Protokoll der Sitzung vom 07.11.2013

Hinzu kommt, dass durch die Definition des Floh- und Trödelmarktes als neue Veranstaltungsform – Herr Dötsch, schon allein deswegen war es notwendig, eine landesrechtliche Regelung zu treffen – diese nicht mehr dem Jahrmarkt angelehnt ist, sondern als Veranstaltung, bei der es darum geht, gebrauchte Waren anzubieten; zurück also zu den klassischen Wurzeln des Flohmarktes. Hier geht es um Waren mit Sammlerinteresse, Secondhandware, Omas altes Geschirr, die Buchraritäten, und eben nicht in Konkurrenz zum örtlichen Einzelhandel.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Wir wollen keinen Verkauf von Neuwaren auf Ramschniveau, keine Ein-Euro-Neuwaren, sondern es geht darum, dass der Freizeitwert der Floh- und Trödelmärkte im Vordergrund steht. Das gilt auch für die privilegierten Spezialmärkte. Auch hier ist deutlich gemacht worden, dass es darum geht, zum einen einen touristischen Anreiz zu schaffen und zum anderen einen Markt von Waren abzubilden, die es im Einzelhandel so nicht gibt oder nur in sehr beschränktem Maß.

Für Rechtsklarheit sorgen außerdem die Bestimmungen für Messen und Ausstellungen, die bei besonderer überregionaler Bedeutung auch künftig an Sonn- und Feiertagen möglich sind. Es war auch notwendig, eine gewisse Unsicherheit bei der Durchführung von lokalen Gewerbe- und Verkaufsschauen aufzunehmen.

Auch hier ist jetzt geregelt, dass diese wichtigen Veranstaltungen von lokaler Bedeutung einmal im Jahr statt

finden können. Es ist also hier auch in vertretbarem Maß geregelt.

Zu guter Letzt bleibt in Anbetracht der nahen Adventszeit festzustellen, Weihnachtsmärkte bleiben über die acht Marktsonntage hinaus weiterhin an Adventsonntagen zulässig, sofern sie der Brauchtumspflege und der Tradition dienen.

Meine Damen und Herren, wir sind froh, dass dieses Gesetz nun auf den Weg gebracht wurde. Wir freuen uns auch auf eine Anhörung im Ausschuss. Wir wissen aus vielen Gesprächen, dass sich viele Menschen darüber freuen, dass sich hier etwas bewegt. Ich bin auch davon überzeugt, dass die letzten Bedenken, so sie noch bestehen, ausgeräumt werden können.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Steinbach das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar, dass wir heute die Einbringung dieses Gesetzentwurfs debattieren können. Ich bin froh, dass ein Regelungsentwurf auf dem Tisch liegt, der uns die Möglichkeit gibt, von unserer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch zu machen, und der viele Lücken, die sich aufgetan haben, schließt und die Gesetzeslage an ein verändertes Freizeit-, Kultur- und Kaufverhalten anpasst.

Ich möchte noch einmal auf den Hintergrund eingehen. Wegen des Verstoßes gegen das Feiertagsgesetz haben die Verwaltungsgerichte Neustadt und Koblenz festgesetzte Floh- und Trödelmärkte für nicht zulässig erklärt. Daraus ergab sich dringender Regelungsbedarf, weil vieles, was gesellschaftlicher Usus war, in den Ruf kam, überhaupt nicht genehmigungs- und durchführungsfähig zu sein. Dort war dringend Abhilfe geboten.

Derzeit fehlt es in Rheinland-Pfalz an einer geeigneten Rechtsgrundlage für die Veranstaltung von Sonntagsflohmärkten. Da fangen wir auch mit dem ersten Begriff an. Es ist ein wesentlicher Charakter dieses Gesetzentwurfes, dass er Flohmärkte als Veranstaltung eigener Art definiert und damit auch bestimmte Sachen klar abgrenzt, meine Damen und Herren. Das ist auch wichtig und erforderlich.

