Protokoll der Sitzung vom 05.06.2013

Grundidee des Liquiditätsausgleichs kann auch dann funktionieren. Aber wenn Sie sagen, ohne die Erlaubnis zum Schuldenmachen sei der Liquiditätspool unsinnig, dann findet er eben nicht statt. Wir sind nämlich der Auffassung, wir brauchen kein zusätzliches Instrument zum Schuldenmachen in diesem Haushalt. Dazu haben wir Instrumente genug. Die horrende Verschuldung im Land Rheinland-Pfalz zeigt dies, meine sehr geehrten Damen und Herren.

In diesem Punkt unterscheiden wir uns eben, und diese Unterscheidung müssen Sie uns nicht vorwerfen. Wir sind dieser Auffassung, und Sie setzen mit Ihrer rotgrünen Mehrheit die andere Form des Liquiditätspools durch. Aber in dieser Form dient der Liquiditätspool dann auch in Zukunft nicht mehr der eigentlichen Idee des Liquiditätsausgleichs, sondern er dient weit überwiegend dem Schuldenmachen, und das wollen wir nicht.

(Beifall der CDU – Ramsauer, SPD: Habe ich noch Zeit?)

Ja, Zeit haben wir alle noch. Es sind auch noch Kurzinterventionen möglich etc.

Die Kollegen haben jeweils noch vier Minuten Redezeit, Herr Ramsauer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Immerhin haben wir nun einen moderaten Ton gefunden, und das ist vielleicht auch ganz gut.

Herr Kollege Dr. Weiland, wenn man dem Staatssekretär zugehört hat, wenn man abwägt, welche Begrenzungen wir mit unserem Beschluss im Haushalts- und Finanzausschuss ermöglicht haben, wenn man abwägt, welche Bedürfnisse manche Landesgesellschaften haben können, wenn man sich das Beispiel vor Augen hält, welches der Staatssekretär genannt hat, nämlich die Tatsache, dass sich ein Unternehmen darauf verlässt, dass es für kurze Zeit diesen Liquiditätspool in Anspruch nehmen kann, und wenn gleichzeitig ein anderer, der sein Geld eingelagert hatte, dieses Geld gerade abzieht, weil er es braucht und sich dann darauf nicht mehr verlassen kann, dann ist dieses Instrument unsinnig. Das muss man doch einmal festhalten dürfen.

(Dr. Weiland, CDU: Wenn kein Geld da ist, kann keines ausgegeben werden!)

Deswegen sage ich, Herr Kollege Steinbach hat tatsächlich recht: Wer dies nicht ermöglichen will, der will diesen Liquiditätspool nicht, und dann unterscheiden wir uns in der Tat ganz konsequent.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat erneut Herr Kollege Steinbach.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte zur Verdeutlichung sagen, auch ich bin dankbar, dass Herr Dr. Weiland in seiner abschließenden Rede noch einmal klar zugespitzt hat, was eigentlich das Kernelement ist. Ich möchte Ihnen sagen, weshalb es eine vertretbare Position ist zu sagen, wir gleichen negative Salden in dem Maße aus, in dem wir im Haushaltsgesetz eine Ermächtigung dafür geschaffen haben und es gedeckelt haben. Wir haben auch gesagt, zu welchen Bedingungen dies geschehen kann, wer teilnehmen kann und wer nicht und dass es eben nicht der klassischen Verschuldung entspricht.

Herr Dr. Weiland, das Argument, das Sie in Ihrer Rede eingeworfen haben, hieße letztendlich eine ausufernde Verschuldung. Wir werden sehen, dass genau das mit der heutigen Ausgestaltung dieses Liquiditätspools überhaupt nicht mehr eintritt. Mein lieber Herr Dr. Weiland, wir können es uns auch im Jahresverlauf anschauen, und dann werden wir schon feststellen, ob Ihre Prognose so eingetreten ist, ob die ausufernde Verschuldung, die Sie beschrieben haben, eingetreten ist und ob der Liquiditätspool – dafür sei es doch angeblich das richtige Instrument, ein Instrument zum weiteren Schuldenmachen – tatsächlich so genutzt worden ist.

