Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Leider ist es nicht möglich gewesen, einen gemeinsamen Änderungsantrag auf den Weg zu bringen.

Da Frau Kollegin Beilstein sagt, wir hätten verfassungswidrige, verfassungsrechtlich bedenkliche Änderungen beantragt, spiele ich den Ball einmal zurück. Schon wenn man den ersten Abschnitt Ihrer Vorlage anschaut, heißt es: Frauen sollen in Kommunalvertretungsorganen „stärker repräsentiert“ werden. – Stärker als Männer? Heißt das, wir haben dann eine Überquotierung? Das bleibt sehr, sehr vage und sehr undeutlich. Da frage ich: Wer hat hier verfassungswidrige Anträge gestellt?

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Frau Klöckner, CDU: Das steht nicht auf dem Wahlzettel!)

Sie bleiben bei Ihren vorgelegten Änderungswünschen sehr vage. Sie sprechen von „geeigneten Maßnahmen“, ohne sie näher zu erläutern. Auch wie das in der Niederschrift dokumentiert werden soll, ist sehr unklar. Es wird auch nicht gesagt, dass dies in einer Bekanntmachung veröffentlicht werden soll. Ihr Entwurf ist daher aus unserer Sicht voll und ganz abzulehnen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Für die Landesregierung hat Herr Innenminister Lewentz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal herzlich bei den Vorrednerinnen und Vorrednern der Koalition bedanken; denn ich glaube feststellen zu dürfen, dass wir mit dem heutigen Tag ein weiterentwickeltes, modernes Kommunalwahlrecht in unserem Land haben werden.

Sie erinnern sich, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir haben 1989 die Regeln des Kumulierens und Panaschierens eingeführt. Das war damals sehr wegweisend. 1994 haben wir die Urwahlen umgesetzt, auch ein guter, mutiger, vorwärtsgewandter Schritt. In der Zwischenzeit haben wir bis zum heutigen Tag vor jeder Kommunalwahl immer wieder einmal die eine oder andere Anpassung durchführen müssen.

Mit diesem Gesetz werden wir rechtzeitig auf dem Markt sein, das heißt, diejenigen, die in den Kommunen Listenaufstellungen durchzuführen haben, haben Zeit genug, dies ein Jahr vorher zu tun. Die Kommunalverwaltungen haben ausreichend Zeit, sich darauf vorzubereiten. Von daher bin ich sehr froh, dass wir auch im Kommunalen Rat sehr inhaltsbezogen über den Gesetzentwurf diskutiert haben und dieser dort weitestgehend Zustimmung gefunden hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 9. März habe ich bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs bereits eine intensive Begründung geliefert und die Argumentation zu den einzelnen Änderungspunkten vorgetragen. Ich will noch auf zwei Punkte eingehen, die auch bei Ihnen, Frau Beilstein, eine Rolle gespielt haben.

Zum Berechnungsverfahren: Die Umstellung des Berechnungsverfahrens für die Sitzverteilung bei Verhältniswahlen auf das Divisorenverfahren nach SainteLaguë/Schepers zu kritisieren, das mag man tun können. Aber die Argumentation, Frau Beilstein, ist dergestalt, dass ich da schon bei Herrn Noss anknüpfen muss. Wir alle sind doch in Wahllokalen; wir alle haben Verantwortung in diesem Bereich gehabt.

Wir wissen doch, dass es eben nicht so ist, dass man sozusagen an seinen zehn Fingern ein Wahlergebnis

auszählt und in Sitze umbricht. Wir machen das heutzutage alle per Computer. Da ist es eigentlich egal, ob das Programm Hare/Niemeyer lautet oder ob es eben um das neue Auszählverfahren geht. Es wird berechnet, wenn man die richtigen Zahlen – die Wahlergebnisse, die die Bürgerinnen und Bürger geliefert haben – eingibt. Dann kommt ein richtiges Ergebnis heraus. Ich kenne kein Wahllokal, wo man dies mit dem Rechenschieber beurteilt.

Von daher ist es unsere Aufgabe, gemeinsam mit der Kommunalverwaltung die entsprechenden Programme auszuarbeiten und anzuschaffen. Das werden wir tun. Geeignete Wahlhelferschulungen anzubieten, haben wir in der Fläche bisher immer geschafft. Das wird mit unserer Unterstützung auch jetzt wieder funktionieren. Von daher: Was bei der Landtagswahl funktioniert hat, was sich der Bundestag bei der Sitzverteilung zu eigen macht, wird auch bei uns in den Kommunen gehen. Da habe ich gar keine Sorge.

Der zweite Punkt, den Sie erneut angesprochen haben, Frau Beilstein, ist die Frage: Wie viele nehmen wir bei der Mehrheitswahl auf einen Wahlvorschlag? Das Doppelte oder das Eineinhalbfache? – Wir haben bisher die Situation 1 : 1 und glauben, mit dem Eineinhalbfachen einen guten Kompromiss vorgelegt zu haben.

Das waren die zwei Punkte, die auch in der Diskussion im Kommunalen Rat eine Rolle gespielt haben. Von daher bin ich dankbar, dass unsere Fortentwicklung des Kommunalwahlgesetzes insgesamt große Anerkennung gefunden hat.

Gestern haben wir über eine Verfassungsänderung gesprochen. Ich habe die begehrte Verfassungsänderung im Namen der Landesregierung ausdrücklich begrüßt und will das auch heute noch einmal sagen. Mit einer solchen Änderung geben wir 87.000 jungen Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren die Chance, sich in ihrer eigenen Umgebung einzubringen, Verantwortung zu übernehmen und Teil des demokratischen Meinungsbildungsprozesses zu sein.

