Marion Schneid
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerne nehme ich in der zweiten Beratung zum Gesetzentwurf noch einmal aus Sicht der CDU Stellung. Ich beziehe mich auch auf die stattgefundene Anhörung.
Wir erachten dieses Gesetz als nicht zielführend. Das geplante Gesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte wird weder den besonderen Anforderungen der Inklusion noch den aktuellen Erfordernissen in der Lehrerbildung gerecht. Sowohl der Philologenverband als auch der Verband Reale Bildung haben sich in der Anhörung diesbezüglich ganz klar positioniert.
Sogar die GEW macht in ihrer schriftlichen Stellungnahme deutlich, dass dieses Gesetzesvorhaben eher demotivierend als zukunftsweisend wirkt. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten zwei Stellen aus dieser Stellungnahme: „Prinzipiell begrüßt die GEW das Anliegen des Gesetzentwurfes, die drei Phasen der Lehrkräfteausbildung (...) in den Blick zu nehmen und Standards zu definieren, die ein inklusives Unterrichten ermöglichen sollen. Allerdings kann dies nicht kostenneutral erfolgen oder durch ,Umschichtungen innerhalb des Systems‘ (...) erreicht werden.“
Das zweite Zitat: „Die GEW hält ein Gesetzesvorhaben im Grundsatz für verfehlt, das auf der einen Seite die Lehrkräfte zunehmend belastet, ohne ihnen in irgendeiner Form Entlastungsmöglichkeiten zu bieten, und sie auf der anderen Seite einer zunehmenden Gängelung (...) durch Schulleitungen als auch durch Elternschaft aussetzt.“ Bei so viel Kritik kann man wahrlich nicht von einem gelungenen Gesetzentwurf sprechen.
Das macht auch der Änderungsantrag nicht besser.
Lassen Sie mich kurz für die CDU zusammenfassen: Ziel des Gesetzes soll sein, die Lehrkräfte zu befähigen, inklusiven Unterricht zu halten. Inklusionsrelevante Aspekte in
die bestehenden Ausbildungsstrukturen zu integrieren und Fortbildungen in diesem Bereich anzubieten, ist durchaus sinnvoll.
Wir möchten aber deutlich feststellen, dass Fortbildungen eine Lehrkraft des allgemeinbildenden Bereiches niemals dazu befähigen können, die Aufgaben von Förderschullehrern zu übernehmen. Inklusiver Unterricht geht nur mit Förderschullehrkräften. Je nachdem, welche Unterstützung das einzelne Kind braucht, braucht man natürlich auch Integrationshelfer, pädagogische Fachkräfte, Pflegekräfte, Schulsozialarbeit und Schulpsychologen. All das haben wir vor Ort relativ wenig.
Dass Lehrkräfte in multiprofessionellen Teams zusammenarbeiten, versteht sich eigentlich von selbst, setzt aber voraus, dass man an den Schulen auch multiprofessionelle Teams hat. Momentan ist es aber an den Schwerpunktschulen eher so, dass um Förderschulkräfte und Förderschulstundenzuweisungen gerungen werden muss, von den anderen Förderkräften ganz zu schweigen. Hier besteht unseres Erachtens erst einmal großer Nachholbedarf.
Wenn es uns mit der Inklusion wirklich wichtig ist, müssen wir die Ressourcen dafür zur Verfügung stellen. Ich erinnere dabei gerne an die vielen Diskussionen generell zur Inklusion. Wir haben immer eine ausreichende Finanzierung und Bereitstellung der Ressourcen gefordert, damit Inklusion gelingen kann. Jetzt machen Sie in diesem Gesetz genau den gleichen Fehler wieder, nämlich hohe Anforderungen und eine unzureichende Finanzierung.
Um es noch einmal ganz deutlich zu machen: Das Pädagogische Landesinstitut hat allgemein ein Budget für Fortund Weiterbildung zur Verfügung. Dieses wird durch die Gesetzesvorlage nicht aufgestockt. Es muss vielmehr eine Verschiebung der Schwerpunkte innerhalb der Lehrerfortund -weiterbildung geben.
Jeder weiß, die Herausforderungen für unsere Lehrer sind groß: eine sich verändernde Schülerschaft, Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen, Nichtmuttersprachler, Lernschwache, Hochbegabte und nicht zuletzt Flüchtlingskinder. – Wir ringen doch momentan um schnelle Sprachvermittlung. Wir brauchen schnell und viele Lehrkräfte mit der Qualifizierung Deutsch als Zweitsprache.
Jetzt kommt das Gesetz, und jetzt haben wir zum einen die vorgesehene verpflichtende Fortbildung für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter, die laut Ministerium zu Mehrkosten führt. Wir haben weiterhin die angestrebten Fortbildungen im Bereich für die inklusive Kompetenz. Wir haben daneben die „ganz normalen“ Fortbildungen, sei es fachlich, pädagogisch oder schulartbezogen, und, was ich eben schon angesprochen habe, wir haben auch die Qualifizierung im Sprachvermittlungsbereich. Das alles mit dem gleichen Budget, mit den gleichen Ressourcen: Das kann nicht gehen.
Was dann noch hinzukommt: Auch im Bereich der Weiterbildungen gibt es einen Mangel, der vor Ort bekannt wird. Ich gebe einmal ein Beispiel: unsere berufsbildenden
Schulen. – Laut einer Kleinen Anfrage vom März 2014 werden Weiterbildungen zum Erwerb von Qualifikationen wie Unterrichtserlaubnis, Unterrichtsbefugnis und Lehrbefähigung in den Berufsfeldern Elektro, Metall und Mechatronik vom Pädagogischen Landesinstitut gar nicht angeboten.
Hier wäre doch auch einmal ein Schwerpunkt zu setzen; denn hier kann ich dann Quereinsteiger akquirieren, die wir in den berufsbildenden Schulen ganz dringend brauchen.
Ich fasse zusammen: Es ist prinzipiell gut, einen Schwerpunkt neben Studium und dem Vorbereitungsdienst auf die Fort- und Weiterbildung unserer Lehrkräfte zu legen, aber man muss sich eben fragen lassen, wie wichtig dieser dritte Schwerpunkt ist, wenn man das Budget gedeckelt hat oder innerhalb des Systems umschichten muss.
Unseres Erachtens ist dieser Gesetzentwurf unnötig. Er beinhaltet eine Vermischung zweier wirklich wichtiger Themen, also zum einen die Inklusion und zum anderen den Fort- und Weiterbildungsbereich. Beide Themenbereiche sind bereits in Verwaltungsvorschriften und Gesetzen geregelt. Deshalb stimmen wir der Gesetzesvorlage nicht zu.
Danke schön.
Vielen Dank. Frau Ministerin, wie beurteilen Sie generell die Situation, dass die Arbeitsagenturen für die Sommerferien Arbeitslosengeld auszahlen müssen, obwohl die Vertretungslehrerinnen und -lehrer nicht wirklich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen; denn sie erwarten nach den sechs Wochen meistens einen Vertretungsvertrag beziehungsweise eine Planstelle?
Vera Reiß, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Wei
terbildung und Kultur:
Ich glaube, ich habe die Regel vorhin erläutert. Wenn feststeht, dass der Vertretungsvertragsnehmer auch nach den Sommerferien beschäftigt ist, werden die Sommerferien durchbezahlt. Das ist die eine Fallkonstellation.
Ich komme zu der anderen Fallkonstellation. Es gibt Referendare, die das Seminar verlassen haben, die jetzt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und sich im Bewerbungsverfahren befinden. Wenn sie am 15. oder 31. Juli ihre Ausbildung beenden, stehen sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Sie haben sich aber arbeitslos gemeldet, weil sie noch nicht wissen, ob sie eine Planstelle bekommen.
