2. Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafvollzug ist von zentraler Wichtigkeit und damit auch die Sollbestimmung zum Wohngruppenvollzug im Jugendstrafvollzug. Das fand schon 2008 unsere Zustimmung und tut es heute noch genauso.
3. Ganz besonders freut uns, dass die Vorbereitung der Gefangenen auf das Leben in Freiheit eine intensive Regelung erfährt. Wir als CDU haben uns schon seit Jahren für ein besseres Übergangsmanagement eingesetzt. Ich kann mich erinnern, in mehreren Haushaltsreden genau dies zu einem Schwerpunkt gemacht zu haben. Wir haben damals leider erfolglos beantragt, hierfür mehr Geld in den Haushalt einzustellen. Nun merke und sehe ich und nehme mit Freude zur Kenntnis, beide Gesetze gehen deutlich in die von uns schon seit Langem gewünschte Richtung. Das sollte man an dieser Stelle auch einmal erwähnen.
4. Die Ausweitung der Besuchsmöglichkeiten im Strafvollzug und der Sicherungsverwahrung unterstützen wir, obwohl wir wissen, was wir damit den Strafvollzugsbediensteten zumuten; denn das ist mit einer Menge Arbeit verbunden. Wer mit Vollzugspraktikern spricht, weiß, wovon ich rede.
5. Das ist der Punkt, den ich vorhin schon einmal kursorisch erwähnt habe. Dass es die Vollzugslockerung Langzeitausgang für Lebenslängliche in der Regel erst nach zehn Jahren Haftverbüßung gibt und nicht schon nach fünf Jahren, begrüßen wir ausdrücklich. Sie erinnern sich, wie wir im Mai letzten Jahres darüber eine heftige Diskussion hatten, weil Sie, Herr Minister, da
mals noch mit der Idee schwanger gegangen waren, wie auch andere Länder mit SPD-Verantwortung für die Justiz, schon nach fünf Jahren diese Vollzugslockerung zu gewähren.
6. Es gibt noch eine Stelle im Gesetz, die Forderungen von uns aufgreift. Ich meine den § 115 des Justizvollzugsgesetzes und den § 105 des Gesetzes über die Sicherungsverwahrung.
Erinnern wir uns an das Jahr 2008 zurück. Herr Köbler hat doch gesagt: Wo sind denn eure Gesetzentwürfe? In dieser Periode gab es bisher nur zwei. Wir haben damals – Herr Köbler, da waren Sie noch nicht da – einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Bekämpfung des Mobilfunkmissbrauchs im Strafvollzug ermöglicht werden sollte. Es sollten gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, durch technische Einrichtungen, wie Störsender, dafür zu sorgen, dass eingeschmuggelte Mobiltelefone – das ist ein Problem, das wir im Strafvollzug öfter haben – bekämpft werden können. Das wurde mit der SPD-Mehrheit abgelehnt. Jetzt finden wir es doch im Gesetz. Auch da muss ich sagen, Gott sei Dank. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, die wir nachhaltig unterstützen.
Herr Pörksen, mal so, mal so. Wenn ich von Ihnen dieselbe Großzügigkeit auch für die CDU erfahren würde, wäre mir manchmal auch wohler ums Herz.
Nun zu den kritischen Punkten. Beide Gesetze – das erkennt jeder, der sie liest – sind sehr strikt in den Vorgaben, wenn es um die Betreuung und Behandlung der Gefangenen geht. Manchmal hat man bei der Lektüre das Gefühl, es stünde dem Gesetzgeber mehr ein Patient als ein Gefangener, der eine Strafe für kriminelles Unrecht verbüßt, vor Augen. Da wird ausführlich ein Diagnoseverfahren geregelt. Mehrfach wird von Behandlung gesprochen.
Wir fragen uns, ob das nicht eine etwas einseitige Betrachtungsweise ist. Wie viel Akzeptanz findet ein so ausgerichteter Vollzug in der Bevölkerung? Das berührt auch nicht zuletzt in erheblichem Maß die Kostenseite.
