Unterstützungsunterschriften deutlich überschritten. Am 12. Dezember 2011 hat der Stadtrat Osthofen das Bürgerbegehren für zulässig erklärt und für den 11. März 2012 einen Bürgerentscheid stattfinden lassen.
An diesem Tag haben sich die Bewohner von Osthofen mit 75,3 % und die von Westhofen mit 52,9 % für den Zusammenschluss von Osthofen und Westhofen entschieden. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Osthofen wie auch der Verbandsgemeinde Westhofen haben unserer Meinung nach eine gute Entscheidung getroffen. Osthofen und Westhofen passen allein schon von der Geografie, von der Infrastruktur und auch von ihren verwandtschaftlichen Beziehungen her besser zusammen als andere Gebietskörperschaften.
Dieses Votum war ein konstruktiver Bürgerentscheid, der von allen respektiert und getragen wurde. Wichtig dabei war, dass man auch klar und deutlich sagte, was man wollte, wohin man wollte und wohin die Reise gehen soll. Dies war eine klare Entscheidung – dies sage ich auch ganz bewusst – im Gegensatz zu anderen Abstimmungen dieser Tage. Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich festhalten, es waren unter anderem auch die parlamentarische Initiative der CDU-Fraktion und insbesondere die Bemühungen der Bürgerinitiative vor Ort, die zu der Entwicklung geführt haben, über die wir heute reden.
Manches hätte vielleicht auch einfacher sein können, und manche Diskussion wäre vielleicht besser unterblieben, wenn einige Dinge der Kommunalreform besser vorbereitet gewesen wären.
Der CDU war und ist es auch weiterhin wichtig, dass bei Gebietsfusionen im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform der Bürgerwille respektiert wird und dem Anliegen der Menschen vor Ort Rechnung getragen wird. Das sollen wir alle gemeinsam hier im Landtag tun und auch gemeinsam die Kommunalreform angehen. Die Bürgerinnen und Bürger werden es uns danken. Die CDU wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch Gäste im Landtag begrüßen. Es sind Vertreter der betroffenen Gemeinden hier im Saal. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, verehrte kommunale Vertreter der zukünftigen
Verbandsgemeinde Wonnegau, sehr geehrte Gäste! Aufgrund des demografischen Wandels, der Verankerung der Schuldenbremse in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung und der Pflicht, eine nachhaltige und effiziente Verwaltungsstruktur anzustreben, ist es eine Notwendigkeit, der Kommunalreform Folge zu leisten. Wir GRÜNE haben uns früh für eine Kommunalreform ausgesprochen, die wir für gut begründet halten und die besonders die Ebene der Verbandsgemeinden betrifft. Dabei gehen wir gut begründet davon aus, dass Verbandsgemeinden unter 12.000 Einwohnern auf Dauer nicht wirtschaftlich überlebensfähig sind. Gerade weil wir GRÜNEN für die kommunale Selbstverwaltung eintreten und diese erhalten und stärken wollen, streben wir die Fusion an und unterstützen die entsprechende Anpassung der kommunalen Landkarte. Nur so kann die wirtschaftliche und politische Autonomie der Gebietskörperschaften auf Dauer gesichert werden.
Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass auch in den Fusionsgemeinden ein hohes Maß an Bürgernähe erhalten bleibt, zum Beispiel durch die Beibehaltung von Bürgerämtern vor Ort oder durch die Einrichtung sogenannter mobiler Bürgerservices. Die Umsetzung der Kommunalreform vor Ort hängt nachvollziehbar mit vielen Emotionen und vielen Sachfragen zusammen. Das sehen wir auch an dem vorliegenden Gesetzentwurf. Sie kann nur gelingen, wenn alle Betroffenen am Reformprozess beteiligt werden. Dass jeder Einzelfall – das sehen wir an diesem Fall erst recht – eine individuelle Betrachtung erfordert, ist uns allen bewusst.
Die bisher auf den Weg gebrachten freiwilligen Fusionen zeigen aber auch, dass die Reform insgesamt auf einem richtigen Weg ist. Ein besonders gutes Beispiel hierfür ist auch die freiwillige Fusion der neu zu gründenden Verbandsgemeinde Wonnegau. Das Beispiel der VG Wonnegau zeigt, dass sich die Verbandsgemeinde Westhofen mit der verbandsfreien Gemeinde Osthofen noch innerhalb der Freiwilligkeitsphase geeinigt hat zu fusionieren – auch wenn es einen kurzen Umweg gab – und eine neue Verbandsgemeinde Wonnegau zu gründen. Sie bekommt hierfür eine Zuwendung vom Land in Höhe von 787.920 Euro. Osthofen hat derzeit rund 8.000 Einwohner und Westhofen rund 11.000 oder geht auf die 12.000 Einwohner zu. Damit hat die neu zu gründende Verbandsgemeinde mehr als 20.000 Einwohner und eine Fläche von rund 91 Quadratkilometern und elf Ortsgemeinden.
