Protokoll der Sitzung vom 03.07.2013

Am schwersten tun sich mit der Ablehnung offenbar die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, namentlich der Kollege Steinbach, der sich sehr intensiv mit den Ausformungen der Regelungen zum Liquiditätspool befasst hat. Er begründet seine Ablehnung letztlich mit dem Vorwurf, die CDU habe ihre Meinung während der Beratungen geändert. Aber selbst wenn das so wäre – was nicht zu erkennen und auch nicht belegt ist –, wäre das beim besten Willen kein Kritikpunkt in der Sache und schon gar kein Ablehnungsgrund.

(Beifall der CDU)

Es bleibt die Argumentation der Landesregierung übrig, der sich die SPD-Fraktion ohne jedes erkennbare eigene Interesse und ohne jede erkennbare eigene Akzentsetzung in der Sache kritiklos anschließt. Die Landesregierung hat im Laufe der Diskussion den einen oder anderen Punkt geräumt und sich kompromissbereit gezeigt, zum Beispiel in der Frage: Regelt man die Angelegenheiten des Liquiditätspools in einer Rechtsverordnung oder in der Landeshaushaltsordnung? – Sie wäre jetzt bereit, einer Regelung in der Landeshaushaltsordnung zuzustimmen.

Die von ihr besonders am Schluss der Beratungen gezogene rote Linie, die sie hartnäckig verteidigt – sozusagen ihr haushaltspolitischer Westwall; wir werden über den Westwall in anderem Zusammenhang heute noch beraten –, ist die Aussage: Ohne Schuldenaufnahme ergibt der Liquiditätspool keinen Sinn. – Das heißt umgekehrt: Der Sinn des Liquiditätspools liegt für die Landesregierung allein im Schuldenmachen.

(Beifall der CDU)

Schon das sagt mehr über die Haushalts- und Finanzpolitik dieser Landesregierung aus als viele bedruckte Blätter Papier. Ein zentrales Instrument des Finanzmanagements des Landes ergibt aus Sicht der Landesregierung nur Sinn, wenn es der Schuldenmacherei dient. Das ist, jedenfalls aus unserer Sicht, das Gegenteil von verantwortlicher Politik.

Herr Dr. Weiland, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, ich möchte meine Gedanken im Zusammenhang vortragen, zumal ich nur noch 1 Minute Redezeit habe, Herr Präsident. – Angesichts einer horrenden Verschuldung des Landes sieben Jahre vor Inkrafttreten der verfassungsmäßigen Schuldengrenze müsste es eigentlich das Ziel der Landesregierung oder zumindest des Finanzministers sein, sich das Parlament einschließlich der Opposition zum Verbündeten zu machen und alle Schuldenschlupflöcher zu schließen. Aber nicht nur das will die Landesregierung nicht.

Zu einem haushaltsrechtlich gefährlichen und explosiven Gemisch wird das Ganze erst recht, weil die Landesregierung auch in Zukunft Kredite des Liquiditätspools als Kassenverstärkungskredite getarnt am Parlament vorbeischleusen und anstelle von Deckungskrediten verwenden will. Klar wurde die Haltung der Landesregierung in den zurückliegenden Beratungen in einem Wortwechsel zwischen Herrn Staatssekretär Dr. Barbaro und Herrn Rechnungshofpräsident Behnke, auf den ich im zweiten Teil meiner Ausführungen eingehen möchte.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Wansch das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! An einer Stelle darf ich die Ausführungen des Kollegen Dr. Weiland wirklich begrüßen: Das ist der Hinweis, die CDU habe einen eigenen Entwurf für ein Gesetz eingebracht. Das ist eine absolute Ausnahme bei uns. Ich muss sagen, damit sind Sie dem Anspruch, den Sie an sich selbst stellen, zumindest an dieser Stelle gerecht geworden.

(Pörksen, SPD: Vorsichtig, vorsichtig!)

Ja, man muss auch hineinschauen. Dem Anspruch ist man nämlich nur formell gerecht geworden. Es geht auch um die Inhalte. Wir haben das Thema „Liquipool“ in unserem Hause schon recht häufig behandelt. Es ist also mit Sicherheit nichts Neues, was hier zu Debatte steht.

(Pörksen, SPD: Das kann man wohl sagen!)

Auch den Hinweis „auf Drängen der Landesregierung“ kann ich nicht ganz nachvollziehen. Allein wenn ich mir die Beratungsfolge ansehe – nach einer entsprechenden Diskussion auch im Parlament wurde über den Haushalts- und Finanzausschuss eine separate Arbeitsgruppe der Sprecher beauftragt, die sich mit der Thematik befasst hat, Rückgang in den Haushalts- und Finanzausschuss, letztlich die Verabschiedung einer Rechtsverordnung –, stelle ich fest, man kann nicht davon sprechen, hier sei von oben nach unten etwas diktiert worden. Vielmehr ist hier gemeinsam etwas entwickelt worden. Die Befassung auch des Parlaments war damit klar sichergestellt.

