Meine Damen und Herren, schauen wir uns diese drei Punkte der CDU doch einmal an. Zu Punkt 1 habe ich schon etwas gesagt. Da sind wir uns einig.
Zum Punkt 2 können wir sagen, wir haben den Liquiditätspool in ein Landesgesetz eingebracht. Damit hat der Liquiditätspool auch eine gesetzliche Grundlage. Deshalb sage ich, es werden die Schlachten von vorgestern geschlagen; denn das ist nicht mehr aktuell.
Herr Kollege Licht, auch den Punkt 3 haben wir umgesetzt. Genau darüber haben wir in der zurückliegenden Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses diskutiert. Genau das steht in der Verordnung des Ministeriums, der wir im Haushalts- und Finanzausschuss zugestimmt haben. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss einer entsprechenden Landesverordnung zugestimmt. Es ist gewährleistet, dass Negativsalden des Liquiditätspools begrenzt werden. Es ist darüber hinaus gewährleistet, dass der Haushalts- und Finanzausschuss, der gesetzlich zuständig ist, transparent informiert wird.
So weit zum CDU-Antrag aus dem Jahr 2011. Die- ser Antrag ist interessant; denn all das, was Sie da- mals – – –
Herr Kollege Ramsauer, wie erklären Sie, dass am 31. Dezember 2012 der Landesbetrieb Mobilität über 21 Millionen Euro an Guthaben im Liquiditätspool hatte, obwohl er sich ab dem 1. Januar gar nicht mehr am Liquiditätspool beteiligen durfte?
Weil wir dieses Gesetz jetzt eingebracht haben, weil wir das jetzt in das Landesgesetz aufgenommen haben, weil wir jetzt diesen Liquiditätspool auf neue Füße gestellt haben, und weil wir im Prinzip das, was Sie 2011 woll
Darüber hinaus werden Sie sich selbst noch untreu. Was machen Sie heute, nachdem der Landtag das seit Jahren auf allen formellen und informellen Wegen diskutiert hat? Wir haben das im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert. Die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen haben zusammen darüber diskutiert. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Den Liquiditätspool haben wir mehrfach mit dem Landesrechnungshof diskutiert. Jetzt, nachdem die Dinge klar sind und deutlich ist, dass eine klare Begrenzung erfolgt ist und klar informiert wird, stellen Sie einen neuen Antrag, in dem genau das Gegenteil verlangt wird.
In Ihrem jetzigen Gesetzentwurf, in Ihrem jetzigen Antrag auf ein neues Gesetz, wenn Sie es so formuliert haben wollen – wir können ein bisschen Rabulistik betreiben –, wollen Sie erstens, dass das nicht mehr in das Landeshaushaltsgesetz, sondern in die Landeshaushaltsordnung kommt. Das ist ein reiner Formalismus, durch den sogar unsere Informationsmöglichkeiten im Haushalts- und Finanzausschuss beschränkt werden; denn im Zuge des Landeshaushaltsgesetzes werden wir regelmäßig informiert, während das im Zuge der Landeshaushaltsordnung nicht geschieht.
Zweitens machen Sie jetzt eine Kehrtwendung und wollen gar keine negativen Salden mehr. Das bedeutet, dass dieses Instrument dann am Schluss überhaupt nicht mehr arbeitsfähig wäre und überhaupt keinen Zweck mehr hätte.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Wir stehen zum wiederholten Male an diesem Rednerpult zur Erörterung eines Themas, das offensichtlich immer noch geeignet erscheint, mindestens die Gemüter der CDU zu erhitzen.
Ich will nicht all das, was zuvor von Herrn Kollegen Ramsauer völlig korrekt ausgeführt wurde, wiederholen, aber doch deutlich darauf verweisen, dass wir die Debatte genau über diesen Liquiditätspool zum wiederholten Male im Plenum führen. Nicht nur das, auch der Ausschuss hat lange darüber debattiert. Es hat mehrere Treffen – formal vom Haushalts- und Finanzausschuss eingesetzt – von Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen dazu gegeben. Hinzu stießen ein Direktor beim Landesrechnungshofs und der Präsident des Landesrechnungshofs. Der Staatssekretär der Finanzen war ebenfalls dabei.
Auf dieser Ebene haben wir uns wiederholt bemüht, eine gemeinsame Regelung, die für die Landeshaushaltsordnung geeignet erscheint, zu finden. Am Schluss haben wir auch noch Sachverständige angehört und diese Anhörung ausgewertet und verwertet. Man kann also wirklich nicht sagen, dass dieses Thema in diesem Parlament nicht ausführlich erörtert und danach entschieden worden sei.
Im Anschluss an die ausführlichen und tiefen Erörterungen hat es eine parlamentarische Entscheidung gegeben. Dieser hat sich die CDU nicht anschließen können. Sie hat, obwohl wir intern in der Debatte schon viel weiter waren, aus mehr oder minder taktischen Erwägungen heraus offensichtlich einen Rückzieher gemacht und sich der gemeinsamen Beschlusslage verweigert, und zwar nicht in der Frage eines Sachverhalts, sondern in der Frage einer Unwilligkeit zur Zustimmung. Dieser Gesetzentwurf zeigt ganz deutlich, dass das Interesse der CDU vor allen Dingen darin liegt, diese Debatte zu verlängern.
