Horst Gies

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Vielen Dank.
Frau Ministerin, ich habe die Frage: Wie viele Berater wurden in den vergangenen vier Jahren sowohl bei den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum als auch an Spezialisten
im Ministerium für diesen speziellen Bereich, den Sie gerade in Frage 4 ausgiebig angesprochen haben, eingestellt?
.......... 6468 Abg. Christine Schneider, CDU:..... 6469 Abg. Marcel Hürter, SPD:......... 6470 Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6471 Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten: 6472
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ach, was muss man oft von bösen Menschen hören oder lesen! Wie zum Beispiel hier von diesen, welche – und das hätte er am liebsten gesagt, glaube ich – CDU hießen.
Warum ging diese Rechnung nicht auf? Ganz einfach, weil politische Arbeit in Berlin geleistet worden ist. Was übrig geblieben ist von dem, was Sie uns heute ans Bein binden wollten, sind die aktuellen Initiativen der Landesregierung für das Weinland Rheinland-Pfalz. Ich kann nur sagen: wie peinlich. Entschuldigung, wie peinlich.
Während wir uns etwas über Grüne Woche, OIV, Weingesetz und Klimawandel anhören müssen – und das sehr unkonkret, meine Damen und Herren –, möchte ich an dieser Stelle einmal deutlich machen, wie sich unsere CDU für den Weinbau in Rheinland-Pfalz einsetzt.
Herr Blöksen, Entschuldigung, Herr Pörksen, wir haben uns eingesetzt, und genau aus diesem Grund haben Sie heute nämlich ein Problem, Herr Pörksen; denn gelöst haben es unser Staatssekretär Peter Bleser, Norbert Schindler und unsere Fraktions- und Parteivorsitzende Julia Klöckner.
Heute ist es bereits durch alle Gremien durch. Wir sind nach wie vor bei 0,3 %,
und vor allen Dingen haben wir bei den Kosten ein einstufiges Verfahren, das über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung abgewickelt wird, sodass wir als Land Rheinland-Pfalz mehrere 100.000 Euro pro Jahr sparen.
Das ist eindeutig ein politischer Erfolg für Rheinland-Pfalz, meine Damen und Herren.
Ich will daneben nur die 5 Hektar des Bundeslandes erwähnen und vor allen Dingen die Stärkung der Weinbauverbände, ein ganz wichtiger Punkt, in dem wir fordern – offensichtlich hat der Innenminister jetzt auch das Weinressort mit übernommen, wie ich gerade vernehme –,
mehr Rechte für die Abgrenzung der Rebflächen sollen bei den Weinbauverbänden beheimatet werden. Genau dort gehören sie nach unserer Auffassung auch hin.
Ein Weiteres ist ganz wichtig: Der Bund wird eindeutig dazu aufgefordert, den Schutz der Steillagen auch weiterhin umzusetzen und das bis in die EU zu tragen.
Das sind alles Forderungen, die wir in einer Drucksache am 4. Juli 2013 in einem gemeinsamen Antrag zum Teil auch formuliert haben. Ich bin schon verwundert, dass Sie nicht einmal darauf eingehen, wenn Sie über aktuelle Initiativen der Landesregierung sprechen, wie es um das Beratungsangebot in Rheinland-Pfalz steht, das im Antrag erwähnt ist.
Wie sieht es denn mit Rahmenbedingungen zur Vermarktung aus, die in diesem Antrag erwähnt sind? Die Kirschessigfliege wurde nur so gestreift, aber wie sehen denn die klaren Resultate aus?
Dazu habe ich hier in diesem Falle nichts gehört.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass wir mit unserer Fraktion, als wir in Berlin waren – genauso wie Sie –,
das Gespräch mit Bundesministerin Nahles gesucht haben.
Ja, ach nee, Herr Pörksen, das hätten Sie besser auch einmal getan.
Wir haben mit ihr ganz klar Nachbesserungen für den Bereich Landwirtschaft und Weinbau und vieles andere besprochen. Sie sind wieder nachgehinkt, als wir unseren Mindestlohngipfel in diesem Raum hatten, der letztendlich klare Ergebnisse gebracht hat.
Herr Pörksen, das wären Ergebnisse, die Sie durch die Kolleginnen und Kollegen hätten präsentieren lassen können, aber vielleicht macht das gleich der Kollege aus Ihrer Fraktion noch.
Ja, ich hoffe, dass es so sein wird; denn dann hätten wir einmal ganz konkrete Ergebnisse, die Sie uns als Initiati
ven der Landesregierung für das Weinland Rheinland-Pfalz präsentieren können. Ich denke, seitens der CDU haben wir klare Ergebnisse vorzuweisen, und ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 25. Februar 2015 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federführend – sowie an den Wirtschaftsausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 3. März 2015, – –
in seiner 41. Situng am 5. Mai 2015 und in seiner 42. Sitzung am 16. Juni 2015 beraten. In seiner 41. Sitzung am 5. Mai 2015 hat der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten ein Anhörverfahren durchgeführt.
Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 38. Sitzung am 18. Juni 2015, und der Rechtsausschuss in seiner 44. Sitzung am 25. Juni 2015 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Schönen Dank.
Frau Ministerin, Sie hatten unter der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, dass Sie im ganzen Verfahren natürlich gewisse Kriterien anlegen wollen, die wir auch besprochen haben. Eines darunter ist die Bevorzugung von Steillagen. Zum Zweiten haben Sie aber auch als Kriterium ausgeführt, es ginge Ihnen um den Erhalt der Umwelt als Kriterium. Was stellen Sie sich denn darunter vor?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute einen Antrag der CDU-Fraktion vor, den wir überschrieben haben „Steillagenweinbau fördern – Prägende Kulturlandschaften erhalten“. Wir wollen damit ein klares Zeichen für den Steillagenweinbau in Rheinland-Pfalz setzen, im größten weinbautreibenden Bundesland Deutschlands.
Uns geht es darum, deutlich zu machen, dass der Steillagenweinbau ein ganz besonders prägender Bestandteil unserer Kulturlandschaft ist. Die Weinhänge unserer Weinbaugebiete in Rheinland-Pfalz zeichnen ein ganz besonderes Bild der Weinbautradition in unserem Land. Sie sind Aushängeschild der Weinbaugebiete. Ich glaube, uns allen ist klar, dass gerade der Steilhang Besonderheiten auch für Artenvielfalt und ökologische Nischen bildet.
Die Bewirtschaftung großer Teile dieser traditionellen Weinbergslagen liegt allerdings nicht nur im Interesse
des Weinbaus, sondern im Interesse der Allgemeinheit.