Mit Erlaubnis von Herrn Beckmann darf ich sagen, dass genau dieses Verfahren der Schulstaatssekretär 1988 genommen hat. Er hat seine Ausbildung beendet, sich arbeitslos gemeldet und einen Vertrag im Umfang von acht Stunden bekommen. Sein Sohn Sebastian Beckmann hat seine Ausbildung beendet, meldet sich arbeitslos und bewirbt sich.
Diesen Zyklus kennen wir, seit es die Einstellungspolitik an den Schulen gibt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder brauchen unseren besonderen Schutz.
Wir wollen unsere Kinder auf dem Weg zum Erwachsenwerden möglichst gut unterstützen, sie motivieren, sie fördern und ihnen eine bestmögliche Entwicklung ermöglichen. Wir möchten und müssen sie auf diesem Weg beschützen, damit sie eine unbeschwerte Kindheit erleben können.
Schutz heißt Leid abwenden. Ich glaube, jeder kann sich vorstellen, wie viel Leid es bedeutet, wenn Kinder in pornografische Handlungen mit einbezogen werden. Kinder und Jugendliche zu sexuellen Handlungen zu zwingen, ist entsetzlich, demütigend, traumatisierend. Da zerbrechen Kinderseelen.
Das bewirkt, dass Kinder ein Leben lang mit Traumatisierung mit unterschiedlichen Ausprägungen und Ängsten zu kämpfen haben und damit ihr Leben vielleicht nicht mehr so auf den Weg bringen können, wie es gedacht ist.
Wer mit Jugendlichen gesprochen hat, die unbedarft und unüberlegt ein freizügiges Bild ins Internet gestellt haben, der weiß, wie sehr schon diese Jugendlichen allein unter den Kommentaren, Verunglimpfungen etc. leiden. Wie viel schlimmer muss es sein, zu Nacktfotos gezwungen zu werden, die im Internet kursieren und vielleicht noch erleben zu müssen, dass sich Fremde an diesen Nacktfotos erregen oder diese zur Stimulation benutzen.
Deshalb hat der Deutsche Kinderschutzbund im Zuge der Edathy-Affäre explizit dargelegt, dass generell der Handel von Nacktfotos von Kindern untersagt und unter Strafe gestellt werden soll.
Die Verbreitung von kinderpornografischen Bildern und Videos ist drastisch angestiegen. Die aktuelle Kriminal
statistik weist einen Anstieg in Rheinland-Pfalz von 9 % auf. Was noch alles so im Internet vor sich geht, glaube ich, kann keiner vor uns abschätzen.
Die CDU hält genau wie die Kriminalpolizei die Verbindungsdatenspeicherung im Kampf gegen die Kinderpornografie für unverzichtbar. Im Netz kann man nicht auf DNA-Spuren oder Fingerabdrücke zurückgreifen. Im Netz hat man wirklich nur über die Auswertung von Verbindungsdaten die Chance, pädophile Netzwerke aufzudecken.
Ich darf dazu aus einem Leserbrief der „Süddeutschen Zeitung“ vom 27. April diesen Jahres zitieren: Ich bin Kriminalhauptkommissar aus Nordrhein-Westfalen und als solcher im Bereich Organisierter Kriminalität tätig gewesen. Glauben Sie mir und meinen Kollegen, wir benötigen diese Daten zur Bekämpfung schwerer Straftaten, die allein als singuläres Ereignis dazu in der Lage sind, das Vertrauen in das Wertesystem unserer Republik zu erschüttern. –
Das spricht für sich. Derzeit kann die Kriminalpolizei auf Verbindungsdaten in der Regel nicht zugreifen, weil diese vom Provider nicht gespeichert werden. Straftäter und ihre Kunden sind zunehmend im sogenannten „Darknet“ unterwegs. Der Handel von harten pornografischen Bildern und Videos läuft oft über Tauschaktionen ab. Das heißt, Ersteller ist auch gleichzeitig Konsument, und somit beliefert sich eine Vielzahl von Produzenten und Konsumenten gegenseitig. Diese gegenseitige Nachfrage treibt dieses unsägliche und skrupellose Geschäft auch immer weiter an.
Auch dies macht deutlich, dass wir diese Netzwerke aufdecken müssen. Die Bundesregierung hat angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Verbindungsdatenspeicherung zur Aufdeckung schwerer Straftatbestände im Bundestag einzubringen. Leitlinien gibt es ja schon. Wir sind alle gefordert, dies zu unterstützen. Wir können doch nicht einfach die Augen schließen und sagen, Kinderpornografie ist schlimm, aber wir können nichts dagegen tun, weil wir keine Verbindungsdaten speichern wollen. So kann es nicht sein.
Jedes Kind ist wichtig und muss vor sexueller Gewalt geschützt werden. Deshalb fordern wir ein positives Signal aus Rheinland-Pfalz.
Danke.
Frau Ministerin, ist diese Lohntestkompetenzstelle auch Anlaufstelle für Frauen, die sich ungerecht bezahlt fühlen? Kann man sich also auch direkt als Angestellte oder als Mitarbeiterin an diese Stelle wenden, oder richtet sie sich nur an Unternehmen und Verbände?
Frau Ministerin, Sie haben davon gesprochen, in der Zeit ab 2011 sind ca. 4.640 Vollzeitäquivalente eingestellt worden. Wie viele Abgänge an Lehrerinnen und Lehrern gab es in dieser Zeit?
Frau Ministerin, ich muss jetzt doch noch einmal nachhaken; denn meine Abgänge haben sich nicht auf das Klemm-Gutachten bezogen, sondern generell, wie viele Lehrer in Pension gegangen oder generell aus dem Lehramt ausgeschieden sind.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Gerne nehme auch ich Stellung zum Tierschutzbericht 2012/2013, dem auch die Jahresberichte des Tierschutzbeirats beigefügt worden sind. Ich möchte mich für den umfangreichen Bericht bedanken, aber auch all denen danken, die sich in den Tierschutz einbringen.
Das Wohlergehen der Tiere, die Tiergesundheit und der Schutz der Tiere sowohl in der Landwirtschaft als auch in der privaten Haltung liegen der CDU sehr am Herzen. Deshalb ist es wichtig, dass wir auf allen Ebenen die Aufgabe des Tierschutzes deutlich wahrnehmen und auch immer weiter voranbringen. Es bedarf der Achtung und Sensibilität gegenüber unseren Mitgeschöpfen, damit Tierquälerei verhindert werden kann.
Deshalb ist es besonders wichtig, immer wieder neue Möglichkeiten der Verbesserung des Tierschutzes zu eruieren und zu diskutieren.
Mit der Initiative unseres Bundesagrarministers Christian Schmidt mit dem Titel „Eine Frage der Haltung – neue Wege für mehr Tierwohl“ werden in den kommenden Jahren noch deutliche Verbesserungen im Tierschutz
erreicht werden. Zehn Punkte eröffnen wichtige Fortschritte im Tierschutz, wie zum Beispiel auch die Förderung der Forschung nach Ersatzmethoden, um Tierversuche auf ein Minimum zu reduzieren oder sie ganz unnötig zu machen.
Diese Initiative ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Trotzdem muss Rheinland-Pfalz seine Aufgabe im Tierschutz deutlich wahrnehmen. Deshalb möchte ich zwei Positionen aus dem Tierschutzbericht explizit ansprechen.
