Protokoll der Sitzung vom 11.12.2013

Viele Ansätze gehen auch rechnerisch nicht auf. Bei den Rechtsreferendaren weisen Sie die gleiche Stellenzahl aus, kürzen aber den Etatansatz um 600.000 Euro, als ob nicht auch Rechtsreferendare bei ihrer kargen Ausbildungsbeihilfe gelegentlich eine Erhöhung erhalten, jedenfalls aber bestimmt keine Kürzung.

Ganz und gar zum Muster ohne Wert wird der Haushaltsentwurf, wenn man sich vergegenwärtigt, dass Sie seit diesem Jahr munter Stellen zum Beispiel in der ordentlichen Gerichtsbarkeit abbauen, der Haushalt das aber überhaupt nicht widerspiegelt.

20 Stellen waren in 2013 abzubauen. Da sollte man doch auch meinen, dass nunmehr 20 Stellen weniger im Haushalt stehen. Aber weit gefehlt. Da finden wir zwar gewisse Verschiebungen, so zwischen Richtern am Amtsgericht und Staatsanwälten, aber keine einzige

R-1-Stelle weniger. Mit sauberer und ehrlicher Haushaltsführung hat das nichts zu tun.

(Beifall der CDU)

Es gibt noch einen weiteren Grund, diesen Justizetat abzulehnen. Das ist die mangelnde Bereitschaft der Regierung, im Ministerium nachhaltig zu sparen. Alles, was wir sehen, ist ein Stellenabbau im Bereich der A-Besoldungen. Da, wo es richtig interessant wird, bei den B-Besoldungen, bleibt alles beim Alten. Die Stelle für die Leitung der überflüssigen Abteilung 6 wird weiter unseren Etat belasten. Das ist ein falsches Signal.

(Beifall der CDU)

So gesehen darf es jetzt niemanden überraschen, dass wir diesem Etat nicht zustimmen können. Davon unabhängig ist aber natürlich klar festzuhalten, die Justiz als solche leistet eine hervorragende Arbeit. Vor diesem Hintergrund ist das abschließende Wort, das immer am Ende einer Haushaltsrede stehen muss, das eines Dankeschöns an die vielen Angehörigen in der Justiz und im Strafvollzug, die Tag für Tag wichtige Aufgaben vollziehen und erbringen und Arbeit für unseren Rechtsstaat leisten. Ich glaube, wir können trotz dessen, dass wir mit der Regierung immer wieder im Clinch liegen, froh über das sein, was in der Justiz geleistet wird. Dafür für die CDU-Fraktion ein herzliches Dankeschön an alle die Menschen, die das bewerkstelligen!

Ich verspreche für die CDU wie auch vor zwei Jahren, dass wir uns auch künftig bemühen werden, der Justiz ein fairer Partner zu sein. Genau das erwarten wir aber auch von der Regierung.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Kollege Sippel von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will mit dem Dank an die Bediensteten der Justiz in RheinlandPfalz beginnen. Ich will das voranstellen. Es wird wirklich eine tolle Leistung erbracht, und zwar in der Rechtspflege, im Strafvollzug und bei den Sozialen Diensten. Ein ausdrückliches Dankeschön an alle Hauptamtlichen und ein Dankeschön auch an die Ehrenamtlichen. Auch davon lebt unsere Rechtspflege.

Meine Damen und Herren, in Anbetracht der Sparanstrengungen, von denen die Justiz nicht ausgeschlossen werden kann, wird die Aufgabenwahrnehmung in der Justiz in den letzten beiden Jahren nicht einfacher. Das ist völlig klar. Dennoch bin ich fest davon überzeugt, dass es gelingen wird, die gute Arbeit auf dieser Basis weiter fortzusetzen.

Der Doppelhaushalt folgt zwei Prämissen. Das ist zunächst die Prämisse, dass die Justiz einen Sparbeitrag zu leisten hat, um die Schuldenbremse einzuhalten. Das gilt auch dann, wenn der Einzelplan 05 nur 5,5 % des Gesamthaushaltes umfasst und wenn klar ist, dass ein Großteil der Ausgaben nicht gestaltbare Ausgaben sind.

Zum Zweiten bietet der Haushalt aus unserer Sicht die Gewähr dafür, dass die Justiz auch in Zukunft eine effektive Aufgabenwahrnehmung und die Sicherstellung des Rechtsgewährungsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und Institutionen in diesem Land erfüllen kann.

Wir wissen, der Einzelplan 05 ist insbesondere durch Personalausgaben geprägt. Das sind 62 % der Gesamtsumme. Deshalb muss das Sparen auch beim Personalbudget ansetzen. Wir sparen 2014 rund 47 Stellen und 2015 nochmals 80 Stellen gegenüber 2013 ein. Das ist bei einer Gesamtstellenzahl von 8.850 in der Justiz aufgrund der Arbeitsbelastung, die es ohne Zweifel gibt, nicht populär, aber dennoch vertretbar.

