Die Junglandwirteförderung aus der ersten Säule ist auch ein wichtiger Punkt. Ich glaube, mit 50 Euro pro Hektar kann die eine oder andere Hofnachfolge gesichert werden.
Wichtig ist für mich noch – das darf man, weil wir es oft strittig diskutiert haben, erwähnen –, dass im Rahmen des Greenings sehr flexible Ausgestaltungsmöglichkeiten umgesetzt werden sollen. Es gibt eine Liste der ökologischen Vorrangflächen. Das bedeutet eben nicht das ständige Märchen, das wir hören mussten, dass es sich um Stilllegungsflächen handelt, sondern es können Flächen in der Produktion bleiben, wenn sie wirkungsvolle Beiträge zu Umwelt-, Natur- und Klimaschutz leisten.
Als letzten Punkt möchte ich ansprechen – das ist immer sehr strittig diskutiert worden –, wir werden eine Umschichtung von der ersten Säule in die zweite Säule haben. Das sollen 4,5 % sein. Auch das ist für mich ein sinnvolles Instrument. Wir müssen weg von dem Gießkannenprinzip der ersten Säule hin zu mehr Bedarfsorientierung, zu mehr Zielorientierung. Da, wo das Geld in der Landwirtschaft benötigt wird, müssen wir es hingeben. Da ist die zweite Säule mit Programmen, die wir maßschneidern können, viel besser geeignet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt werden wir wohl um die 92 Millionen Euro mehr in der Förderperiode bis 2019 haben. Selbst wenn man die 4,5 % umschichtet, also weniger als die Hälfte, wären
das 52 Millionen Euro, die wir in der ersten Säule mehr haben. Trotzdem – das ist ein Appell an die zukünftige Bundesregierung – brauchen wir eine Aufstockung der GAK-Mittel. Im Gespräch sind 200 Millionen Euro. Die sind dringend notwendig, nicht nur wegen dem, was ich schon angesprochen habe, das EULE-Programm oder das Programm der ELER-Entwicklung, was wir im ländlichen Raum noch machen wollen, sondern es ist redlich, einen Teil dieser Summe zurückzugeben; denn es ist nur ein kleiner Teil der Summe, den die Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel letztendlich eingespart und nicht nach Europa gegeben hat.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Ich grüße Sie alle ganz herzlich.
Wir haben uns schon gewundert, dass es zweimal den gleichen Antrag gibt. Scheinbar hat man sich interfraktionell zwischen der SPD und den GRÜNEN gut abgestimmt.
Herr Kollege Wehner, Sie sind mit einem beachtlichen Erfolg eingestiegen, den Frau Höfken eingefahren hat. Auch wir begrüßen die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz, aber deshalb, Herr Wehner, weil sich Frau Höfken in gravierenden Teilen zulasten des Landes Rheinland-Pfalz nicht durchgesetzt hat, vor allen Dingen im Bereich des Greenings und der Umschichtung der Direktzahlungen von der ersten in die zweite Säule;
denn die Vorschläge der GRÜNEN zur nationalen Umsetzung – das ist der entscheidende Punkt – waren deutlich schlimmer als das, wie es jetzt ausgefallen ist.
Aber zu den konkreten Dingen: Die Umverteilung von der ersten in die zweite Säule – der Kollege hat es gesagt – beträgt aber nicht wie von Ihnen gefordert 15 %, sondern Gott sei Dank nur 4,5 %, Frau Höfken. Nach dem Beschluss der Agrarministerkonferenz wird diese Umverteilung auch nicht, wie ursprünglich einmal diskutiert, vorab auf Bundesebene erfolgen, sondern innerhalb des Mittelvolumens des Landes.
De facto bedeutet die Umschichtung zunächst eine Einkommensminderung bei den Landwirten, die sie mit
Erfüllung höherer, zusätzlicher Aufgaben in einem der Förderprogramme – sofern eines aus dem Programm der Landesregierung zur Betriebsausrichtung passt – zum Teil wieder ausgleichen können, nur in diesem Fall.