Im Rahmen der Anhörung zur Festlegung der Rechtsverordnung ist, auch durch die Ausführungen der von Ihnen benannten Anzuhörenden, deutlich geworden, dass die Möglichkeit rechtlich unterschiedlich eingeschätzt wird: Nimmt man diese Rechtsmaterie in das Landeshaushaltsgesetz oder in die Landeshaushaltsordnung auf? – In beiden Fällen wäre eine Rechtsverordnung notwendig.

Welche Vorteile hat man? – Die Anzuhörenden sprachen auch vor dem Hintergrund dieser Möglichkeiten von „Rechtsästhetik“ – von einer vielleicht philosophischen Frage, wie man damit umgehen soll. Aber welche Vorteile und welche Nachteile hat das? – Herr Kollege Dr. Weiland, genau das, was Sie einfordern, nämlich dass das Parlament damit befasst wird, weist die Variante auf, die es heute gibt. Im Landeshaushaltsgesetz ist die Möglichkeit für den Liquipool verankert. Darüber hinaus ist eine Rechtsverordnung erlassen worden, die nach der gesetzlichen Vorgabe der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses bedurfte. Auch da ist das Parlament also im zweiten Schritt im Detail damit befasst worden.

Vor allen Dingen erfolgt regelmäßig eine Information darüber, was mit dem Liquipool passiert. Wenn dem Haushalts- und Finanzausschuss auf dieser Basis fortlaufend, etwa zweimal im Jahresverlauf, von der Landesregierung berichtet wird, bedeutet das, der Haushalts- und Finanzausschuss als ein Teil dieses Parlaments, ist ständig auch über die Entwicklung des Liquiditätspools informiert. Daher ist das, was Sie hier eingebracht haben, nur der Versuch, diese Debatte künstlich zu verlängern; denn die Lösung lag bereits auf dem Tisch.

Was die inhaltliche Begleitung des Ganzen durch Ihre Vorschläge betrifft, stelle ich fest, in Ihrem Gesetzentwurf sind sogenannte negative Salden ausgeschlossen. Aber gerade das ist es, was ein sogenanntes modernes Cashmanagement ausmacht; das ist dort ein wesentlicher Bestandteil. Auch das haben die Gutachter bestätigt. Ein modernes Cashmanagement bedarf auch der Möglichkeit, dass man kurzfristig in einen negativen Bestand hineinläuft. Nur so werden langfristig Zinsvorteile durch das sogenannte Pooling ermöglicht, also das Zusammenführen derer, die Mittel zur Verfügung haben.

Insgesamt kann ich festhalten, dass das, was heute vorgetragen wurde, ein Versuch war, der letztlich nur den einzigen Sinn und Zwecke hatte, diese Debatte unnötig zu verlängern. Die Debatte ist im Parlament

geführt worden, und sie ist in den Ausschüssen geführt worden. Das, was wir auf dem Tisch liegen haben, ist rechtlich vollkommen in Ordnung. Dieses Parlament wird auch künftig regelmäßig informiert. Die Transparenz ist gewährleistet.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Steinbach das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Gesetzentwurf der CDU zur Änderung der Landeshaushaltsordnung bietet keine Lösung, sondern er stiftet bestenfalls Verwirrung. Deshalb wird die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihn auch aus Überzeugung ablehnen, meine Damen und Herren.

(Bracht, CDU: Haben Sie es immer noch nicht begriffen?)

Rot-Grün hat nach der Prüfung durch den Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2009 eine gesetzliche Grundlage für den Liquiditätspool im Haushaltsgesetz 2012/2013 geschaffen. Die Landesregierung hat mit einer Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Liquiditätspools eine entsprechende Weiterführung erarbeitet. Diese Vorlage, die im Grundsatz die Entnahme und Vergabe von Krediten aus dem Liquiditätspool strikt regelt und die Zustimmung der Mehrheit im Haushalts- und Finanzausschuss gefunden hat, genügt den rechtlichen Anforderungen und schließt jegliche missbräuchliche Verwendung aus.

Zusätzlich wurde mit dem Ausscheiden der ISB, der Nürburgring GmbH, der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH und des Flughafens Zweibrücken der Liquiditätspool nunmehr auf eine geeignete Größe begrenzt und von besonderen Risiken vollständig befreit.

Alle Sachverständigen in der Anhörung am 5. März hatten ausgeführt, dass ein Finanzmanagement im Grundsatz geeignet und zulässig sei. Manche hatten ergänzend darauf hingewiesen, dass bestimmte Begrenzungen ausgesprochen und Risiken strikt ausgeschlossen werden sollten. Mit den Hinweisen dieser Sachverständigen ist der Gesetzentwurf der CDU in der vorliegenden Form nicht zu rechtfertigen.

Die CDU vollzieht sehr wohl mit ihrem Gesetzentwurf eine Umkehr zu ihrer bisherigen Position. Ich will das der CDU per se nicht vorwerfen; denn schließlich ist der Kopf rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

(Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

Man muss aber schon darauf hinweisen, dass sie in ihrem eigenen Antrag – Drucksache 16/212 – noch gefordert hat, „Kassenverstärkungsmittel des Landes zum Ausgleich von Negativsalden des Liquiditätspools nur in einem eng begrenzten Rahmen einzusetzen“. Genau das tun wir. Sie begehren mit Ihrem Gesetzentwurf nun aber das Gegenteil oder zumindest nicht das, was Sie in Ihrem Antrag begehrt haben. Gleichzeitig bleiben relevante Bereiche, wie beispielsweise die Zwischenfinanzierung von Förderprogrammen, ungeregelt oder gar unerwähnt.

