Protokoll der Sitzung vom 07.11.2013

Zurück aber zu dem, was wir vor uns haben. Wenn Ende der 90er-Jahre eine Kommunalisierung der Beamtinnen und Beamten im Bereich der Kreisverwaltungen vorgenommen wurde, ist es sicherlich nicht 18 Jahre später verfrüht, wenn man sagt, man muss über die Art und Weise der Abrechnung der da erfolgten Entscheidungen einmal reden.

Bei uns in der Landesverwaltung gibt es seit dem Jahr 2000 klare Festlegungen, wie mit Personalkosten und Stellen umzugehen ist. Wir haben die sogenannte Effizienzdividende. Das bedeutet, 1,8 % muss pro Jahr eingespart werden. Diese Situation haben wir von Anfang an bis heute bei der Erstattung der Kosten gegenüber der kommunalen Seite außen vor gelassen. Wenn jetzt eine Festschreibung auf den Daten von heute erfolgt,

(Glocke des Präsidenten)

ist das sicherlich kein negatives Beispiel, wie mit diesem Gesetz und damit auch mit den Kommunen umgegangen wird. Insoweit freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Fachausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich begrüße zunächst weitere Gäste bei uns, und zwar Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrerinnen und Lehrern des Berufsbildungswerks in Bitburg. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Jetzt hat Herr Kollege Steinbach von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Wansch hat es gerade schon angeführt, faktisch führen wir mit dem Landesgesetz zur Verbesserung der Haushaltssteuerung mittendrin sozusagen eine

Art Haushaltsdebatte. Wir sind dabei gut beraten, uns an das zu erinnern, was wir bei der Einbringung des Landeshaushalts zur Frage der Finanzsituation und der Haushaltssituation dieses Landes sowie dazu gesagt haben, wie wir mit diesen Herausforderungen tatsächlich umgehen wollen. Frau Kohnle-Gros, da gibt es sicherlich vieles, was bedenkenswert ist und bei dem man jede Maßnahme einzeln überprüfen muss.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Ich bin dem Staatssekretär sehr, sehr dankbar, dass er den Regelungsinhalt dieses Gesetzes dargelegt hat, sodass wir das nicht mehr ausführen müssen. Natürlich reden wir bei diesem Haushalt über viele, viele Einzelmaßnahmen und viele, viele Prüfungen in allen Fachbereichen, die erforderlich sind, um die angestrebten Konsolidierungsziele zu erreichen. Teile dieser Maßnahmen und Prüfungen haben auch ergeben, dass wir in diesen Bereichen ein angepasstes Haushaltsbegleitgesetz brauchen, um die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, das weiter vornehmen zu können.

Da gilt das, was ich immer schon gesagt habe bzw. das, was ich bei der Haushaltseinbringung schon gesagt habe: Wenn man der Auffassung ist, dass man das nicht will, und wenn man sagt, wir lehnen das ab oder das ist der falsche Weg, ist das Ihr gutes Recht, das ich Ihnen zugestehe. –

Dann möchte ich Sie aber auch bitten, für haushalterische Klarheit und Wahrheit dahin gehend zu sorgen, dass Sie mit entsprechenden Änderungsanträgen zum Haushalt zeigen, welche geänderten Vorschläge Sie haben. Sie sind auch in diesen Punkten dazu aufgerufen, dies durch entsprechende Änderungsanträge konkret zum Haushalt zu zeigen, falls Sie bei Ihrer ablehnenden Auffassung bleiben, meine Damen und Herren.

Das, was wir in den vier wesentlichen Artikeln zusammengefasst haben, entspricht dem, was Salvatore Barbaro vorgestellt hat. Es ist tatsächlich so, dass wir kritisch Aufgaben geprüft haben, die sich im Laufe der Zeit angesammelt haben, die tradiert waren und die vielleicht auch aufgrund von langfristigen vertraglichen Bindungen bestanden. Ein Beispiel dafür ist das Landesgesetz zur Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften.

Wir haben im Zuge einer Kommunalreform in diesem Land im Jahr 1997 Aufgaben vor allem an die Kreisverwaltungen übertragen. Über diese Aufgabenübertragung haben wir eine Einstandsverpflichtung übernommen, das Entgelt für dieses Personal zu bezahlen. Meine Damen und Herren, es ist mehr als folgerichtig, dass man das jetzt nach 15, 16 Jahren überprüft und sagt, da nehmen wir Anpassungen vor und übertragen die Effizienzrendite auch auf diesen Bereich, womit wir das nachvollziehen, was bei den Aufgaben gewandert wurde.

