Schauen wir uns den Kern der Diskussion an: Es geht um Einstandspflicht, es geht um Verantwortung für einander, und das gilt genauso für gleichgeschlechtliche Paare.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass unsere Familienministerin gemeinsam mit dem SPD-geführten Hamburg hierzu eine Bundesratsinitiative in Vorbereitung hat; denn schaut man sich den internationalen Vergleich an, ist Deutschland inzwischen ins Hintertreffen geraten. 2001 waren wir mit der eingetragenen Partnerschaft noch Vorreiter, aber jetzt ist es so, dass die Bundesrepublik Deutschland von vielen, vielen anderen Ländern überholt wurde, (Glocke des Präsidenten)
nämlich von den westeuropäischen Staaten und auch von Argentinien, Kanada, Südafrika, Mexiko, aber auch einigen Bundesstaaten der USA, die nicht mehr zwischen homo- und heterosexuellen Beziehungen unterscheiden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren auf der Tribüne! So ist das mit solchen Diskussionen. Wenn man klein anfängt und Stück für Stück nachgibt, steht auf einmal die ganz große Forderung im Raum.
Meine Damen und Herren, ich könnte jetzt die öffentliche Diskussion der vergangenen Wochen, die wir als CDU/CSU in Deutschland geführt haben, noch einmal Revue passieren lassen, aber ich gehe davon aus, dass Sie das alles selbst verfolgt haben. Wir haben nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Sie eben schon erwähnt haben, Frau Kollegin Schellhammer, in der Partei vor allem auch über unsere Haltung zu den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die Sukzessivadoption geredet.
Wir haben da als CDU/CSU durchaus unterschiedliche Positionen zur Kenntnis genommen. Es ist – ich sage das einmal so – der Vorteil einer Volkspartei, dass vor allem gesellschaftspolitische Themen heftig miteinander diskutiert werden. Wir streiten bei diesen Fragen tatsächlich um die richtige Lösung.
Im Augenblick ist es so – das muss ich noch einmal unterstreichen –, dass sich unsere Parteiführung – ich trenne da jetzt einmal etwas – auf den Parteitagsbeschluss zurückgezogen hat, den wir im vergangenen Jahr nach einem größeren Ringen auf unserem Bundesparteitag gefasst haben. Da waren wir uns mehrheitlich einig, dass wir es nicht wollen, dass das Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Partnerschaften geöffnet wird. Wir wollen schon gar nicht – darauf haben wir uns auch verständigt –, dass die Ehe vollkommen geschleift und praktisch für alle geöffnet wird.
Dazu steht im Grundgesetz immer noch, Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der Ordnung.
Meine Damen und Herren, wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass die Bundesregierung an dieser Stelle nachdenkt und überlegt, wie sie bei der Frage Schwerpunkte setzen kann, wie Kinder, die nicht nur in einer klassischen Ehe, sondern auch in anderen Formen aufwachsen, eine besondere Berücksichtigung finden können. Wir als CDU-Landtagsfraktion – das will ich auch offen sagen – haben in den vergangenen Wochen auch darüber diskutiert, wie Kinder und damit auch das Familienelement in der ganzen Diskussion stärker Berücksichtigung finden können. Deshalb tragen wir auch das mit, woran gedacht wird, dass man das Ehegatten
splitting etwas öffnet oder verändert. Es steht noch in der Diskussion, wie wir das Element der Kinder stärker berücksichtigen können.