Mein lieber Herr Kollege Dr. Weiland, wenn Sie vom Missbrauch des Haushaltsrechts reden, dann muss ich Ihnen sagen, dass das, was Sie hier tun, Missbrauch des Parlaments ist als billige Bühne dafür, irgendwelchen Klamauk zu veranstalten. Sie betreiben Klamauk mit der Landeshaushaltsordnung. Dafür sind wir nicht zu haben. Wir sind an ernsthaften Lösungen interessiert. Diese bieten Sie mit Ihrem vorgelegten Gesetzentwurf gerade nicht.
Ich will Ihnen Ihre Widersprüchlichkeiten in Ihrem Vortrag und in dem, wie Sie bisher gehandelt haben, auch durchaus mit dem Gesetzentwurf noch einmal belegen. Sie haben den beschriebenen Antrag von Herrn Kollegen Ramsauer im August 2011 eingereicht. Ich zitiere noch einmal diese Stelle: Kassenverstärkungsmittel des Landes zum Ausgleich von Negativsalden des Liquiditätpools sind nur in einem eng begrenzten Rahmen einzu
setzen. – Genau das haben wir geregelt. Sie begehren nun mit Ihrem Gesetzentwurf genau das Gegenteil.
Wir haben das im Landeshaushaltsgesetz verankert und mit der Rechtsverordnung umgesetzt, was Sie grundsätzlich begehrt und lange Zeit auch mitgetragen haben. Nun verneinen Sie das.
Meine Damen und Herren von der CDU, konsistent ist anders. Es ist keinesfalls zutreffend, dass dies durch die Sachverständigen eingefordert worden sei.
Die Regelung des Liquipools in der Landeshaushaltsordnung ist eine durchaus rechtlich denkbare und vertretbare Möglichkeit. Das haben die Sachverständigen übrigens ausgeführt. Ich will aber an der Stelle noch einmal deutlich machen, dass der von Ihnen so gern zitierte Präsident des Rechnungshofs darauf verwiesen hat, dass die Verankerung im Landeshaushaltsgesetz seiner Auffassung nach dringend geboten ist. Von daher sind Sie hier auch nicht ganz im Gleichklang.
Ihre Regelung ist dahin gehend auch nicht besser als die, die bereits heute vorliegt, weil Sie die Teilnahmebedingungen nicht regelt, sondern darauf verweist, dass dies erneut durch Verordnung zu geschehen hat, an der der Haushalts- und Finanzausschuss zu beteiligen ist.
Meine Damen und Herren von der CDU, wir sind heute schon viel weiter. Es gibt für uns überhaupt keinen Grund, Ihren unstimmigen Regelungsvorschlägen zuzustimmen. Das alles führt in der Subsumtion dazu, dass nun wirklich jedem klar wird, dass Sie eine Debatte anstreben, um das Thema in den Medien zu halten. Sie werfen ein paar verbale Nebelkerzen, und das alles getreu dem Motto: Wenn ich schon nicht überzeugen kann, kann ich wenigstens optimal verwirren.
Meine Damen und Herren, dafür ist die Landeshaushaltsordnung ein zu ernstes Thema. Da machen wir nicht mit. Darum gibt es auch keine Zustimmung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Liquiditätspool des Landes ist ein wirtschaftlich sinnvolles Instrument. So sagte es der Abgeordnete Gerd Schreiner am 18. August 2011 in diesem Hause.
In der Zwischenzeit gibt es eine ganze Reihe von Entwicklungen, die bemerkenswert sind, aber auch positive
Wir als Regierung haben dem Parlament zwei Kernpunkte vorgeschlagen, im Rahmen unserer Ermächtigungen den Liquiditätspool, der im Landeshaushaltsgesetz übrigens seit dem 1. Januar 2012 schon steht, zu konkretisieren. Aber auch ohne diese Konkretisierung und ohne die Verfahrensregelung steht er im Gesetz. Das Gesetz sieht nur vor, dass wir ermächtigt sind, weitere Regelungen zu schaffen. So weit die Rechtslage.
Wir hatten im Wesentlichen zwei Punkte vorgetragen, und zwar eine Begrenzung der Aufnahmemöglichkeiten auf 25 % des Umsatzes und die Möglichkeit einer Investitionszwischenfinanzierung. Das war bis zum Ende strittig. Ich entnehme dem Gesetzentwurf der CDUFraktion, dass sie nunmehr diese beiden Punkte mitgeht. Dafür will ich ausdrücklich Danke sagen und meine Anerkennung aussprechen, dass Sie inzwischen unsere Argumente aufgenommen, gewertet und positiv in Ihren Antrag eingeführt haben.