Da darf man sich von dem Begriff, der unter „Flohmarkt“ bisweilen mitgeführt wird, nicht irreleiten lassen. Deswegen bin ich Herrn Kollegen Sippel außerordentlich dankbar, dass er noch einmal klargemacht hat, was wir alles nicht wollen. Wer sich alles vermeintlich hinter Flohmärkten zurückzieht und behauptet, er sei Flohmarktbetreiber, obwohl er eigentlich so eine Art Ramschladen unter

freiem Himmel betreibt, dann ist dies genau das, was wir nicht wollen. Dazu spricht der Gesetzentwurf in großer Klarheit. Dafür bin ich sehr dankbar.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Herr Dötsch, die von Ihnen aufgeworfenen Fragen sind alle durchaus richtig. Sie haben auch sicherlich gemerkt, dass die Ministerin in ihrer Einbringung sehr gewürdigt hat, an welchen Linien entlang man sich gehangelt hat bzw. woran man sich entwickelt hat. Darum ist es nicht verkehrt, was Sie fragen. Aber zu einem muss ich Ihnen schon sagen, man muss natürlich auch immer eine Abwägungsentscheidung treffen. Da ist die Frage des Sonn- und Feiertagsschutzes möglicherweise mit den Interessen von Flohmarktbetreibern auch nicht ganz deckungsgleich, vielleicht entgegengesetzt. Deswegen muss man in einer Abwägung fragen, wer welche berechtigten Interessen daran hat. Ich glaube, das nimmt der Gesetzentwurf in geeigneter Weise vor. Wir können aber diese Sach- und Fachfragen sicherlich danach in den zuständigen Ausschüssen und bei der Anhörung noch weiter diskutieren.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nimmt der Landesgesetzgeber seine Möglichkeit wahr, das Recht der Messen, Ausstellungen und Märkte in einem Landesgesetz zu normieren und damit die bestehenden Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Das schafft Klarheit vor allen Dingen für Veranstalter und für die Kommunen, die die Genehmigung auszusprechen haben. Damit dient es der Rechtsklarheit.

Mit dem Gesetzentwurf wird ein Kompromiss angestrebt, der einerseits das geänderte Freizeitverhalten der Bevölkerung berücksichtigt, der Flohmärkte eher als ein kulturelles Gut sieht, andererseits aber den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Sonntags und der Feiertage wahrnimmt.

Der vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt ausdrücklich insbesondere die unterschiedlichen Interessen von Bürgerinnen und Bürgern, der Gewerkschaften, der Kommunen, von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, der Marktbetreiber und Marktbetreiberinnen sowie der Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Durch die Reglementierung der Anzahl der Markttage auf acht pro Jahr wird das grundsätzliche Recht auf Sonntagsruhe eindeutig gewahrt. An gesetzlichen Feiertagen, wie beispielsweise dem Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie den Adventsonntagen sollen weiterhin keine Märkte zugelassen werden.

Durch die klare Definition von Floh- und Trödelmärkten als eigenständige Veranstaltungsform wird sichergestellt, dass Flohmärkte einen anderen Charakter haben als den eines reinen Privatverkaufs oder Gewerbeverkaufs. Gerade der Verkauf von Neuwaren ist nach diesem Gesetzentwurf bei Floh- und Trödelmärkten ausgeschlossen.

Der durch die Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf stellt nach Ansicht meiner Fraktion einen sehr

tragfähigen Kompromiss aller beteiligten Akteure dar. Wir haben auch im Vorfeld bereits signalisiert bekommen, dass man gerade für den langen Beratungs- und Abwägungszeitraum, der auf Regierungsseite vorgenommen wurde, sehr dankbar war und man es als etwas wahrgenommen hat, bei dem wiederholt auch das Gespräch gesucht wurde.

Deswegen kann ich dem Vorwurf, man habe sich mit drei Jahren ungebührlich Zeit gelassen, dem Grund und der Höhe nach nicht zustimmen, Herr Dötsch. Es waren nicht drei, sondern zwei Jahre. Das Zweite ist, diese Zeit wurde redlich dafür genutzt, mit den Interessenten gute Gespräche zu führen, die, glaube ich, zu einem Gesetzentwurf geführt haben, der uns vorgelegt wird und der weitgehend die Interessen berücksichtigt. Ich bin eher für die sorgfältige Bearbeitung dankbar, als dass wir einen Schnellschuss erhalten, den wir im Parlament in großer Gänze überarbeiten müssen.