In Punkt 1 geht es um die Heimtierschutzverordnung mit der Forderung nach Sachkundenachweisen. Wir haben bereits beim letzten Tierschutzbericht und dem Antrag von Rot-Grün genau diese Forderung als überzogen angesehen. Ich hatte in diesem Zusammenhang einen weiteren Aufwuchs von Bürokratie, aber auch berechtigte Bedenken bei der Umsetzung angemahnt.
Jetzt bestätigen Sie interessanterweise genau unsere Bedenken in der Zusammenfassung Ihres Berichts. Ich darf zitieren: „Für den Bereich der Heimtierhaltung ist es jedoch ausgesprochen herausfordernd, für die Vielzahl der gehaltenen Tierarten detaillierte Haltungsanforderungen verbindlich zu entwickeln und festzuschreiben. Auch hinsichtlich eines erfolgreichen Vollzugs derartiger Vorschriften bestehen erhebliche Bedenken, da die Kontrolle einer Tierhaltung in einer Wohnung nur bei Gefahr im Vollzug statthaft ist.“ – So Ihre Darstellung.
Man muss schon darauf aufmerksam machen, dass Sie im Koalitionspapier unrealistische Tierschutzforderungen festgelegt haben, die Sie jetzt wieder zurücknehmen müssen. Wir denken, man muss Tierschutz mit Augenmaß machen und realistische und keine überzogenen Forderungen stellen.
Punkt 2 betrifft das Verbandsklagerecht. Wir haben lange darüber diskutiert. Aus unserer Sicht ist es nach wie vor unnötig. Die Weiterentwicklung des Tierschutzes bedeutet für uns nicht die Möglichkeit, klagen zu können, noch mehr Bürokratie aufzubauen und die wenigen Ressourcen, die man im Tierschutz hat, über Bürokratie zu binden. Gerade die Initiative vom Bundesagrarminister macht ein Verbandsklagerecht noch unnötiger.
Die Einführung des Verbandsklagerechts hat allgemein relativ viel Unmut mit sich gebracht, und auch das Herausnehmen der Zoos aus der Gesetzesvorlage kurz vor der Abstimmung zeigt, dass der Gesetzentwurf nicht gut durchdacht ist und im Vorfeld schon klar war, dass es so nicht umgesetzt werden kann.
Das ist unseres Erachtens nicht die richtige Vorgehensweise, um dieses ernste Thema Tierschutz nach vorne zu bringen.
Nur vernünftige und realistische Vorgaben in Gesetzesvorlagen und Verordnungen können nachvollzogen und begleitet werden. Wir sollten alle gemeinsam darauf achten. Unsere Tiere stehen im Vordergrund. Eine Verbesserung des Tierwohls kann nur durch sinnvolle Maßnahmen nach vorne gebracht werden.
Lassen Sie mich noch anmerken, dass neben diesen sinnvollen Verordnungen und den nachhaltigen kontinuierlichen Kontrollen, dass diese umgesetzt werden, auch ein gesellschaftliches Umdenken und Mitdenken gefordert ist. Ich möchte an jeden appellieren, der sich Tiere über unseriöse Adressen aus dem Ausland bestellen möchte, das besser zu lassen, weil wir auf gesetzlicher, aber auch auf gesellschaftlicher Ebene gegen illegale Tiertransporte sind und etwas dagegen tun müssen.
Mein zweiter Appell lautet, dass es keine Qualzuchten und keine Überzüchtungen geben darf. Ein Tier ist nicht mehr wert, wenn die Nase besonders platt ist oder das Fell eine besondere Ausprägung hat. Darauf müssen wir selbst achten.
Darüber hinaus möchte ich auch unser Verbraucherverhalten in den Fokus stellen. Wir sollten darauf achten, welches Fleisch oder welche Sachen wir konsumieren.
Nur in enger Abstimmung mit allen Beteiligten, nämlich den Praktikern der Landwirtschaft, den Wissenschaftlern, den Tierschutzvereinigungen, dem Verbraucherschutz und nicht zuletzt der gesamten Gesellschaft, kann Tierschutz optimal gelingen. Lassen Sie uns daran arbeiten.
Frau Ministerin, Sie haben die Berufswahlkompetenz schon angesprochen. Laut Strategiepapier sollen alle Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz eine sehr hohe Berufswahlkompetenz erreichen können. Das heißt, die Berufswahlvorbereitung und die Studienorientierung sollen als Instrumente der individuellen Förderung an den Schulen implementiert werden. Welche Mittel und personellen Ressourcen stellen Sie für diese Aufgabe zur Verfügung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Unsere Tiere und der Tierschutz liegen uns sehr am Herzen. Wir dürfen nicht nachlassen, sensibel zu sein, um auf Missstände aufmerksam zu werden, und nicht darin nachlassen, diese Missstände anzuzeigen und zu beseitigen.
Kein Tier darf gequält werden. Deswegen müssen wir alle mit offenen Augen durch die Gegend gehen, um Tierquälerei zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, immer wieder neue Möglichkeiten zur Verbesserung des Tierschutzes zu eruieren und zu diskutieren.
Allerdings ist die Einführung des Verbandsklagerechts aus unserer Sicht definitiv keine Möglichkeit, den Tierschutz voranzubringen.
Wir stehen auch nicht allein mit dieser Meinung. Die Anhörung im Ausschuss hat gezeigt, dass bis auf die Tierschutzorganisationen alle anderen Anzuhörenden dem Verbandsklagerecht mit Skepsis und Ablehnung begegneten.
Lassen Sie mich kurz ein paar Gründe darstellen: Tiere sind juristisch durch das Grundgesetz, das Tierschutzgesetz und Verordnungen geschützt. Auch in RheinlandPfalz ist der Tierschutz in der Landesverfassung verankert. Demnach sind gesetzgebende Körperschaften, Verwaltungen sowie die Rechtsprechung bereits verpflichtet, Tierschutz in allen ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.
Jetzt auf die Praxis heruntergebrochen bedeutet das, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften ist durch die zuständigen Behörden und Veterinärämter gegeben. So heißt das ganz konkret, dass Bauneuvorhaben und Stallumbauten nicht genehmigt werden, wenn sie den aktuellen Tierschutzvorschriften nicht entsprechen.
Das hat man an dem Beispiel Birresborn gesehen. Ich bin absolut davon überzeugt, dass gegen jeden anderen angestrebten Standort für eine Mega-Hühnerfirma einiges dagegen spricht und ein solcher nicht genehmigt wird, wenn er der Nutztierordnung nicht entspricht.
Hier greift das Agieren von Behörden, Verwaltung und Bürgern – und das ganz ohne Verbandsklagerecht.
Unsere datenschutzrechtlichen Bedenken konnten ebenfalls nicht ausgeräumt werden. So war in der letzten Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz zu lesen, dass zum Beispiel SchleswigHolstein einen vergleichbaren Gesetzentwurf nicht weiter verfolgt, weil es dort erhebliche Bedenken gegeben hat. Herr Präsident, wenn Sie erlauben, zitiere ich: „In erster Linie ist hier die Stellungnahme des schleswigholsteinischen Richterverbands vom Februar 2013 zu nennen. Dort wird zum einen die Gesetzgebungskompetenz des Landes für solche Regelungen verneint.
Zum anderen wird aber auch dargelegt, dass die mit dem Gesetz verbundenen Eingriffe in das Datenschutzrecht der Betroffenen unverhältnismäßig seien.“ So das Zitat.
Wir schließen uns dieser Meinung an. Wir finden es eigentlich dramatisch, dass sich andere Bundesländer einfach darüber hinwegsetzen.