Sie haben recht, wir haben auch viele Äußerungen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz erhalten. Wir bewegen uns aber auf dem Stand, der bundesgesetzlich vorgesehen ist. Wir fallen nicht hinter diesen Stand zurück und führen auch keine Verschlechterungen ein, durch die in Rheinland-Pfalz ein schlechterer Standard etabliert

würde, als er bundesweit durch den Bundesgesetzgeber vorgegeben wäre. Daher verstehe ich die einzelnen Betroffen durchaus, weil ich meine, da produzieren wir vieles, das Kopfschütteln verursacht, aber ich muss auch sagen, wir halten hier einen gesetzlichen Standard ein, der bundesweit gegeben ist.

Beim Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes muss man immer wieder darauf verweisen, dass wir das einzige Flächenland in der Bundesrepublik Deutschland sind, das sich in diesem Rahmen an finanziellen Lasten aus Sozialleistungen der Kommunen beteiligt.

(Frau Kohnle-Gros: Sie greifen einem nackten Mann in die Tasche!)

Ja, zur Erhellung des Sachverhalts gehört es manchmal dazu, die gesamte Wahrheit zu sagen. Die Dynamisierung dieses Betrags von zuletzt 48,7 Millionen Euro beruht auf einem Vertrag, der im Jahr 2003 zwischen der Landesregierung und den Kommunen geschlossen wurde. Dieser hatte eine Laufzeit von zehn Jahren und läuft zum 31. Dezember 2013 aus.

Wir fallen nicht in dem Sinne dahinter zurück, dass wir die Leistung komplett streichen und sagen, für uns gilt der Vertrag nicht mehr, sondern wir heben damit nur die Dynamisierung auf. Ich finde, es ist nicht so, dass wir uns hinter diese Finanzierungsvereinbarung vollständig zurückziehen, sondern wir stehen weiter zu den Ausgabeverpflichtungen, wie sie im vergangenen Jahr Stand waren.

(Zuruf der Frau Abg. Kohle-Gros, CDU)

Das tun wir als einziges Flächenbundesland. Meine Damen und Herren, ich finde, das ist eine besondere Erwähnung wert.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Zurufe von der CDU)

Sie haben recht, wenn Sie beschreiben, dass die finanziellen Lasten für die Kommunen aus diesem Kinder- und Jugendhilfegesetz stetig steigen und für die Kommunen, insbesondere für die Kreise und kreisfreien Städte, eine erhebliche Belastung darst ellen.

Dann kommen Sie aber bei dieser Debatte zu uns an Bord und sagen Sie: Dort, wo der Bund Leistungen definiert, soll der Bund auch eine finanzielle Einstandsverpflichtung erklären und es nicht den Ländern überlassen, diese stetig steigenden Ausgaben, die wir zusammen mit unseren Kommunen nicht schultern können, zu bewältigen.

Frau Kohnle-Gros, ich will Ihnen noch ein Letztes sagen. Wenn Sie sich immer an dieses Pult stellen und sagen, ihr habt genug Geld, ihr habt Rekordsteuereinnahmen, und eigentlich müsst ihr nur eure Ausgaben kritisch überprüfen, aber Sie angesichts dieser Leistung sagen, es liegt keine Unterfinanzierung vor, fragen Sie einmal die Kommunen, wie sich ihre Finanzsituation auf der

Einnahmeseite darstellt und wie sie das einschätzen, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sagen immer, wir haben genug Geld. Fragen Sie Ihre Kommunen vor Ort, ob die das genauso sehen. Sie können hier nicht mit dieser Doppelzüngigkeit argumentieren.

Abschließend möchte ich noch etwas sagen, weil Sie das mit der Frage des Landesaufnahmegesetzes und der Ausführung der Abrechnungszeiträume in Verbindung gebracht haben.

(Glocke des Präsidenten)

Die Landesregierung hat freundlicherweise dargestellt, dass sich die Zinsverluste auf der kommunalen Seite auf jährlich rund 30.000 Euro belaufen. Ich kann Ihnen sagen, allein die halbierten Buchungsvorgänge und Bearbeitungsvorgänge dürften diese Ausgaben deutlich übersteigen.

(Glocke des Präsidenten)

Daher ist das kein Gesetz, das die Kommunen über Gebühr zusätzlich belastet, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Was ist mit dem Integrationsausschuss?)

Wird das beantragt? Dann muss ich darüber abstimmen lassen.

(Bracht, CDU: Das steht so im Vorschlag!)

Es stellt sich jetzt die Frage, ob – – –

(Bracht, CDU: Wir beantragen auch die Überweisung an den Integrationsausschuss!)

Sie beantragen das. Gibt es dazu Gegenstimmen?

(Unruhe im Hause)

Bitte keine Diskussionen darüber, sondern das ist beantragt. Deshalb lasse ich darüber abstimmen, ob auch eine Überweisung an den Integrationsausschuss erfolgen soll.

Ich muss nicht darüber abstimmen lassen. Er wird auch an den Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend überwiesen.

Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:

Hofabgabeklausel abschaffen – Renten beitragsgerechtigkeit für Landwir- tinnen und Landwirte Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2250 –