Daher begrüßt die Landesregierung die beantragte Verfassungsänderung sehr. Wir würden uns freuen, wenn sie in diesem Parlament eine ausreichende Mehrheit erhalten würde. Es scheint nicht danach auszusehen. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU – das will ich ausdrücklich wiederholen –, Sie vergeben uns hier eine große Chance.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich möchte mich namens der Landesregierung bei allen drei Fraktionen herzlich für die Debatte darüber bedanken, wie wir mehr Frauen in kommunale Verantwortung, in die kommunalen Parlamente bekommen. Frauen konnten bei den letzten allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2009 nur 16,8 % der Mandate erreichen. Das ist selbstverständlich viel zu wenig. Unser gemeinsames Ziel muss es nun sein, Frauen in ihrem politischen Engagement in der Kommunalpolitik auf anderen Wegen zu unterstützen, als wir es bisher getan haben, und sie zu motivieren, kommunalpolitisch Flagge zu zeigen.

Deswegen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Ich bin davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gute Grundlage bildet. Wir alle haben in dem Diskussionsprozess lernen müssen, welche Grenzen uns die Verfassung diesbezüglich mitgibt. Aber das ist ein Weg, auf dem man einsteigen kann. Wie sich die Dinge in den nächsten Jahren entwickeln werden, muss man sehen.

Es ist aber wichtig, dass wir diesen Weg gehen. 16,8 % sind nicht akzeptabel. Wir müssen einen deutlich höheren Prozentsatz erreichen. Am besten wäre es, wir würden in Richtung 50 % kommen.

Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen, ich stehe hier als Vertreter einer Partei. Für uns ist das eine Selbstverständlichkeit. Wir stellen am Wochenende eine Bundestagsliste auf, die 1 : 1 in der Geschlechterfrage besetzt sein wird. Die Quotierung bei uns besagt, im Wechsel. Wenn man mit Frauen anfängt, bedeutet das Frau, Mann, Frau, Mann, Frau, Mann. Das halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Deswegen freue ich mich, dass sich die beiden Koalitionsfraktionen auf diesen Weg begeben haben.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir kommen dann zu den Abstimmungen. Dazu gibt es einen Geschäftsordnungsantrag. Frau SchleicherRothmund, bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die regierungstragenden Fraktionen beantragen zur Schlussabstimmung über die Verfassungsänderung „Absenkung des Wahlalters für Kommunalwahlen auf 16 Jahre“ eine namentliche Abstimmung.

Wie soeben beantragt, wird bei der Schlussabstimmung eine namentliche Abstimmung beantragt. Davor kommt aber noch die Abstimmung in dritter Beratung, die ich jetzt durchführen möchte.

Wer stimmt in dritter Beratung dem Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz – Drucksache 16/2076 – zu? – Wer stimmt dagegen? – Die Mehrheit stimmt dafür. Das ist die Mehrheit von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU.

Wir kommen nun zur namentlichen Abstimmung. Die Schlussabstimmung erfolgt wie beantragt in namentlicher Abstimmung. Sie wissen, Sie haben Stimmkarten in Ihren Schubladen. Die grüne Stimmkarte bedeutet Ja,

die rosa Stimmkarte bedeutet Nein, und die braune Stimmkarte bedeutet Enthaltung. Die Abgeordneten sollten alle kontrollieren, ob auf der Rückseite der Stimmkarte der eigene Name steht.

Ich werde jetzt die amtierenden Schriftführerinnen beauftragen, die Karten einzusammeln. Die Schriftführerinnen werden bei der Auszählung von der Verwaltung unterstützt. Wir werden nach der Abstimmung für fünf Minuten die Sitzung unterbrechen und danach zu den weiteren Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 18 und 19 kommen. Ich bitte, die Abstimmung durchzuführen.

(Die Schriftführerinnen sammeln die Stimmkarten ein)

Hatte jeder die Gelegenheit, die Stimmkarte abzuge- ben? – Ich möchte die einsammelnden Damen daran erinnern, auch ihre Stimme abzugeben.

Wenn jeder die Stimme abgegeben hat, schließe ich den Wahlgang und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten, um die Auszählung vornehmen zu können.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g : 15:05 Uhr.

(Die Stimmen werden ausgezählt)

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g : 15:10 Uhr.

Ich darf Sie bitten, Ihre Plätze wieder einzunehmen. Das Ergebnis liegt vor. Wir nehmen die Sitzung wieder auf.

Es wurden 99 Stimmen abgegeben. Ungültig waren 0 Stimmen, gültig waren 99 Stimmen, davon 58 JaStimmen, 41 Nein-Stimmen.

Damit hat der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2076 – die qualifizierte Mehrheit gemäß Artikel 129 Abs. 1 der Landesverfassung nicht erreicht und ist somit abgelehnt.

Wir kommen zu den weiteren Abstimmungen.

(Unruhe im Hause)

Meine Damen und Herren, wir befinden uns im Moment in Abstimmungen. Ich glaube, es wäre im Moment wirklich angemessen, wenn ein wenig Konzentration herrschen würde.

Die Abstimmung erfolgt zu Punkt 18 der Tagesordnung. Es kommt zu den bisherigen Anträgen ein weiterer Antrag hinzu, nämlich der Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2272 –, über den wir zuerst abstimmen.

Wir stimmen also über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2272 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser

Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2271 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Somit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir stimmen dann über die neue Beschlussempfehlung ab – Drucksache 16/2247 –. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.