Bewirtschaftung und Offenhaltung der Landschaft dienen dem Tourismus und der Lebensqualität der Bevölkerung.
Die Bearbeitung der Steillagen erfordert von den Winzerinnen und Winzern einen besonders hohen Einsatz. Ich glaube, das ist unstrittig.
Umfangreiche Handarbeit kennzeichnet die Arbeit in den Steillagen. Es gibt Kollegen, die Steillagenwinzer auch als Helden bezeichnen.
Damit verbunden sind auch enorme Kosten der Bewirtschaftung von Steillagen. Die Steillagenförderung der letzten Jahre ist stark geprägt durch den Katalog der Agrarumweltmaßnahmen mit verstärkt ökologischer Ausrichtung.
Diese hohen Anforderungen an die Programme machen es vielen Winzerinnen und Winzern schwer, zusätzliche Förderung zu erhalten und an den Programmen zu partizipieren.
Deshalb haben wir Maßnahmen vorgeschlagen, ja, wir fordern Maßnahmen speziell für unseren Steillagenweinbau, und zwar ein entsprechendes spezielles Förderprogramm, das unser Ministerium entwickeln möge. Wir machen auch konkrete Vorschläge, welche Maßnahmen wir uns vorstellen.
Es gilt, speziell die erhöhten Bewirtschaftungskosten im Rahmen zu halten. Dazu gehören Maßnahmen wie die Bodenordnung, Mauersanierung, Transportbahnen, aber auch die Mechanisierung der Bewirtschaftung.
Ganz konkret fordern wir Bewirtschaftungszuschüsse im Bereich der Steillagenförderung. Die Wiederbestockung dieser Rebflächen ist ganz wichtig, ebenso, dass die Steil- und Steilstlagen auch außerhalb der Gebietskulisse aufgenommen werden können.
Ein Ausgleichsfaktor ist uns wichtig für den individuellen Flächenabzug durch die Heranziehung von Katasterflächen ohne Berücksichtigung der Neigung.
Wichtig ist uns aber auch, den Bereich der Mauersanierung in den Steillagen durchweg als Ausgleichsmaßnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz anzuerkennen. Die touristische Bedeutung der Steillagen ist uns allen wichtig und sollte auch in Förderprogrammen in diesem Bereich des Tourismus mit Berücksichtigung finden.
Das neue Autorisierungssystem von Rebflächen soll dazu dienen, die Steillage nach Rodung und Wiederbepflanzung besonders zu schützen.
Wir haben diesen Antrag natürlich im Vorfeld mit den verschiedensten Gremien und Organisationen besprochen und mit den Weinbauverbänden in Rheinland-Pfalz
abgestimmt, und auch die Gebiete, die weniger Steillagen haben, wie Rheinhessen und die Pfalz, tragen diese Vorschläge mit.
Heute, sozusagen fünf Minuten vor zwölf, haben wir, obwohl unser Antrag bereits 14 Tage vorliegt, einen Alternativantrag von Ihnen erhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün. Mir ist völlig klar, wenn man diesen Antrag durcharbeitet, dass er Ihnen nicht ökologisch genug ausgerichtet und – ich sage einmal – nicht grün genug war; denn Sie haben in Ihrem Alternativantrag die Smaragdeidechse, den Apollofalter und den Diptam mit aufgenommen. Das sind alles Arten, die wir speziell in unseren Steilhängen finden, die aber nur deshalb dort zu finden sind, weil seit vielen Jahren und Jahrzehnten unsere Winzerinnen und Winzer verantwortungsvoll mit der Landschaft umgehen und diese Steilhänge in hervorragender Art und Weise bearbeiten.
Ein ganz klares Ziel Ihres Antrags ist es auch, den Beitrag des Steillagenweinbaus für Artenvielfalt und Biotopschutz zu stärken. Dabei vergessen Sie eines: Wenn wir den Bewirtschafter nicht haben, dann haben wir auch keine Artenvielfalt und keinen Biotopschutz mehr; denn wir alle wissen, wie viele Steilhänge gerade in den letzten Jahren und Jahrzehnten brach gefallen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau dagegen müssen wir etwas unternehmen. Genau in diese Richtung zielt der von uns vorgelegte Antrag.
Sie haben erkannt, dass der Steillagenweinbau bedroht ist und besonderen Schutz braucht. Gerade diese Landnutzungsform unterliegt aber wie keine andere in den vergangen Jahrzehnten einem hohen wirtschaftlichen Druck. Das geben Sie zu, aber dennoch ist völlig klar, wir müssen etwas tun.
Sie geben zu, dass Sie dem Steillagenweinbau weiterhin eine besondere Aufmerksamkeit und Begleitung zukommen lassen. Wir wollen hier und heute ganz klare Vorstellungen von Ihnen dazu hören. Wir haben konkrete Vorschläge gemacht, in welche Richtung wir den Steillagenweinbau entwickelt haben wollen.
Es reicht uns nicht aus, dass Sie in Ihren Forderungen an die Landesregierung sechsmal bei acht Forderungen nur einen Prüfauftrag erteilen. Immer wieder ist zu lesen: Es ist zu prüfen.
Es ist zu prüfen, „ob die Katastereintragungen mit dem Merkmal Steil- bzw. Steilstlage aktualisiert werden müssen. Ja, das ist längst klar, dass die aktualisiert werden müssen.“ Das brauchen wir in einem Antrag in dieser Form überhaupt nicht mehr aufzunehmen.
Ich sage einmal, die Rolle des Steillagenweinbaus für den Naturschutz stärker zu betonen, das wollen Sie auch prüfen. Ich glaube, das brauchen wir nicht zu prüfen, da sind wir uns einig. Wir müssen nur schauen, wie wir den Steillagenweinbau erhalten, ihn weiterentwickeln
und das fördern können, was letztendlich unsere Landschaft prägt, was für uns in Rheinland-Pfalz wichtig ist.
Es reicht nicht aus, Prüfaufträge an sechs verschiedenen Stellen zu erteilen. Heute heißt es, ein klares Bekenntnis für den Steillagenweinbau abzugeben, und ich möchte Sie bitten, auch mit aufzunehmen, dass die Mauersanierung in den Steilstlagen als Ausgleichsmaßnahme auch wirklich anerkannt wird. Damit kommen wir ein ganz großes Stück weiter.
So viel für die erste Runde zu diesem Antrag. Vielen Dank fürs Zuhören.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Ich grüße Sie alle ganz herzlich.