Herr Dr. Wilke, Ihr Argument, dass im Ministerium nicht gespart wird, wiederholen Sie immer wieder. Es wird deshalb nicht besser. Das Ministerium hat wesentliche Aufgaben der Steuerung, Koordinierung, des Personaleinsatzes und der Gesetzgebung zu erfüllen. Dafür haben wir 153 Stellen. 153 Stellen im Stellenplan sind 1,69 % des gesamten Ressorts. Auch hier haben wir einen Abbau um 5,25 Stellen. Das sind auch Stellen im Bereich A 13 und A 14. Eine halbe Stelle wird bei A 11 abgebaut. Alle anderen Stellen werden im Bereich A 13 und A 14 abgebaut, also nicht in den unteren Besoldungsstufen.

Ich komme nochmals zur Abteilung 6. Auch das wird immer wieder gerne von Ihnen vorgetragen, dass die Abteilung überflüssig ist. Hier ist genau hinzusehen, was die Abteilung 6 macht. Es geht um Aus- und Fortbildung. Es geht um die Assessorenausbildung. Es geht um die Frage, wie wir den Fachkräftebedarf in den nächsten Jahren organisieren können. Das ist eine ganz herausragende Aufgabe.

Auch die Aufgabe der Demografie, des Datenschutzes, des Beschwerdemanagements und vieles mehr sind zu nennen. Zur Wahrheit gehört hinzu, dass man sagt, hier verrichten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine ganz wichtige Zukunftsaufgabe. Deshalb ist diese Abteilung gerechtfertigt.

Herr Dr. Wilke, ich muss sagen, es war ein Gipfel der Niveaulosigkeit, wenn ich mir Ihre Pressemittteilung vom 4. Dezember zum Thema „Drogen in der JVA Wittlich“ ansehe. Ich muss das wirklich erwähnen, weil ich denke, hier ist ein verbaler Tiefpunkt erreicht, wenn in der Pressemeldung Folgendes ausgeführt wird: „Es kann nicht sein, dass sich der Minister einerseits den Luxus einer völlig überflüssigen eigenständigen Abteilung 6 im Ministerium gönnt, die bessere Drogenbekämpfung in unseren Gefängnissen aber an Kostengründen scheitert und sogar Menschen sterben.“ Ich frage: Geht es noch tiefer in der Argumentation, einen Zusammenhang zwischen einer Organisationsentscheidung des Ministers, einer natürlich vorhanden Drogenproblematik in den Anstalten

und dem tragischen Tod eines Gefangenen herzustellen?

(Vereinzelt Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Nein, mit dieser Effekthascherei gewinnt man keine Glaubwürdigkeit in den Argumenten, sondern Sie diskreditieren damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Spitze der Justizverwaltung.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Meine Damen und Herren, auch die Justiz hat sich der Prüfung zu unterziehen, ob sich in Zeiten des demografischen Wandels, dem Ausbau der elektronischen Medien und des engeren Finanzrahmens neue Strukturen ergeben könnten. Die Justizstrukturreform wird uns in den nächsten Jahren befassen. Das ist gar keine Frage.

Die Arbeitsgruppen haben ein ganzes Bündel – das muss man wirklich anerkennend sagen – an Maßnahmen und Vorschlägen für Neuzuordnungen der Aufgaben vorgelegt. Die Vorschläge kommen aus der Praxis von Praktikerinnen und Praktikern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein groß angelegter Konvent mit ganz vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu besseren und umfangreicheren Ergebnissen gekommen wäre. Ich will das wertschätzend hier sagen, hier liegt einiges auf dem Tisch. Darüber können wir reden. Damit können wir etwas anfangen. Ich glaube, dass hier etwas angestoßen wurde.

Klar ist aber auch, dass wir in diesem Land eine bürgernahe Justiz wollen. Wir wollen Bürgernähe in der Justiz. Ganz entscheidend gerade beim Thema „Betreuungsrecht“ ist, dass die Betreuer die zu Betreuenden kennen und über Ortskenntnisse verfügen. Sie müssen nah vor Ort sein. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Deshalb wird es in Rheinland-Pfalz keinen Radikalschnitt wie in anderen Bundesländern geben, sondern eine behutsame Prüfung, wie wir die Strukturen verbessern können, ohne Zeitdruck, in aller Ruhe, wohl wissend, dass es nicht einfach damit getan ist, Gerichte zusammenzulegen, eines zu schließen und möglicherweise an anderer Stelle ein neues Gebäude zu bauen. All das muss berücksichtigt werden.

