Protokoll der Sitzung vom 06.06.2013

Es gelingt durch das Petitionsrecht und mit Hilfe des Bürgerbeauftragten, dass der Bürger nicht zum Wutbürger, sondern zum Mutbürger wird, der den Mut hat, Dinge zu hinterfragen, Transparenz einzufordern und das Einfordern auch als sein gutes Recht betrachtet. Faire, kluge und zeitnahe Behandlung sollen hierbei im Mittelpunkt stehen.

Der Bürgerbeauftragte informierte 2012 auch Landtagsabgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Landtags von Baden-Württemberg über seine Institution. Hieraus ergaben sich ernsthafte Überlegungen, auch in Baden-Württemberg die Institution des Bürgerbeauftragten einzurichten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend darf ich herzlich Dank sagen, zum einen unserem Ausschussvorsitzenden Peter Wilhelm Dröscher, dessen ruhige und sachliche Art die Ausschusssitzungen erfolgreich verlaufen lässt. Wir hatten übrigens im Berichtsjahr auch das Vergnügen, ihm zur 100. Sitzungsleitung in diesem Ausschuss zu gratulieren. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank.

(Beifall im Hause)

Mein Dank geht zum anderen an die Damen und Herren Ausschussmitglieder aller Fraktionen für ein erfolgreiches und faires Miteinander. Dem Bürgerbeauftragten, Dieter Burgard, ein Dankeschön für sein gesamtes Wirken zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch an seine Mannschaft, sein Team in seinem Hause, und abschließend auch ein herzliches Wort des Dankes an Frau Eschenauer von der Landtagsverwaltung.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich als Ausdruck des Dankes aus einem Dankesschreiben zitieren, das noch einmal verdeutlicht, wie wertvoll und wichtig die Arbeit des Bürgerbeauftragten ist. Eine Petentin schrieb – ich zitiere –: Ich bedanke mich für Ihr Schreiben. Ihr Schreiben hat Wunder bewirkt. Seien Sie gewiss, Sie haben mit Sicherheit dem richtigen Menschen geholfen. Schön, dass es noch so Menschen gibt wie Sie, die sich für andere einsetzen und helfen. Ich habe noch nie so

einen Menschen gehabt, der sich für mich und meine Kinder so eingesetzt hat. Vielen Dank, selbst wenn es für Sie kein großer Aufwand war. Die Tatsache, dass mich jemand gehört und mir geholfen hat, bedeutet mir viel. Für Ihre unkomplizierte und aufschlussreiche Unterstützung möchte ich mich noch einmal herzlich bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern bedanken. So etwas habe ich noch nie erlebt. –

Meine sehr verehrten Damen und Herren, schöner kann man ein Dankeschön nicht ausdrücken.

(Beifall im Hause)

Freuen wir uns jetzt gemeinsam mit dem Bürgerbeauftragten, mit seinem Team, mit unserem Ausschuss, auch in Zukunft weiterhin die Sorgen und Nöte unserer Mitmenschen aufzugreifen und uns dafür einzusetzen und dafür zu kämpfen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion hat Kollegin Meurer das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist natürlich schwierig, wenn der Vorsitzende, Herr Dröscher, schon umfangreich berichtet hat und dann der Kollege von der SPD-Fraktion auch schon Details aus dem Bericht des Bürgerbeauftragten vorgetragen hat. Deshalb gestatten Sie mir, dass ich nur noch auf einige wenige Fakten und Zahlen eingehe. Sie sind zwar beeindruckend, aber ich will Ihnen und mir ersparen, das alles noch einmal zu wiederholen. Wenn Sie es verpasst haben, können Sie das noch einmal detailliert nachlesen. Der Bericht ist wie immer in den letzten Jahren klar strukturiert und gut zu lesen und hilft auch den Kollegen, die nicht im Ausschuss sind, sich einen Überblick zu verschaffen, was die Bürger in Rheinland-Pfalz bewegt.