Der Hintergrund der Fusion – das haben meine Kolleginnen und Kollegen aus der Region schon dargestellt – ist, zuerst hatten sich die Räte der Stadt Eich und Osthofen geeinigt zu fusionieren. Die Bürgerinnen und Bürger haben es rechtzeitig geschafft, Unterschriften zu sammeln, um dieses Fusionsvorhaben zu stoppen und einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Genau diese Möglichkeit, einen Bürgerentscheid zu treffen, wurde mit der Kommunalreform auch auf den Weg gebracht. Es ist ihr gutes Recht, auf der Grundlage einer Vereinbarung abzustimmen. In einer solchen Vereinbarung sind nämlich diese Sachfragen geregelt. So kann es zu einem Bürgerentscheid kommen, der auf einer Grundlage steht und auch konstruktiv gestaltet wird.
Der Gesetzentwurf zur Fusion von Eich und Osthofen war schon auf dem parlamentarischen Weg. Das haben die Kollegen auch schon dargestellt. Dieses noch rechtzeitig eingereichte Bürgerbegehren hatte zur Folge, dass es zu einem Entscheid gekommen ist. Ich rede jetzt nicht nur als regionale Abgeordnete, sondern auch als Vorsitzende der Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“. Die konstruktive Form dieses Bürgerentscheids, nämlich die Möglichkeit, klar Stellung zu beziehen, was die Bürgerinnen und Bürger vor Ort wollen, zeigt, dass es funktioniert, wenn man solche konstruktiven Verfahren wählt.
Der Bürgerentscheid hatte nämlich die Frage beinhaltet: Sind Sie für die Bildung einer Verbandsgemeinde Osthofen/Westhofen aus unserer Stadt Osthofen und der Verbandsgemeinde Westhofen und gegen die Bildung einer Verbandsgemeinde Eich-Osthofen? – Diese Abstimmung – das haben die Kollegen auch schon erwähnt – hat am 11. März 2012 ein sehr klares Votum ausgesprochen. Deswegen sind wir besonders froh, dass die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter vor Ort direkt in Gespräche eingetreten sind, diesen Bürgerentscheid konstruktiv aufgenommen haben und eine Vereinbarung vorgelegt haben.
Die neu zu bildende Verbandsgemeinde Wonnegau ist ein sehr schönes Beispiel für konstruktive Bürgerbeteiligung im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform. Damit werden auch die Grundideen der GRÜNEN bei der Ausgestaltung der Kommunal- und Verwaltungsreform verwirklicht. Wir sehen, dass es bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort jetzt eine hohe Akzeptanz mit der neu zu gründenden Verbandsgemeinde gibt und am Ende die Bürgerinnen und Bürger somit auch hinter der neuen Verbandsgemeinde stehen. Das bedeutet für uns, dass auf allen Ebenen Beteiligungs- und Konsultationsmöglichkeiten gegeben sein sollen und man ganz klar abfragen soll, welche Möglichkeit die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich wollen.
Wir setzen uns weiterhin auch im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform für eine konstruktive Bürgerbeteiligung ein und sehen dem Gesetzentwurf sehr wohlwollend entgegen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Schellhammer, vielen Dank, dass Sie dem Gesetzentwurf wohlwollend entgegensehen. Es war ein durchaus etwas längerer Diskussionsprozess.
Liebe Kollegin Kathrin Anklam-Trapp, ja, da ist der Kommunalpolitik einiges abverlangt worden. Aber man hat auch gezeigt, dass man in der kommunalen Verantwortung durchaus reagieren kann, wenn der Bürger Dinge anders sieht, als man sie zunächst auf den Weg gebracht hat. Ich bin darüber sehr froh und freue mich auch, dass alle drei Vorredner signalisiert haben, dass die Fraktionen dem zustimmen. Das ist ein Zusammengehen von Kommunen, bei dem man sehr intensiv darüber diskutiert hat, weil zunächst ein anderer Weg eingeschlagen war.
Herr Kollege Günther, im Übrigen noch einmal vielen Dank, dass Sie mit dabei sind. Wenn ich mich recht erinnere, haben Sie hier dem ersten Entwurf und im ersten Durchgang auch noch zugestimmt. Von daher war man auch da zunächst sehr einig in der Herangehensweise. Dann hat man festgestellt, die Bürgerinnen und Bürger haben eine andere Vorstellung. Wir haben gezeigt, dass unsere Gesetzgebung zur Kommunal- und Verwaltungsreform uns auch alle Möglichkeiten gibt, da die Veränderungen dann auch durchzuführen.