Wenn aber dieses Instrument nun nicht so genutzt worden ist, fangen Sie dann an, der Landesregierung mehr zu vertrauen, als Sie es bisher tun? – Ich glaube nicht, Herr Dr. Weiland! Ich glaube es nicht, aber ich glaube, in diesem Punkt unterscheiden wir uns grundsätzlich.

Wir sind der Auffassung, ein solches Cash Management hat eine hohe Volatilität. Herr Dr. Barbaro hat ein Beispiel dazu ausgeführt, und auch der Sachverständige im Haushalts- und Finanzausschuss hat dargestellt, in welcher Kurzfristigkeit sich dies ergibt. Darum halten wir es für ein sinnvolles Argument, sofern es gedeckelt ist, sofern es klar gezogen ist und sofern dieses Parlament durch den Haushaltsgesetzgeber ermächtigt ist.

Sie wollen doch bitte nicht bestreiten, dass diese Ermächtigung im Landeshaushaltsgesetz vorliegt; denn dafür steht es ausdrücklich dem Grunde nach und auch der Höhe nach darin. Darum halten wir dies für einen vertretbaren Punkt, aber, Herr Dr. Weiland, dann haben wir festgestellt, an diesem Punkt unterscheiden wir uns einfach.

Ich sage Ihnen nur, diese Entscheidung ist nun getroffen, und wir müssen nun das Fass nicht ständig mit einem neuen Gesetzentwurf der CDU wieder aufmachen.

(Frau Klöckner, CDU: Aber wir dürfen auch Gesetz- entwürfe machen!)

Dies ist die parlamentarische Entscheidung, für die die Argumente ausgetauscht und vorgetragen sind und die auch getroffen ist. Ich bitte Sie, dies auch zu akzeptieren.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Ramsauer, SPD: Wir beraten doch darüber!)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Fraktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – feder- führend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.

Wir kommen nun zu Punkt 9 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

Drucksache 16/2369 –

Erste Beratung

Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Für die CDUFraktion hat Frau Kollegin Schneid das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sowohl Schulleitungen als auch Lehrerinnen und Lehrer leisten hervorragende Arbeit vor Ort in unseren Schulen. Ihre fachlichen und pädagogischen Kompetenzen sind tagtäglich Grundlage für guten und interessanten Unterricht. Sie kennen ihre Schule genau, sie kennen ihre Schülerschaft, sie kennen die spezifischen Rahmenbedingungen vor Ort. Sie wissen um die Unterschiedlichkeit der Schulen, nicht nur durch die unterschiedlichen Profile, sondern eben auch durch Einflussfaktoren wie zum Beispiel den Schulstandort. Deshalb brauchen sie auch Gestaltungsräume.

(Beifall der CDU)

Schulen in Mainz oder Ludwigshafen haben ganz andere Bedingungen, Schwerpunkte oder Probleme als beispielsweise Schulen in der Eifel oder vielleicht sogar auch in der Pfalz. Es gibt spezifische Situationen: Schulen mit massivem Schülerrückgang, Schulen mit enormem Zuwachs von Familien, deren Kinder unterschiedlichen Alters und ohne Deutschkenntnisse beschult werden müssen, Themen wie Migration, Integration und Inklusion. – Wir wollen keinen durchs Raster fallen lassen, sondern individuell unterstützen.

Deshalb ist es absolut notwendig, den Schulen für diese Herausforderung mehr Gestaltungsfreiraum und Eigenverantwortung zu geben.

(Beifall der CDU)

Wir möchten dieses Mehr an Eigenverantwortung an allen Schulen ermöglichen, damit inhaltliche und pädagogische Schwerpunkte selbst gesetzt werden können, der Schule die organisatorische Gestaltung möglich ist und notwendige Vertretungen und personelle Entscheidungen selbst organisiert werden können. Wir möchten den Schulen Budgetverantwortung und Personalverantwortung übertragen, wenn sie dies möchten.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal betonen, dass alle Schulen diesen Weg in mehr Eigenverantwortung gehen können und nicht nur – wie im Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formuliert – nur zehn Schulen in ganz Rheinland-Pfalz.

