Also das Mindeste ist, dass da ganz starke Zweifel bestehen. Das Fatale war – warum habe ich diesen Sachverhalt so intensiv dargestellt? –, in dem Moment begann doch alles; denn an dem Punkt hätte man auch die unselige Geschäftsbeziehung mit IPC stoppen können. Aber weil der Aufsichtsrat nicht genau genug hinschaute – so mein Eindruck aus den Ausschussvernehmun- gen –, geschah genau dies nicht. Der Zug war auf dem Gleis, und der Zug rollte.
Es folgte dann alles das, was wir kennen, die vergeblichen Versuche, über die IPC die Finanzierung herbeizuführen, die zwei Bardepots, das Auftauchen von Urs Barandun und schließlich Pierre DuPont V, der reiche Onkel aus den USA mit den 50 Dollar auf dem Konto. All das geht letztlich zurück auf diesen 25. Juli und auf den August 2006.
Bei vielen dieser weiteren Punkte, die ich gerade erwähnt habe, war der Aufsichtsrat dabei, aber nie so richtig. Da gibt es genügend Anhaltspunkte, dass es nicht pflichtgemäß war, wie der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion ausübte.
Ich will nur noch ein Beispiel erwähnen, den sogenannten Globalbeschluss vom 1. Juli 2008. Damals hat der Aufsichtsrat dem Geschäftsführer erlaubt, alle notwendigen Verträge abzuschließen, um das Finanzierungsmodell über die Lebensversicherung mit der IPC umzusetzen. Was von diesem Beschluss zu halten ist – – –
Herr Behnke, Sie sind da, Sie können mich korrigieren, wenn ich Sie falsch zitieren würde, aber ich zitiere Sie aus dem Vernehmungsprotokoll, nein, nicht Vernehmung, sondern Ihre sachverständige Einlassung am 17. Dezember 2010 im Untersuchungsausschuss.
Da sagt der Rechnungshofpräsident: Der Aufsichtsrat wird eingesetzt, Aufsicht zu führen. – Und dann sagt er, indem er den Beschluss fasst, wir führen keine Aufsicht mehr. – Und weiter heißt es in der Ausführung von Herrn Behnke: Aus unserer Sicht war dieser Beschluss unzulässig. –
Wenn das stimmt, was Herr Behnke als Sachverständiger im Ausschuss ausgeführt hat, dann ist es doch si
cher legitim – da werden doch hoffentlich alle im Haus zustimmen –, über Schadensersatzansprüche gegen den Aufsichtsrat nachzudenken. Das ist auch nicht ohne Vorbild.
Da gab es in Bayern und gibt es noch die sogenannte Hypo Alpe-Adria-Affäre mit der Bayerischen Landesbank. Dann zitiere ich jetzt – ich denke, das ist ein unbestechlicher Zeuge – den Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion mit Namen Harald Güller.
Der hat am 27. Oktober 2010 im Bayerischen Landtag Folgendes ausgeführt – ich hätte es nicht besser formulieren können –: „Was soll denn die Bevölkerung in Bayern“ – respektive Rheinland-Pfalz – „denken? Eine Verkäuferin Emmely in Berlin wird wegen zwei Getränkebons für 1,30 Euro aus dem Betrieb geschmissen und muss jahrelang prozessieren und bekommt knapp vor dem Bundesarbeitsgericht Recht“, während wir zulassen, dass sich die Verwaltungsräte der Landesbank in die Verjährung flüchten wegen der Schäden, die sie angerichtet haben. – Recht hat er, der Mann. Wir sehen das genauso.
Auf die mögliche Verantwortung des Aufsichtsrates kann man in zweierlei Weise reagieren. Man kann es so tun wie wir, indem wir einen Prüfauftrag wollen, der dann zu einer Anweisung an die Gesellschafter führt, die Geschäftsführung anzuweisen, die Ansprüche geltend zu machen, oder man kann das tun, was Sie heute ganz aktuell zu dieser Sitzung getan haben, einen Alternativantrag einreichen, und der erschöpft sich darin, die Nürburgring GmbH zu ermuntern, alle Ansprüche geltend zu machen, die bestehen. Da wird also das Ergebnis vorweggenommen. Der Aufsichtsrat kommt in diesen Texten überhaupt nicht vor.
Wenn die Nürburgring GmbH bisher keine Ansprüche gegen den Aufsichtsrat geltend gemacht hat, dann wird sie es auch künftig nach Ihrem Antrag nicht tun. Deshalb hilft er uns keinen Schritt weiter.
Herr Hering, es wird genau das passieren, was Sie seinerzeit im Plenum im Januar ausgeführt haben. Den Aufsichtsrat schauen wir uns erst an, wenn das mit der Geschäftsführung geklärt wird. Da sage ich Ihnen eins, bis Sie dazu kommen, sind alle Ansprüche verjährt, jedenfalls die für die Vorgänge aus 2006.
Da es einer vertieften Prüfung bedarf, war es wichtig, das heute zu verhandeln. Ich sage es auch bewusst in Richtung der Pressetribüne, weil es geheißen hat, es
Es ist so, wir brauchen das heute, damit die sorgfältige Prüfung stattfinden kann, die notwendig ist.
Da ist es eben wichtig, dieses Verjährungsthema in den Blick zu nehmen. Es gibt natürlich einen Weg – das will ich in aller Kürze anreißen –, wie wir das Verjährungsthema elegant vom Tisch bekämen.