Wir wissen aus Erfahrung, dass viele Gefangene in den Anstalten ihre Rechte sehr genau kennen und gern ausloten, was möglich ist und wie weit sie gehen können. Umso kritischer muss aus unserer Sicht beurteilt werden, wenn ich in dem Gesetz Formulierungen finde – ich nehme dabei auf § 8 Justizvollzugsgesetz und § 15 Sicherungsverwahrungsgesetz Bezug –, dass – ich zitiere das einigermaßen wörtlich –, soweit standardisierte Therapiemethoden nicht ausreichen, individuell zuge
Frau Kollegin Thelen, das glaube ich aber auch. Ich gebe Ihnen völlig recht. Das ist ziemlich weitgehend. Wir müssen das in der Anhörung in den konkreten Auswirkungen noch sehr deutlich hinterfragen.
Das zweite große Problemfeld aus unserer Sicht in diesem ganzen Kontext, der uns als Gesetzentwurf unterbreitet wird, bildet die Rolle der Arbeit im Strafvollzug.
Herr Minister, auch darauf sind Sie schon in aller Ehrlichkeit eingegangen. Arbeit im Strafvollzug ist wichtig, zunächst einmal für den Gefangenen. Sie strukturiert den Tagesablauf, bietet die Möglichkeit der Selbstbestätigung, hilft gegen die Ödnis – das kann man schon so formulieren – des Vollzugsalltags und bietet nebenbei dem Gefangenen die Möglichkeit, Geld zu verdienen.
Die Arbeit im Strafvollzug ist aber auch für den Justizvollzug als Landeseinrichtung wichtig; denn wenn ein Gefangener eigene Arbeit leistet, also in der Anstalt Dienste verrichtet, zum Beispiel in der Küche, der Wäscherei oder wo auch immer, oder ob er für Fremdbetriebe, die in der Anstalt Betriebe unterhalten, tätig ist, hilft er damit, dem Land Geld zu sparen bzw. Geld einzunehmen und damit den Kostendeckungsgrad im Strafvollzug zu erhöhen. Das ist wichtig und richtig.
Umso gefährlicher und verfehlter finden wir es, dass Sie die Arbeitspflicht im Strafvollzug abschaffen wollen. Nach Ihrem Gesetz soll nämlich Arbeit nur noch auf Antrag oder mit Zustimmung zugewiesen werden. Heißt das dann auf den Punkt gebracht, wer nicht arbeiten will, muss es auch nicht mehr? Das ist aus unserer Sicht ein ganz falsches Signal. Dem können wir nicht zustimmen.
Es gäbe noch weitere Punkte, die zu vertiefen sich schon in der ersten Lesung lohnen würde. Ich spreche drei oder vier Stichworte an. Wir müssen zunächst die Gleichrangigkeit von offenem und geschlossenem Vollzug kritisch hinterfragen. Das haben wir schon beim Jugendstrafvollzug getan.
Die Regelungen zur Mitwirkungspflicht des Gefangenen bereiten uns auch ein bisschen Sorge; denn nach § 6 Justizvollzugsgesetz ist es nur so, dass wir die Bereitschaft der erwachsenen Gefangenen wecken sollen. Nur Jugendstrafgefangene müssen mitwirken. Sie sind dazu verpflichtet. Erwachsene Strafgefangene sollen nur ermuntert werden, an der Erarbeitung der Vollzugsziele mitzuwirken. Uns ist das vielleicht ein bisschen wenig. Ich glaube, da wäre mehr drin.