Ein weiterer Punkt ist der Aufbau von Bürokratie. In jedem Bereich wollen wir Bürokratie abbauen, hier schaffen wir neue. Was ist die Folge? – Es werden wichtige Ressourcen der Tierschutzverbände gebunden, nämlich wichtiges, überwiegend ehrenamtlich eingebrachtes Engagement fließt dann in Formulare, Papiere, Gutachten und Klageschriften, wird dadurch gebunden und kommt im konkreten Tierschutz zu kurz, nämlich zum Beispiel in der Tierrettung, der Pflege und der Versorgung von Tieren.
Wir denken, wir müssen unser Engagement genau dort im Tierbereich belassen und nicht an den Schreibtisch führen.
Die Weiterentwicklung des Tierschutzes ist für uns nicht die Möglichkeit zu klagen. Wenn wir den Tierschutz verbessern wollen, dann müssen wir in der Gesellschaft deutlich machen, dass Tiere unsere Mitgeschöpfe sind, aber wir müssen auch wissenschaftliche Studien aufgreifen, die zur besseren Tierhaltung dienen, Forschungen fördern, die aufgrund von Alternativmethoden zum Beispiel Tierversuche reduzieren oder irgendwann komplett unnötig machen. Das ist gerade bei der letzten Verleihung des Forschungspreises an ein großes Unternehmen gelungen, das im Bereich der Reizwirkung von Chemikalien auf Haut und Augen geforscht hat. Unser Ansinnen muss in die Richtung gehen, dass wir Tierversuche so weit wie möglich reduzieren.
Jetzt möchte ich noch kurz auf die Zoos eingehen. Zoos sind ganz wichtige Bildungseinrichtungen, die auch maßgeblich zu biologischen Erkenntnissen über Tiere beitragen. Sie sind stark kontrollierte Tiereinrichtungen,
die wissenschaftlich gestützt hohe Fachkenntnisse vorweisen. Mit dem neuen Gesetz würden Klagen auf die Zoos zurollen, die das Fortbestehen sehr schwierig machen würden.
Deswegen möchte ich jetzt auf den Änderungsantrag eingehen. Unabhängig davon, dass es meines Erachtens sehr ungeschickt ist, ihn heute Mittag um 15:00 Uhr hier auf den Tisch gelegt zu bekommen und nicht auf die einzelnen Punkte eingehen zu können,
muss ich dennoch sagen, er wirft erst einmal die Frage auf, wieso die Zoos jetzt plötzlich ihre Zuständigkeit im Naturschutzrecht haben und nicht mehr bei den Tierschutzbehörden
und warum jetzt erst Regelungen zur Anerkennung der Tierschutzorganisationen in diesem Antrag konkretisiert werden.
Zuletzt steht die Antwort auf unsere Frage, ob das Gesetz überhaupt verfassungskonform ist, immer noch aus. Diese Frage ist immer noch offen.
Das heißt, wir hatten keine Möglichkeit der Rückkoppelung. Entweder besprechen wir das noch einmal im Ausschuss und gehen noch einmal auf die Details ein, oder Sie entscheiden sich für unseren Ansatz und sprechen sich gegen die Einführung eines Verbandsklagerechts aus;
denn durch Klagen und weitere Bürokratie können wir den Tierschutz nicht voranbringen, vielmehr muss unser Ansatz sein – das möchte ich noch einmal betonen –, dass die bereits vorhandenen Verordnungen und Tierschutzregeln konsequent umgesetzt werden müssen, sämtliche Kontrollinstanzen greifen, Forschungsinstitute und Unternehmen kontinuierlich daran arbeiten, Tierversuche unnötig zu machen, und wir alle uns als wache Bürger für das Wohl unserer Tiere einsetzen.
Danke schön.
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass das Genehmigungsverfahren noch ganz am Anfang ist. Vor dem Hintergrund, dass in der Anfrage steht, dass zum Beispiel 18 Hennen pro Quadratmeter gehalten werden sollen, frage ich mich, ob davon auszugehen ist, dass insgesamt ein verstärktes Augenmerk auf die Überprüfung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften gewährleistet werden kann.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Tierschutz ist ein sehr wichtiges Thema. Tiere liegen uns am Herzen. Sie unterliegen unserem Schutz. Kein Tier darf gequält werden. So ist es auch extrem wichtig, genau in dem Bereich immer wieder Verbesserungen im Tierschutz voranzubringen.
Juristisch gesehen sind Tiere durch das Grundgesetz, das Tierschutzgesetz und durch Verordnungen geschützt. Der Schutz unserer Tiere hat Verfassungsrang, das heißt, danach sind gesetzgebende Körperschaften, Verwaltungen sowie Rechtsprechung bereits dazu verpflichtet, in all ihren Entscheidungen den Tierschutz mit einzubeziehen und zu berücksichtigen.
Das geltende Tierschutzrecht – ich zitiere aus dem Gesetzentwurf – enthält ausgewogene Regelungen, die sowohl die Belange der Tiere als auch die Forschungsfreiheit in den Blick nehmen.
Das sehen wir auch so. Nichtsdestotrotz müssen wir bestrebt sein, Tierschutz noch besser zu machen, um
Missbrauch und Tierquälerei von vornherein auszuschließen.
Aber wir haben Zweifel, dass dieser Gesetzentwurf dazu beiträgt.
Unsere Landwirte, aber auch die Forschung sind kontinuierlich dabei, die Tierhaltung tiergerechter und besser zu gestalten. Mit jedem neu gebauten Stall werden auch die Erkenntnisse im Tierschutz umgesetzt. Das ist im Prinzip ein Fortschritt für das Tierwohl.
Die CDU findet es bedauerlich, dass Sie mit dem Gesetzentwurf das gute Zusammenwirken von Landwirten, von Forschungseinrichtungen, von Tierhaltern allgemein, von Veterinären und von Tierschutzorganisationen ohne Not in Frage stellen. Landwirte haben – das wissen Sie – ein besonderes Verhältnis zur Natur und zu unseren Mitgeschöpfen. Sie leben nicht nur von, sie leben mit ihren Tieren. Deswegen sind ihnen Begriffe wie Nachhaltigkeit und Tierschutz nicht fremd.
Sowohl Tierhalter als auch Tierärzte haben das Ziel, unsere Tiere gesund zu halten. Dass es immer wieder jemanden gibt, der das ausnutzt oder missbraucht, ist klar, aber dann müssen wir mit den vorhandenen Mitteln massiv dagegen vorgehen und schnell eingreifen. Mit dem Verbandsklagerecht sehen wir eine enorme Verzögerung durch ein Prozedere, das nicht nötig ist.
Es stellt sich die Frage ob es Misstrauen gegenüber den Veterinärämtern oder den Behörden seitens des Ministeriums gibt; denn wenn das so ist, müssen wir zuerst einmal klären, wie wir dort Abhilfe schaffen; denn jetzt schon sind die Behörden und Veterinärämter zum Eingreifen verpflichtet und kommen ihrer Aufgabe auch sehr gut nach. Es kann nicht sein, dass jetzt noch beispielsweise ein Bauvorhaben genehmigt wird, das den Tierschutzverordnungen nicht entspricht.
Noch eine Frage: Warum werden die Instrumente nicht genutzt, die dem Ministerium in Sachen Tierschutz zur Verfügung stehen? Bei Auffälligkeiten oder Vorbringen von Verdachtsmomenten ist auch hier schon die Landesregierung aufgefordert, ordnungspolitisch tätig zu werden.