Nun haben wir ein Mitglied des Aufsichtsrats hier. Ich wende mich an Sie, Herr Minister Kühl. Sie könnten natürlich heute sagen – dann würden Sie ganz enorm in meiner Achtung steigen –: Ich verzichte auf die Einrede der Verjährung. Dann wären wir das Problem natürlich los.
Solange wir aber so etwas von Ihnen nicht haben, müssen wir den Weg gehen, den wir mit unserem Antrag gehen, und der heißt: sorgfältige Prüfung.
Herr Kühl, Sie sollten also über meinen Vorschlag des Verjährungseinredeverzichts nachdenken, auch als Vorbild für Ihre Kollegen im Aufsichtsrat. Sie alle hier im Plenum sollten darüber nachdenken, ob nicht doch unser Antrag der zielführendere ist, weil er die Möglichkeit verschafft, intensiv und engagiert zu prüfen und dann den Schaden für den Steuerzahler möglichst gering zu halten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben jetzt sehr ausführlich etwas darüber gehört, wieso im Juli 2006 ein Schaden auslösendes Ereignis eingetreten sein soll. Das überzeugt mich aber überhaupt nicht, wie Sie verstehen können. Sie waren fast genauso oft in den Untersuchungsausschüssen anwesend wie ich, sodass
Sie genau wissen, dass das im Sommer 2006 überhaupt kein Schaden auslösendes Ereignis war, Herr Dr. Wilke.
Nach Ihrer Argumentation soll das die Conditio sine qua non für alle potenzielle Kosten gewesen sein, die angefallen sind, eine Privatfinanzierung auf die Beine zu stellen. Wenn Ihre Ausführungen stimmen, dann wäre das tatsächlich schon alles ganz lange verjährt, dann wäre nämlich der Grundstein für ein Schaden auslösendes Ereignis das Jahr 1927 gewesen, als der Nürburgring gebaut wurde.
Sie wissen genau wie ich, dass in dieser Frage Anknüpfungspunkt 2006 überhaupt kein Schaden entstanden ist. Das, was Sie machen, ist schon hart an der Grenze zur Rufschädigung. Sie wissen, dass das Verfahren über die Auswahl der Geschäftspartner von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, weil gesagt wurde, sie seien dem nachgekommen, was sie als Projektentwickler tun sollten, nämlich mögliche Finanzierungsquellen auftun.
Wir alle haben an mehreren Stellen im Untersuchungsausschuss und auch hier gehört, was in der Folgezeit für Fehler und Fehleinschätzungen passiert sind. Sie aber veranstalten einen solchen Klamauk ohne Not.
Wir haben am 27. Januar in diesem Haus diese Diskussion geführt. Seitdem hat sich nichts verändert, mit einer einzigen Ausnahme, Sie nämlich haben durch unnötige Beweisanträge einen Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses verhindert. Es gab zwischendurch eine Wahl. Jetzt versuchen Sie verzweifelt, dieses Thema in die neue Wahlperiode zu retten, obwohl es überhaupt keinen Grund dafür gibt.
Es gibt die eindeutige Zusage der Landesregierung. Es gibt unsere gemeinsame Überzeugung. Damit Sie das auch für die Zukunft wissen und nicht jeden Monat mit diesem Antrag kommen müssen, gibt es auch den Alternativantrag: Ansprüche, die bestehen, werden verfolgt.
Es ist dabei völlig vernünftig, zuerst gegen die Hauptverantwortlichen vorzugehen. Auch da waren wir immer einer Meinung.
Der Geschäftsführer und ein leitender Mitarbeiter haben diese ganzen Sachen geführt. Sie haben sich auch auf den Grundsatzbeschluss berufen.
Jetzt kann man in der rechtlichen Bewertung im Nachhinein anderer Auffassung sein, aber klar ist, dass, wenn Schaden entstanden ist, dieser durch das Handeln der Hauptverantwortlichen entstanden ist. Wir waren uns auch immer einig: Lassen Sie uns das strafrechtliche Ermittlungsverfahren abwarten. Es läuft schon einige Zeit, das heißt, wir rechnen alle eher früher als später damit, dass es Erkenntnisse gibt, die auch veröffentlicht werden.
Ich denke, wir können auf einem vernünftigen Weg sein, auch mit den Personen vernünftig umzugehen, um den Schaden für die Nürburgring GmbH – so er denn festgestellt werden kann – geltend zu machen.
Dann haben Sie in Ihrem Antrag Ausführungen zu den Aussagen des Präsidenten des Landesrechnungshofs aufgenommen. Sie haben eine Passage zitiert, bei der ich mich aus der rechtlichen Bewertung heraushalten will, ob Protokolle des Untersuchungsausschusses jetzt hier zitiert werden können.
Das aber, was Sie in Ihrem Antrag an den Ausführungen des Rechnungshofpräsidenten stehen haben, ist glatt gelogen. Sie haben es wissend deshalb auch nicht als Zitat und nicht mit Fundstelle gebracht. Schauen Sie noch einmal in das Protokoll in die betreffende Passage hinein. Das, was Sie schreiben, hat der Rechnungshofpräsident nicht gesagt, aber auch an anderer Stelle – wir konnten das heute in der Zeitung lesen – ist das taktische Verhältnis der CDU zur Wahrheit legendär.
Wenn Sie das alles jetzt wieder bringen – ich habe Ihre Ankündigung so verstanden, dass Sie es häufiger machen wollen –, kann ich Ihnen nur empfehlen, dann dem Alternativantrag zu folgen und zu sagen, ja, das ist die Basis, auf der wir uns versammeln.