Wir haben uns schon gewundert, dass es zweimal den gleichen Antrag gibt. Scheinbar hat man sich interfraktionell zwischen der SPD und den GRÜNEN gut abgestimmt.
Herr Kollege Wehner, Sie sind mit einem beachtlichen Erfolg eingestiegen, den Frau Höfken eingefahren hat. Auch wir begrüßen die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz, aber deshalb, Herr Wehner, weil sich Frau Höfken in gravierenden Teilen zulasten des Landes Rheinland-Pfalz nicht durchgesetzt hat, vor allen Dingen im Bereich des Greenings und der Umschichtung der Direktzahlungen von der ersten in die zweite Säule;
denn die Vorschläge der GRÜNEN zur nationalen Umsetzung – das ist der entscheidende Punkt – waren deutlich schlimmer als das, wie es jetzt ausgefallen ist.
Aber zu den konkreten Dingen: Die Umverteilung von der ersten in die zweite Säule – der Kollege hat es gesagt – beträgt aber nicht wie von Ihnen gefordert 15 %, sondern Gott sei Dank nur 4,5 %, Frau Höfken. Nach dem Beschluss der Agrarministerkonferenz wird diese Umverteilung auch nicht, wie ursprünglich einmal diskutiert, vorab auf Bundesebene erfolgen, sondern innerhalb des Mittelvolumens des Landes.
De facto bedeutet die Umschichtung zunächst eine Einkommensminderung bei den Landwirten, die sie mit
Erfüllung höherer, zusätzlicher Aufgaben in einem der Förderprogramme – sofern eines aus dem Programm der Landesregierung zur Betriebsausrichtung passt – zum Teil wieder ausgleichen können, nur in diesem Fall.
Jedes Land kann frei entscheiden, wie es dieses Geld durch Umschichtung in Förderprogramme der zweiten Säule nutzt. Genannt werden in dem Ministerratsbeschluss Maßnahmen zugunsten von Grünlandstandorten, Raufutterfresser, flächenbezogene Agrar- und Klimaschutzmaßnahmen, Tierhaltung, ökologischer Landbau und die Ausgleichszulage.
Angesichts dieser Vielzahl von Möglichkeiten wird es eine spannende Diskussion auf Landesebene geben, wo die Mittel nun eingesetzt werden sollen. Dabei muss man wissen, dass im Entwicklungsprogramm ländlicher Raum für die kommende Förderperiode EULE auf persönlichen Wunsch von Ihnen bereits neue Förderprogramme, wie zum Beispiel das Förderprogramm der Nationalparkregion, vorgesehen sind.
Nun gibt es aber nur diese 4,5 %. Somit gibt es weniger Geld, aber mehr Programme. Entweder kürzt man alle Maßnahmen weg, oder man verabschiedet sich von Maßnahmen. Ich kann Ihnen versprechen, wir werden einige Maßnahmen vorschlagen, wie wir dieses Geld für die Landwirtschaft im Sinne unserer Landwirte in Rheinland-Pfalz einsetzen wollen.
Zum Zuschlag der ersten Hektare: Dieser Zuschlag der Basisprämie wird aus den 5,1 % des Direktzahlungsvolumens auf Bundesebene finanziert. Dies wird sich nach überschlägiger Berechnung der Basisprämie um etwa 15 Euro pro Hektar verringern. Die darüber gewonnen Gelder werden durch Zuschläge in Höhe von 50 Euro für die ersten 30 Hektar und 30 Euro für jeden weiteren Hektar bis zu 46 Hektar verteilt. Das ist etwas, dem man nur zustimmen kann. Das kommt Rheinland-Pfalz in seiner Kleinstrukturierung zugute.
Der Zuschlag der Junglandwirte – der Kollege Wehner hat es erwähnt – wird aus 1,1 % des Direktzahlungsvolumens auf Bundesebene finanziert. Strukturbedingt hat dies einen negativen Nettoeffekt für Rheinland-Pfalz; denn die notwendigen Kürzungen bei der Basisprämie aller Landwirte überschreiten den Zugewinn an Geldern bei den rheinland-pfälzischen Junglandwirten.
Um es klar zu sagen, diese Förderung ist zwar besser als gar keine, aber die Junglandwirte und Jungwinzer in Rheinland-Pfalz standen sich mit der Niederlassungsprämie, die diese Landesregierung zu streichen beabsichtigt, wesentlich besser.
Wir begrüßen die bundeseinheitliche Prämie, weil das etwas ist, was seit Langem von allen Seiten gefordert wird, etwas, was unserer Landwirtschaft bis 2019 dient. Man hätte sich das schneller vorstellen können, aber ich denke, es ist ganz klar, das sind Dinge, die RheinlandPfalz dienen und die wir seit Langem befürworten.
Die Betriebsprämien bzw. die Direktzahlungen für jeden einzelnen Landwirt und seine Familie, egal ob groß oder klein, mit oder ohne Tierhaltung, ökologisch oder konventionell, reduzieren sich durch die Kürzungen beim
Direktzahlungsvolumen zugunsten der Zuschläge und der Umschichtung aus der ersten Säule in die zweite Säule mehr oder weniger.
Mehr dazu in der zweiten Runde. Ich denke, da steckt noch viel Diskussionspotenzial drin.
Danke schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin! Ich darf die ersten drei Sätze zitieren: „Liebe Leserinnen und Leser, mit dem vorliegenden Bericht halten Sie erstmals den rheinland-pfälzischen ‚Agrar- und Ernährungsbericht‘ in Händen. Er löst den ‚Agrarbericht‘ ab und stellt den Start in eine neue Form der Berichterstattung dar. Die Land-, Wein- und Ernährungswirtschaft in Rheinland-Pfalz steht vor einem“ – jetzt kommt es – „weitreichendem Paradigmenwechsel.“
Was bedeutet das? Paradigmenwechsel ist eine Lehrmeinung oder sogar eine Weltanschauung? Ich muss ehrlich sagen, als ich das gelesen habe, bin ich zunächst einmal zusammengezuckt.
Aber es passt.
Wenn man hier eine Weltanschauung oktroyieren will, kam mir spontan in den Sinn, Sie wollen nur mal kurz die Welt retten, so wie es Tim Bendzko sagt.
Aber keine Bange, ich werde nicht anfangen zu singen, wie es Ihre Kollegin Andrea Nahles getan hat.