Der vorgelegte Gesetzentwurf bringt unseres Erachtens einen Bürokratieaufwuchs. Gestern haben wir beim Agrarbericht von Abbau gesprochen, hier bauen wir Bürokratie auf: erhöhter Arbeitsanfall bei Gerichten und Behörden, zusätzlicher Aufwand für wissenschaftliche Einreichungen und Stellungnahmen – das steht so fast wörtlich im Gesetzentwurf – und damit verbunden finanzielle Mehrkosten, wenn auch gering.
Ich denke, generell werden sich die Investitionen verzögern und verteuern. Manch einer wird diese bürokratische Hürde dann vielleicht gar nicht mehr in Angriff nehmen.
Mit dem Verbandsklagerecht wird neben den schon bestehenden bau- und immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und hohen Investitionskosten eine weitere Hürde gerade für die kleinen landwirtschaftlichen Betriebe geschaffen. Wollen wir wirklich, dass wir diesen keine Chance mehr geben?
Der nächste Punkt, den ich in diesem Bereich ansprechen möchte, ist das Anerkennungsverfahren; denn auch das macht Arbeit und bindet Kapazitäten, ganz davon zu schweigen, dass ich mir schon vorstellen könnte, dass es bei dem einen oder anderen Tierschutzverein genau wegen der Anerkennung dann zu Problemen kommt.
Generell ist zu befürchten, dass die eigentliche Tierschutzarbeit von Gerichtsverhandlungen, behördlichen Vorgängen und viel Papier überlagert wird. Sie wissen alle, in Tierschutzorganisationen ist viel Ehrenamt dabei. Ehrenamtliche Arbeit ist nicht unbegrenzt. Belastungen und Verantwortungen bei Klageverfahren zehren schon an den Kräften. Dann muss man sich überlegen, wo man die Hauptarbeit und -kraft einsetzt.
Gerichtsverfahren seien aufwendig und mit finanziellem Risiko verbunden, deshalb werde es nur wenige geben, so war die Aussage bei dem Gespräch in Ihrem Ministerium. Ich frage dann nur einmal: Mit wie vielen Klagen rechnen Sie denn aufgrund von Windkraftanlagen, die in Vogelflugbahnen geplant sind und dort vielleicht realisiert werden? Auch das muss man berücksichtigen.
Ungeklärt – das anzusprechen, ist auch noch einmal sehr wichtig – ist die Frage eines wirksamen Schutzes personen- und betriebsbezogener Daten für landwirtschaftliche Betriebe und Tierhalter; denn anerkannte Tierschutzvereine nehmen als privatrechtlich organisierte Organisationen Einblick in Bauunterlagen, Planungen und eventuell auch in Eigentumsverhältnisse. Hier kann im Gegensatz zur Beteiligung hoheitlicher Stellen der Datenschutz nicht garantiert werden.
Das sind schwerwiegende Bedenken, sodass wir den Gesetzentwurf aus momentaner Sicht nicht mittragen können. Wir brauchen lösungsorientierte Ansätze im Tierschutz, die den Schutz des Tieres in den Mittelpunkt stellen, und schnelle pragmatische Lösungen, wenn gegen den Tierschutz verstoßen wird.
Tierschutz ist keine abgeschlossene Sache. Wir müssen kontinuierlich an Verbesserungen weiterarbeiten. Im Verbandsklagerecht sehen wir momentan noch nicht den richtigen Weg.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Gern stelle ich unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes noch einmal vor; denn wir sind überzeugt, dass er die richti
gen Ansätze beinhaltet, um den Schulen die notwendigen Freiräume zu geben und sie in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich reagieren und gestalten zu können.
Unsere Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrer vor Ort machen hervorragende Arbeit. Ihre fachlichen und pädagogischen Kompetenzen sind tagtäglich Grundlage für guten und interessanten Unterricht. Wir setzen auf das Fachwissen, auf die Erfahrung und das umsichtige Agieren der Lehrer und Lehrerinnen an den Schulen. Sie sind die Fachleute. Sie kennen ihre Schülerschaft. Sie kennen auch die Rahmenbedingungen der jeweiligen Schule. Sie können am besten einschätzen, welche Projekte an der Schule gebraucht werden und wo Schwerpunkte gesetzt werden müssen. Deswegen ist es uns ungeheuer wichtig, ihnen Handlungsspielräume einzuräumen, um individuelle schul- und schülerspezifische Angebote entwickeln zu können.
Die ganz unterschiedlichen Problemstellungen sind zu lösen, ob es sich dabei um massiven Schülerrückgang handelt oder auch den Zuzug von Familien mit Kindern, die kein Deutsch können und beschult werden müssen. Aber auch die Themen „Migration“, „Integration“ und „Inklusion“ müssen individuell gelöst werden und müssen zur jeweiligen Schule passen.
Uns ist es wichtig, dass keiner auf der Strecke bleibt und jeder individuelle Unterstützung erfahren kann.
Auch der nach wie vor hohe Unterrichtsausfall muss von den Schulen schnell und unbürokratisch behandelt und aufgefangen werden können.
Das macht deutlich, mehr Eigenverantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten gerade im Bereich von Budget und Personal sind für unsere Schulen absolut notwendig.
Wir möchten es allen Schulen ermöglichen, diesen Weg zur Eigenverantwortung zu gehen und nicht nur so, wie in dem Schulversuch der rot-grünen Regierung, dass nur wenige Schulen die Möglichkeit bekommen, mitzugestalten.
Ich darf daran erinnern, es gab diesen Schulversuch der Landesregierung im Bereich der Grundschulen zur selbstverantwortlichen Schule. Gerade der Bereich Personalverantwortung war aus rechtlich-organisatorischen Gründen nur eingeschränkt nutzbar. Auch die Budgetierung als wesentliches Instrument der Schulgestaltung scheiterte an der notwendigen Flexibilität. Das lässt sich im Resümee von Herrn Großmann, Schulleiter und Geschäftsführer des damaligen Projektes, nachlesen.
Jetzt wird dieser Schulversuch von damals durch RotGrün im Sekundarbereich I neu aufgelegt, ohne diese
rechtlich-organisatorischen Hürden vorher beseitigt zu haben. Ich frage mich, wie das gelingen kann.
Demgegenüber setzen wir unseren Gesetzentwurf. Wir setzen dabei gezielt den Schwerpunkt auf Verantwortung und Mitsprache im Bereich Budget und Personal.
Wir vertrauen dem Urteilsvermögen und der Entscheidungskompetenz der Schulleiter und des Lehrerkollegiums. Ein Mehr an Verantwortung und ein Mehr an Entscheidungsmöglichkeiten bringt ein Mehr an Motivation und Qualität für den Unterricht. Dieser Unterricht ist maßgebliche Grundlage für schulischen Erfolg.
Damit schulischer Erfolg darstellbar und vergleichbar ist, müssen im Vorfeld genaue Ziele formuliert werden. Ich muss wissen, wo ich mit meiner Bildung landen muss. Das bedingt logischerweise verbindliche Lehrpläne und nicht zuletzt auch zentrale Abschlussprüfungen auf einheitlichem Niveau.
Um die Qualität und Anerkennung unserer Schulabschlüsse weiterhin steigern zu können, muss endlich eine landesweite Vergleichbarkeit in der Bildung geschaffen werden.
Konkret geben wir den Schulen mehr Freiraum bei der individuellen Umsetzung der Lehrpläne und bei der individuellen Ausgestaltung des Unterrichts. Unterm Strich müssen die Ziele der Lehrpläne erreicht werden.
Der Schulabschluss bestätigt das Erreichen der Lehrziele. Damit sich die Schulabschlüsse gleicher Akzeptanz erfreuen, müssen sie landesweit durch zentrale Abschlussprüfungen vergleichbar gemacht werden. Diese Prämisse macht unseren Gesetzentwurf in sich stimmig.