Dazu gehört auch das Thema, wie es mit dem Grundbuch weitergeht. Es gibt wichtige Aufgaben, die zu erledigen sind. Ich nenne das Stichwort „Datenbankgrundbuch“. Die Digitalisierung der Grundakte wird erheblichen Aufwand sowie Raum- und Personalkapazitäten fordern. Man muss sich sehr sorgfältig mit dieser Frage auseinandersetzen.

Natürlich ist es so, dass die Rechnungsprüfungskommission – da hat die CDU auch die Hand gehoben – den Auftrag erteilt hat, Standorte zu überdenken und objektive Kriterien zu entwickeln, wie die Struktur der Gerichte aufgestellt sein soll. Da haben Sie die Hand gehoben. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich konstruktiv in die Diskussion mit einbringen,

(Pörksen, SPD: Das glaubst du doch selbst nicht!)

Meine Damen und Herren, mit dem Landesjustizvollzugsgesetz haben wir in diesem Jahr ein sehr modernes Regelwerk auf den Weg gebracht. Wir haben den Resozialisierungsgedanken in den Justizvollzugsanstalten verstärkt. Es ist unsere Aufgabe und unser Anspruch, dass Gefangene ein möglichst straffreies Leben nach der Haft führen und wir sie darauf vorbereiten. Ich glaube, wir haben einige Erfolge vorzuweisen. Gerade der Ansatz des Übergangsmanagements, der Entlassungsvorbereitung, ist ein wichtiger Punkt. Da unterstützen wir das gemeinsame Deckblatt aller drei Fraktionen, die Mittel anzupassen. Das ist sinnvoll ausgegebenes Geld. Das ist völlig klar.

Ich will zum Thema „Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger“ kommen. Natürlich ist es für den betroffenen Personenkreis nicht einfach, mit einer klar erkennbaren Personalunterdeckung – da sind wir beieinander – immer mehr oder schwieriger werdende Aufgaben zu erledigen. Das wollten auch die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, dass richterliche Aufgaben mit übernommen werden. Nach den PEBB§Y-Zahlen (Personalbe- darfsberechnungssystem) gibt es eine eklatante Unterdeckung, aber auch einen Dissens mit dem Landesrechnungshof. Hier haben wir klare Aussagen vom Landesrechnungshof, dass wir nicht zu wenig Personal hätten, sondern Personal abzubauen wäre. Es wird im Doppelhaushalt erneut vollzogen. Es gibt weiter kwVermerke. Das wird uns in den nächsten Jahren herausfordern. Darüber müssen wir diskutieren. Ich bin froh, dass es eine Vollerhebung der PEBB§Y-Zahlen im nächsten Jahr geben wird. Im Lichte dieser neuen Erhebungen müssen wir die Diskussion gemeinsam führen.

Ich freue mich, dass es gelungen ist, Stellenanhebungen für die Rechtspflegerinnen und -pfleger vorzunehmen. Das haben die verdient. Sie machen wirklich eine hervorragende Arbeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Stellenkürzungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Fachgerichtsbarkeiten sind vertretbar. Wir haben zurückgehende Fallzahlen. Deshalb können wir das verantworten. In der Sozialgerichtsbarkeit bleiben die Fallzahlen nach wie vor hoch. Deshalb gibt es dort keine Stellenreduzierungen. Das zeigt, dass wir sehr ausdifferenziert vorgehen. Es gibt keine Einsparung mit dem Rasenmäher, sondern eine auf den speziellen Fall abgestimmte Lösung und eine differenzierte Betrachtung.

Meine Damen und Herren, durch das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz haben wir einen erheblichen Druck auf die Prozesskosten und die Beratungshilfe. Dort geben wir 150 Millionen Euro im Jahr aus. Ich sage, das ist ein Ausfluss der Rechtsstaatsgarantie und des effektiven Rechtsschutzes, wenn Menschen, die nicht so leistungsfähig sind, genauso die Möglichkeit haben, zu ihrem Recht zu kommen. Deshalb ist es Geld, das wir gut vertreten können.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss und werde natürlich ankündigen, dass wir dem Einzelplan zustimmen, weil er einerseits die Sparbemühungen der

Justiz aufgreift, andererseits aber auch deutlich macht, die Justiz ist leistungsfähig und kann auf dieser Basis auch die gut funktionierende Arbeit in den nächsten beiden Jahren fortsetzen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort hat die Kollegin Raue für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich dem Dank meiner Vorredner an alle anschließen, die in unserer Justiz arbeiten. Im Justizvollzug, in Gerichten und in Staatsanwaltschaften wird eine sehr gute Arbeit geleistet. Dabei ist – das verkennen auch wir nicht – die Arbeitsbelastung durchweg hoch. Das gilt für den Justizvollzug wie auch für die Sozialgerichtsbarkeit und für den Bereich der rechtspflegerischen Tätigkeiten. Hier sind wir froh, dass wir mit den Stellenhebungen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ein erstes Zeichen unserer Wertschätzung setzen konnten. Uns ist bewusst, dass die Arbeitsbelastung dadurch unverändert bleibt. Die Nachkegelung im Stellenplan ist deshalb das erwähnte erste Zeichen der Anerkennung.