Die Regelung der CDU ist in ihrer Bestimmtheit bei der Verwendung der Mittel nicht besser als die, die bereits vorliegt. Dies nicht nur deshalb, weil sie die Teilnahmebedingungen nicht strikt regelt, sondern weil sie auch darauf verweist, dass dies erweitert durch Verordnung zu geschehen habe, an der dann der Haushalts- und Finanzausschuss zu beteiligen sei.

Die konkreten Vorschläge der CDU würden das Instrument eines Cashmanagements an sich aber unbrauchbar machen. Die CDU möchte mit ihrem Gesetzentwurf ausschließen, dass es einen negativen Saldo des Liquiditätspools gibt. Damit kann man nicht mehr auf den kurzfristigen Bedarf an Betriebsmitteln reagieren; damit kann man auch keinen Ausgleich schaffen. Das ist aber genau der Grund für die Einrichtung eines Liquiditätspools.

Der Gesetzentwurf ist somit kein Zeichen für wirtschaftliches Handeln und kein gutes Zeichen für die landeseigenen Betriebe, die die kurzfristige Nutzung des Liquiditätspools zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung benötigen.

Unerklärlich bleibt mir außerdem, weshalb die CDU in ihrem Gesetzentwurf erst ein neues Sondervermögen „Liquiditätspool“ schaffen will, um dann zu erklären, dass es dies überhaupt nicht geben soll. Wenn Sie das so sehen – Herr Kollege Dr. Weiland, das haben Sie ausgeführt –, reicht die strikte Ausschussregelung aus. Dafür muss man keinen eigenen Sondervermögensbegriff schaffen.

Falsch ist ebenso die von Ihnen aufgestellte Behauptung, das Instrument würde zusätzliche Kreditspielräume eröffnen und daher der Landesregierung sozusagen als ein illegitimer Verschuldungsspielraum dienen. Das ist falsch, zumal sie auf keinen Fall ungeregelt oder unbestimmt vom Haushaltsgesetzgeber eingesetzt werden könnten. Genau durch die Festlegung der Höhe und dem Grunde nach im Haushaltsgesetz sowie durch die Begrenzung der Verwendung durch eine einzelne vertragliche Bindung jedes Teilnehmers, so wie der Rechnungshof das im Übrigen in seinen Prüfungsmitteilungen gefordert hatte, können ein stetiges Anwachsen und eine missbräuchliche Verwendung vermieden werden. Das werden wir in den Darstellungen sehen, die das Landesfinanzministerium gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss erbringen muss, meine Damen und Herren.

Im Sinne des Liquiditätspools ist der Gesetzentwurf der CDU mehr als flüssig. Er ist überflüssig und daher der Sache nach abzulehnen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat das Wort der Minister der Finanzen, Herr Dr. Kühl.

(Ramsauer, SPD: Guter Mann!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man in den Landtag ein Gesetz einbringt und die Absicht hat, dass es beschlossen wird, muss dieses Gesetz eine Voraussetzung erfüllen: Es muss denjenigen, für die etwas geregelt wird, nützen.

(Frau Klöckner, CDU: So wie das Nürburgring-Gesetz!)

Wenn man ein Gesetz zu einem Liquiditätspool einbringt, muss dieses Gesetz in der Lage sein, denjenigen, die einen Liquiditätsbedarf haben, Liquidität zu verschaffen. Wenn sich herausstellen sollte, dass dieses Gesetz beispielsweise dazu führt, dass es Illiquidität schafft, wäre es überflüssig und unnütz.

Wenn wir uns darauf verständigen können, werde ich gerne versuchen, den Gesetzentwurf der CDU anhand eines ganz einfachen Beispiels durchzudeklinieren.

(Dr. Weiland, CDU: Sie beschreiben die Aufgabe – – – Deshalb ist jetzt alles falsch, was kommt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir nehmen an, es gibt zehn Landesgesellschaften, die sich am Liquiditätspool beteiligen. Um das Beispiel zu vereinfachen, sagen wir, acht dieser Landesgesellschaften haben heute weder etwas angelegt noch etwas entnommen. Nehmen wir an, eine Landesgesellschaft – nehmen wir einmal die Hafenbetriebe in Ludwigshafen –

(Staatsminister Lewentz: Gutes Unternehmen!)

hat am Anfang des Jahres mit den Unternehmen, an die sie verpachtet, vereinbart, sie zahlen die Ganzjahrespacht zu Beginn des Jahres. Dann haben die Hafenbetriebe am Anfang des Jahres mehr Geld, als Mittel bei ihr abfließen. Also legen sie Geld im Liquiditätspool an, um die laufenden Kosten des Jahres – das sind in erster Linie Personalkosten – daraus zu bestreiten.