Die vorgesehene Entscheidung, aus zwei Oberlandesgerichten und zwei Generalstaatsanwaltschaften jeweils eines bzw. eine an zwei Standorten zu machen, ist ein schmerzlicher, aber notwendiger Einstieg in eine Strukturprüfung.
Herr Baldauf, jetzt stellen Sie sich hier hin und monieren, dass die Beteiligten nicht vorher eingebunden worden seien oder nicht schneller eingebunden würden, und warten die Strukturprüfung nicht ab. Im gleichen Atemzug monieren Sie, dass der Minister kein fertiges Konzept in der Schublade habe. Das ist noch nicht einmal Dr. Jekyll und Mr. Hyde, das ist schon eher schizophren, das so auszuführen.
Elf Bundesländer verfügen schon jetzt über nur ein Oberlandesgericht. In fast allen Ländern mit mehreren Oberlandesgerichten sind die jeweiligen Gerichtsbezirke bezogen auf die Einwohnerzahl größer als in RheinlandPfalz. Trotzdem haben wir als SPD-Fraktion immer zugesagt und werden es halten, es wird auch künftig zwei Standorte dieses Oberlandesgerichts geben.
Wenn wir unser Credo ernst meinen – das zur politischen Dimension dieser Entscheidung auch zugunsten des Sitzes in Zweibrücken –, Justiz in der Fläche zu erhalten, dann kann es vernünftig und sinnvoll sein, den schwächeren Standort durch Verwaltungsaufgaben zu stärken, statt dem ohnehin sehr starken mehr zu belassen.
Häufig wird in der Diskussion um die Veränderungen des OLG Koblenz vom Verlust der Bürgernähe gesprochen. Ich habe Ihnen das gerade schon zu den Familiensenaten ausgeführt: Das Beispiel mit der Anreise von 200 Kilometern in Anhörungen in Familiensachen, das Sie auch schon gebracht haben, ist infam und geht völlig fehl.
Erlauben Sie mir aber ein anderes Beispiel zur Bürgernähe, Herr Dr. Wilke. Ich fand es schon erstaunlich, dass Herr Baldauf und Herr Wilke diese Diskussion offenbar in dieser Art und Weise führen – Herr Wilke über die Presse und Herr Baldauf hier –, dass man sagt, man dürfe nichts verändern. Wie haben Sie sich ausgedrückt? Die Entscheidung zugunsten von Zweibrücken wäre gegen jede Logik. Ich hätte Sie beide als Pfälzer einmal hören wollen, wenn da dringestanden hätte, der Sitz gehe nach Koblenz.
Dann hätten Sie das Gleiche hier veranstaltet und noch mehr und gejammert: Zweibrücken. – Ich habe Ihnen das gerade ausgeführt.
Wenn Sie seriös argumentieren wollen, dann sagen Sie: Es ist vernünftig, in Rheinland-Pfalz ein Oberlandesgericht zu haben – das bescheinigt einem übrigens auch die Justiz –, und sagen dann auch: Wir wollen den Standort aber nicht in Zweibrücken haben. Dann würde ich Ihnen wenigstens sagen, Sie hätten Rückgrat. Aber dieses Herumgeeiere, das, was Sie als Dagegenpartei sagen, da fragen Sie einmal die CSU, die die Homepage allerdings reserviert hat, glaube ich. Ich bin mir da aber nicht sicher.
(Zuruf des Abg. Dr. Wilke, CDU – Baldauf, CDU: Man zeigt nicht mit nacktem Finger auf angezogene Leute!)
Ich wollte Ihnen ein anderes Beispiel zur Bürgernähe bringen. Heute gehören zum Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Koblenz – ich nehme jetzt die Städte, damit Sie sich etwas vorstellen können – Worms und Trier.
Die Städte Worms und Trier gehören zum Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Sie haben alle entsprechende Handys, das können Sie direkt nachprüfen. Die liegen räumlich und in der Fahrtzeit – ich habe beides nachgeprüft – näher an Zweibrücken als an Koblenz. Also die geforderte Strukturprüfung einer Kommission kann doch zu dem Ergebnis kommen, dass es vernünftig ist, Bezirke so umzuorganisieren, dass sich tatsächlich Wegebeziehungen für die Beteiligten verbessern.
Der Minister hat bereits öffentlich angekündigt, dass die Strukturkommission kein Selbstzweck ist, sondern er erwartet, dass konkrete Vorschläge darüber, wie man das vernünftig umsetzen kann, erfolgen sollen. Er lädt dazu – das hat er auch angekündigt, und ich begrüße das ausdrücklich – die Beteiligten und Betroffenen ein, dort auch zielführend zu diskutieren.