Lassen Sie mich sicherlich noch mit einem Augenzwinkern das betrachten, was der Bürgerbeauftragte im zweiten Absatz sagt – das finden Sie ganz schnell –, dass er nur Lösungen im Rahmen des geltenden Rechts erreichen kann und will und somit Bürgerinnen und Bürger enttäuschen muss, die ein Verwaltungshandeln begehren, das eindeutig eine Rechtsverletzung darstellen würde. Diese Stellungnahme des Bürgerbeauftragten begrüße ich. Es hat mich auch ein Stück weit erleichtert, wenn ich auch nichts anderes erwartet habe. Ganz im Ernst, es ist, wie gesagt, klar strukturiert, und Sie können sich schnell einen Überblick verschaffen.

Mit der 110.000. Petition im September letzten Jahres ist eigentlich nachdrücklich belegt, wie schwierig es für Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ist, Bescheide zu lesen und auch das Verwaltungshandeln zu verste

hen. Gleichzeitig beweist die hohe Zahl der Unterstützungsanfragen auch die Akzeptanz der Stelle des Bürgerbeauftragten, die die CDU-Fraktion vor fast 40 Jahren eingerichtet hat. So kommt die Rechtswissenschaftlerin Dr. Annette Guckelberger in einer Veröffentlichung zu dem Ergebnis, Rheinland-Pfalz ist in Bezug auf das Petitionsrecht eines der fortschrittlichsten Bundesländer. Durch die öffentliche Petition ist das auch noch einmal bestätigt und die Fortschrittlichkeit gegenüber den anderen Ländern dokumentiert.

Die Zahl der Eingaben ist, wie berichtet, nach wie vor auf hohem Niveau. Der Einzug der modernen Medien in das Petitionswesen spiegelt sich auch in der zunehmenden Nutzung der Möglichkeit zur Online-Eingabe wider. Es ist bürgernah und bürgerfreundlich und macht die Kontaktaufnahme zum Bürgerbeauftragten neben seinen vielfältigen Außenauftritten möglich.

Öffentliche Petitionen – es ist schon gesagt worden – haben wir nun seit zwei Jahren im Land Rheinland-Pfalz und damit auch noch mehr Bürgernähe und noch mehr Möglichkeiten zur aktiven politischen Beteiligung.

Es war rund ein Dutzend Petitionen, die zugelassen werden konnten, und die Zahl der Mitunterzeichner schwankt sehr stark zwischen 4 und 2.300 Personen. Insgesamt ist es natürlich logisch, dass es nicht so viele öffentliche Petitionen geben kann, weil öffentliche Petitionen mehr allgemeine Anliegen sind, während die meisten Petitionen doch ganz persönliche Dinge sind, die den Bürger betreffen und sich somit nicht zu öffentlichen Petitionen eignen.

Auch das haben die Kollegen gesagt, nach wie vor sind die Begehren aus dem Justizvollzug vorne und haben erneut ein Höchstniveau erreicht. Auch das ist bereits gesagt worden, es gibt nach wie vor einige sogenannte Vielschreiber, und daran hat sich auch im vergangenen Jahr nichts geändert. Allerdings zeigt sich auch, wie sehr sich die Vollzugsanstalten bemühen, den individuellen Erfordernissen Rechnung zu tragen, und auch die Anregungen oder Bitten von Gefangenen werden sachlich geprüft und schließlich auch sehr häufig, sofern es machbar ist, ermöglicht. Das Beispiel mit den Betten oder viele andere könnte man anfügen.

Es findet sich die ganze Bandbreite des täglichen Lebens im Petitionswesen wieder. Interessant ist ebenfalls die sehr steigende Zahl der Legislativeingaben. Sie sind auch in diesem Jahr besonders angestiegen. Allerdings liegt auch hier die Zuständigkeit nicht beim Bürgerbeauftragten. Dennoch dokumentiert dies deutlich den Willen der Rheinland-Pfälzer, Politik mitzugestalten.

