Protokoll der Sitzung vom 19.09.2013

(Zuruf des Abg. Billen, CDU)

Vielleicht helfen Ihnen ein Stück weit die Forderungen, die aus der Polizei kommen. Diese Forderungen lauten:

Es soll einen Landespolizeibeauftragten beim Landtag geben, der dort gewählt ist. – Das werden wir tun. Der

Polizeibeauftragte soll nicht nur Beschwerden von Bürgern entgegennehmen, sondern auch von Polizistinnen und Polizisten. – Das werden wir tun. Der Beauftragte soll dem Landtag Bericht erstatten. – Das wollen wir aufnehmen. Er braucht die für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Befugnisse und Ressourcen. – Wir gehen davon aus, dass die beim Bürgerbeauftragten vorhanden sind.

Das ist unter anderem ein Grund, weshalb wir gesagt haben, dass wir dieses Gesetz 2016 evaluieren wollen, weil wir schauen wollen, ob beispielsweise die Ressourcen des Bürgerbeauftragten ausreichen und ob die angemessene Besoldung derjenigen, die damit betraut sind, sichergestellt ist.

Das waren die wesentlichen Punkte, die die Gewerkschaft der Polizei uns vorgetragen hat. Wir sind zu weiteren Gesprächen bereit. Aber dieses Schwarz und Weiß, Polizei gegen GRÜNE, ist an den Haaren herbeigezogen.

(Frau Klöckner, CDU: GRÜNE gegen Polizei!)

Das ist von vorvorgestern.

Sie haben mir schon einmal in den letzten Tagen in einem anderen Zusammenhang Unwahrheit unterstellt. Ich muss mich schon ganz massiv zusammenreißen,

(Zurufe von der CDU: Oh – Glocke des Präsidenten!)

um auf diese widerliche Frechheit nicht weiter einzugehen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich darf noch einmal feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und der Gesetzentwurf – Drucksache 16/2739 – an den Innenausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss überwiesen wird.

Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2735 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von 10 Minuten je Fraktion vereinbart. Für die Fraktion der CDU hat Frau Abgeordnete Beilstein das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach sieben Jahren ist es sicherlich Zeit, Bilanz zu

ziehen. In der Regierungserklärung vom 30. Mai 2006 erklärte der damalige Ministerpräsident Kurt Beck seine Vorstellungen zu einer Kommunal- und Verwaltungsreform. Er wollte die kommunalen Gefüge von Orts- und Verbandsgemeinden, Landkreisen und großen kreisfreien Städten anpassen und optimieren, also eine große Kommunal- und Verwaltungsreform über alle Ebenen hinweg angehen.

Er wollte in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2006 eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung dieser Reform einsetzen. Er versprach eine Aufgabenkritik und anschließend eine Umsetzung bis zur Kommunalwahl 2014, das heißt, er hat sich selbst einen Zeitraum von acht Jahren und damit rund zwei Plenarperioden gesetzt, um eine solche umfassende Kommunal- und Verwaltungsreform anzugehen.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist daraus bis heute geworden? – Nicht viel. Das müssen wir leider feststellen.

Erster Bilanzpunkt: Eine Aufgabenkritik hat so gut wie nicht stattgefunden, und das erweist sich heute als grundlegender Fehler.

Zweiter Bilanzpunkt: Umsetzung bis zu den Kommunalwahlen 2014. Es steht fest, dass bis zu den Kommunalwahlen 2014 eine Reform noch nicht einmal bis an die Kreise herankommt. Von dem KVR-Leitliniengesetz waren 75 Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden betroffen. Wenn man jetzt die vier mit den gesetzlichen Ausnahmekriterien und die sieben nach dem Junkernheinrich-Gutachten abzieht, dann verbleiben 64 betroffene Kommunen, die laut Gesetz zu fusionieren haben.

Wenn wir auf die heutigen Zahlen blicken, was stellen wir fest? – Es sind sechs freiwillige Fusionen geregelt, fünf sollen noch geregelt werden. Davon sind 18 von den 64 Kommunen betroffen. Jetzt würde ich einmal sagen, das ist ein sehr mageres Ergebnis. Dann sollen natürlich noch die Zwangsfusionen hinzukommen. Das sind noch einmal 16 betroffene Kommunen. Das macht unter dem Strich 34 von den 64 Kommunen, mit anderen Worten, rund die Hälfte der betroffenen Kommunen, für die das Gesetz gemacht wurde, werden überhaupt gar nicht in die Umsetzung mit einbezogen.