Wir orientieren uns am Konzept von Hessen, und das ist gut so.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Wir schreiben es ab!)

Überall, in allen Bereichen werden Evaluationen gefordert und durchgeführt, wird nach Best-Practice-Beispielen gesucht, die dann in anderen Bereichen umgesetzt werden, nur im Schulbereich schaut man nicht über den Tellerrand hinweg. Nein, Sie schauen nicht zum Nachbarn hinüber, wahrscheinlich aus der Angst heraus, dass er etwas gesetzlich besser regeln kann und dass das, was dort angenommen wird, wirklich gut ist.

(Beifall der CDU)

Lieber machen Sie immer wieder neue eigene Versuche auf dem Rücken unserer Schülerinnen und Schüler.

(Staatsminister Lewentz: Die werden doch gerade wegen Ihrer schlechten Schulpolitik abgewählt!)

Unsere Initiative kam auch nicht überraschend. Wer die Anhörung begleitet hat, weiß, wie eindeutig die Anhörung gelaufen ist. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich hier Herrn Dr. Masser von der Verwaltungshochschule in Speyer zitieren, der übrigens als ein Anzuhörender von Ihnen benannt wurde. Ich zitiere: Ich denke, „dass das, was uns Herr Dr. Haist“ – Hessisches Kultusministerium – „erzählt, sehr verheißungsvoll klingt. (…) Wenn Herr Dr. Haist sagt, dass sich das die Schulen in Hessen nicht mehr wegnehmen lassen wollen, dann glaube ich ihm das. Das ist wirklich genau das, was wir damals auch festgestellt hatten.“

(Beifall der CDU)

Das zeigt schon eine eindeutige Bewertung des Modells. Wir möchten den Schulen ermöglichen, passgenaue Angebote zur individuellen Förderung zu schaffen, wie zum Beispiel für Sprachunterricht, zur Unterstützung der von Wiederholung bedrohten Schülerinnen und Schülern, zur Vorbereitung für das Abitur usw. Herr Oster, wir haben sicherlich im Ausschuss noch einmal Gelegenheit, gemeinsam über unseren Gesetzentwurf zu reden. Dort ist kein einziges Wort dazu zu finden, dass wir die Sprachförderung abschaffen möchten.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Können Sie nicht mehr lesen, oder was?)

Ich möchte noch einmal kurz auf die Details unseres Modells kommen. Die Schulen können frei entscheiden, ob sie mehr Eigenverantwortung haben möchten. In Hessen sind es übrigens mittlerweile schon rund 1.500 Schulen. Ziel von mehr Eigenverantwortung ist es, die Kenntnisse und Erfahrungen vor Ort zu nutzen – denn dort ist die Erfahrung –, um Schulunterricht und Qualitätsentwicklung weiter und individuell voranzutreiben, ohne von verwaltungstechnischen Vorgaben zu stark eingeengt zu sein.

Es gibt ein abgestuftes Modell. Die erste Stufe ist das kleine Budget, die zweite Stufe das große Budget. Mit vier Einzeletats, die gegenseitig deckungsfähig und drei Jahre übertragbar sind, haben die Schulen endlich einmal die Möglichkeit, auch nachhaltig größere Projekte zu planen und dann bei diesem Konzept auch zu bleiben.

Auf den Punkt gebracht, bringt das Mehr an Mitsprache-, Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten ein Mehr an Motivation und ein Mehr an Qualität des Unterrichts.

(Beifall der CDU)

Für die Qualität, die für uns maßgeblich Grundlage für guten Unterricht und schulischen Erfolg ist, braucht es formulierte Ziele. Diese Ziele werden durch verbindliche Lehrpläne und zentrale Abschlussprüfungen auf einheitlichem Niveau gegeben.