Meine Damen und Herren, die Institution des Bürgerbeauftragten ist auch nach fast 40 Jahren nicht in die Jahre gekommen. Im Gegenteil, diese erfolgreiche und für die Bürger nutzbringende Einrichtung halten wir, die CDU, immer noch für unentbehrlich.

Abschließend möchte ich mich wie meine Vorgänger auch im Namen der CDU herzlich für die konstruktive und sachorientierte Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten, Herrn Burgard, seinem Stellvertreter, Herrn Schöpflin, und auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei

tern im Büro des Bürgerbeauftragten danken. In den Dank einschließen möchte ich auch die Mitarbeiterin Frau Eschenauer, die hinter mir sitzt, und das Team der Landtagsverwaltung. Ich glaube, ich habe einige der Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten auf der Tribüne gesehen. Ich sehe Sie jetzt nicht mehr. Sie sind schon wieder von der Tribüne gegangen.

In den Dank einschließen möchte ich auch die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen im Petitionsausschuss und in der Strafvollzugskommission. Ich vertraue darauf, dass wir die erfolgreiche und gute Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten und mit dem Petitionsausschuss zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz fortsetzen werden.

Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Ich begrüße Gäste im Landtag, und zwar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Arbeit und Bildung (ZAB) in Frankenthal. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich begrüße darüber hinaus Schülerinnen und Schüler des Westerwald-Gymnasiums Altenkirchen im Landtag. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Herr Kollege Heinisch das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Petitionsrecht hat einen hohen Stellenwert. Es ist verbrieft im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung. Jeder hat das Recht, sich mit Eingaben an die Behörden oder an die Volksvertretung zu wenden. Genau darum geht es, wenn wir heute den Bericht des Bürgerbeauftragten und den Bericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2012 beraten.

Rund 2.700 Eingaben sind im vergangenen Jahr eingegangen. Allein diese Zahl verdeutlicht, dass das Petitionsrecht nicht nur ein altes, ehrwürdiges Verfassungsrecht ist, sondern dass es auch rege genutzt wird. Das zeigt, dass es ein Anliegen der Bürgerinnen und Bürger trifft.

Die Kollegen Dröscher und Winter sowie die Kollegin Meurer haben schon viele Aspekte angesprochen. Insofern möchte ich mich ausdrücklich den Dankesworten anschließen und mich in meinem Beitrag auf einige wenige Aspekte konzentrieren. Den Beitrag teile ich mir mit Fraktionskollegin Nabinger.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Eingaben aus dem vergangenen Jahr standen auch vielfach im Zusammen

hang mit politischen Kontroversen, die wir auf der Landesebene ausgetragen haben. Dabei ging es beispielsweise um das Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen, um die Errichtung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen, um Fluglärm oder um die laufende Kommunal- und Verwaltungsreform. Es würde an dieser Stelle zu weit führen, auf all diese Anliegen detailliert einzugehen. Wir haben Sie alle im Plenum in der einen oder anderen Weise beraten.

Wir können im Petitionsverfahren nicht jede Meinungsverschiedenheit und jeden Interessengegensatz auflösen, und wir können uns nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Auch das wurde schon angesprochen. Wir bewegen uns auch im Rahmen der geltenden Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen. Aber auch wenn wir diese Grenzen beachten, können Petitionen durchaus Diskussionen anstoßen und Entwicklungen in Gang setzen.