Dann ist es eben nicht mehr nur die Ehe, die eine Rolle spielt, sondern dann geht es um alle Formen, in denen Kinder aufwachsen, also auch um Alleinerziehende, aber auch um gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Das haben Sie heute noch einmal von Frau Schröder und Herrn Schäuble, aber auch von Frau von der Leyen nachlesen können.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich muss Sie jetzt ausdrücklich loben. Ich bin froh – das macht die Diskussion auf der Bundesebene sicherlich ein Stück einfacher –, dass Sie in Ihr Bundestagswahlprogramm für dieses Jahr hineinschreiben werden, dass Sie das Ehegattensplitting aus Bestandsschutzgründen für die Ehen, die sich darauf eingelassen haben, dass es diese Regelung gibt, und dass Frauen und Männer, die sich in einer Ehe gefunden und gemeinsam Kinder großgezogen haben – oder auch nicht, aber andere Dinge gemeinsam auf den Weg gebracht haben, wie Karriere oder was auch immer –, bereit sind zu akzeptieren und dass Sie das festschreiben werden. Darüber bin ich sehr froh, weil ich meine, daraus ergibt sich nachher eine gute Diskussion darüber, wie wir das gemeinsam lösen können.
Das ist ein Fortschritt; denn bisher haben wir immer nur gehört, dass GRÜNE, SPD und LINKE das Ehegattensplittung abschaffen wollen. Ich vermute, das wird allerdings erst dann geschehen, wenn die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften drin sind. Das ist aber eine andere Diskussion. Ich meine, die beiden großen Volksparteien sind da ein Stück weiter. Lassen wir einmal die spannende Diskussion auf uns zukommen. Ich meine, daraus kann sich für Familien und für all die, die Kinder großziehen, eine gute Entwicklung ergeben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Werte Kollegin Kohnle-Gros, eigentlich hatte ich vor, eine relativ ruhige, sachliche Rede zu halten und nur ein bisschen auf das Durcheinander in der CDU einzugehen, das bei Ihnen rund um die Diskussion über die von Ihnen sogenannte Homoehe entstanden ist, aber Ihr jetziger Beitrag, auch wenn Sie zum Schluss versucht haben, ein bisschen süße Sahne über irgendetwas zu gießen, veranlasst mich doch, zunächst einmal auf das einzugehen, was Sie gesagt haben.
Ich will das noch einmal wiederholen: Das kommt davon, wenn man Stück für Stück nachgibt. Dann gibt es gleich die große Forderung. – Sie meinen, Sie oder irgendjemand hätte Stück für Stück nachgegeben.
Frau Kollegin, ein Gericht hat uns sechsmal in diesem Staat in wenigen Jahren hintereinander gesagt, dass das, was Sie Stück für Stück nachgeben genannt haben, was wir getan haben und weiter tun werden, verfassungsgerichtlich geboten und ein verfassungsrechtlicher Anspruch von Menschen ist. Das waren keine Stücke, bei denen nachgegeben worden ist, sondern da ist das Verfassungsrecht in die Reihe gebracht worden. All das, was Sie die große Forderung nennen, ist ein verfassungsrechtlicher Anspruch von Menschen.
Ich weiß nicht, ob Sie uns damit zeigen wollten, dass Sie meinen, dass das Karlsruher Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil auch Stück für Stück nachgegeben hat, also ein bisschen ein Weichei-Gericht ist, oder ob Sie sogar sagen wollten, das war ein Quatschurteil. Beides wäre empörend.
Dann haben Sie weiter gesagt – ich zitiere –, die Ehe wird geschleift, wenn wir sie für gleichgeschlechtliche Partnerverbindungen öffnen. Ich habe gelernt, bei einem Schleifen eines Hauses steht hinterher gar nichts mehr.
Das heißt, Ihre Ehe und alle Ehen, die sich in diesem Haus befinden, sind gar nichts mehr wert und geschleift, wenn wir es schaffen, eingetragene Partnerschaften, Menschen, die füreinander einstehen, die sich, Frau Schellhammer hat das sehr schön gesagt, genauso lieben, wie Sie hoffentlich Ihren Mann lieben, mit der Ehe gleichzustellen.