Dieses Modell ist ein gutes Modell. Wir sind überzeugt, dass es der richtige Weg zur Weiterentwicklung der Qualität in der Bildung ist. Wir unterbreiten Ihnen nochmals das Angebot, diesen Weg mit uns zu gehen.
Noch zwei Anmerkungen: Zum einen gehen wir natürlich mit dem hessischen Konzept konform, bei dem es sich um ein gemeinsames Konzept handelt. Dieses Konzept hat sich bereits bewährt. Warum soll ich etwas neu erfinden, das anderswo fantastisch klappt und wirklich hervorragend ist?
Zum anderen hat im Vorfeld eine Anhörung – nur damit man das noch einmal zurück in sein Gedächtnis holt – zu Ihrem Schulversuch stattgefunden. Wenn Sie sich
erinnern, waren alle Anzuhörenden für das hessische Modell.
Frau Ratter, es ist sogar im Protokoll nachzulesen, dass Sie dieses Modell sehr interessant fanden. Vielleicht lesen Sie das einfach noch einmal nach.
Wenn ich mir überlege, dass das hessische Modell eine Unterrichtsversorgung von 105 % darstellt, kann es so schlecht nicht sein.
Für Rheinland-Pfalz würde ich da auch gerne hinkommen.
Noch eine letzte Anmerkung: Wenn die Schule selbstverantwortlich handeln kann und Budget- sowie Personalverantwortung hat, wird sie auch aus ihren Erfahrungen und ihrem Verantwortungsbewusstsein heraus genau dort mit der Sprachförderung ansetzen, wo sie notwendig ist.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Gerne gehe ich auf Ihren Antrag noch einmal ein, Noten durch Lernentwicklungsberichte zu ersetzen. Festzustellen ist – da haben wir die Zustimmung vieler Grundschullehrerinnen und -lehrer –, dass schon das Verbalzeugnis in der Grundschule ein enormer Zeitaufwand und Mehraufwand ohne angemessenen Mehrnutzen für Eltern und Kinder darstellt. Da frage ich mich, warum wir jetzt in der Sekundarstufe I so etwas einführen sollen, wenn es im Grundschulbereich bereits wieder abgesetzt wird.
Sitzenbleiben überflüssig machen. – Klassenwiederholung bietet die Chance, Versäumtes aufzuholen, breite Wissenslücken zu beheben und den Anschluss an das Leistungsniveau wiederherzustellen. Letztendlich nützt es niemandem, wenn man immer so durchrutscht oder mitgeschleift wird und dann im Berufsalltag merkt, dass man Defizite hat, die man so einfach nicht wieder ausgleichen kann.
Aufgabe von Politik und Schule ist es, möglichst individuell zu fördern und die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Trotzdem muss die Möglichkeit der Klassenwiederholung gegeben bleiben. Es ist ein Trend, dass Leistung nicht mehr zählt, Fleiß gering geschätzt und Engagement bestraft wird.
Das sind Werte, die für die CDU wichtig sind und wichtig bleiben.
Auf Abschulung verzichten. – Mit dem Begriff der Abschulung wird eine ganze Schulform, nämlich die der Realschule plus, samt Lehrerschaft, Schülerschaft und Eltern abgewertet. Unser Ziel ist es, Schüler und Schülerinnen nach ihren Begabungen zu fördern und keine Wertigkeit in den angestrebten Abschluss zu legen.
Dann komme ich zu dem Punkt, demokratische Beteiligungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern zu stärken. Warum hat das Bildungsministerium das Fach Sozialkunde geschwächt, z. B. in MSS Erdkunde-Leistungskurs mit Geschichte und gänzlich ohne Sozialkunde?
Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten Herrn Kilian vom Landesverband Rheinland-Pfalz der Deutschen Vereinigung für politische Bildung: „Wenn zum Beispiel für das Thema ‚Bürgerbeteiligung‘ 45 Minuten in der 9. Klasse vorgesehen sind, dann vergibt man nach unserer Meinung hier Chancen gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern, wo politische Bildung und Demokratieerziehung viel früher in der Schullaufbahn und viel intensiver behandelt werden.“ –
Es sieht so aus, als wollten Sie mit Ihrem Antrag Defizite der letzten Jahre ausgleichen. Dann frage ich mich nur, warum man das nur für zehn Schulen und nicht insgesamt macht.
Es ist schön, dass jetzt noch ein Änderungsantrag kommt, weil Sie bei Ihrem ersten Antrag vergessen haben, bei Zustimmungsfragen die Erwähnung der Schülerschaft mit einzubeziehen. Aber Sie haben es jetzt noch gemerkt.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, nämlich mehr Budgetverantwortung und eine stärkere Mitsprache bei der Personalauswahl.
Gestern hat uns Frau Ministerin Ahnen erklärt, dass wir das, was wir im Gesetzentwurf gefordert haben, zum größten Teil schon haben. Nun frage ich mich, wo wir denn Personal- und Budgetverantwortung haben. Vielleicht meinen Sie das Schulentwicklungsprogramm „Selbstverantwortliche Schule“, das es einmal im Grundschulbereich gab.
Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Resümee von Herrn Großmann zitieren, Schulleiter und Geschäftsführer des Projekts: Leider war die Möglichkeit der gezielten Personalauswahl im Schulentwicklungsprojekt aus rechtlich-organisatorischen Gründen nur eingeschränkt nutzbar. Auch die Budgetierung wurde als wesentliches Instrument der Schulgestaltung genannt. Die für selbstverantwortliche Schule notwendige Flexibilität im Umgang mit materiellen Voraussetzungen konnte jedoch im Schulentwicklungsprojekt nicht genutzt werden. –
Gerade deshalb, weil es aus rechtlich-organisatorischen Gründen nur eingeschränkt umsetzbar war, brauchen wir einen Gesetzentwurf. Diesen haben wir gestern vorgelegt.
Offensichtlich ist Ihr Antrag bezüglich Personal- und Budgethoheit sowieso nicht ganz ernst gemeint; denn in Ihrem Antrag kommt nicht vor, welche Mittel die Schulen für diese Herausforderung bekommen und woher sie die Mittel nehmen. Es geht Ihnen eigentlich nicht wirklich darum. Es geht Ihnen vielmehr um die Aufweichung der Qualitätsstandards.
Budget- und Personalverantwortung dürfen nicht aus ideologisch begründeten Zielsetzungen aufs Spiel gesetzt werden, oder, sagen wir es einmal so, packen Sie es doch richtig an.
Es ist schon bezeichnend, dass Ihr Kollege, Herr Bechberger-Derscheidt im Artikel „Bestehendes Schulsystem ohne Sitzenbleiben“, ein Widerspruch in sich, Ihnen eine Phantomdebatte mit Mutlosigkeit und Konfliktscheue vorwirft.
Dann positionieren Sie sich doch ausdrücklich und klar zur Abschaffung des Sitzenbleibens und zu einer Schule für alle. Dann wissen wenigstens alle, woran wir sind.
Unser Gesetzentwurf gibt konkrete Handlungsspielräume für unsere Schulen. Wir orientieren uns an einem Konzept, das sich bereits bewährt hat. Immer etwas Neues auszuprobieren – Schulversuche, mal sehen, ob sie funktionieren – auf dem Rücken unserer Kinder, das halten wir für den falschen Weg.