Wenn man einmal den ganzen Bericht liest, darf man ihn mit Fug und Recht als einen Öko-Bericht bezeichnen; denn über 90- bis 100-mal – ähnlich war es zu meinem Erstaunen auch bei den Kollegen von der SPD – kommen allein die Worte Öko, ökologisch, biologisch usw. vor.
Weiter schreiben Sie: „Auch im Aufbau und der Perspektive werden aufmerksame Leserinnen und Leser eine Neuausrichtung des Berichts“ – und ich denke, auch der Politik – „erkennen.“ Darin liegt die Gefährlichkeit.
Dass Ihnen, Herr Köbler, das bei Ihrer Weltanschauung gefällt, ist mir völlig klar.
Aber es geht weiter. Sie beziehen sich auf die Ernährung, die umgesteuert werden muss, und Sie beziehen sich darauf, dass fast eine Milliarde Menschen weltweit hungern. Eine knappe weitere Milliarde hat jedoch nur das Nötigste zum Leben. Das werden Sie allerdings mit einer Umstellung auf eine Ökologisierung der Landwirtschaft und einem Paradigmenwechsel ganz sicher nicht erreichen können.
Ich frage mich natürlich auch – wir haben es bereits heute Morgen diskutiert –, warum Sie solche unterstützende Kampagnen für die gesamte Landwirtschaft wie die „Grüne Woche“ ersatzlos streichen wollen.
Das passt doch nicht in dieses Konzept.
Was wiederum umgekehrt passt, ist der Koch-Bus, den Sie als ein mobiles Kommunikationsmittel angeschafft haben. Ich muss mich fragen, ob es eine Aufgabe einer Landwirtschaftsministerin sein kann, Kochvorführungen zu machen; denn wir haben mit den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum Institutionen, die dies machen. Wir haben Ernährungsberaterinnen, die dies seit vielen Jahren gut vertreten. Ich will Ihnen nicht zu nahetreten, was Ihre Kochkünste anbelangt – die kann ich nicht beurteilen –, aber ich stelle schon die Notwendigkeit eines Koch-Busses nachhaltig in Frage.
Sie haben auch formuliert, dass es die Aufgabe der Politik sein muss, Bestrebungen jeder Art zu erleichtern und zu ergänzen, insbesondere durch Verbesserung der Rahmenbedingungen, Förderung von Exzellenz, unternehmerischer Initiative, Forschung, Bildung, Förderung verbesserter Verbindungen zwischen Wirtschaft, Forschung usw. in Zusammenarbeit mit der EU. Da sind wir bei Ihnen. Doch Sie gehen, anstatt Erleichterungen zu schaffen wie beim Eiswein, gleichzeitig hin, indem Sie noch ein neues Gesetz, eine neue Verordnung obendrauf setzen. Wir haben dies eindeutig und ausreichend diskutiert. Wir sind der Auffassung, dass dies nicht sinnvoll sein kann.
Kollege Schwarz hat sich nur auf die Einkommenslage in den rheinland-pfälzischen Winzerbetrieben bezogen.
Wenn wir uns allerdings einmal die Einkommenslage der landwirtschaftlichen Betriebe anschauen, müssen wir feststellen, dass wir im Länderranking auf den vorletzten Platz vor Brandenburg zurückgefallen sind, Frau Ministerin. Ich bin gespannt, wie sie dies letztendlich erklären wollen. Denn wirtschaftlich betrachtet – das schreiben
Sie selbst in dem Bericht – war 2011/2012 für die rheinland-pfälzischen Betriebe kein erfolgreiches Jahr.
Wir haben schon einige Zahlen gehört, und ich möchte das Ganze zumindest ein wenig zurechtrücken, wenn ich von einem Öko-Bericht spreche. Wir haben erstmals – Kollege Wehner hat es erwähnt – weniger als 20.000 landwirtschaftliche Betriebe. Wir haben davon 1.076 ökologisch wirtschaftende Betriebe. Das sind – nur, dass wir die Relationen nicht verkennen – 6 % der Gesamtbetriebe. Ich glaube, da müssen wir schauen, dass wir die Relationen nach wie vor im Auge behalten.
Frau Höfken, Sie sind eine Ministerin für die gesamte Landwirtschaft, den Weinbau und die Umwelt in Rheinland-Pfalz,
und nicht nur für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe, die Sie, wie die Kollegen von der SPD bereits klargemacht haben, deutlich in den Fokus stellen wollen.
Wenn ich dann lese, dass 65 % der Öko-Rebfläche in Deutschland in Rheinland-Pfalz sind, ist das klar. Wenn wir natürlich 65 % des deutschen Weinbaus in Rheinland-Pfalz haben, ist es logisch, dass wir eine entsprechend hohe Zahl haben. Auch das sind nur 7 % der Betriebe; Tendenz steigend, gebe ich zu. Doch trotzdem wollen wir diese Relationen nicht aus den Augen verlieren.
Es gibt etwas, das man deutlich kritisieren muss, wenn man weiß, dass wir 2.000 Ausbildungsverhältnisse haben, gut 600 Auszubildende pro Jahr. Dann fragen wir uns schon, warum Sie ein Junglandwirte-Programm mit 550.000 Euro aus dem Programm streichen; denn das ist Zukunftsförderung, das ist Förderung für alle Betriebsrichtungen, die wir nur befürworten können.
Ich muss eines ganz massiv kritisieren, wenn es darum geht, umweltgerechten und nachhaltigen Pflanzenschutz zu betreiben. Da muss ich lesen, dass im ökologischen Landbau das Prinzip des nachhaltigen Pflanzenschutzes weitgehend verwirklicht ist. Der Umkehrschluss ist, dass es bei allen konventionell integriert wirtschaftenden Betrieben nicht der Fall ist.
Ich glaube, wir bekommen ein großes Problem mit den Kollegen, die vernünftig ausgebildet sind und hervorragend wirtschaften. Wir können es nicht so stehen lassen, dass diese Ziele des Pflanzenschutzes letztendlich nur dort verwirklicht worden sind.
Nicht verstehen kann ich, warum Sie die PheromonMethode als Verwirrmethode und Kontrolle der Traubenwickler im Weinbau nicht stärker fördern wollen. Das war ein ökologisches Programm, bei dem Sie die Förderung zurückgenommen haben; für mich und für uns nicht nachvollziehbar.
Doch eines ist klar: Unser Präsident des Bauern- und Winzerverbandes, Leo Blum, hat mit allem Nachdruck die geplante Schwächung auch der benachteiligten Mittelgebirgslagen sowie der Junglandwirte deutlich kritisiert. Sie haben auch hier offensichtlich den Dialog noch nicht gesucht, während die Landesregierung – so sagt er zu Recht – in den Sonntagsreden immer die Bedeutung der ländlichen Räume und der Jugend betont habe.