Jedes Land kann frei entscheiden, wie es dieses Geld durch Umschichtung in Förderprogramme der zweiten Säule nutzt. Genannt werden in dem Ministerratsbeschluss Maßnahmen zugunsten von Grünlandstandorten, Raufutterfresser, flächenbezogene Agrar- und Klimaschutzmaßnahmen, Tierhaltung, ökologischer Landbau und die Ausgleichszulage.
Angesichts dieser Vielzahl von Möglichkeiten wird es eine spannende Diskussion auf Landesebene geben, wo die Mittel nun eingesetzt werden sollen. Dabei muss man wissen, dass im Entwicklungsprogramm ländlicher Raum für die kommende Förderperiode EULE auf persönlichen Wunsch von Ihnen bereits neue Förderprogramme, wie zum Beispiel das Förderprogramm der Nationalparkregion, vorgesehen sind.
Nun gibt es aber nur diese 4,5 %. Somit gibt es weniger Geld, aber mehr Programme. Entweder kürzt man alle Maßnahmen weg, oder man verabschiedet sich von Maßnahmen. Ich kann Ihnen versprechen, wir werden einige Maßnahmen vorschlagen, wie wir dieses Geld für die Landwirtschaft im Sinne unserer Landwirte in Rheinland-Pfalz einsetzen wollen.
Zum Zuschlag der ersten Hektare: Dieser Zuschlag der Basisprämie wird aus den 5,1 % des Direktzahlungsvolumens auf Bundesebene finanziert. Dies wird sich nach überschlägiger Berechnung der Basisprämie um etwa 15 Euro pro Hektar verringern. Die darüber gewonnen Gelder werden durch Zuschläge in Höhe von 50 Euro für die ersten 30 Hektar und 30 Euro für jeden weiteren Hektar bis zu 46 Hektar verteilt. Das ist etwas, dem man nur zustimmen kann. Das kommt Rheinland-Pfalz in seiner Kleinstrukturierung zugute.
Der Zuschlag der Junglandwirte – der Kollege Wehner hat es erwähnt – wird aus 1,1 % des Direktzahlungsvolumens auf Bundesebene finanziert. Strukturbedingt hat dies einen negativen Nettoeffekt für Rheinland-Pfalz; denn die notwendigen Kürzungen bei der Basisprämie aller Landwirte überschreiten den Zugewinn an Geldern bei den rheinland-pfälzischen Junglandwirten.
Um es klar zu sagen, diese Förderung ist zwar besser als gar keine, aber die Junglandwirte und Jungwinzer in Rheinland-Pfalz standen sich mit der Niederlassungsprämie, die diese Landesregierung zu streichen beabsichtigt, wesentlich besser.
Wir begrüßen die bundeseinheitliche Prämie, weil das etwas ist, was seit Langem von allen Seiten gefordert wird, etwas, was unserer Landwirtschaft bis 2019 dient. Man hätte sich das schneller vorstellen können, aber ich denke, es ist ganz klar, das sind Dinge, die RheinlandPfalz dienen und die wir seit Langem befürworten.
Die Betriebsprämien bzw. die Direktzahlungen für jeden einzelnen Landwirt und seine Familie, egal ob groß oder klein, mit oder ohne Tierhaltung, ökologisch oder konventionell, reduzieren sich durch die Kürzungen beim
Direktzahlungsvolumen zugunsten der Zuschläge und der Umschichtung aus der ersten Säule in die zweite Säule mehr oder weniger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Herr Gies, ich muss noch eines vorab bemerken: Ich finde es sehr unverschämt, hier die Behauptung aufzustellen, die Ministerin hätte sich glücklicherweise nicht mit ihren Forderung durchgesetzt, aber dann gleichzeitig ihr Verhandlungsergebnis zu begrüßen.
Die Junglandwirteförderung ist ein Ersatz. Sie liegt zwar – um Ihnen das einmal kurz zu erklären – in der ersten Säule, ja, hat aber keine Zweckgebundenheit mehr wie sonst. Sie ist nicht unbedingt eine Schlechterstellung, sie ist ein aus meiner Sicht ein gelungener Ausgleich zum Einsparen auf Landesebene.