Der letzte Punkt – auch dieser wird nur als Stichwort erwähnt – ist die Feststellung des Suchtmittelmissbrauchs und deren Folgen. Das hatten wir auch schon in der Diskussion des Jugendstrafvollzugs seinerzeit gehabt. Da sind ähnliche Regelungen auch hier wieder
Für alles das bietet die Ausschussberatung umfangreich Gelegenheit. Die finanziellen Auswirkungen all dieser neuen Regelungen – das verspreche ich den Steuerzahlern, von denen einige oben auf der Besuchertribüne sitzen – werden dabei für die CDU eine ganz entscheidende Rolle spielen.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Ludwigshafen-Maudach sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Vorbereitungsseminar für den Wiedereinstieg in den Beruf. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Landesgesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz füllen wir die Gesetzgebungskompetenz des Landes nun voll umfassend aus. Wir haben in Rheinland-Pfalz schon bei der Schaffung des Landesjugendstrafvollzugsgesetzes und des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes bewiesen, dass die Föderalismusreform nicht bedeutet, Standards herunterzufahren, sondern im Gegenteil, wir haben den Strafvollzug im Land mit einem richtigen Schub nach vorne gebracht.
Diesem Anspruch dient das neue Gesetz, das zu Recht die Begrifflichkeit der Weiterentwicklung trägt. Das ist nach der großen Reform in den 70er-Jahren eine sehr umfassende Reform des Strafvollzugs und ein weiterer Meilenstein zu einem modernen Strafvollzug.
Herr Dr. Wilke, Sie haben die Zeitspanne für die Beratung in den Gremien angesprochen. Wir, die SPDFraktion, sehen uns in der Lage, dieses Gesetzeswerk innerhalb von drei Monaten zu beraten, zumal der Referentenentwurf schon einige Zeit bekannt ist. Sie haben schon im letzten Jahr einige Aspekte herausgegriffen.
Der Vorteil dieses Strafvollzuggesetzbuchs ist, dass die Regelungen eng verzahnt sind, aufeinander aufbauen und es insgesamt ein Regelwerk gibt, das sehr transparent und nach einem gewissen Gewöhnungsprozess gut anwendbar ist, weil wir eine neue Regelung treffen, auch was die Gesetzessystematik anbelangt. Ich glaube, wir können das leisten.
Wenn der Bundesgesetzgeber in der Lage ist, innerhalb weniger Tage Milliarden-Rettungspakete zu beschließen
und durch alle Instanzen zu bringen, müssten wir auch als Landtag in der Lage sein, innerhalb von drei Monaten ein Strafvollzugsgesetz zu beraten und zu verabschieden.
Es ist zugegebenermaßen ein ambitioniertes Gesetz. Das ist völlig klar. Dennoch greifen wir viele Regelungen auf, die wir bisher in unseren Landesgesetzen und auch im Bundesstrafvollzugsgesetz hatten. Die finden sich hier wieder. Insofern erfinden wir das Rad nicht neu. Wir setzen neue Akzente. Dennoch können wir einen Großteil der Regelungen wieder aufgreifen.
Das Gesetz ist ein Ergebnis der Arbeitsgruppe aus zehn Bundesländern mit sehr unterschiedlichem Farbenspiel. Das ist auch ganz wichtig. Wenn wir einen Weg als Bundesländer gemeinsam gehen, bedeutet das auch in der Erstellung und der Vorbereitung etwas mehr Zeit. Das ist absolut nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren, der Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe hat ein Ziel und eine Aufgabe. Ziel ist es, Gefangene zu befähigen, ein Leben nach der Haft zu führen, das straffrei erfolgt. Die Aufgabe für uns als Staat ist es, die Allgemeinheit vor Straftätern und weiteren Straftaten auch im Sinne der Inneren Sicherheit und des Rechtsfriedens zu schützen.
Klar ist aber auch, dass Ziel und Aufgabe nicht im Widerspruch stehen. Sie ergänzen sich und bedingen einander. Der Ansatz der Resozialisierung wird mit diesem Gesetz voll und ganz – also wirklich stringent – verfolgt. Wir sind uns, glaube ich, einig, dass Resozialisierung dazu führen kann, dass Menschen, wenn sie aus der Haft entlassen werden, straffrei leben können. Ohne Behandlung und ohne Resozialisierung wird das schwer möglich sein. Deshalb ist es gut, dass das Gesetz hier einen klaren Schwerpunkt setzt.