Hier zeigen Sie Ihr wahres Gesicht, indem Sie bei diesen Haushaltsansätzen, die wir auch für das kommende Jahr mit betrachten dürfen, entsprechende Ansätze hier nicht mehr in Ansatz bringen.
Sie fragen immer – sicherlich auch zu Recht –: Wie sieht Ihr Gegenfinanzierungsvorschlag aus? Wie stellen Sie sich das vor? – Ich kann Ihnen eine Position nennen. Ich musste nämlich lesen, dass beabsichtigt ist, für 2 Millionen Euro im Pfälzer Wald 20 Luchse auszuwildern, und zwar über die Stiftung „Natur und Umwelt“ mit rheinland-pfälzischem Geld. Dieses rheinland-pfälzische Geld können wir sicher wesentlich sinnvoller einsetzen als für solche Objekte.
Wir haben heute von der Kollegin Anke Beilstein gehört, die rot-grüne Landesregierung ist kein Freund der Kommunen.
Ich muss es leider ergänzen: Die rot-grüne Landesregierung ist auch kein Freund der Bäuerinnen, der Bauern, der Winzerinnen und Winzer.
Schönen Dank.
Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Antrag überschrieben mit „Sicherung des dauerhaften öffentlichen Zugangsrechts zur Nordschleife sowie Grand-Prix-Strecke am Nürburgring“ und verbinden mit diesem Antrag einen Antrag, der eindeutig die Region unterstützt.
Wir fordern die Landesregierung dazu auf, „umgehend alle gesetzlichen wie rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, wie ein dauerhaftes öffentliches Zugangsrecht vor allem für den Breitensport und den Tourismus am Nürburgring gesichert und zu angemessenen Preisen ermöglicht werden kann“.
Ebenso fordern wir auf zu prüfen, „ob die Sicherung des dauerhaften öffentlichen Zugangsrechts durch Herausnahme der Rennstrecken mit den dazu gehörenden Anlagen aus dem Verkauf gewährleistet werden könnte, sowie dem Landtag im Anschluss über die Ergebnisse ihrer Prüfungen zu berichten“.
Wir fordern damit das Beteiligungsrecht des gesamten Parlaments ein; denn es liegt in der Verantwortung des gesamten Parlaments, ein solches Projekt zu prüfen, das immerhin in den vergangenen Jahren 400 Millionen Euro gekostet hat.
Ich meine, es ist schon bemerkenswert, wenn man feststellen muss, dass Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren der regierungstragenden Fraktionen, zunächst einmal, obwohl Sie den Antrag seit dem 19. April, also schon seit sechs Tagen, haben,
Herr Pörksen – die Energie darauf verwenden, diesen Antrag heute von der Tagesordnung zu nehmen.
Sie haben doch im Brief der Fraktionsvorsitzenden Köbler und Hering eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass wir diesen Antrag zurückziehen sollen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich ausreden lassen. Das wäre sehr schön. Herr Pörksen, Sie können im Anschluss gerne nach vorne treten. Dann verstehen wir Sie auch alle.
Das wäre schon prima.
Sie nehmen also zunächst einmal diesen Antrag mit Befremden zur Kenntnis. Wir halten es schon für sehr bemerkenswert, dass Sie dies zunächst einmal so formuliert haben und Sie dies mit dem Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit verbinden, was Sie nicht nachvollziehen können.
Dabei haben wir allesamt Gegenstände aus Presseberichterstattungen aufgeführt, die wir hier und heute noch einmal klarstellen und die wir auch im Plenum besprechen und festhalten wollen.
Wir haben deutlich gemacht – ich sage das noch ein- mal –, das ist ein Antrag, der die Region unterstützt und der den Nürburgring unterstützt. Letztendlich sind wir aufgrund der Vorgaben und Vorlagen, die auch unsere Fraktionsvorsitzende mit zwei Kollegen in Brüssel geleistet hat, heute an dem Punkt angelangt, dass wir überhaupt über diese Dinge sprechen können.
Dabei betonen Sie immer wieder, wie wichtig für Sie auch die Region und dieses Projekt sind. Dann ist es wiederum bemerkenswert, dass Sie in einer Situation, in der wir fünf vor zwölf haben, erst heute einen Antrag einbringen.
Frau Brede-Hoffmann, ich weiß nicht, ob Sie das gesehen haben, am Nürburgring ist es mehr als fünf vor zwölf, aber Sie haben heute Ihren Antrag erst um acht Minuten nach zwölf, also sechs Tage nach unserem Antrag, eingebracht.
So wichtig ist Ihnen der Nürburgring und dieses Projekt, dass Sie sich sechs Tage Zeit lassen, um überhaupt zu agieren.
Herr Wiechmann, Sie brauchen sechs Tage, um einen Alternativantrag überhaupt auf den Weg zu bringen. So
wichtig ist Ihnen dieses Projekt, dass Sie das erst heute auf den Weg bringen.
Was steht in diesem Antrag? Sie formulieren – das ist natürlich klar, und das haben Sie auch in unserem Antrag finden können –, dass Sie die Interessen der Beteiligten, insbesondere der Region, in den Vordergrund stellen. Prima! Das steht bei uns genauso drin. Das konnten Sie sechs Tage vorher schon lesen.
Dann geht es aber los: „Dieser Prozess findet unter Einbeziehung – – –
Frau Brede-Hoffmann, nehmen Sie doch noch ein Plätzchen. Dann müssen Sie nicht immer dazwischenreden. Eben haben Sie die ganze Zeit gekaut. –
„Dieser Prozess findet unter Einbeziehung aller maßgeblichen Akteure, auch der im Landtag vertretenen Fraktionen, statt.“ – Wie denn, in welcher Form? Nach Gutdünken, nach Zuruf? In welcher Form wollen Sie denn die Fraktionen beteiligen?
Herr Pörksen, ich weiß gar nicht, ob Sie den Antrag genau gelesen haben; denn in der Druckform finden Sie, dass „das vereinbarte Verfahren, das für den Erfolg der Gespräche unterlässlich ist, in diesem konstruktiven Abstimmungsprozess eingehalten wird“. Unterlässlich! Allerdings will ich Ihnen das nicht vorwerfen; denn in der Urfassung von 12:08 Uhr steht „unerlässlich“. In der Endfassung steht aber „unterlässlich“. Vielleicht korrigieren Sie das.