Ich möchte nicht verschweigen, dass es in Bezug auf die Arbeitsbelastungen auch eine abweichende Betrachtungsweise gibt. Nach Ansicht unseres Rechnungshofes ist beim Personal noch Luft nach unten. Er würde gern den Abbau weiterer Stellen sehen. Anders sieht es das Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y. Dieses Berechnungssystem wurde von den Justizverwaltungen speziell für ihren Anwendungsbereich geschaffen. Danach ist die Arbeitsbelastung definitiv ausgereizt. Ich bin der Ansicht, dass dem Fachverfahren grundsätzlich der Vorrang gebühren sollte.

Eines bleibt auf jeden Fall festzuhalten, auch zukünftig muss eine ausreichende Personalausstattung in der Justiz gesichert bleiben. Die Justiz und der Rechtsgewährungsanspruch sind staatliche Kernaufgaben. Vor diesem Hintergrund ist jeder Personalabbau grundsätzlich mit Sorge zu betrachten. Noch ist die Justiz so ausgestattet, dass Aufgaben gut erfüllt werden können. Auch hier müssen wir jedoch sparen. Das tun wir auch. Einsparungen sind notwendig. Sie sind aber auch vor dem Hintergrund eines rückläufigen Geschäftsanfalls vertretbar. Der vorgelegte Haushaltsentwurf stellt sicher, dass die Justiz auch in den kommenden Jahren ihrem Verfassungsauftrag nachkommen und ihn erfüllen kann. Der Geschäftsanfall bei Mahnsachen ist allerdings um 9 % gestiegen. Hier zeigt sich die Bedeutung und die Sinnhaftigkeit automatisierter Verfahren. Deshalb müssen wir alle Bestrebungen zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs weiter unterstützen.

Die Neuregelung durch das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in diesem Jahr verspricht auch unter dem Strich höhere Einnahmen. Wir GRÜNEN haben uns diesem Gesetz in seiner ersten Fassung im Bundesrat entgegengestellt. Die ursprünglich geplanten Änderungen im Recht der Prozesskostenhilfe waren unverhältnismäßig und hätten vor allem die schwächsten Rechtsuchenden im Familienrecht getroffen, und hier vor allem die Frauen, die nach einer Trennung für ihre Rechte und die ihrer Kinder streiten wollen. Es ist gut, dass dies vor dem Vermittlungsausschuss rückgängig gemacht worden ist. Für die Zukunft unter einer schwarzroten Koalition lässt dieses Beispiel nichts Gutes hoffen.

Ich möchte deshalb auch vor einem warnen. Ich sage es nochmals: Justiz und Rechtsgewährungsanspruch sind staatliche Kernaufgaben. – Ein Deckungsgrad von 50 % oder mehr ist aus haushalterischer Sicht natürlich wünschenswert, er ist aber nicht realistisch. Das Recht muss jedem offen stehen unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit. Justiz ist immer ein Zuschussgeschäft, aber sie ist die Grundlage unseres Staates. Sie ist das, worauf Bürgerinnen und Bürger ein Recht, einen Anspruch haben und worauf sie vertrauen. Wir sollten weitere Kürzungen in diesem Bereich vermeiden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies gilt auch für den Strafvollzug. Wir brauchen auch hier Investitionen und eine gute Ausstattung mit qualifiziertem Personal. Ich weiß um die hohen Belastungen im Justizvollzugsdienst. Der bereits erfolgte Personalabbau im allgemeinen Justizdienst und weitere 34 Stellen für den neuen getrennten Bereich der Sicherungsverwahrung aus Eigenmitteln stellen eine Herausforderung dar. Dennoch haben die Justizvollzugsbediensteten in der Justizvollzugsanstalt Diez die Mehrbelastungen durch den Neubau der Einrichtung für die Sicherungsverwahrung gestemmt, ohne zusätzliches Personal in Anspruch zu nehmen. Dies gelang nur durch den großen Einsatz der Bediensteten vor Ort, für den ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken möchte.

Ziel des Strafvollzugs muss es sein, straffällig gewordene Menschen zu resozialisieren und zu einem Leben in Freiheit zu befähigen. So ist es als vorrangiges Ziel in unserem neuen Justizvollzugsgesetz formuliert. Das kostet Geld. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Abschaffung der Arbeitspflicht in unseren Gefängnissen. Gefangenenarbeit darf niemals danach bewertet werden, ob sie Geld einbringt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)