsideal bemüht. Auch vor diesem Hintergrund ist es Ausdruck einer Bildungspolitik, die alle Bildungsgänge gleichermaßen im Blick hat, dass wir auch für Jugendliche, die sich für eine duale Berufsausbildung entscheiden, die Möglichkeiten verbessern, dass sie selbstgewählte Bildungsangebote auch in Anspruch nehmen können. Mehr Wahlfreiheit in dem Bereich ist also auch ein Zeichen gerechter Bildungspolitik.

(Ministerpräsident Beck: Sehr richtig!)

Gerade das Bewusstsein hinsichtlich des heraufziehenden Fachkräftemangels ist mittlerweile in der Mitte der Diskussion angekommen. Aus allen politischen Richtungen quer auch durch gewerkschaftliche Stimmen und die Arbeitgeberseite diskutieren wir darüber, wie wir die duale Berufsausbildung stärken und wie wir junge Menschen gewinnen können, sich für diese Wege zu entscheiden.

Auch vor diesem Hintergrund ist es gut, wenn wir die Wahlmöglichkeiten innerhalb dieses Bildungsbereichs stärken, die Bildungsqualität stärken und die Weiterbildungsfreistellung ausweiten.

Deswegen profitieren von dem vorgelegten Gesetzentwurf letztlich alle Seiten, weil auch die Betriebe davon profitieren werden, wenn sich junge Menschen, die vielfältig interessiert sind und über den Tellerrand blicken wollen, sich dann für diesen Weg entscheiden. Das ist ein weiteres Argument dafür. Insofern sehe ich den weiteren Beratungen positiv entgegen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Bedenken?

(Pörksen, SPD: Begeisterung!)

Gut, Herr Kollege Pörksen ist damit einverstanden. Dann wird es schon gut sein.

Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sowie an den Rechtsausschuss überwiesen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802 k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungs- portals der Länder Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1748 – Erste Beratung

Gemäß Absprache im Ältestenrat soll die Behandlung ohne Aussprache stattfinden.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Rechtausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Einwände? – Das ist nicht der Fall. Dann wird der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1755 – Erste Beratung

Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich erteile Frau Kollegin Anklam-Trapp das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute als örtliche Abgeordnete in der Region um Westhofen und Osthofen zur ersten Lesung des gemeinsamen Landesgesetzes für die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau sprechen.

Nach der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten Kurt Beck im Jahr 2006 nahm sehr zeitig der damalige Bürgermeister der Stadt Osthofen die ersten Gespräche mit Eich, Westhofen und Osthofen auf. Die damaligen sehr konstruktiven Gespräche wurden begleitet und moderiert von unserem Landrat Ernst Walter Görisch.

Die erste Lesung zu diesem Landesgesetz – Sie erinnern sich vielleicht – hat in diesem Plenum vor etwa einem Jahr stattgefunden. Ich möchte ganz kurz den chronologischen Ablauf vortragen. Nach dem Abstimmungsverhältnis haben sich die Westhofener Bürgerinnen und Bürger dazu entschieden, nicht als Dreierfusion firmieren zu wollen. Die Verbandsgemeinde Eich und die Stadt Osthofen haben versucht, in einer Freiwilligkeitsphase die gemeinsame Fusion hinzubekommen.

Die erste Lesung des Gesetzes wurde am 10. Novem- ber 2011 gehalten. Danach gab es eine Bürgerinitiative, die kurz danach 1.300 gültige Unterschriften vorgelegt hat. Im Dezember erklärt noch der Stadtrat das Bürgerbegehren für zulässig.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Am 11. März 2012 entschieden sich mit einer überwältigenden Mehrheit 83,3 % für einen Zusammenschluss der Stadt Osthofen mit der Verbandsgemeinde Westhofen und deren zehn Ortsgemeinden.

Dieser konstruktive, von den Bürgerinnen und Bürgern formulierte Vorschlag war am Ende der Ausschlag, dass die kommunal Verantwortlichen – für die Stadt Osthofen möchte ich Herrn Beigeordneten Itzerodt namentlich nennen und für die Verbandsgemeinde Westhofen Herrn Walter Wagner – diesen Beschluss schnellstens umgesetzt haben. Der vorher ergangene Ratsbeschluss mit der Verbandsgemeinde Eich und der Stadt Osthofen wurde mit dem Bürgervotum aufgehoben.

Ich möchte lobend herausstellen und erwähnen, dass die politisch Verantwortlichen dieses Bürgerbegehren positiv aufgenommen und schnell umgesetzt haben.

Eigentlich sind im Monatstakt die Voraussetzungen geschaffen worden, diesen freiwilligen Fusionsvertrag miteinander zu erarbeiten.

Bereits im Mai 2012 haben alle zehn Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Westhofen und der Stadtrat der Fusion zugestimmt. Bereits am 24. Juni 2012 wurde die Vereinbarung vom ersten Beigeordneten, Wolfgang Itzerodt, und dem Bürgermeister, Walter Wagner, aus Westhofen feierlich im Rathaus in Osthofen unterzeichnet. Damals konnte ich als Gast bei dieser Unterzeichnung teilnehmen.