So belegen diese Zahlen genau das, was die Menschen vor Ort fühlen. Dieses KVR-Leitliniengesetz ist ein „schnell gestricktes Murksgesetz“ ohne jeden Sinn und Verstand, ohne Rücksicht auf die besonderen Strukturen dieses Landes.

(Beifall der CDU – Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das kommt doch von Ihnen!)

Damit steht fest, das Ziel wurde nicht erreicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot-Grün, Sie wissen das, deswegen läuft derzeit gerade Schadensbegrenzung im Land. Da gibt es Ausnahmerege

lungen, deren Spielregeln völlig undurchsichtig sind. Da ist von Verlängerungsoptionen bis 2019 die Rede, und in Wirklichkeit wissen wir alle, es ist ein vergiftetes Angebot; denn wer das annimmt, der beraubt sich jeglicher Klagemöglichkeiten.

Mit den Zwangsfusionen, die jetzt angegangen werden sollen, werden nur einige wenige Exempel statuiert, um Durchsetzungskraft zu demonstrieren. Dabei ist längst klar, dass dies nur noch eine reine Machtdemonstration ist. Man will beweisen, wo in Mainz die Mehrheiten liegen. Mit Bürgernähe oder einer sinnvollen und zielgerichteten Struktur hat das jedenfalls nichts mehr zu tun.

(Beifall der CDU)

Überhaupt, Bürgernähe und Bürgerbeteiligung, die Rolle der GRÜNEN wird bei diesem Thema ganz besonders akrobatisch.

Herr Köbler, gerade eben – – –

Er hört jetzt leider nicht zu.

(Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, ich höre Ihnen gut zu!)

Oh ja, dann sollten Sie vielleicht einmal in diese Richtung blicken. Die Ohren sind nämlich an der Seite.

Herr Köbler, Sie haben eben das Hohelied auf Bürgerbeteiligung, die Befindlichkeiten der Bürger und Transparenz angestimmt. Erklären Sie den Menschen doch einmal, wann eine Bürgerentscheidung oder eine Bürgerbefragung zählt und wann nicht. Wie halten Sie es denn mit den Bürgerentscheiden in Maikammer, KrövBausendorf, Enkenbach-Alsenborn, Budenheim, Irrel und all den weiteren Kommunen?

(Zuruf des Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann zählt nach Ihrer Meinung ein Ratsbeschluss und wann ein Bürgerentscheid?

(Beifall der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit wird zunehmend mehr klar, ein innerparteilicher Machtkampf zwischen dem Innenminister und der Ministerpräsidentin wird hier deutlich.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei der SPD)

Man muss Herrn Lewentz eines lassen. Das KVRLeitliniengesetz ist zwar völlig falsch angelegt, er hat diese Linien wenigstens stringent über die ganze Zeit verfolgt. Das muss man ihm lassen.

Dann kommt im Januar Frau Dreyer und fährt ihm völlig in die Parade. Sie wirft alles über einen Haufen, hier Zwangsfusionen, dort ein Aufschub bis 2019, an anderer Stelle ein gänzliches Verschonen. In Treis-Karden verkündet sie via Fernsehen den Kreisübertritt. Im Brief an den Landrat von Bernkastel-Wittlich verweigern Sie ein

solches Ansinnen für die VG Thalfang. Hier gilt wiederum ein Bürgerentscheid und dort nicht.

In Kirn-Land und Kirn, wo man zunächst einen Aufschub bis 2019 angekündigt hat, flattert denen plötzlich der Gesetzentwurf zur Zwangsfusion für das kommende Jahr ins Haus.

Frau Dreyer, wissen Sie, jetzt muss man ehrlich sagen, es ist überhaupt keine Linie mehr erkennbar.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, Sie hätten sich einen Namen damit machen können, wenn Sie diese völlig misslungene Reform auf neue Füße gestellt hätten. Stattdessen haben Sie es schlicht und ergreifend geschafft, für noch mehr Verwirrung zu sorgen.

(Beifall bei der CDU)

Es ist sicherlich klar, eine Ministerpräsidentin gibt den Takt vor, aber das heißt nicht, dass sie sich nicht an ihre Gesetze halten muss. Ihr eigenes KVR-Gesetz formuliert Leitlinien. Wenn Ihnen die nicht gefallen, dann sollten Sie diese ändern.