Es ist vollkommen richtig, dass wir als Fraktion – Sie haben da den Frontrunner gemacht, Herr Kollege Dötsch – eine Anhörung unter Federführung des Wirtschaftausschusses durchführen, um dort die Beteiligten noch einmal zu Wort kommen zu lassen. Ich finde es richtig, dass wir den Wirtschaftsausschuss als federführend benennen.

(Glocke des Präsidenten)

Ich möchte ausdrücklich anregen, dass wir eine Mitberatung im Innenausschuss und im Sozialpolitischen Ausschuss erreichen. Ich würde bitten, dies mit ins Protokoll aufzunehmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Dötsch. Sie haben noch 2 Minuten Redezeit.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Sippel, ich möchte doch noch einmal darauf hinweisen, dass es richtig ist, dass seit dem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes, seit dem 16.11.2011 zwei Jahre vergangen sind. Aber wir beschäftigen uns mit der Thematik seit drei Jahren; denn vor etwa drei Jahren wurde durch ein Schreiben des Ministeriums, der Landesregierung, an die Kommunalverwaltungen darauf hingewiesen, dass in der bisherigen Form eine Genehmigung der Flohmärkte nicht möglich ist.

(Beifall bei der CDU)

Wir beschäftigen uns in diesem Hohen Haus mit dieser Sache seit drei Jahren. Die Fraktion der CDU als solches hat zum damaligen Zeitpunkt schon kurzfristig eine Anhörung der Flohmarktbetreiber durchgeführt und hat

interessante Gespräche geführt. Wir warten seitdem auf den Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt.

(Pörksen, SPD: Ihr hättet einen einbringen können!)

Wenn man durch Kleine Anfragen bei der Landesregierung nachfragt, dann bekommt man als Antwort, dass Mitte oder Ende 2012 ein solcher Gesetzentwurf vorliegt. Nun sind wir fast eineinhalb Jahre später. Die Markbetreiber, die bei der Ministerin nachgefragt haben, haben Anfang 2012 zur Antwort bekommen, dass Ende des Jahres 2012 dieses Gesetzgebungsverfahren wahrscheinlich abgeschlossen ist. Ich frage mich, was passiert ist, dass man das Ganze ein Jahr lang fortgeführt hat. Dies finde ich nicht in Ordnung und muss hier angesprochen werden.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Wenn es dafür Gründe gibt, dann wird man die sicherlich in den Fachausschüssen darlegen können. Wenn wir so lange für solche Gesetzentwürfe brauchen, dann steht es nicht gut um die Wirtschaftspolitik bei uns in Rheinland-Pfalz.

(Beifall der CDU)

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2919 – an den Wirtschaftsausschuss – federführend –, den Innenausschuss, den Sozialpolitischen Ausschuss und den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Verbesserung der Haushaltssteuerung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2918 – Erste Beratung

Es ist eine Redezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart. Ich erteile Herrn Staatssekretär Professor Dr. Barbaro das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Namens der Landesregierung darf ich an dieser Stelle das Landesgesetz zur Verbesserung der Haushaltssteuerung einbringen.

Sie, die Mitglieder des Landtages, beraten derzeit intensiv den Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2014/2015. Das ist ein Haushaltsentwurf, der die Schwerpunkte in den Bereichen Bildung, frühkindliche Bildung und kommunale Finanzausstattung deutlich betont.

Zugleich müssen die Anforderungen der Schuldenbremse erfüllt sein, um die Handlungsfähigkeit unseres Landes zu sichern und unserer Verantwortung gegenüber künftigen Generationen gerecht zu werden. In Erfüllung unserer Verantwortung werden wir bereits im Jahr 2015 fast zwei Drittel der Konsolidierungsaufgabe bewältigt haben, die es seit 2011 und bis 2020 zu erfüllen gilt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Konsolidieren bedeutet, viele einzelne Konsolidierungsmaßnahmen um- und durchzusetzen, auch wenn es Gegenwind gibt.

Im Gesetzentwurf sind Gesetzesänderungen enthalten, um einige der im Haushaltsentwurf vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen vorzunehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf enthält die Änderungen