Ich meine, das, was hier läuft, ist systematisch.
Das wollen wir in der Form auch einmal zum Ausdruck bringen.
Dann wollen Sie, dass über den Fortgang des Verfahrens auch weiterhin in geeigneter Weise berichtet werden soll. Da frage ich Sie: Wer entscheidet denn darüber, was geeignet ist? Wer entscheidet denn, in welcher Form Sie wann das Parlament mit einbeziehen wollen? – Werden Sie hier konkret, und sagen Sie uns, welche weitere Vorgehensweise Sie beabsichtigen.
So viel dazu von meiner Seite aus. Ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zunächst einmal mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass Herr Köbler Personen sieht, die gar nicht da sind. Da müssen wir uns schon Gedanken um ihn machen.
Das ist eine Situation, die ich so noch nicht erlebt habe.
Herr Köbler, wir sehen Ihnen natürlich nach, dass Sie nicht wissen, was ein Wahlkreisabgeordneter ist, da es so etwas bei den GRÜNEN nicht gibt.
Vor Ihnen steht einer, der für den Nürburgring zuständig ist.
Ich möchte bei der Gelegenheit den Minister fragen, wann er denn zu Herrn Almunia fährt, um die Gespräche zu führen.
Wenn Sie mich mitnehmen, fahre ich das nächste Mal gern mit, gar kein Problem, gern. Wenn wir Herrn Pörksen noch mit dazu nehmen, haben wir die geballte Kraft mit am Tisch sitzen.
Ich habe mich sehr wohl informiert. Was man da zu hören bekommt,
sind Dinge, die uns zu diesem Antrag veranlasst haben und die dazu führen sollen, dass dieses Parlament bei allen Schritten, die Sie tun, eingebunden wird.
Ich denke, das ist bei einem solchen Projekt unerlässlich.
Vielen Dank.
Liebe Frau Müller-Orth, vielleicht lassen Sie sich von Ihrem Fraktionsvorsitzenden oder von wem auch immer einmal erklären, wie der direkt gewählte Wahlkreisabgeordnete definiert ist, aber das möchte ich jetzt nicht vertiefen.
Herr Hering, aber ich darf Sie natürlich nach dem Zukunftskonzept für den Nürburgring fragen, das Sie verkündet haben. Dieses Zukunftskonzept vermissen wir an dieser Stelle eindeutig, wobei wir aber bereit sind, für die Zukunft daran mitzuarbeiten.
Frau Brede-Hoffmann, nehmen Sie noch ein Plätzchen! Ich gehe genauso auf seinen Redebeitrag ein wie er auf meinen.
Ich möchte noch einen Punkt zu Frau Müller-Orth sagen. Frau Müller-Orth, wir waren gemeinsam auf der Sitzung, wo Sie selbst moniert haben, dass Sie von Ihrem Fraktionsvorstand – das ist sicherlich protokolliert; es waren viele dabei – über den Nürburgring nicht informiert werden und Sie – so wahr ich selbst und auch viele andere am Tisch gesessen habe –
eindeutig gesagt haben, dass dort in Zukunft noch mehr über den Nürburgring gesprochen werden muss.
Sie waren an diesem Abend überhaupt nicht informiert und haben es da oben sogar noch zugegeben. Insoweit ist es eine Unverschämtheit, mir so etwas zu unterstellen.
Vielleicht noch einen Satz dazu: Wir sind in der CDU durchaus flexibel, dass ein Kollege am Nürburgring vor Ort ist und einer im Plenum Rede und Antwort steht.
So viel nur von meiner Seite dazu. Ich denke, Ihre Reaktion zeigt, wie wichtig und deutlich dieser Antrag ist, den wir gestellt haben, damit das Plenum mit eingebunden wird und es nicht so weitergeht wie in den vergangenen Jahren.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen gemeinsamen Antrag zu der EU-Pflanzrechteregelung im Weinbau. Herr Kollege Schwarz, es ist schön, dass Sie auf unsere agilen Abgeordneten beim Europäischen Parlament eingehen. Sie können sicher sein, dass wir mit denen schon gesprochen haben und sie sich in unserem Sinne und im Sinne des Landes Rheinland-Pfalz einsetzen werden; denn der gemeinsame Antrag ist für mich – ich glaube für uns alle, die mit dem Weinbau verbunden sind – ein eindeutiges Bekenntnis für den Weinbau in Rheinland-Pfalz, dem größten weinbautreibenden Bundesland von Deutschland. Ich bin sehr froh, dass wir gemeinsam diesen Antrag einbringen können, wenngleich auch die Kollegen aus unserer Fraktion dies im Europa-Ausschuss vor uns mit eingebracht und unterstützt haben. Dafür bin ich ebenfalls dankbar.
Uns war es besonders wichtig, hier darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung nach wie vor zum gleichen Votum steht. Wir haben es im Antrag entsprechend ergänzt. Frau Bundeskanzlerin Merkel hat sich bereits selbst bei der letzten Intervitis Interfructa eindeutig in Richtung deutscher Weinbau geäußert und wird uns entsprechend unterstützen. Das Gleiche werden unsere
Europaabgeordneten tun. Ich weiß, dass wir mit dem Generalsekretär des Deutschen Weinbauverbandes, Herrn Dr. Nickenig, einen ausgewiesenen Fachmann für den deutschen Weinbau haben, der uns in der High Level Group unterstützt.
Es gibt allgemeine Zustimmung von allen Seiten. Danke für den gemeinsamen Antrag. Sie können sicher sein, dass wir das tun werden, was auf europäischer Ebene von uns verlangt wird.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 20. Juni 2012 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 14. August 2012 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 14. Sitzung am 28. August 2012 ebenfalls beraten. Die Beschlussempfehlung der beiden Ausschüsse lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Schönen Dank.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir gerade vom Kollegen Schwarz gehört haben, ist nicht neu. Wir alle stehen hinter diesen Forde
rungen, die seit vielen Jahren und Jahrzehnten, getragen auch von der CDU-Fraktion und von unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel, bereits mehrfach bekräftigt worden sind.
Ich selbst war dabei, als sie vor vier Jahren bei der INTERVITIS INTERFRUCTA ein eindeutiges Bekenntnis abgelegt hat, bei den jetzigen Regelungen, was die Pflanzrechte anbelangt, zu bleiben. Wir gehen auch mit, wenn es darum geht, bis 2025 und darüber hinaus die Pflanzrechte beizubehalten.