(Dr. Wilke, CDU: Die Entscheidung ist doch schon gefallen! – Heiterkeit des Staatsministers Hartloff)
Wir werden demnächst ein Oberlandesgericht mit zwei Standorten haben. Also suggerieren Sie nicht, dass demnächst in Koblenz gar nichts mehr passiert.
Es gibt in vielen anderen Bundesländern, wie in Hessen zum Beispiel, ein Oberlandesgericht an zwei Standorten, Herr Dr. Wilke. Frau Klöckner ist jetzt nicht mehr da, aber sie hat vorhin so oft das Beispiel Hessen zitiert. Ich hätte es Ihr gern an dieser Stelle entgegengehalten.
Aktuell führt der Minister Gespräche mit den betroffenen Beteiligten. Es geht darum, das Wissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzubeziehen und die Sorgen ernst zu nehmen.
Wesentlich für uns als SPD-Fraktion ist es, trotz der vorzunehmenden Einsparungen im Justizetat – ich sage das an dieser Stelle ganz deutlich, im Justizetat wird es nicht nur an dieser Stelle Einsparungen geben müssen, um die Schuldenbremse einzuhalten –,
dass für die Bürgerinnen und Bürger die Erreichbarkeit erhalten bleibt, effiziente Strukturen in Rheinland-Pfalz gegeben sind und zügige Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger herauskommen.
Der Rechnungshof wird dabei sicher Gelegenheit haben, sein Wissen einzubringen; denn er ist für uns ein wichtiger Rat- und Hinweisgeber. Sie haben das korrekt zitiert.
Ich komme jetzt wieder zu dem Punkt Ihres Antrags, Herr Baldauf. Diesen Antrag, den Sie gestellt haben, haben Sie wider besseres Wissen gestellt; denn Sie wussten, dass Sie einen Antrag, der Rechnungshof solle eine politische Absichtserklärung prüfen, hier nicht stellen können. Sie wussten es vor Antragseinreichung. Fragen Sie diejenigen, die Sie juristisch beraten.
Sie haben vom Wissenschaftlichen Dienst das Gutachten vorliegen, dass dieser Antrag so nicht gestellt, ihm so nicht gefolgt werden kann. Deswegen sage ich Ihnen, wir werden dem heute nicht folgen können.
Wenn dann die „RHEINPFALZ“ schreibt, es sei ein schlitzohriges Manöver von der CDU, einen solchen Antrag einzubringen, dann sage ich Ihnen, vor dem Hintergrund der Kraftanstrengungen, die die Schuldenbremse uns abverlangt, ist schlitzohrig nicht das Markenzeichen, das ich Ihnen als Oppositionspartei wünsche.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Da meine erste Rede gleich begrüßt wird mit „Da bin ich gespannt“, hoffe ich, ich werde Sie nicht enttäuschen.
Mit Ihrem vorliegenden Antrag wollen Sie die Wirtschaftlichkeit einer Fusion der Oberlandesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften überprüfen lassen, und zwar durch den Landesrechnungshof, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Der Landesrechnungshof kann eine hohe Kompetenz für sich in Anspruch nehmen, auch im Bereich der Justizorganisation. Er äußert sich, so heißt es in der Haushaltsordnung, gutachtlich zu Fragen, die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Bedeutung sind.
Eine wirtschaftliche Frage und eine hohe Kompetenz des rheinland-pfälzischen Rechnungshofes: auf den ersten Blick also keine schlechte Idee. – Aber lassen Sie uns einmal genauer hinschauen: Welche Frage wollen wir vorlegen, die der Rechnungshof beurteilen kann, die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Bedeu
Da heißt es: „Im Hinblick auf die Größe anderer Oberlandesgerichtsbezirke und Generalstaatsanwaltschaften ist jeweils eine Einrichtung für Rheinland-Pfalz angemessen. Wir werden diese mit Sitz in Zweibrücken zusammenführen“.
Herr Baldauf, wenn die CDU in ihrem Antrag und Sie in Ihrer Rede das Zusammenführen mit Schließung gleichsetzen, dann ist das schlicht unseriös.
Aber so lautet die Formulierung im rot-grünen Koalitionsvertrag. Können diese zwei Sätze ein Sachverhalt sein, der sich für eine Begutachtung eignet, der eine vorlagefähige wirtschaftliche Frage formuliert?
Am Oberlandesgericht Koblenz gibt es 14 Zivilsenate, vier Senate für Familiensachen, drei Strafsenate, einen Kartellsenat, einen Vergabesenat sowie je einen Senat für Bauland- und Notarsachen.