Meine Damen und Herren, ich sehe es wirklich als eine große Errungenschaft unseres Rechtsstaats an – Herr Minister, Sie haben das als Qualität unserer Gesellschaft bezeichnet –, dass es im Strafvollzug nicht nur um Strafe, um Sühne geht. Auch das ist – völlig klar – wichtig. Gerade aus Sicht der Opfer wird erwartet, dass Strafe erfolgt. Es muss aber auch darum gehen, Strafgefangenen eine neue Chance zu geben und eine Lebensperspektive für die Zeit nach der Haft zu eröffnen. Deshalb ist das Konzept der Behandlung – das umfassende Konzept auch der Therapie – so wichtig.
Von den Gefangenen erwarten wir eine Mitwirkung. Wir können uns darüber unterhalten, wie die ausgeprägt sein soll. Ich halte viel davon, dass wir motivieren und anreizen. Bei den Behandlungsmaßnahmen erwarten wir eine Mitwirkung. Wir erwarten eine Auseinandersetzung auch mit den Folgen der Tat. Es ist ebenfalls ein wichtiger Therapieansatz, dass man sich bewusst macht, was man angerichtet hat. Auch aus Opfersicht ist das angezeigt. Wir brauchen eine Selbstreflexion. Auch das ist ein neuer Therapieansatz. Oft haben die Gefangenen es in ihrem Leben nie gelernt, über sich und ihre Taten zu reflektieren. Weiter erwarten wir, soweit das
Der Gesetzentwurf setzt viele neue positive Akzente: Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal die Eingliederung erwähnen. Wir gehen die Eingliederung nach der Haft sehr frühzeitig an. Es ist gut, dass das Übergangsmanagement sehr früh ansetzt, dass wir die Bewährungshilfe und die Führungsaufsicht schon sehr früh während der Haftzeit in die Vollzugsplanung einbinden. Auch das ist ein völlig neuer Akzent, den wir hier noch einmal unterstreichen. Es ist auch im Sinne der Justizvollzugsanstalten, dass wir hier eine Optimierung herbeiführen.
Gut ist es, dass Gefangene soziale Kontakte nach draußen pflegen. Es findet unsere volle Zustimmung, dass wir die Besuchszeiten erweitern; denn wir wissen, dass ein Abbruch der familiären Kontakte bzw. der Kontakte zu den Kindern sich sehr negativ auf die Zeit danach auswirkt.
Neue Akzente setzt der Gesetzentwurf bei der Diagnose. Sie haben das mit einem Patienten verglichen, der möglicherweise sehr umfassend auf eine Krankheit hin untersucht werden soll. Es ist, glaube ich, sehr wichtig, dass wir den Menschen frühzeitig insgesamt in den Blick nehmen und darauf sehen, um was für eine Person es sich handelt, wie deren Lebensrealität und deren Biografie ist. Frühzeitig muss gefragt werden, was zur Tat geführt hat. Das ist sehr notwendig, um die Therapiemöglichkeiten bzw. die Behandlungsmöglichkeiten bedarfsgerecht festzulegen. Deshalb ist es wertvoll und auch notwendig, dass das Diagnoseverfahren sehr umfassend erfolgt. Es gibt dazu volle Zustimmung von unserer Seite.
Das Thema „Arbeitspflicht“ ist sicherlich ein Punkt, den wir – das ist klar - im Rahmen der Anhörung noch einmal sehr dezidiert besprechen werden. Arbeit ist und bleibt eine wichtige Behandlungsmaßnahme im Strafvollzug. Es geht um das Erlernen einer Tagesstruktur, um die Vermittlung von Arbeitspraxis und die Stärkung von Selbstbewusstsein. Deshalb ist es unser Anliegen, dass wir die Werkstätten bzw. die Betriebe in den Einrichtungen weiter stärken. Niemand will, dass wir den Werkdienst zurückfahren. Es gibt – ich weiß das – Bedenken beim Bund der Strafvollzugsbediensteten, dass der Werkdienst zurückgefahren wird. Das kann nicht unser Anliegen sein. Das Gesetz sieht auch ausdrücklich vor, dass wir eine ausreichende Anzahl von Plätzen zur Verfügung stellen.