Auch unsere jetzige Fraktionsvorsitzende und damalige Staatssekretärin, Julia Klöckner, hat sich nachhaltig dafür eingesetzt. Wir setzen uns nach wie vor dafür ein und werden es weiterhin machen.
Herr Schwarz, es ist richtig, dass wir entsprechend einen gemeinsam Antrag mit Ihnen einbringen wollen. Erlauben Sie mir aber zumindest, auch darauf hinzuweisen, dass ich es schon für bemerkenswert halte, dass unsere Kolleginnen und Kollegen im Europaausschuss am 26. April diesen Punkt eingebracht haben und Sie dann am 27. April einen entsprechenden Antrag zur EUPflanzrechteregelung im Plenum einbringen.
Wir werden beantragen, dass der Landtag die einmütige Haltung der Bundesregierung und aller Bundesländer und die Positionierung von 16 der 27 EU-Mitgliedstaaten zum Erhalt der Pflanzrechte im Weinbau in Europa, einschließlich einiger EU-Mitgliedstaaten ohne Weinbau, unterstützt. Das ist unter Abschnitt II der erste Spiegelstrich.
Ich habe bereits gesagt, dass wir die Forderungen nachhaltig mittragen werden; denn sie sind letztendlich ein Bekenntnis für den Weinbau im Weinbauland Rheinland-Pfalz. Sie sind ein Bekenntnis für den Weinbau in Deutschland. Dem können wir uns seitens der CDU nur anschließen. Wir stimmen dem zu und bitten um eine Überweisung an den Ausschuss.
Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wald im dicht besiedelten Deutschland ist Naturraum, Lebensraum für Flora und Fauna, Erholungsraum, Sportstätte, Jagdrevier, Luft- und Wasserfilter, Klimaschützer, Arbeitgeber und Produktionsstätte für Deutschlands bedeutendsten nachwachsenden Rohstoff.
Das Portfolio der Produkte und Leistungen der deutschen Forstwirtschaft ist mit keinem anderen Wirtschaftsbereich zu vergleichen. Doch zu keiner Zeit hat es gleichzeitig so viele Ansprüche an den Wald gegeben. Doch wovon sprechen wir eigentlich? Die Kollegin hat 42 % gesagt – ich darf die Zahl noch einmal nen- nen –, es sind 833.000 ha in Rheinland-Pfalz. Das ist erstmalig mehr Waldfläche als Landwirtschaftsfläche in Rheinland-Pfalz, eine Entwicklung, die wir registrieren müssen, und die wiederum gliedert sich auf in die über 400.000 ha Körperschaftswald, 220.000 ha Staatswald und 200.000 ha Privatwald, allein davon 100.000 ha Kleinprivatwald.
Wenn ich zum Waldzustandsbericht komme, dann will ich auf Einzelheiten verzichten. Wen das interessiert, der kann das auf diesen 80 Seiten nachlesen. Aber im Zusammenhang mit der Vorstellung des Waldzustandsberichts haben Sie, Frau Umweltministerin Höfken, die Einrichtung eines Nationalparks als Schritt dargestellt, den Wald in seiner Klimafunktion gezielt einzusetzen
und zu nutzen. Aber die geplante Einrichtung eines Nationalsparks kann mitnichten in der versuchten Weise legitimiert werden. Zu einem authentischen Waldzustandsbericht gehört der Waldabbau durch Windenergienutzung ebenso dazu. Hier kommt es auf den Ausbau mit Plan, Maß und Ziel an und nicht auf nur Windanlagenwachstum an sich.
So, wie die Landesregierung derzeit agiert, leistet sie weder Transparenz noch erreicht sie Akzeptanz, und schon gar nicht dient sie damit dem Waldzustand an sich.
Sie haben keine konkreten Vorstellungen hinsichtlich der Frage, welche schutzwürdigen Belange der Waldökologie, des Waldbesitzes, der Waldnutzung, der Waldbewirtschaftung und des Waldumfelds für den Ausbau der Windkraft im Wald letztendlich zu beachten sind. Es wird eine Fortschreibung des Landesentwicklungsplans mit Vorgaben für Windkraftgebiete angekündigt, ebenso aktualisierte Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen. Klare Aussagen wurden hierzu aber bis zum heutigen Zeitpunkt nicht gemacht. Wenn hier eine flächenbezogene Zielvorgabe für die Windenergienutzung in Waldgebieten erfolgt, dann muss man auch erwarten können, dass solche Fragen letztendlich im Vorfeld geklärt sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein wichtiger Punkt bezüglich des Waldes ist natürlich die Problematik unseres Klimawandels. Wer sich mit den Fachleuten ebenso wie die Kollegen unterhält, der bekommt die Aussage, dass es ganz wichtig ist, dass man sich dem anpasst, den Blick öffnet, vor allen Dingen die Forschung entsprechend ausrichtet und keine ideologische Einengung von Baumarten vornimmt.
Hier wird eindeutig die Douglasie genannt, die aber durch ein zusätzliches im Koalitionsvertrag festgehaltenes Zertifizierungssystem FSC, das noch einmal eins draufsetzt zu dem PEFC, das Sie bisher hatten zur Zertifizierung für die nachhaltige Waldbewirtschaftung, letztendlich beschränkt werden soll. Ich weiß sehr wohl, da ist noch Spielraum nach oben. Aber auf unseren unterdevonischen Böden und Grauwacken und mit über 120 Jahren Erfahrung, die unsere Forstämter mit der Douglasie haben, dürfen wir ruhig auf diese Ressourcen zurückgreifen. Ich denke, es ist auch gegeben, in die Richtung zu forschen, Forschungsaufträge anzupacken.
Ebenso erwarten wir für die Zukunft Überlegungen bezüglich der 100.000 ha der Kleinprivatwaldbesitzer. Denn hier gibt es ungenutzte Ressourcen, die eigentlich mit in den Fokus genommen werden und die wir durchaus nutzen sollten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen auf zwei Dinge hinweisen, und da erwarten wir ganz klare
Aussagen. Wollen Sie den Wald weiter unter Schutz stellen, oder wollen Sie seine Ressourcen nutzen? Wir sind der Auffassung, Schützen durch Nutzen ist der richtige Weg.
Schönen Dank.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich am heutigen Abend erstmalig – und dann noch in einer Haushaltsberatung – sprechen darf und werde dies zunächst einmal speziell zum Weinbauthema tun.
Liebe Frau Ministerin, um noch einmal die Zahlen in Erinnerung zu rufen: In Deutschlands größtem weinbautreibenden Bundesland Rheinland-Pfalz mit 60.000 Hektar von insgesamt 100.000 Hektar haben wir als einziges Bundesland eine Weinbauministerin.
