Zwei Milliarden Euro hat die Bundesregierung hineingeschrieben. Das ist das, von dem wir ausgehen müssen.
Es gibt seit 2010 in Deutschland in Verbindung mit Kapitalerträgen – das ist die Zeit, als begonnen wurde, Steuer-CDs aufzukaufen – 47.000 Selbstanzeigen. Diese 47.000 Selbstanzeigen haben rund 2 Milliarden Euro gebracht.
„DIE ZEIT“ hat eine aktuelle Umfrage gemacht, die momentan gerade über den Ticker läuft, also eine Zahl, die nicht von mir stammt.
Herr Weiland, Sie haben sich ein bisschen darüber mokiert, dass offensichtlich Herr Gabriel widersprüchliche Aussagen zur Selbstanzeige machen würde.
Ja, ich weiß nicht, wie die Meinungsbildungsstrukturen in der CDU sind. Ich werde es auch in meinem ganzen Leben nicht erfahren.
Aber es gibt Parteien, da macht man sich bewusst, welche Argumente sprechen für und welche gegen etwas, und sagt sich, wenn Dinge, die Pro und Kontra haben, dann muss man eigentlich ziemlich bescheuert sein, wenn man sie allzu apodiktisch formuliert, weil man irgendwann, wenn man, weil sich die Waage in der Bewertung vielleicht ändert, seiner eigenen Worte – – –
Es gibt Argumente für die Selbstanzeige. Ein Argument ist, dass sie vergleichsweise einfach ist, auch für die Steuerverwaltung. Sie müssen nicht fahnden, sie können die Leute veranlagen. Das macht die Geschichte vergleichsweise einfach. Solange sie noch ein Massengeschäft haben – ein komischer Ausdruck in diesem Zusammenhang –, ist es aber offensichtlich so, dass es deutlich einfacher zu bewältigen ist. Man bekommt schneller sein Geld.
Wir haben im Jahr 2011 leider nicht so, wie wir es gerne gehabt hätten, aber das, was man als besonders ungerecht empfinden kann, nämlich die sogenannte Teilselbstanzeige, abgeschafft.
Teilselbstanzeige heißt, es hat einer einfach nur die Konten angegeben, bei denen er gesagt hat, na ja, da wird es nicht mehr lange dauern, bis sie mich erwischen. Jetzt muss einer alle Konten angeben, um sich sozusagen eine Strafbefreiung zu verschaffen.
Es gibt aber auch ein paar Argumente dagegen. Es ist natürlich das Gerechtigkeitsgefühl, das manche Leute stört, weil es das ausschließlich im Bereich des Steuerrechts und der damit verbundenen Strafverfolgung gibt, dass man sich durch eine solche Selbstanzeige praktisch aus der strafrechtlichen Verantwortung verabschieden kann.
Dann sagen manche Leute nicht zu Unrecht, es ist vielleicht nicht klug, dass gegen ein Entdeckungsrisiko gezockt wird. Das sind Dinge, die man gegeneinander abwägen muss.
Ich bin der Meinung, zurzeit brauchen wir die Selbstanzeigen aus den genannten Gründen noch. Wenn es uns gelingt, einen Informationsaustausch zu machen, über den Informationsaustausch die Vergangenheit ein Stück weit abzuwickeln, dann müssen wir die Gerechtigkeitsgesichtspunkte viel stärker sehen als die ansonsten von mir genannten Argumente. Dann muss man es noch einmal neu bewerten.
Ich finde, eine Partei, die so etwas vernünftig gegeneinander abwägt und auch artikuliert, handelt seriös. Es ist kein Grund, sich vielleicht dann über unterschiedliche
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben mit dem allermeisten recht, was Sie sagen.
das ist ein Argument, das noch für das Steuerabkommen gesprochen hätte – eine Verjährung von Steueransprüchen des Staates an Steuerhinterzieher verhindert. Diese Verjährung tritt jetzt Jahr für Jahr, wie der Begriff schon sagt, ein.
Wir sind uns wohl darin einig, dass es zu mehreren Steuerabkommen kommen wird, zunächst einmal auf europäischer Ebene. Das ist spätestens klar, seit sich die fünf oder sechs Finanzminister in Dublin darauf verständigt und das auch schon angekündigt haben.
Dann stehen wir doch irgendwann vor der Frage, wenn wir das international, bilateral oder auf europäischer Ebene unter mehreren Staaten regeln: Treten wir dann solchen Abkommen als Bundesrepublik Deutschland nur bei, wenn unsere Maximalforderungen erfüllt sind, oder sind wir im Einzelfall auch bereit, wenn wir 100 % nicht bekommen, auch für 70 % oder 60 % einem solchen Abkommen beizutreten, weil das allemal besser ist als der Status quo?
Darüber müssen wir doch im Sinne einer pragmatischen Regelung und einer pragmatischen Politik, die uns alleine auf diesem schwierigen Feld weiterführt, reden und uns verständigen.
Weitere Wortmeldungen sind nicht erkennbar, dann ist die Aktuelle Stunde beendet, meine Damen und Herren.
(Pörksen, SPD: Das war ein wichtiger Beitrag! – Zuruf aus dem Hause – Heiterkeit der Abg. Frau Klöckner, CDU: Er ist immerhin Alterspräsident!)
Das Landgericht hat uns mit einem Schreiben vom 13. März und noch einmal vom 16. April mitgeteilt, dass es beabsichtigt, drei Zeugen außerhalb des Sitzes dieser Versammlung des Landtags zu vernehmen. Wir müssen dazu die Genehmigung geben, sonst ist es nicht möglich.
Wir schlagen Ihnen vor, dass die Genehmigung der Maßnahme erteilt wird, aber die Sitzungstage des Plenums ausgeschlossen werden. Gibt es dazu von Ihnen Bemerkungen? – Wenn das nicht der Fall ist, frage ich Sie: Wer kann der Genehmigung zustimmen? – Ich bitte um das Handzeichen! – Das ist die Mehrheit des Hauses.
Landesgesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1910 – Zweite Beratung