Gestaltungsspielräume ermöglichen passgenaue Angebote und wirtschaftliches Handeln. Es ist gut, wenn Schulen unternehmerisch handeln, wenn sie mit ihrem Budget, das sie zur Verfügung gestellt bekommen, gut wirtschaften und es in Bereichen einsetzen, die sinnvoll und notwendig sind. Die Schule kann zum Beispiel Assistenzkräfte einsetzen, um den Lehrern Freiraum für neue pädagogische Aufgaben in der Unterrichtsgestaltung zu geben. Das steigert die Qualität des Unterrichts. Das ist das, was wir brauchen.
Für guten Unterricht und schulischen Erfolg sind qualifizierte und motivierte Lehrkräfte die maßgebliche Grundlage. Wenn wir Freiraum in der Gestaltungsmöglichkeit schaffen, dann haben wir auch die Möglichkeit, die Qualität zu steigern.
Wir brauchen klare Zielvorgaben mit verbindlichen Lehrplänen und landesweit einheitlichen Abschlussprüfungen. Dann sind wir auf dem richtigen Weg.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte Ihnen über die Beschlussfassung des Ausschusses für Bildung zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2223 – des Landesgesetzes zur Änderung des Schulgesetzes.
Durch Beschluss des Landtags vom 24. April 2013 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Bildung hat den Gesetzentwurf in seiner 18. Sitzung am 2. Mai 2013 beraten, der Rechtsausschuss hat ihn in seiner 23. Sitzung am 21. Mai 2013 beraten. Es wird empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sowohl Schulleitungen als auch Lehrerinnen und Lehrer leisten hervorragende Arbeit vor Ort in unseren Schulen. Ihre fachlichen und pädagogischen Kompetenzen sind tagtäglich Grundlage für guten und interessanten Unterricht. Sie kennen ihre Schule genau, sie kennen ihre Schülerschaft, sie kennen die spezifischen Rahmenbedingungen vor Ort. Sie wissen um die Unterschiedlichkeit der Schulen, nicht nur durch die unterschiedlichen Profile, sondern eben auch durch Einflussfaktoren wie zum Beispiel den Schulstandort. Deshalb brauchen sie auch Gestaltungsräume.
Schulen in Mainz oder Ludwigshafen haben ganz andere Bedingungen, Schwerpunkte oder Probleme als beispielsweise Schulen in der Eifel oder vielleicht sogar auch in der Pfalz. Es gibt spezifische Situationen: Schulen mit massivem Schülerrückgang, Schulen mit enormem Zuwachs von Familien, deren Kinder unterschiedlichen Alters und ohne Deutschkenntnisse beschult werden müssen, Themen wie Migration, Integration und Inklusion. – Wir wollen keinen durchs Raster fallen lassen, sondern individuell unterstützen.
Deshalb ist es absolut notwendig, den Schulen für diese Herausforderung mehr Gestaltungsfreiraum und Eigenverantwortung zu geben.
Wir möchten dieses Mehr an Eigenverantwortung an allen Schulen ermöglichen, damit inhaltliche und pädagogische Schwerpunkte selbst gesetzt werden können, der Schule die organisatorische Gestaltung möglich ist und notwendige Vertretungen und personelle Entscheidungen selbst organisiert werden können. Wir möchten den Schulen Budgetverantwortung und Personalverantwortung übertragen, wenn sie dies möchten.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal betonen, dass alle Schulen diesen Weg in mehr Eigenverantwortung gehen können und nicht nur – wie im Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formuliert – nur zehn Schulen in ganz Rheinland-Pfalz.
Wir orientieren uns am Konzept von Hessen, und das ist gut so.
Überall, in allen Bereichen werden Evaluationen gefordert und durchgeführt, wird nach Best-Practice-Beispielen gesucht, die dann in anderen Bereichen umgesetzt werden, nur im Schulbereich schaut man nicht über den Tellerrand hinweg. Nein, Sie schauen nicht zum Nachbarn hinüber, wahrscheinlich aus der Angst heraus, dass er etwas gesetzlich besser regeln kann und dass das, was dort angenommen wird, wirklich gut ist.
Lieber machen Sie immer wieder neue eigene Versuche auf dem Rücken unserer Schülerinnen und Schüler.
Unsere Initiative kam auch nicht überraschend. Wer die Anhörung begleitet hat, weiß, wie eindeutig die Anhörung gelaufen ist. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich hier Herrn Dr. Masser von der Verwaltungshochschule in Speyer zitieren, der übrigens als ein Anzuhörender von Ihnen benannt wurde. Ich zitiere: Ich denke, „dass das, was uns Herr Dr. Haist“ – Hessisches Kultusministerium – „erzählt, sehr verheißungsvoll klingt. (…) Wenn Herr Dr. Haist sagt, dass sich das die Schulen in Hessen nicht mehr wegnehmen lassen wollen, dann glaube ich ihm das. Das ist wirklich genau das, was wir damals auch festgestellt hatten.“
Das zeigt schon eine eindeutige Bewertung des Modells. Wir möchten den Schulen ermöglichen, passgenaue Angebote zur individuellen Förderung zu schaffen, wie zum Beispiel für Sprachunterricht, zur Unterstützung der von Wiederholung bedrohten Schülerinnen und Schülern, zur Vorbereitung für das Abitur usw. Herr Oster, wir haben sicherlich im Ausschuss noch einmal Gelegenheit, gemeinsam über unseren Gesetzentwurf zu reden. Dort ist kein einziges Wort dazu zu finden, dass wir die Sprachförderung abschaffen möchten.
Ich möchte noch einmal kurz auf die Details unseres Modells kommen. Die Schulen können frei entscheiden, ob sie mehr Eigenverantwortung haben möchten. In Hessen sind es übrigens mittlerweile schon rund 1.500 Schulen. Ziel von mehr Eigenverantwortung ist es, die Kenntnisse und Erfahrungen vor Ort zu nutzen – denn dort ist die Erfahrung –, um Schulunterricht und Qualitätsentwicklung weiter und individuell voranzutreiben, ohne von verwaltungstechnischen Vorgaben zu stark eingeengt zu sein.
Es gibt ein abgestuftes Modell. Die erste Stufe ist das kleine Budget, die zweite Stufe das große Budget. Mit vier Einzeletats, die gegenseitig deckungsfähig und drei Jahre übertragbar sind, haben die Schulen endlich einmal die Möglichkeit, auch nachhaltig größere Projekte zu planen und dann bei diesem Konzept auch zu bleiben.
Auf den Punkt gebracht, bringt das Mehr an Mitsprache-, Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten ein Mehr an Motivation und ein Mehr an Qualität des Unterrichts.
Für die Qualität, die für uns maßgeblich Grundlage für guten Unterricht und schulischen Erfolg ist, braucht es formulierte Ziele. Diese Ziele werden durch verbindliche Lehrpläne und zentrale Abschlussprüfungen auf einheitlichem Niveau gegeben.
Es ist wichtig, dass wir endlich eine landesweite Vergleichbarkeit in der Bildung schaffen. Unter dem Strich ist es eigentlich auch egal, wie jemand dann seinen Dreisatz lernt. Wenn die Schule da clevere und ideenreiche Lösungen hat, dann ist es der richtige Weg.
Dieses Modell ist ein gutes Modell. Es hat sich bereits bewährt, und wir sind überzeugt, es ist der richtige Weg zur Weiterentwicklung der Qualität in der Bildung.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf unserer Bunderegierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes ist für die Verbesserung und Verschärfung des Tierschutzes ein wichtiger und richtiger Schritt und wurde auch im Bundesrat allgemein begrüßt.