Ich habe mich entsprechend vorbereitet, weil ich mir gedacht habe, dass Sie so etwas vortragen werden.
Seit vergangenem Montag haben wir einen Kompromiss zur neuen Förderperiode von 2014 bis 2020 auf dem Tisch. Damit kann die rheinland-pfälzische Land- und Weinwirtschaft gut leben. Dafür danke ich außerordentlich Ministerin Höfken für ihr Verhandlungsgeschick bei der Agrarministerkonferenz.
Jetzt ist das Beste und Wichtigste eigentlich schon gesagt, aber so einfach war und ist es nicht; denn man muss der Bundesregierung einen Vorwurf machen.
Man ist mit dem Ziel nach Brüssel gefahren, weniger Geld zur Verfügung zu stellen und schon gar keinen Inflationsausgleich leisten zu wollen. Man hat also von vornherein vorgehabt, die Gelder zu kürzen. Das hat man ganz einfach getan.
Bei dem Vorschlag von Kommissar Cioloș zur neuen Förderperiode kam ein neuer Ansatz für den Förderraum 2014 bis 2020 dazu: die längst überfällige Ökologisierung der ersten Säule. Ein neuer Ansatz und weniger Geld, das waren die Bedingungen für einen Kompromiss auf EU-Ebene.
Eine unterirdische Diskussion über Greening, ökologische Vorrangflächen und Verteilung der Gelder begann. Kollegen der CDU, daran waren Sie nicht ganz unschuldig. Wahrscheinlich werden Sie uns gleich in Ihrer zweiten Runde erzählen, dass ökologische Vorrangflächen Stilllegung bedeuten, 70 % einer Hauptfrucht auf der Fläche eine Fruchtfolge ist und alles Geld nur in den Ökolandbau geht. So ist es nicht, und so wird es auch nicht kommen.
Die Rahmenbedingungen auf EU-Ebene waren festgelegt. Die Nationalstaaten konnten nun ihre eigenen Festlegungen treffen. Geld der ersten Säule konnte in die zweite Säule verschoben werden. Sie haben es vorhin aufgeführt. Eine bestimmte Menge kann aus der ersten Säule für Grünland verausgabt werden, die ersten Hektare besser gefördert werden usw.
Im Rahmen dieser ganzen Möglichkeiten galt es, sich auf nationaler Ebene zu einigen. Das ist am Montag gelungen. Es gibt einen bundeseinheitlichen Zuschlag für die ersten Hektare, die eben schon erwähnten 50 Euro für die ersten 30 Hektar, dann für weitere 16 Hektar 30 Euro.
Es gibt eine Umschichtung von 4,5 % aus der ersten Säule in die zweite Säule, eine Regelung für Junglandwirte in Form einer Förderung von 90 Hektar mit 50 Euro, die Kleinerzeugerregelung, die den Verwaltungsaufwand reduziert, eine bundeseinheitliche Basisprämie, die Umsetzung von Greening, die Verteilung von Mitteln aus ELER und einen Antrag zur Aufstockung der GAKMittel um 200 Millionen Euro. Dies ist im Übrigen einstimmig beschlossen worden. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen, daran waren auch Kollegen von der CDU beteiligt.
Das bedeutet für die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz, Verluste aus der ersten Säule werden ausgeglichen durch die längst überfällige Anpassung auf Bundesebene und die bessere Förderung der ersten 46 Hektar. Junglandwirte bekommen für die ersten 90 Hektar 4.500 Euro direkte Zuwendungen ohne Zweckbindung, und das für mehrere Jahre. Damit kann die bisherige Junglandwirteförderung vom Land kompensiert werden.
Die Umschichtung von der ersten in die zweite Säule bedeutet für die Förderung des ländlichen Raums 40 Millionen Euro. Mit diesen kann der sozial-ökologische Wandel weiter gestaltet werden. Der Status quo für betriebliche Investitionen, ländliche Entwicklung, regionale Wertschöpfung und Umweltziele wird gehalten.