Das ist einfach nur – lassen Sie es mich so sagen, wie ich das jetzt sehr emotional empfinde – empörend. Mich empört das, und ich finde es einfach unerträglich, wenn Sie eingetragene Partnerschaften und die Rechte, die daraus entstehen und – wie vom Gericht gesagt – daraus entstehen müssen – ich gehe davon aus, im Sommer wird uns das vom Gericht auch im Hinblick auf das Steuerrecht gesagt werden –, die staatlicherseits geschlossen worden sind und wenn Verantwortung für Kinder oder füreinander übernommen worden ist, in den Streitereien zwischen Ihren Parteien zerreiben.
Ich habe mir aufgeschrieben, wer in Ihren Parteien dafür und dagegen war. Am besten finde ich noch Herrn Kauder, der zuerst dafür war. Dann hat Frau Merkel gemerkt, der Wind wird heiß und hart, und gesagt, dann sind wir lieber doch wieder dagegen. Herr Kauder war dann der erste, der dagegen war.
Frau Klöckner, Sie haben uns auch vorgeführt, wie das geht. Man spitzt den Mund und sagt, ich weiß, dass das
mit der steuerrechtlichen Anerkennung wahrscheinlich notwendig ist. Dann stellen wir einen Antrag in diesem Parlament, in dem die steuerrechtliche Anerkennung als einziger Antragsgegenstand beschlossen werden soll. Sie stimmen dann dagegen. Da haben Sie uns das „Kaudersche Phänomen“ in Rheinland-Pfalz vorgeführt. Ganz grässlich finde ich so etwas.
Ich halte es aber für unerträglich, wenn Ihre Streitereien für diese Menschen bedeuten, dass ihre Lebensentwürfe nicht weiter gelebt werden dürfen und sie auf ihre Rechte zunächst verzichten – das ist noch unerträglicher – und für die ihnen verfassungsrechtlich zustehenden Rechte immer wieder vor Gericht rennen und klagen müssen, weil sie erst auf ein Verfassungsgericht warten müssen, damit ihnen das, was ihnen ganz offensichtlich verfassungsrechtlich zusteht, auch zugestanden wird.
Lassen Sie mich noch etwas sagen. Das ist vielleicht jetzt wirklich hart, aber ich empfinde es mittlerweile, vor allem nach Ihrem Redebeitrag, als unerträglich, dass aus Ihren Reihen mit zweierlei Maß gemessen wird, dass Menschen, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften eingehen und sich liebevoll um Kinder kümmern, Verantwortung für diese übernehmen und deren Lebensweg prägen, in Ihren Augen einfach schlechtere Eltern sind oder, wie es ein CSU-Kollege im Bundestag gesagt hat, es gegen die Natur sei.
Da blitzt ein ganz furchtbares Denken von rechts auf, eines, von dem ich dachte, dass es zumindest in einem deutschen Parlament nicht mehr aufblitzen dürfte.
Wenn Sie glauben, dass das nicht so war, es ist der Bundestagskollege Norbert Geis: Homoeltern sind nicht naturgemäß –, hat er uns beigebracht.
Meine Damen und Herren, denken Sie darüber nach, was Sie hier tun. Denken Sie darüber nach, welchen Menschen Sie verfassungsrechtliche Rechte entziehen.
Versuchen Sie, diese Position zu verändern. Sie haben noch die Chance. Im Sommer kommt das nächste Urteil.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitglieder der Jugendfeuerwehr Neuhäusel. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ich möchte mit einem Zitat von US-Präsident Obama beginnen. Er hat in seiner Antrittsrede Anfang des Jahres Folgendes gesagt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: Wir, das Volk, erklären heute, dass die selbstverständlichste aller Wahrheiten die ist, dass alle von uns gleich geschaffen sind. Unsere Reise ist nicht zu Ende, solange unsere homosexuellen Brüder und Schwestern nicht auch vor dem Gesetz gleich sind. Denn wenn wir gleich geschaffen sind, muss auch die Liebe eines Menschen zu einem anderen Menschen gleichwertig sein. – Genau diese Auffassung vertritt die Landesregierung in Rheinland-Pfalz auch.