Es ist eben zaghaft angeklungen, dass das der Unterschied zu Guntersblum ist. Hier hat man gesagt, wie im Übrigen auch in Alsenz-Obermoschel, wir verstehen die Gedanken der KVR und wissen, dass Veränderungsbedarf notwendig ist. Wir wollen aber andere Veränderungen, als ihr uns vorgeschlagen habt. Das muss man sehr konstruktiv aufnehmen. In Guntersblum hat man gesagt, wir wollen keine Veränderungen. Damit müssen wir konstruktiv umgehen. Wir werden wahrscheinlich Vorschläge unterbreiten müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin Ihnen sehr dankbar; denn die Kommunalpolitik hat sehr schnell und bürgerfreundlich reagiert. Sie hat auch gezeigt, dass sie bei dieser neuen Konstruktion Bürgernähe über Bürgerbüros halten kann.
Für uns war es eine Selbstverständlichkeit, entlang unserer gesetzlichen Vorgaben die sogenannte Hochzeitsprämie zu gewährleisten. Es sind 787.920 Euro genannt worden. Darüber hinaus gibt es immer noch Vereinbarungen über Projekte, die mithelfen, damit das Zusammenfinden schneller geschieht.
Ich möchte mich bei den Fraktionen für die konstruktive Diskussion in all den Gesetzentwürfen, die wir vorgelegt haben, bedanken.
Frau Anklam-Trapp, herzlichen Dank, dass Sie auch an die Kolleginnen und Kollegen im Innenministerium gedacht haben. Auch diese mussten immer wieder neu denken, neu formulieren und mit verhandeln. Ich glaube, dass das, was vorliegt, gelungen ist. Herzlichen Dank.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Innenausschuss – federführend – und den Rechts
Treib- und Schmierstoffe auf Pflanzenölbasis gezielt und ressourceneffizient einsetzen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1637 –
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – Drucksache 16/1741 –
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, sehr geehrte Gäste! Der Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Treib- und Schmierstoffe auf Pflanzenölbasis gezielt und ressourceneffizient einsetzen, wurde durch Beschluss des Landtags vom 27. September 2012 an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten überwiesen.
Der Ausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 25. Oktober 2012 beraten. Der Antrag wurde mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag zu Treib- und Schmierstoffen auf Pflanzenölbasis wollen die Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute erneut im Gegensatz zu den fossilen Kraftstoffen auf die umwelt- und klimaneutrale Bedeutung dieser landwirtschaftlichen Produkte aufmerksam machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder weiß, dass wir sinnvolle Alternativen zu Erdöl benötigen, dessen Vorkommen letztendlich begrenzt und dessen Förderung, Verarbeitung und Einsatz mit ökologisch hoch problematischen Risiken verbunden sind. Gleichzeitig bieten diese nachwachsenden Rohstoffe für die Landwirtschaft die Chance, sich zu diversifizieren. Landwirte sollten aus unserer Sicht heute mehr denn je auch Energiewirte sein.
Wir bedauern daher immer noch, dass man 2007 die steuerliche Begünstigung abgeschafft und den anfänglichen Boom der Pflanzenöltreibstoffe im Keim erstickt hat. Ich kann mich noch an zahlreiche Initiativen erinnern, die wir damals versucht haben umzusetzen. Der Kollege Fritz Presl war damals sehr aktiv, um eine Umkehr zu erreichen. Das hat leider nicht hingehauen.
In diesem Zusammenhang möchte ich daher den leider viel zu früh verstorbenen Kollegen und Träger des Alternativen Nobelpreises Hermann Scheer zitieren, der 2006 gesagt hatte: Die Neuregelung der Besteuerung der Energieerzeugnisse führte dazu, dass die erforderlichen ökologischen Ausrichtungen der Anbaukonzepte wesentlich erschwert und die Chance des Aufbaus regionaler Biokraftstoffproduktion und damit neuer regionalwirtschaftlicher Wachstumsmöglichkeiten geschmälert werden.
Leider sollte er mit seiner Aussage recht behalten; denn dieser ganze Bereich liegt heute mehr oder weniger brach. Viele Speditionen – ich kenne eine aus meiner Region – sind leider aus diesem Erfolg versprechenden Ansatz wieder ausgestiegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Antrag wollen wir deshalb einen neuen Anlauf starten und insbesondere die Bundesregierung auffordern, tätig zu werden, damit die zahlreichen Vorteile der Energiepflanzen erhalten und ausgebaut werden können.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ganz konkret denken wir daran, dass es möglich werden soll, Anschubförderungen für Maschinenbetriebe leisten zu können, damit diese Umrüstmaßnahmen ergreifen können. Das muss als Aufgabe im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz möglich werden.
Nach unserer Meinung sollten wir diese ökologisch wichtige Alternative nicht verpassen, zumal sie auch eine zusätzliche Einnahmequelle für unsere Landwirtschaft darstellt und damit zur regionalen Wertschöpfung beitragen kann.