Man muss vielleicht etwas mehr reden, aber man muss vor allem den Bürgerwillen ernst nehmen, der allerdings konstruktiv sein muss; denn wir haben die Verantwortung, dass landesweit die gleichen Grundsätze gelten und es keine Ungleichbehandlung von Gebietskörperschaften geben kann. Das sage ich deutlich mit Blick auf angekündigte Klagen vor dem Verwaltungsgerichtshof. Hier müssen wir Rechtsgleichheit schaffen.
Liebe Frau Beilstein, deswegen müssen wir uns daran orientieren, dass Grundsätze gelten und innerhalb dieser Grundsätze der Bürgerwille und die Meinungen der kommunalen Gremien die entscheidende Rolle spielen. Aber das darf letztlich nicht außerhalb der Grundsätze geschehen. Es entscheidet eben nicht die CDU vor Ort, wo fusioniert wird und wo nicht. Wir tragen Verantwortung für das ganze Land. Deswegen müssen wir dort Fusionen angehen, wo wir keine einvernehmliche Lösung gefunden haben.
Darüber reden wir. Wir sind in den Anhörungen bis zum Schluss für konstruktive Anregungen immer offen. Das haben wir immer gesagt, das gilt bis zum Schluss. Ich hoffe, Sie sind auch offen für konstruktive Debatten und dann vielleicht für ein gemeinsames Vorgehen bei der zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Noss, mir ist es ähnlich
wie Ihnen bei der Anhörung ergangen. Ich war völlig erstaunt, es gab keine belastbaren neuen Argumente gegen die Gesetze, aber es gab für mich erstaunlich viele Argumente für die Gesetze.
Ich möchte nur noch einmal sagen, ich habe bei dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Edenkoben keinen harten Widerstand dagegen spüren dürfen, Frau Beilstein. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen hat sogar beklagt, dass er leider nicht in die Gelegenheit gekommen ist, die Freiwilligkeitsphase zu nutzen, er wüsste, was das seiner Gemeinde gebracht hätte.
Sie haben die Frage nach den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestellt. Wenn ich dann höre, dass man sagt, man könne eine Verwaltung nicht mehr führen, weil zwei Rathäuser zwei Kilometer auseinanderliegen, dann kann ich nur sagen, wissen Sie, was ich unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Kataster- und Vermessungsverwaltungsreform gemeinsam mit Kollegin Raab zumuten muss? – Von 23 Standorten lösen wir elf auf. Da müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Schluss viel weitere Wege zurücklegen.
Ich will gar nicht davon reden, was Vertreter gestern bei der Anhörung zu der Frage gesagt haben, was wäre denn, wenn eine solche Reform im privaten Bereich laufen würde, wie die Unternehmen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgingen. Das ist gar nicht unsere Position. Aber ich glaube, in einem solch kleinräumigen Bereich am Schluss nicht zumuten zu können, dass man einige wenige Kilometer weiter fahren muss, das ist im Vergleich der Arbeitswelt so nicht in Ordnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Beilstein, ich glaube, wir bewerten diesen Gesetzentwurf von Ihnen – Drucksache 16/2735 – gleich. Sie haben, wenn Sie Ihre Rede nachlesen – aber das brauchen Sie gar nicht; das werden Sie sehr bewusst gemacht ha- ben –, noch nicht einmal mit einem halben Satz Ihre Gesetzesinitiative erwähnt. Das kann ich verstehen. Sie ist in handwerklicher und politischer Hinsicht schlicht und ergreifend eine unzulängliche Leistung. Mehr ist das nicht.
Ich will Daniel Köbler ausdrücklich zustimmen. Es würde sich, wenn dies Landesrecht würde, substanziell überhaupt nichts ändern; denn zu den Dingen, die wir gestern in der Anhörung zu besprechen hatten, wie die Frage nach 10.000 Einwohnern oder 12.000 Einwohnern, ist in Ihrem Gesetzentwurf kein Änderungsvorschlag zu finden. Zu den besonderen Gründen, die eine Unterschreitung dieser Größen rechtfertigen könnte, ist gestern intensiv diskutiert worden. Auch dazu ist kein Änderungsvorschlag in Ihrem Gesetzentwurf zu finden.