Neben der nationalen Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie und detaillierten Verbesserungen im Tierschutz sieht der Entwurf auch weitere Verordnungen und Regelungen durch die Landesregierung und die zuständigen Behörden vor. Deshalb ist es wichtig, dass Rheinland-Pfalz seine Aufgabe im Tierschutz deutlich wahrnimmt und weiter nach vorne bringt. Dazu trägt der Tierschutzbericht wesentlich bei, der natürlich kontinuierlich fortgeschrieben werden und über die Tierschutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz berichten muss.
An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich für die gute und umfangreiche Zusammenstellung des Tierschutzberichtes bedanken.
Gehe ich Ihren Antrag durch, dann kommt man aber gleich zu dem Resultat, dass vieles detailliert besprochen werden muss. Sie sprechen die fehlenden Regelungen für die Sachkundenachweise für Tierhalter für Nutz-, Wild- und Heimtiere an. Ich denke, hier muss man genau differenzieren.
Sachkundenachweise für die Haltung von Nutztieren – für den gewerblichen Bereich ist dies geregelt – erübrigt sich eigentlich; denn die Haltung von Nutztieren ist in der Hand von gut ausgebildeten Landwirten, und dort noch einmal Sachkundenachweise zu fordern, macht wohl keinen Sinn.
Im Privatbereich sieht es anders aus. Wenn ich mir ein Schaf zu Hause halte, muss ich schon wissen, wie ich mit dem Tier umgehen kann. Darüber muss man reden.
Die Bundesregierung wird ebenfalls prüfen, in welchen Bereichen weitere Qualifikationen von Tierhaltern zu einer besseren Tierschutzmöglichkeit beitragen.
Sachkundenachweise für die Haltung von Heimtieren: Auch hier muss man unterscheiden, möchte ich einen Sachkundenachweis für jedes Haustier haben oder beziehe ich das auf besondere, auf exotische Tiere, wie dies die Kollegin schon sagte. Es ist schon wichtig, dass ich als Tierhalter weiß, wie ich mein Tier richtig und angemessen ernähre, wie ich es unterbringe, wie ich es pflege.
Besonders bei exotischen Tieren kommt zum Tierschutz auch noch der persönliche Eigenschutz hinzu. Man sollte schon wissen, wie man mit seiner Giftschlange zuhause umgehen muss.
Also in dem Sinne muss man es differenzieren und unterschiedlich ausprägen. Das macht deutlich, dass Bedarf besteht, tiefer einzusteigen, die Sachlage erörtert werden muss, aber auch der dadurch entstehende Bürokratieaufwand mit abzuwägen ist.
Zur Käfighaltung bei Legehennen kann ich nochmals – wie schon vor einigen Wochen – betonen, dass es absolut untragbar ist, wenn Tiere zusammengepfercht auf Drahtgittern viel zu eng sitzen. Aber hier kann aufgrund der rechtlichen Sachlage nicht die Bundesregierung verbieten, sondern die Regierung, die Landesregierung agieren. Deshalb kann und muss die Landesregierung Rheinland-Pfalz ihre Anforderungen an das Halten von Legehennen detailliert darstellen und in einem intensiven Austausch mit Landwirten, Verbänden, Organisationen den Tierschutz umsetzen und weiterentwickeln.
Ich denke, darüber hinaus muss der vorliegende Antrag um weitere Punkte ergänzt werden.
Mir ist es ein wichtiges Anliegen, die Tiertransporte mit in die Diskussion einzubringen. Es kann nicht sein, dass nach dem Tierschutzbericht von 141 kontrollierten Lebendtiertransporten 55 zu beanstanden waren. In erster Linie wurden die Überschreitung der Lenkzeiten und technische Mängel beanstandet, aber ich will mir gar nicht vorstellen, wie die Bedingungen im Wagen selbst aussehen. Vielleicht werden die Tiere zu eng, ungesichert, nicht artgerecht oder unsachgemäß transportiert.
In dem Zusammenhang will ich ganz bewusst an die verunglückten Hundebabys erinnern. Der Transport und Verkauf von jungen Welpen, die viel zu früh von der Mutter weggenommen werden und aus Profitgier oft ungeimpft und krank früh transportiert werden, muss unterbunden werden. In dieser Hinsicht muss es länder
übergreifende Regelungen geben. Dem muss einfach Einhalt geboten werden.
In dem Zusammenhang möchte ich die gute und wichtige Arbeit der Tierheime hervorheben. Die haben in dem Fall wirklich gute Arbeit geleistet. Neben dem Engagement der Hauptamtlichen ist auch ein großes Engagement von Bürgern zu verzeichnen, die ganz im Sinne des Tierschutzes sich nicht selbst ein Tier anschaffen, sondern ihre Zeit und Kraft im Tierheim einbringen. Deshalb müssen die Tierheime weiter unterstützt werden.
Zuletzt muss ich noch auf eine gestern von Frau Staatsministerin Lemke getroffene Äußerung eingehen. Sie stellte im Zusammenhang mit der Windkraftdiskussion dar, wie groß der Wunsch nach Reduktion der Zahl der Kormorane und der Rabenkrähen aufseiten der Fischer und Jäger sei. In diesem Kontext erschreckt mich diese Äußerung sehr. Ich bin kein Jäger, aber ich bin davon überzeugt, dass ein gut gesetzter Schuss nicht mit einem qualvollen Zerrupfen an Rotorblättern eines Windrades vergleichbar ist.
Deshalb müssen die Windkraftpläne dringend mit dem Tierschutz in Einklang gebracht werden.
Das war eine gute Aussage. Das ist ein echter Tierschützer.
Man sieht, in diesem Bereich besteht großer Klärungs- und Ergänzungsbedarf. Deshalb beantragen wir, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Veränderungen der Schulstruktur bringen nicht zwangsläufig eine Verbesserung der Lernbedingungen für unsere Schülerinnen und Schüler mit sich. Sie tragen auch nicht zwangsläufig den demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen ausreichend Rechnung. Wir haben in unserem Antrag einige unserer Forderungen aus den vergangenen Monaten zusammengestellt, die im Hinblick auf die Qualität des Lernens enorm wichtig sind. Lassen Sie mich ein paar Beispiele nennen:
Die Sprache – das ist, glaube ich, unumstritten – ist ganz wesentliche Grundlage zur Bildung und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Wenn man den Erziehermangel vor Augen hat, und wenn man weiß, dass Erzieherinnen oftmals aufgrund der Vielfältigkeit ihrer Aufgaben und aufgrund des Altersspektrums der zu betreuenden Kinder gar nicht die Muße und die Zeit haben, sich ganz individuell und ruhig mit den Kindern zu Sprachförderungsübungen hinzusetzen, muss dringend an der Sprachförderung gearbeitet werden.
Der demografische Wandel, der in vielen Bereichen neue Überlegungen bedingt, birgt gerade im Bildungsbereich die Chance, endlich eine 100 %ige Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Lassen Sie uns diese Chance doch nicht vertun, indem jetzt Lehrerstellen abgebaut werden, die auch noch dringend gebraucht werden.
Ein maßgebliches Ziel der Schulstrukturreform war es auch, die Situation der ehemaligen Hauptschülerinnen und Hauptschüler zu verbessern und ihnen mehr und individuelle Förderung in dem neuen Konstrukt Realschule plus zukommen zu lassen. Dieses Ziel gilt als verfehlt, wenn man jetzt schon sieht, dass rund 30 Realschulen plus mit den Anmeldezahlen kämpfen. Wir müssen diesen Berufsreifezweig stärken, das heißt, wir müssen die Klassenmesszahl im Berufsreifezweig schrittweise nach unten korrigieren.