Eine in ihrem Anliegen viel diskutierte Petition aus dem Berichtszeitraum war zum Beispiel die, das Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Die Argumente wurden auch im Plenum ausgetauscht, deshalb muss ich sie an dieser Stelle nicht wiederholen. Letztlich wurde eine Mehrheit in diesem Landtag für die Absenkung des Wahlalters erzielt, was ein politischer Erfolg ist, aber eine verfassungsändernde Mehrheit wurde verfehlt, weshalb diese Petition keinen durchschlagenden Erfolg haben konnte. Das ist ein Beispiel dafür, dass Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die über Petitionen eingebracht werden, auf einem sehr hervorgehobenen Niveau landespolitisch diskutiert werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich eine weitere Petition aus dem Berichtszeitraum erwähnen. Das ist eine Petition, die den Wechsel von drei HunsrückGemeinden über bestehende Kreisgrenzen hinweg von der Verbandsgemeinde Treis-Karden in die Verbandsgemeinde Kastellaun forderte. Diese Petition war sicherlich nicht der Anfang und auch nicht das Ende der Auseinandersetzungen über dieses Anliegen, aber sie war der Türöffner; denn der Petitionsausschuss hat entschieden, diese Petition an den zuständigen Fachausschuss zu verweisen. Dort wurde die Petition beraten. Letztlich war das ein Türöffner. Die Tür ist für dieses Anliegen weit aufgestoßen worden. Es sieht derzeit ganz gut aus, dass dem möglicherweise auch entsprochen werden kann.

Ich meine, wir sollten in der Zukunft häufiger den Mut haben, Petitionen an die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen. Wir sollten uns auch Gedanken darüber machen, wie wir Möglichkeiten schaffen können, öffentliche Petitionen öffentlich in den Ausschüssen zu diskutieren.

Mit der Möglichkeit, Petitionen im Netz zu veröffentlichen und dort auch öffentliche Online-Diskussionen zu führen, ist das Petitionsrecht im digitalen Zeitalter angekommen. Wir sollten diesen Aspekt auch in der EnqueteKommission „Bürgerbeteiligung“ aufgreifen und überlegen, wie wir diese Möglichkeiten weiterentwickeln können.

Werte Kolleginnen und Kollegen, das Petitionsrecht ist, wie ich eingangs bemerkte, ein hohes Gut. Damit ist der Auftrag an alle Beteiligten verbunden, sorgsam damit umzugehen und die Möglichkeiten einer zeitgemäßen Weiterentwicklung im Auge zu behalten.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Nabinger das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste! Vor Ihnen liegt der Bericht des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses für das vergangene Jahr. Wer ihn gelesen und studiert hat, den kann ich im Leben begrüßen. Das, was darin enthalten ist, sind die puren Probleme der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Das ist aber nur ein kleiner Ausschnitt. Die Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses können ein Lied davon singen, welche Probleme es darüber hinaus in Rheinland-Pfalz gibt und wie sie gelöst, aber häufig auch nicht gelöst werden können.

Ich will deshalb kurz von einer erfolgreichen Petition berichten, mit der die Aufnahme des Themas „Kinderrechte“ als verpflichtenden Unterrichtsstoff an rheinlandpfälzischen Schulen gefordert wurde. Nach Beratung mit dem Bildungsministerium und der Petentin über die Berichterstatterin einigte sich der Petitionsausschuss einvernehmlich auf eine Kompromisslösung. Die Schulen können ab dem kommenden Schuljahr an einem Projekttag die Schülerinnen und Schüler über ihre Rechte informieren. Dieser Projekttag soll den Kindern die Möglichkeit geben, über das sprechen zu können, was sie als Unrecht und Ungerechtigkeit empfinden.

Fehlende Chancengleichheit, Gewalt gegen Kinder oder Armut sind Themen, die Kinder in diesem Land betreffen und interessieren. Die Aufgabe des Projekttags ist es einerseits, Kinder über ihre Rechte zu informieren und dazu beizutragen, ihr Rechts- und Unrechtsbewusstsein zu schärfen. Andererseits gilt es, mit Kindern Ideen zu entwickeln, wie sie ihre Rechte durchsetzen und auch anderen zu ihrem Recht verhelfen können.

Ich möchte mich bei all denen, die an der Umsetzung der Petition „Kinderrechte an Schulen“ und auch an der Umsetzung all der anderen Petitionen mitgearbeitet haben, bedanken. Das sind zum einen die Abgeordneten im Petitionsausschuss sowie der Bürgerbeauftragte Dieter Burgard mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das sind zum anderen natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien und der Landtagsverwaltung. Ich danke für die parteiübergreifende Zusammenarbeit, ohne welche die Umsetzung von Peti