Das ist gut so.
Ich möchte aber auch deutlich betonen, es ist eine ÖkoWeinbauministerin, die nur 3.700 Hektar vertritt.
Wie ich leider Gottes auf der Grünen Woche erfahren musste, wurden im Repräsentationsbereich des Landes Rheinland-Pfalz nur Ökoweine ausgeschenkt, wenngleich man auch gesagt hat, es sei nur eine Themenweinprobe gewesen. Wenn man es auch mit einer Weinprobe für junge Winzer oder für Rotweine in den vergangenen Jahren verglichen hat, so sehe ich es anders. Es handelt sich um einen speziellen Produktionszweig, den es bei jungen Winzern gibt und den es für Rot- und Weißweine gibt. In diesem Bereich hat sich das
also anders ausgewirkt, und ich glaube, Sie wollten damit ganz bewusst ein Zeichen in die grüne Richtung setzen, in die sich auch der ganze Haushalt – zumindest bei dieser Thematik – entwickelt hat.
Herr Kollege Arnold Schmitt hat dies schon deutlich gemacht: Wir kommen generell in eine Ökologisierung des Weinbaus und der Landwirtschaft in RheinlandPfalz. Ich muss also ganz klar sagen, wir seitens der CDU wollen gerade keine Neiddebatte zwischen Ökobetrieben und konventionell wirtschaftenden Betrieben entfachen, nein, wir wollen nur, dass Sie umgekehrt als Ministerin für Landwirtschaft und Weinbau beide Bereiche nebeneinander akzeptieren
Ebenso halte ich es nicht für erforderlich, dass man weitere Staatsweingüter wieder in Ökoweingüter umwandelt. Auch das habe ich schon deutlich gesagt. Trier ist bereits zu einem Ökoweingut ernannt oder ausgerufen worden, und Bad Kreuznach soll folgen, obwohl es in Oppenheim bereits seit Jahren eine entsprechende Untersuchungs- und Beratungsstelle gibt. Ich weiß sehr wohl, dass es kein Kompetenzzentrum ist, aber dennoch halte ich es wiederum für ein deutliches, aber auch falsches Signal für den Weinbau, dass man im Norden von Rheinland-Pfalz Trier und letztendlich auch Bad Kreuznach ökologisiert.
Außerdem stellt sich für mich die Frage: Wie geht es weiter mit dem Steillagenweinbau an der Ahr, am Mittelrhein, an Nahe und Mosel? – Ich glaube, damit müssen wir uns beschäftigen. Ich weiß, dass in den letzten 20 Jahren allein an der Mosel von 12.500 Hektar mittlerweile nur noch 9.000 Hektar übriggeblieben sind. Darum müssen wir uns in Rheinland-Pfalz auch kümmern, und ich glaube, dies ist eine ganz wichtige Aufgabe.
Es wurde immer wieder gefordert, wir sollten doch Vorschläge machen. Wenn Sie sich einmal unseren Entschließungsantrag anschauen würden, würden Sie feststellen, welche Vorschläge wir gemacht haben. Der politische Schwerpunkt, den wir im Bereich der Landwirtschaft setzen wollen, ist die Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit, die Sie – wie wir feststellen konnten – dankenswerterweise speziell für die Maschinen- und Betriebshilfsringe noch einmal aufstocken wollen. Ich bin für Ihre Einsicht sehr dankbar, dass Sie nach einem Ist in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Höhe von jeweils 112.500 Euro im Sinne der Planungssicherheit eine zu starke Mittelkürzung vermeiden wollen.
Da kann ich nur sagen, vielen Dank, dass Sie auch unserem Vorschlag gefolgt sind und Einsicht an der Stelle gezeigt haben, dass wir den Maschinenringen entsprechende Planungssicherheit geben können.
Aber es geht weiter: Förderung der Junglandwirte, Förderung landwirtschaftlicher Infrastruktur vor allem im Wegebau, die Förderung von Maßnahmen der Dorferneuerung, die wir nicht vergessen wollen; denn wir wollen letztendlich auch etwas für den ländlichen Raum tun. Es darf nicht nur bei Lippenbekenntnissen bleiben, sondern es müssen letztendlich auch Taten folgen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, den wir auch entsprechend eingebracht und formuliert haben.
Es geht weiter mit der Förderung der Flurbereinigung und – natürlich ein wichtiger Punkt, den der Kollege auch genannt hat – der einzelbetrieblichen Investitionsförderung.
Nun, Sie haben Ihre Alternativen vorgestellt. Ich muss natürlich sagen, ich möchte das im Einzelnen nicht wiederholen. Was wir dort aber vermissen, ist ganz eindeutig die Nachhaltigkeit dessen, was Sie hier aufs Tablett bringen.
Sie wissen doch selbst von Ihrer eigenen Klientel, wie schwierig es ist, wenn wir nur auf die Ökologie setzen, einen ökologisch arbeitenden Betrieb auch wirtschaftlich erfolgreich zu führen. Es ist schwer. Es ist und wird eine Nische bleiben. Ich denke, so sollte es auch letztendlich in Rheinland-Pfalz behandelt werden.
Ich komme noch einmal auf die über 173 Änderungsanträge und Deckblätter, die wir vorgelegt haben, zurück. Ich musste heute dann von Herrn Puchtler mit einem süffisanten Lächeln hören, dass alle ausnahmslos abgelehnt worden sind. Das ist natürlich etwas, bei dem man sich fragen muss, ob Sie sich überhaupt mit all diesen Deckungsvorschlägen beschäftigt haben. Haben Sie sie angeschaut, oder haben Sie einfach nur den großen Strich gezogen und gesagt, wir haben die Mehrheit, es ist egal, was die von der CDU hier vorlegen? Es kann noch so vernünftig sein, wir werden das entsprechend ablehnen.
Ich glaube, eines muss man klar sagen. Es war auch eine Reihe vernünftiger Vorschläge mit dabei,
lassen Sie mich zu Ende reden, Frau Brede-Hoff- mann –, die Sie sicher hätten mittragen können. Es mag sicher so sein, dass welche dabei waren, die Sie kategorisch ablehnen. Aber ich glaube, man muss hier deutlich sagen, ich möchte die Ministerin und alle auffordern, sich ihrer Verantwortung für den gesamten rheinlandpfälzischen Weinbau und natürlich auch für die Landwirtschaft bewusst zu werden, keine rot-grüne Klientelpolitik zu betreiben.
Vielen Dank.