Die neue, nun zu bildende Verbandsgemeinde Wonnegau hat viele positive Aspekte. Auch wenn es, wie ich erwähnt habe, im Vorfeld Geburtswehen gab, wer der richtige Partner sein soll, so haben sich mit dem Bürgerbegehren die Bürgerinnen und Bürger in Osthofen ganz klar für ihren Partner ausgesprochen. Die Akzeptanz in der Verbandsgemeinde Wonnegau ist ausgesprochen hoch. Das ist positiv, wenn wir von freiwilligen Fusionen sprechen.

Die Größe der neuen Gebietskörperschaft mit 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern macht die neue Verbandsgemeinde Wonnegau in dieser Region Rheinhessen, die zuzugsstark ist, zukunftsfest. Das ist positiv und freut uns.

Die Kosteneinsparungen, die mit der Fusion einhergehen, sind langfristig. Wir sprechen von Personalkosten von 695.000 Euro, weil unter anderem der hauptamtliche Bürgermeister von Osthofen zukünftig ein ehrenamtlicher Stadtbürgermeister sein wird. Die Einsparungen kommen den Gemeinden und damit den Bürgerinnen und Bürgern zugute.

Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Neubau nicht erfolgen muss und beide Standorte, Westhofen und Osthofen, ihre Bürgerbüros behalten. Die neue Verbandsgemeinde Wonnegau – das ist positiv – erhält eine Zuweisung des Landes von rund 780.000 Euro.

Weiter unterstützt das Land die Verbandsgemeinde Wonnegau mit erheblichen Projektförderungen. Dadurch erwächst zum Beispiel in der Stadt Osthofen die neue Möglichkeit, eine attraktive neue Mitte zu gestalten.

Der Amtssitz der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau ist in der Stadt Osthofen.

Meine Redezeit ist zu Ende. Erlauben Sie mir noch ein Wort zum Schluss. Ich bedanke mich bei den Kommunalen, die es möglich gemacht haben, das in der Kürze und in der Effizienz möglich zu machen. Ich bedanke mich beim Landrat Ernst Walter Görisch, bei dem Ministerium des Innern und dessen Mitarbeitern.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau wünsche ich alles Gute.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Günther hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion und auch ich als Abgeordneter des Wahlkreises begrüßen ausdrücklich die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau aus der verbandsfreien Stadt Osthofen und der Verbandsgemeinde Westhofen zum 1. Juli 2014.

Sie ist ein beredtes Beispiel für gelebte Demokratie. Man hat die Chance in der Freiwilligkeitsphase bis zum 30. Juni 2012 genutzt, den Zusammenschluss vorzubereiten. Dies geschah auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für die Herausforderungen der Zukunft, die angegangen werden sollen, um die finanzielle Unterstützung des Landes in Höhe von 787.000 Euro Zuweisungen und Projektförderungen zu nutzen.

Die Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau mit 20.000 Einwohnern war von Anfang an keine leichte Geburt. Zunächst wurde ein anderer Weg beschritten, nämlich ein Zusammenschluss der Stadt Osthofen und der Verbandsgemeinde Eich. Dazu hatten die Räte der beiden Gemeinden im September 2011 einen Beschluss gefasst. Es war von Anfang an klar, dass die Bürgerinnen und Bürger auch von der Struktur her für Osthofen etwas anderes gewünscht haben, Wonnegau auf der einen Seite, getrennt durch die B 9, der Altrhein auf der anderen Seite.

Lassen Sie mich in einer kurzen Chronologie noch einmal die Ereignisse ins Gedächtnis rufen. Im November 2011 – Drucksache 16/531 – gab es einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen, da sich die CDU bereit erklärt hat, freiwillige Fusionen positiv zu begleiten.

Jedoch sind bereits einen Tag vor der Einbringung des Gesetzentwurfes Einwände der Bürgerbewegung bekannt geworden, die sich gegen die neue Bildung der Verbandsgemeinde Eich-Osthofen gewandt haben. Sie wollten einen anderen Zusammenschluss.

Die CDU-Fraktion ist zu dem Entschluss gekommen, dass die Einwände der Bürgerinitiative „Wir-in-Osthofen“ nicht ignoriert werden dürfen und beantragte eine Anhörung im Innenausschuss, um der Bürgerinitiative Gehör zu verschaffen.

Ein von der CDU beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegebenes Gutachten kam im November 2011 zu dem Ergebnis, dass zur Bildung der Verbandsgemeinde Eich-Osthofen nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung nachträglich ein Bürgerbegehren zulässig ist. Auf die parlamentarische Initiative der CDU-Landtagsfraktion hin wurde der Fusionsprozess zwischen Osthofen und Eich mit der Folge gestoppt, dass nun die Bürger das Wort hatten.

Beim Bürgerbegehren am 15. November wurde das Quorum nach § 17 a der Gemeindeordnung mit 1.312