Auch zu einer Aufteilung dem Grunde nach 1 : 1 innerhalb der Landkreise ist in Ihrem Gesetzentwurf nichts enthalten. Was hätten Sie gestern eigentlich, wenn man Sie seitens der Kommunalvertreter gefragt hätte, geant
wortet, was Ihr Gesetzentwurf für einen Wert für diejenigen, die gestern Aussagen getroffen hätten, hätte? – Gar keinen, unzulänglicher Gesetzentwurf.
Ich habe bei der ersten Rede zu den einzelnen Punkten schon einiges gesagt. Damit muss man sich eigentlich in der Diskussion der Kommunal- und Verwaltungsreform eher schämen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2735 – in zweiter Beratung. Wer stimmt für diesen Gesetzentwurf? – Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen zu den nächsten Tagesordnungspunkten. Vorab begrüße ich noch auf der Zuschauertribüne die Bürgerinitiative „Pro Kastellaun“ zum richtigen Moment. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Im Ältestenrat sind wir übereingekommen, dass die Tagesordnungspunkte 8 bis 12 gemeinsam aufgerufen und behandelt werden. Es gibt eine Grundredezeit von 10 Minuten je Fraktion.
Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2747 – Zweite Beratung
Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Waldsee Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2748 – Zweite Beratung
Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Bitburger Land Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 16/2749/2883 – Zweite Beratung
Freiwillige Fusion Verbandsgemeinde Kyllburg und Verbandsgemeinde Bitburg-Land Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/2761 –
Landesgesetz über freiwillige Gebietsänderungen der Gemeinde Lambsheim und der Verbandsgemeinde Heßheim sowie der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2818 – Zweite Beratung
Landesgesetz über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Treis-Karden Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2819 – Zweite Beratung
Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Treis-Karden Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/2959 –
(Bracht, CDU: Wir hatten besprochen, dass wir die Gesetze nacheinander aufrufen, sodass wir kurz dazu sprechen können!)
Dann können wir zu jedem Gesetz noch einmal sprechen. Ist am Anfang noch eine grundsätzliche Aussprache gewünscht?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da die Tagesordnungspunkte 8 bis 12 gemeinsam aufgerufen sind, möchte ich die Berichterstattung – das Einverständnis des Hauses vorausgesetzt – ebenfalls zusammenfassend abgeben. Bei den fünf zur Beratung anste
henden Gesetzentwürfen, bei denen inhaltlich sechs Zusammenschlüsse betroffen sind, geht es um die freiwilligen Veränderungen kommunaler Gebietsstrukturen im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform.
Zugrunde liegen von den Fraktionen gemeinsam eingebrachte Gesetzentwürfe, die in den Plenarsitzungen am 19. September und 2. Oktober 2013 erstmals beraten und an den Innenausschuss – federführend – sowie mitberatend an den Rechtsausschuss überwiesen wurden.
Der Innenausschuss hat diese Gesetzentwürfe in seiner Sitzung am 24. Oktober 2013, der Rechtsausschuss am 31. Oktober 2013 beraten. Die Ausschüsse empfehlen jeweils einstimmig, die Gesetzentwürfe anzunehmen, wobei es beim Landesgesetz über die freiwillige Gebietsänderung der Gemeinde Lambsheim und der Gemeinde Heßheim sowie der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg, unserem Tagesordnungspunkt 11 für heute, im Rechtsausschuss eine Enthaltung aus den Reihen der CDU-Fraktion gab. Erwähnen möchte ich noch die Entschließung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Bitburg-Land. Auch für sie empfehlen die Ausschüsse zwar nicht einstimmig, aber mehrheitlich die Annahme.
Wir kommen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung, „Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein“. Dazu liegt eine Wortmeldung vor. Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Kohnle-Gros das Wort.